Datum: 28.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:33 Uhr bis 18:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Neubau der Kindertagesstätte "Zu den Acht Seligkeiten" / St. Gabriel in Füssen-West; Vorstellung und Billigung der Vorplanung
3 Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Vorstellung und Billigung des aktuellen Bau- und Planungsstandes
4 Neubau einer Kindertagesstätte in Weißensee Grundsatzbeschluss zur Kita-Größe
5 Neubau des Radweges entlang der B 16 / Sport- und Freizeitareal Weidach; Vorstellung und Billigung der Planung und Bereitstellung städtischer Grundstücksflächen
6 Erschließung des Baugebietes „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ Vorstudie zur Machbarkeit einer zentralen Wärmeversorgung
7 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Füssen; Prüfungsberichte bzw. Feststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses einschließlich Entlastung des Bürgermeisters sowie der Verwaltung
7.1 Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
7.2 Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Beschluss über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung
7.3 Jahresrechnung 2022 Heilig-Geist-Spitalstiftung; Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung
7.4 Jahresrechnung 2022 Heilig-Geist-Spitalstiftung; Beschluss über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung
8 Städtebauförderung 2024; Aufstellung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme, Programmbereich „Lebendige Zentren“ und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung; Bedarfsanmeldung für 2024
9 Bekanntgaben und Informationen
9.1 Bekanntgabe: keine Bewilligung des Förderantrags zum Breitbandausbau nach der Gigatbit-Richtlinie 2.0
10 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2023
11 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Es liegen keine Fragen vor.

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2. Neubau der Kindertagesstätte "Zu den Acht Seligkeiten" / St. Gabriel in Füssen-West; Vorstellung und Billigung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö vorberatend 2

Sachverhalt

1 Ausgangssituation

Mitte 2022 wurde entschieden, die Gebäude „Begegnungszentrum“ und „KITA“ in reduzierter Form 
fortan als getrennte Projekte weiterzuverfolgen. Bauherr für die KITA ist demnach die Stadt Füssen, für das Begegnungszentrum das Bistum Augsburg. Da sich das Grundstück (Flurstück 817/3) momentan vollständig in kirchlichem Besitz befindet, soll die für die KITA notwendige Fläche (südlicher Bereich des Grundstücks) per Erbpachtvertrag an die Stadt Füssen verpachtet werden. Eine ggf. weitere Abtrennung der Grundstücksfläche, auf welcher sich später die gemeinsam genutzten Stellplätze befinden, muss noch zwischen Stadt und Bistum geklärt werden.


2 Städtebauliches Konzept

Die Fläche für die KITA liegt im südlichen Bereich des Gesamtgrundstücks. Der langgestreckte, 
zweigeschossige Baukörper definiert nach Norden eine großzügige Platzfläche, auf der im östlichen Bereich der Neubau des Begegnungszentrums als kompakter Solitär gesetzt ist.
Um den geplanten Charakter als Quartierszentrum zu stärken, sollen die beiden Gebäude in einer 
einheitlichen Architektursprache und Materialität gestaltet werden.
Im nordwestlichen Bereich entsteht ein Quartiersplatz, an dem sich die Haupteingänge für BGZ und KITA befinden. Die Gestaltung des Quartiersplatzes wurde mit der Kirchenstiftung vorabgestimmt, auf deren Grundstück sich der deutlich größere Anteil befindet.
Die Stellplätze für PKW für beide Gebäude (nach aktuellem Stand 34) sollen auf dem Grundstück am östlichen Rand als Querparker und an der Lehmann Straße als Längsparker auf öffentlichem Grund nachgewiesen werden. Momentan wird davon ausgegangen, dass die Bauvorhaben ohne B-Plan_Verfahren umgesetzt werden können.
An der südwestlichen Gebäudeecke wird eine bauliche Verbindung zum bestehenden 
Krippengebäude hergestellt. Nach Südosten definiert das so entstehende Ensemble die internen 
Freiflächen für die Kinder. Deren Gestaltung ist den Plänen und Erläuterungen des 
Landschaftsarchitekten zu entnehmen.


3 Gebäude

3.1 Abstimmungsprozess

Als Grundlage für den Gebäudeentwurf dient ein im Rahmen der Grundlagenermittlung 
abgestimmtes Raumprogramm mit rd. 1.100 qm Nutzflächen (NUF 1-6). Als Basis dafür diente 
wiederum ein „Summenraumprogramm“ (gesetzliche Vorgabe in Bayern) für eine altersgemischte 
Einrichtung mit 8 Gruppen inkl. 10% Flächenzuschlag für Therapieräume. Die vorhandenen 
Nutzflächen der bestehenden Kinderkrippe mit 2 Gruppen wurden dabei berücksichtigt.
Die notwendigen Technikräume wurden gem. den Vorgaben der Fachplaner eingeplant. 




3.2 Innere Organisation

Der Hauptzugang erfolgt von Norden, vom neu gestalteten Quartiersplatz aus und wird durch einen markanten Gebäudeeinschnitt akzentuiert. 
Das anschließende Foyer dient als zentraler Verteiler zu den verschiedenen Funktionseinheiten:
1. den gemeinschaftlichen Funktionen im Erdgeschoss u.a. mit Mensa und Merzweckraum 
    sowie 2 Gruppenräumen inkl. den zugehörigen Nebenräumen,
2. über die Haupttreppe ins Obergeschoss zu einem Spielflur, der weitere
    4 Gruppeneinheiten, einen zweiten Mehrzweckraum und den Personalraum erschließt,
3. den Außenbereich der KITA und 
4. über ein Verbindungsbauwerk dem Bestandsgebäude mit der Kinderkrippe.
Ein zweiter Eingang von Osten dient der Anlieferung der Küche und darüber hinaus als 
Nebeneingang für Mitarbeiterinnen.

Im Sinne einer offenen und flexiblen Nutzung der KITA wurde aus Brandschutzsicht ein Konzept 
ohne Einteilung in Brandabschnitte und ohne notwendige Flure entwickelt. Stattdessen werden die 
Ebenen in jeweils 3 Nutzungseinheiten eingeteilt. Die beiden notwendigen Treppenhäuser können 
im Obergeschoss sowohl über den Spielflur als auch über eine durchgehende, nach Süden 
vorgesetzte Terrasse erreicht werden. 

3.3 Konstruktion und Materialität

Das Gebäude wird als Massivbau mit tragenden Wänden, Stützen und Flachdecke geplant. 
Die Außenwände werden dabei im Sinne der Nachhaltigkeit weitgehend mit einem hochdämmenden, 49 cm starken Hochlochziegel mit Perlitfüllung geplant und wo nötig mit Stahlbetonbauteilen ergänzt. Innenwände sind ebenfalls größtenteils in Mauerwerk vorgesehen. 
Die nach Süden vorgesetzte Terrasse ist als leichte Konstruktion aus Stahl oder Holz vorgesehen.
Das Dachtragwerk ist als Holzkonstruktion geplant.

Das flach geneigte Dach soll mit einer Metalldeckung aus Titanzink oder Aluminium ausgeführt 
werden. Das Dach wird so geplant, dass parallel zur Dachfläche Photovoltaikpaneele aufgebracht 
werden können. Punktuell sind für die Belichtung innen liegender Räume Dachflächenfenster 
vorgesehen.
Bei der Planung der Fassaden wurde mit Blick auf den sommerlichen Wärmeschutz auf ein 
ausgewogenes Verhältnis von offenen und geschlossenen Flächen geachtet. Geschlossene 
Fassadenflächen werden weitgehend mit einer strukturierten Putzschicht bekleidet. 
Die Fenster und Außentüren sind als Holz-Glas- und /oder Holz-Aluminium-Konstruktionen mit 3-
fach-Isolierverglasungen geplant.
Die Südfassade wird großzügig zum Freibereich der KITA geöffnet. Türen in diesem Bereich sind als opake Holztüren geplant, erstens um den Glasanteil auch hier zu begrenzen und zweitens um einen Konflikt mit dem sonst ggf. notwendigen außenliegenden Sonnenschutz zu vermeiden. Die nach Süden vorgelagerte Terrassenschicht dient gleichzeitig als feststehender Sonnenschutz für die Südfassade. Die Details bzgl. des sommerlichen Wärmeschutzes (Sonnenschutzverglasung, außenliegender Sonnenschutz, innen liegender Blendschutz etc.) müssen noch im Rahmen der 
Entwurfsplanung und der hier geplanten thermischen Simulation abgestimmt werden.

Gem. einem ersten raumakustischen Konzept sollen die Decken und teilweise auch die Wände mit 
akustisch wirksamen Materialien belegt werden. Die Raumakustik muss jedoch im Detail noch mit 
der Fachplanung Bauphysik abgestimmt werden.
Mauerwerkswände werden verputzt und gestrichen.
Einbaumöbel (Garderoben, Schränke) sind aus Holz (z.B. Kiefer) geplant.
Die Böden werden weitgehend als elastischen Beläge (z.B. Kautschuk) ausgeführt., Sanitärbereiche 
beschichtet oder gefliest.

Die genauen Ausführungsarten der Bauteile werden im Zuge der Entwurfsplanung festgelegt. 
Die Anbindung an das bestehende Krippengebäude erfolgt über ein 2-geschossiges 
Verbindungsbauwerk. Die Verbindung im OG soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet werden und bis dahin z.B. als Lager genutzt werden.


Elektrotechnik:

Sicherheitsbeleuchtungsanlage (SiBel) 

Das Brandschutzkonzept liegt noch nicht vor, daher ist zunächst eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage geplant, diese besteht aus einer Gruppenbatterieanlage mit Rettungszeichenleuchten (RZL) für die Fluchtwegkennzeichnung und Sicherheitsleuchten (SL) zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege mit einer Nennbetriebsdauer von 3h. 

Photovoltaikanlage (PV) 

Auf den nördlichen und südlichen Dachflächen ist die Ausführung einer Photovoltaikanlage ~ 30 KWp geplant, der erzeugte Solarstrom dient der Deckung des Eigenverbrauchs mit Überschusseinspeisung in das öffentliche Netz. Insgesamt bieten die Dachflächen eine Generatorleistung von ca. 100 KWp. 
Ein Stromspeicher ist aktuell nicht vorgesehen. 
Schalt- und Steckgeräte 
Für Schalter- und Steckgeräte werden Standardprogramme namhafter Hersteller vorgesehen.

Such- und Signalanlagen
 
Die Türsprechanlage wird auf die Telefonanlage aufgeschaltet. 
An den Eingängen ist je eine Videokamera zur visuellen Zugangskontrolle geplant. 
Behinderten – Rufanlagen in den Behinderten – WCs.

Gebäudeautomation

Automationssysteme 

Die Zentralsteuerungen / Visualisierungen der Maßnahme werden über den nicht proprietären – also herstellerunabhängigen KNX – BUS (früher: Europäischer Installationsbus (EIB)) realisiert. 
Der KNX übernimmt z.B. die Steuerung, Regelung, Visualisierung von Beleuchtung, Sonnenschutzanlagen, etc. in Abhängigkeit von Präsenz, Zeit, Helligkeit, Ansteuerung externer Anlagen (z.B. BMA) etc. 
Die Bedienelemente vor Ort sind Tastschalter und Präsenzmelder. Es werden überwiegend konventionelle Standard - Schalterprogramme verwendet, die mittels Binäreingängen bzw. Taster - Universalschnittstellen die Signale 
in Gruppenadressen des KNX umsetzen.

Wärmeversorgungsanlagen

Wärmepumpen (2 Stück) als Luft - Luft Wärmepumpe mit 50-55 KW thermischer Leistung
für den Neubau Kita und die bestehende Kinderkrippe und Wohnungen, Elektro Nachheizung 
für die bestehenden Hochtemperaturkreise.
Pufferspeicher (2 Stück) für die Wärmepumpenanlage, Verteiler mit 3 Heizkreise für
Fußbodenheizungen Krippe und Kiga sowie Heizkörperkreis.
Verteilerabgänge mit Pumpe, Regelventil für Fußbodenheizung Kita, Krippe und Heizkörperkreis
bestehendes Gebäude.
Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung, Rohrleitungen aus Metall Kunststoff 
Verbundrohr.
Verteilleitungen aus Kupferrohr mit Dämmung aus Mineralwolle Diffusionsdicht.
Aufstellung Wärmepumpen hinter dem Treppenhaus der bestehenden Krippe.


Lufttechnische Anlagen

Lüftungsgeräte für innenliegende Räume und WC Anlagen mit Wärmerückgewinnung ca. 80 %
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung als Kompaktgeräte mit ca. 200 cbm/h Luftleistung
Lüftungsgeräte als Kompaktgeräte für Küche und Spülküche mit ca. 600 cbm/h Luftleistung.
Gruppenräume erhalten aus Kostengründen keine Lüftungsanlage, Lüftung über Fenster.
Rohrleitungen aus verzinktem Stahlblech (Spiralfalzrohre), Schalldämpfer
Luftauslässe Zu und Abluft als Deckenauslass bzw. Tellerventil aus Stahlblech lackiert
Fortluftkanäle über Dach mit Deflektorhaube, Außenluftansaugung über Dach mit Deflektorhaube.


Außenanlagen

Technische Anlagen in Außenanlagen

Versickerung Regenwasser Verkehrsflächen und Dächer über Fillkörperrigole mit Absetzschacht zur Vorreinigung.
Fettabscheider mit Probeentnahmeschacht für Abwasser Küche und Spüle.
Grundleitungen aus KG Rohr im Sandbett verlegt zur Entsorgung von Schmutz und Regenwasser im Trennsystem.
Betonschächte für Revision und Reinigung gemäß DIN 1986 T-100. Hausanschluss Schacht für Schmutzwasserentsorgung.


Kostenschätzung

Die Gesamtkosten für das Projekt mit Stand vom 31.10.23 werden auf 7.761.555,- € geschätzt.

Baupreissteigerung

Die Kostenberechnung berücksichtigt keine mögliche Baupreisentwicklung für die Zukunft. Zur 
Sicherstellung der Projektfinanzierung sind auskömmliche Ansätze für künftige Baupreissteigerungen zwischen dieser Aufstellung und dem gemittelten Ausführungsdatum durch Bauherrschaft oder Projektsteuerung zu berücksichtigen.

Kostenrisiken

Termine
Verzögerungen der Bauzeit führen zu einer weiteren Erfordernis Baupreissteigerungen in der Finanzierung zu berücksichtigen. Hinzu kommen ggf. saisonal bedingte Kostensteigerungen, z.B. für Schlechtwetterbau.


Fehlende Angaben/Planungsfortschritt

Die Vorentwurfs-Planung der Außenanlagen (KG 500) befindet sich aufgrund des Beauftragungszeitpunkts zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aufstellung noch in der Bearbeitung. Hier wurde ein Ansatz gem. allgemeinen anteiligen Kosten gemäß BKI gewählt.
Die Fachplanung für die Küchentechnik wurde noch nicht beauftragt. Es wurde von HKA zunächst nur ein Erfahrungswert aus vergleichbaren Projekten angesetzt.
Für die Ausstattung Möblierung liegt keine Planung vor und es gibt keinen Ansatz von Nutzer oder 
Auftraggeber. Hier wurde ein Ansatz gem. allgemeinen anteiligen Kosten gemäß BKI gewählt.
Für die Baunebenkosten liegen noch keine genaueren Ansätze des AG vor. Hier wurde ein Ansatz gem. allgemeinen anteiligen Kosten gemäß BKI gewählt.
Die Projekt-Gesamtkostenschätzung wird sich entsprechend der Ergebnisse der Abstimmungen noch ändern.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf des Planungsbüros Kurrle & Harris für den Neubau Kita St. Gabriel Füssen-West mit der Kostenschätzung vom 31.10.2023 zur Kenntnis und billigt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung, die Entwurfsplanung in Auftrag zu geben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Eichstetter erläutert auf die gestellten Fragen anhand eines Planes, wie das Pfarrzentrum angehängt wird und dass zuerst die Kirche abgebrochen und der Keller zurückgebaut werden müssen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf des Planungsbüros Kurrle & Harris für den Neubau Kita St. Gabriel Füssen-West mit der Kostenschätzung vom 31.10.2023 zur Kenntnis und billigt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung, die Entwurfsplanung in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Vorstellung und Billigung des aktuellen Bau- und Planungsstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bürgermeister-Wallner-Straße
  • Kiesplanie 10.11.2023 fertig (aktuell in der 7. Woche) 
  • 700 Kubik Kies in der Straße, gesamt 2.500 Kubik verfüllt 
  • In KW 46 wurden die Rigolen fertig eingebaut 
  • Querungen: Kies raus, Asphalt rein erledigt

Hausanschlüsse: 
  • Stadtwerke Wasser/Abwasser fertig
  • EWR fertig 
  • Glasfaser ist vorbereitet 
  • 27 Meter Bohrung für Wärmepumpe erledigt 
Brunnenleitungen bereits gelegt 

Gerüst
  • Gerüstbauer fertig 
  • Mensa und Turnhalle einrüsten 

Zimmermann
  • Dachstuhl besteht aus rund 500 Kubikmeter Holz 
  • Zimmermann kommt morgen wieder. 
  • Attikaelemente Mensa und V-Stützen für die Turnhalle. 
  • Werkseitig vormontiert, weniger Witterungsabhängig. 

Zimmermann / Sondertransport
  • Sondertransport lieferte Leimbinder
  • Spezieller Moment = Tragwerk Turnhalle. 
  • Zirka 3 Wochen (Ende November) bis die gesamte Konstruktion steht. 
  • Straßenschilder mussten für den Transport demontiert werden… 
  • Sogenannter Elefantentransport… 

Dachabdichtungen
  • Bau bis Weihnachten zu. 
  • Plan bis 16. Februar fertig abgedichtet. 
  • Flachdachabdichter bereits auf dem Querbau. 
Querbau abgedichtet, Gullys eingebaut. 
  • Dämmung kommt im Dezember. 
  • Mensadach bis Weihnachten komplett fertigmachen!
  • Turnhallendach bis Weihnachten Tragkonstruktion fertig/zu!
  • Turnhallendach komplett fertig im Februar 

Fenster & Türen 
  • KW 47 Anlieferung & Beginn Montage von Fenster & Türen. 
  • Fertigstellung bis Februar 

Rohinstallation in Querbau (Verwaltung/Klassenzimmer)
  • Rohinstallation Beginn an Neujahr 
  • Lokale Unternehmen haben die HLS & E Aufträge erhalten. 
  • Doser Füssen                  = Heizung 
  • Ladwig Füssen                 =  Sanitär 
  • Einsiedler Haldenwang    = Lüftung 
  • Elektro Minck MOD          = Elektroinstallation 






Fazit: 

Probleme
1. Verlegung Hausanschlüsse und Spartenumverlegung war Mehr aufwand wie geplant, da u.a. die Umverlegung der Hauptzuleitungen (3x 20.000 Volt) nach Rieden vom EWR große Herausforderung für EWR gebracht hat. Teilweise musste man bei der Umverlegung Stück für Stück verlegen, gefühlt alles 2x in die Hand nehmen, da man immer wechselseitig arbeiten musste. 
2. Baulärm war nicht zu verhindern, dafür nochmal vielen Dank an die Nachbarn für die Unterstützung. 

Aktuelle Herausforderung:
1. Gebäude vor Wintereinbruch/Weihnachten dicht/zu bekommen. (Wetter?!) 

Positiv
1. Kostenrahmen eingehalten 
2. Zeitlich alle Defizite aus Herbst 2022 reingeholt 
3. Unternehmen kommen alle, bis jetzt keine Ausfälle 

Beschlussvorschlag

Nur Sachstand, kein Beschluss

Diskussionsverlauf

Christian Schneider bedankt sich im Namen aller Fraktionen bei Bürgermeister Eichstetter, Andreas Linder und Armin Angeringer für die geleistete Arbeit und auch dafür, dass der Bau jetzt wieder im Zeitplan liege.

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4. Neubau einer Kindertagesstätte in Weißensee Grundsatzbeschluss zur Kita-Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Da bisher noch keine konkrete Vorplanung für den geplanten Neubau der Kindergarten in Weißensee vorliegt, wurden bislang zur Erkundung und Eingrenzung der Rahmenbedingungen für die erforderlichen Planungsparameter eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und den finanziellen Gegebenheiten war ursprünglich vorgesehenen, den Neubau als zweigruppigen Kindergarten, mit einer Kindergartengruppe (3-6 Jahre) und einer Altersmischgruppe (2-4 Jahre), mit insgesamt bis zu 45 Plätzen zu planen. Dafür sind in den letzten Monaten die weiteren Vorbereitungen vorangetrieben worden. Grundlage für die ersten Planungsüberlegungen war das Summenraumprogramm nach den FAG-Richtlinien und den vorliegenden Kinderzahlen, die den derzeitigen Kindergarten in Weißensee besuchen.
 
Im weiteren Planungsprozess ergab sich die Erkenntnis, dass neben den klassischen Themen der Termin- und Kostenplanung, bei einer Anpassung auf heutigen Kindergartenstandard, weiterer räumlicher Bedarf erforderlich ist. Zudem wurden neue Vorausberechnungen durchgeführt, die den aktuellen Bedarf und die Bedarfsentwicklung berücksichtigt. Für die weitere Planung ist daher zu klären, auf welcher Grundlage die Planungskonkretisierung erfolgen soll, um den zukünftigen Betreuungsbedarf für Kinder zwischen 0-6 Jahren decken zu können.

Entwicklung bis ca. 2030; Bedarfsprognose lt. Mitteilung durch das BASIS-Institut  
Für die Kindergartenkinder (3-6 Jahre): aktueller Bedarf 2 Gruppen, ab ca. 2027 wird die Zahl 50 so deutlich überschritten, dass sich u. E. ein Bedarf von 3 Gruppen ergibt; der Bedarf geht aber - ändert sich nichts bei den Zuzügen- ab 2032 auf einen Bedarf von 2 Gruppen zurück.“

„Bei den Krippenkindern (0-3 Jahre): Hier gehen wir aktuell von noch eher geringen, dann aber zunehmenden Nutzungsquoten aus. U. E. ergibt sich: aktueller Bedarf an 1 Gruppe (ca. 9 - 12 Kinder). Ab 2027 steigt der Bedarf auf ca. 14 bis 18 Kinder, also auf 2 Gruppen; er geht zwar dann ebenfalls wieder zurück. Hier rechnen wir damit, dass der Rückgang der Kinderzahlen durch die Erhöhung der Nutzungsquoten kompensiert wird, es also bei einem Bedarf von 2 Krippengruppen bleibt.“

„Etwas präziser und besser durch Daten belegt können wir Ihnen das allerdings erst nach Auswertung der Befragung und Ihren Daten sagen. U. U. gelingt die Betreuungslösung durch Austausch zwischen den Ortsteilen oder durch Kombination.“

Planungsvarianten
Auf Grundlage der aktuellen Prognosen durch das LRA-OAL und des o. g. Basis-Institut hat das Architekturbüro Martin & Lieb unter Berücksichtigung des Summenraumprograms nach den FAG-Richtlinien (Bestimmung der maximal förderfähigen Nutzungsfläche) eine weitere Planungsvariante für eine dreigruppige Kindertagesstätte erarbeitet.
Nachfolgend werden die verschiedenen Planungsvarianten für eine zwei- und dreigruppige Einrichtung Kostenbezogen dargestellt.

Die Anlage der Entwurfsskizze für eine zwei- und dreigruppige Einrichtung sind als Anhang im das Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt.
Planungsvariante 1: zweigruppiger Kindergarten (max. 45 Kinder 2 – 6 Jahre)
Mit der vorliegenden Planung wird deutlich, dass im Ortsteil Weißensee die Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von über drei Jahren mit dem geplanten zweigruppigen Neubau gewährleistet ist, jedoch U3-Plätze zu schaffen sind, um eine ausreichende Betreuungsqualität, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, sicherstellen zu können.

Für den Neubau eines zweigruppigen Kindertagartens mit Erweiterungsmöglichkeit am Standort Wörth 3 (Sport- und Turnhalle), ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.400.000.- EUR, inkl. MwSt. zu rechnen.
Bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten / -beträge wurde seitens des Technischen Bauamts folgende, erste Prognose erstellt:

Förderfähige Fläche
Aktueller Kostenrichtwert
Förderfähiger
Gesamtbetrag
Voraus.
Fördersatz
Voraus.
Zuwendung
Voraus. 
Eigenmittel
296 m²
6.639 €
1.965.144 €
56 %
1.100.480 €
rd. 1,3 Mio. €

Planungsvariante 2: dreigruppige Kindertagesstätte
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden, steigenden Bedarfszahlen ist die Planung eines dreigruppigen Neubaus (ohne Erweiterungsmöglichkeit) eine sinnvolle Überlegung, um den o. g. Fakten Rechnung zu tragen und wirtschaftlich zu agieren.
Dies vor allem vor dem Umstand, dass ein (zunächst) über den derzeitigen Bedarf hinausgehender größerer Neubau günstiger wäre/ist, als ggf. in ein paar Jahren erneut über einen Anbau nachdenken zu müssen.
Des Weiteren gilt es das Kita-Gesetz zu beachten, was u.a. ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-tagespflege vorschreibt.

Für den Neubau eines 3-gruppigen Kindertagesstätte ohne Erweiterungsmöglichkeit ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.800.000.- EUR, inkl. MwSt. zu rechnen.

Bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten / -beträge wurde seitens des Technischen Bauamts folgende, erste „Prognose“ erstellt:

Förderfähige Fläche
Aktueller Kostenrichtwert
Förderfähiger
Gesamtbetrag
Voraus.
Fördersatz
Voraus.
Zuwendung
Voraus. 
Eigenmittel
429 m²
6.639 €
2.848.131 €
56 %
1.594.953,36 €
rd. 2,2 Mio. €

Kosten
Die Kosten sind ferner abhängig vom Ausbaustandart und der weiteren Planung, insbesondere vom potentiellen Standort; Sport- und Turnhalle oder Neubaugebiet Pitzfeld.
Weiter ist zu bemerken, dass es sich bei den genannten Kosten um eine „erste Zahl“ handelt, mit einer Kostenschärfe von ca. ± 40%. Eine qualifizierte Kostenschätzung kann erst im Rahmen der Vor- bzw. Entwurfsplanung vorgelegt werden.

Verwaltungsvorschlag
Festgehalten werden kann, dass sich die Stadt Füssen den Bau und den anschließenden Betrieb weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich nicht leisten kann. Sie muss dieser pflichtigen Aufgabe und entsprechenden Rechtsansprüchen der zu betreuenden Kinder aber gerecht werden.

In der derzeitigen, sehr angespannten Haushaltslage und Verschuldungssituation der Stadt kommt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten allein die Entwicklung eines zweigruppigen Kindergartens, mit Einordnung der mittleren Qualität des baulichen Standards, in Betracht.

U. a. ist ggf. dem Vorschlag des BASIS-Institut zu folgen, die Betreuungslösung durch Austausch zwischen den Ortsteilen zu kompensieren. 

Für beide o. g. Planungsansätze lassen sich Vor- und Nachteile aufführen. Angesichts des Erfordernisses, das ein zwingender Rechtsanspruch auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätze (U3-Jahre) besteht, sowie eine nachträgliche Erweiterung immer teurer ist, als gleich von Anfang an so zu planen und bauen, wie es mittelfristig notwendig ist, tendiert die Verwaltung nach umfangreicher Abwägung zu der Planungsvariante mit drei Gruppen.

Die Kosten sind damit zu Beginn zwar etwas teurer, eine spätere Erweiterung verursacht aber immer Mehrkosten. Somit ist die Gesamtinvestition i.d.R. erheblich günstiger, dazu kommt bei einer nachträglichen Erweiterung, ein weiteres, zeitaufwendiges Förderprozedere.

Daher sollte aus Sicht der Verwaltung am Standort Wörth 3 (Sport- und Turnhalle), auch im Hinblick auf die Ausweisung des Neubaugebietes Pitzfeld, eine dreigruppige Einrichtung, ohne Erweiterungsmöglichkeit, mit den nachfolgenden Kapazitäten umgesetzt werden:

  • zwei Kindergartengruppen Ü3 (max. 25 Kinder / Gruppe) und 
  • einer Krippengruppe U3 (max. 15 Kinder/Gruppe).

Beschlussvorschlag

Die Planung für das Projekt „Neubau eines Kindergartens in Weißensee“ wird als dreigruppige Kindertagestätte, mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen (bis zu 65 Plätze) ohne Erweiterungsmöglichkeit fortgeführt, um den zukünftigen Bedarf auf mittel- bis langfristige Sicht decken zu können.

Für die nach Kostenrahmen erforderlichen Haushaltsmittel für den dreigruppigen Neubau von insgesamt 3,8 Mio. € werden für die Maßnahmen im Investitionsprogramm 2024 ff. 3,8 Mio. € bei der Haushaltsstelle 4648.9420 angemeldet.

Beschluss

Die Planung für das Projekt „Neubau eines Kindergartens in Weißensee“ wird als dreigruppige Kindertagestätte, mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen (bis zu 65 Plätze) ohne Erweiterungsmöglichkeit fortgeführt, um den zukünftigen Bedarf auf mittel- bis langfristige Sicht decken zu können.

Für die nach Kostenrahmen erforderlichen Haushaltsmittel für den dreigruppigen Neubau von insgesamt 3,8 Mio. € werden für die Maßnahmen im Investitionsprogramm 2024 ff. 3,8 Mio. € bei der Haushaltsstelle 4648.9420 angemeldet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neubau des Radweges entlang der B 16 / Sport- und Freizeitareal Weidach; Vorstellung und Billigung der Planung und Bereitstellung städtischer Grundstücksflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit den baulichen Maßnahmen in den vergangenen Jahren im Bereich Sportpark Weidach wie Bau des Kunstrasenplatzes, der Baseball-Anlage und des SkateBikeParks wurden Veränderungen in der Wegeführung vom Schwedenweg zum Lechuferweg erforderlich. 

Nachfolgend hat sich durch das Herausbilden eines Pfades parallel zur B16 herausgestellt, dass offensichtlich Bedarf an einer direkten Wegeverbindung vom Lechuferweg neben der B16 zur Bushaltestelle Sebastianstraße besteht. Der Weg durch den SkateBikePark kann für den Radfahrer bei Tagen mit starkem Andrang – und das sind nicht wenige im Jahr – recht mühsam sein.

Schon im Jahr 2021 hatte sich die Stadt Füssen bemüht, Zuwendungen für diesen Radweg-Lückenschluss durch ein Bundesförderprogramm zu erhalten. Dieser Radwegabschnitt hätte einen Lückenschluss im Fernradwegs D9 (Romantische Straße) bedeutet, mit Betrachtung der Fahrtrichtung nach Westen in die Stadt. Die Stadt hatte dafür Argumentations-Unterstützung durch die Romantische Straße GbR erhalten, eine Zuwendung wurde der Stadt durch die Förderstelle BAG nicht gewährt. 

Parallel ist diese Route jedoch auch im Alltagsradwegnetz des Landkreises enthalten; größere Akzeptanz fürs Radeln soll erreicht werden durch die Verbesserung der Verbindungen der Ortschaften im Landkreis. Die Teilstrecke neben der B16/Sebastianstraße liegt außerhalb des Ortschaft / des Ortsschildes. Faktisch handelt es sich um einen Lückenschluss zwischen den Punkten Radweg-Knotenpunkt Lechuferweg/Lechbrücken und der Einmündung Hochstiftstraße in die B16. Der südliche Geh-Radweg ist zeitweise gut ausgelastet, die erforderliche höhengleiche Querungen von Bundesstraßen werden als kritisch betrachtet. 

Durch diese Sachlage hat eine Prüfung durch das Staatliche Bauamt Kempten ergeben, dass ein Ausbau durch das StBA KE möglich ist und auch angestrebt wird. 

Die im Vorfeld erarbeiteten Pläne für den Radwegausbau D9 wurden von der Stadt Füssen zur weiteren Planung dem StBA KE zur Verfügung gestellt. 

Planungsergebnisse des StBA KE

Das Staatliche Bauamt Kempten führt den Bau des Geh-und Radwegs neben der B16 mit eigenen Planern (IB Klinger) durch. Die genaue Trassenführung wurde nach Kriterien wie Bestand, Bäume, Grundstücksverhältnisse, Minimierung des Raumbedarfs und Eingriffen in die Vegetation festgelegt.

Die Trasse des neuen Geh-Radwegs lässt sich in zwei räumliche Abschnitte teilen:
  • ein östlicher Teil vom Lechuferweg bis zum Bestandsweg ehemaliger Kurpark (Neubau)
  • ein kurzer westlicher Teil an der Bushaltestelle bis Ausbauende Hochstiftstraße (Ausbau)

Trasse Östlicher Abschnitt: 

Der Östliche Abschnitt ist weitgehend ein Neubau, der teilweise den provisorischen Kiesweg südlich der Baseballanlage nutzen wird. Eine besondere Herausforderung für die Planer war die Berücksichtigung der Vegetation entlang der B16 Ziel war ein Erhalt der Bestandsbäume sowie der jüngsten Wildheckenpflanzung, deren Herstellung eine Auflage aus der Baugenehmigung SkateBikePark war. 

Zum Schutz der Bestandswurzeln wird der Weg dort nicht ins Bestandsniveau eingefügt, sondern aufgeschüttet. Perforierte Rohre werden aufs Bestandsniveau verlegt und sollen auch weiterhin den Luft-Wasserhaushalt nicht verschlechtern. Gegen den SkateBikePark hin werden kurze Böschungen entstehen.  

Der Bestandszaun, ebenfalls eine Auflage aus der Baugenehmigung SkateBikePark, wird entsprechend versetzt. 

Die Einfahrt von der Bundesstraße aus zum Baulager des FC, der rückwärtigen Zufahrtsmöglichkeit zum Baseball-Gelände und potentiellen Jugendhaus bleibt bestehen. 

Trasse Westlicher Abschnitt

Im westlichen Abschnitt handelt es sich um einen Ausbau der Bestandswege. Ende des Wegebaus wird die Einmündung Hochstiftstraße sein. Das Staatliche Bauamt hatte zwei Trassen-Varianten untersucht. Zusammen mit der Stadtverwaltung wurde entschieden, dass eine Wegeführung nördlich des Gehölzriegels und eine breite Wegeschneise durch den Gehölzstreifen und der Eingriff in die Topograhie nicht erstrebenswert ist. Gründe hierfür sind naturschutzfachlicher Art wie auch Immissionsschutz der Kurparkbebauung vom Lärm der Bundesstraße.

Es wird folglich gemäß Variante 1 im westlichen Bereich der Weg direkt an der Bundesstraße und der Bushaltestelle um 1,50m zuzüglich einem Bankettstreifen verbreitert, dass die dortigen Nutzungen (Fortbewegung / Wartebereich Bushalt) möglichst uneingeschränkt erfolgen können. Das Oberflächenwasser soll über eine Grünmulde zu einem Ablauf abgeleitet werden.

Kleinere Eingriffe in den Gehölzbestand werden erforderlich sein, jedoch in weitaus geringerem Maße als bei der Variante mit Schneise. Die Schutzfunktion wird erhalten bleiben.

Bauliche Details

Der Weg wird in einer regelkonformen Breite von 2,50 ausgebaut, zuzüglich eines beidseitigen Kiesbanketts von 0,5m Breite, Gefälle zur Bundesstraße; der Radweg soll im Hinblick auf den Baumerhalt im östlichen Bereich unversiegelt als wassergebundene Decke hergestellt werden. Die Option zur Herstellung bituminöser Beläge zu einem späteren Zeitpunkt ist in den Aufbaustärken der Trag- und Frostschutzschichten berücksichtigt. 
Weitere Details sind den Plänen zu entnehmen.

Grunderwerb und Unterhalt

Eine Verwirklichung des Geh- und Radwegs allein auf Bundes- oder Landesgrundstücken ist nicht möglich. Der Neu- und Ausbau ist auf zusätzliche Grundstücksflächen angewiesen, die im Eigentum der Stadt Füssen sind. Die betroffenen Flurstücke und Flächengröße sind den Grunderwerbsplänen zu entnehmen; im Osten ca. 3.164 qm, im Westen ca. 51qm.

Das Staatliche Bauamt Kempten und die Stadt Füssen kooperieren in vielen Bereichen zum beidseitigen Nutzen. Gerade in der aktuellen von der Konsolidierung geprägten Zeit zieht vor allem die Stadt Füssen Vorteile aus der Zusammenarbeit. So werden die Planungs- und Baukosten für den vorgestellten Radweg B16, einst ein Vorhaben der Stadt Füssen, nun eben vom Staatlichen Bauamt übernommen. 

Die Erwartung des Staatlichen Bauamts wäre, dass die erforderlichen Grundstücksgeschäfte einfach ablaufen würden und keine zusätzlichen Kosten für den Erwerb entstehen würden. Wie auch an anderer Stelle wäre die Stadt Füssen im Unterhalt dieses neuen Radwegs in der Verpflichtung. Gegenüber dem derzeitigen Stand wäre das keine großartige Veränderung. Die Bestandswege sind aktuell schon in der Unterhaltspflicht der Kommune.


Bauzeit

Nach Bestätigung der Planungen und Zustimmung zum Grunderwerb durch die Stadt Füssen wird das Staatliche Bauamt Kempten mit der Ausführungsplanung voranschreiten, die Baumaßnahme ausschreiben und voraussichtlich ab Frühjahr 2024 mit der Umsetzung beginnen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt nach Beratung den Planungen des Staatlichen Bauamts Kempten für den Neu- bzw. Ausbaus des Radwegs an der B16 mit der Trasse Variante West 1 zu. Ferner beschließt der Stadtrat, dass die Grundstücke dazu gemäß dem Grunderwerbsplan kostenneutral überlassen werden und der Übernahme von Pflegemaßnahmen durch die Stadt Füssen zugestimmt wird.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte fragt, ob es nicht besser gewesen wäre den Radweg unten entlang zu führen statt an der Bushaltestelle vorbei. Der Wald hätte gerodet werden müssen, so Bürgermeister Eichstetter.

Jürgen Doser differenziert zwischen Berufsverkehr der an der Bushaltestelle vorbei fährt und dem Freizeitradler, der über den Schwedenweg fährt. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt nach Beratung den Planungen des Staatlichen Bauamts Kempten für den Neu- bzw. Ausbaus des Radwegs an der B16 mit der Trasse Variante West 1 zu. Ferner beschließt der Stadtrat, dass die Grundstücke dazu gemäß dem Grunderwerbsplan kostenneutral überlassen werden und der Übernahme von Pflegemaßnahmen durch die Stadt Füssen zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Erschließung des Baugebietes „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ Vorstudie zur Machbarkeit einer zentralen Wärmeversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Zuge der anstehenden Erschließungsplanung zum Baugebiet „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ wird angestrebt, das Baugebiet mit einer innovativen, zentralen Wärmeerzeugung zu versorgen. Die Entwicklung neuer Baugebiete bietet die einzigartige Gelegenheit, einen Großteil der Nutzer zeitgleich an ein attraktives Wärmenetz anzuschließen. Dies bietet die Chance, von Grund auf eine ökologische und klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung aufzubauen.

Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, im Rahmen der Erschließungsplanung eine qualifizierte Vorstudie zu erarbeiten, die mögliche Wärmeversorgungsvarianten darstellt. Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass bereits in der Vorstudie, die grundsätzliche Realisierbarkeit mit den dazu notwendigen Rahmendbedingungen geklärt werden.

Des Weiteren wird auf den Stadtratsbeschluss vom 29. März 2022 verwiesen, indem folgender Beschluss gefasst wurde; „Die Stadt Füssen berücksichtigt bei allen zukünftigen Bebauungsgebieten die Integration klimaneutraler Quartierskonzepte und verankert diese in der jeweiligen Satzung“  

U.a. Inhalte der Vorstudie
Im Rahmen der Konzeptstudie sollen in einem ersten Schritt folgenden Untersuchung eingeschlossen sein:
  • Prüfung ob die Erdwärmenutzung im angedachten Baugebiet grundsätzlich rechtlich zulässig ist.
  • Ermittlung der technischen Randbedingungen (Leistungen und Wärmeverbräuche der potentiellen Abnehmer, Netzlänge, Anzahl der Abnehmer, Ermittlung der Netzkennzahl, Platzbedarf, mögliche Standorte für die Heizzentrale etc.).
  • Ermittlung der wirtschaftlichen Randbedingungen (Berechnung der Investitionskosten, Berechnung der möglichen Zuschüsse und Förderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Ermittlung des möglichen Wärmepreises).
  • Vergleich eines kalten Nahwärmenetzes mit einer zentralen Förderpumpe für alle Gebäude zu einem Netz mit je einer Pumpe je Gebäude.
  • Vergleich des kalten Nahwärmenetzes zu einer dezentralen Lösung mit einzelnen Wärmequellen je Gebäude bzw. Vergleich von Heizungssystemen und -arten.
  • Perspektivisches Betriebsführungsmodell

Kosten
Die Kosten für die Vorstudie belaufen nach erster Kosteneinschätzung brutto zwischen 6.000 € und 8.000 €. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Vorstudie im Hinblick auf den in der Vorlage dargelegten Erläuterungen in Höhe von maximal 8.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Ferner wird der Erste Bürgermeister mit Auftragsvergabe für die Beschaffung ermächtigt.

Beschluss

Der Stadtrat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Vorstudie im Hinblick auf den in der Vorlage dargelegten Erläuterungen in Höhe von maximal 8.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Ferner wird der Erste Bürgermeister mit Auftragsvergabe für die Beschaffung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Füssen; Prüfungsberichte bzw. Feststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses einschließlich Entlastung des Bürgermeisters sowie der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 7
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7.1. Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Thomas Mailer, wird dem Gremium den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 vorstellen. 

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im Rahmen der sog. örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung der Gemeinde und, sofern in der Gemeinde vorhanden, auch die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zu prüfen: (Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO) Die Örtliche Prüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres – Haushaltsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Art. 63 Abs. 4 GO) - durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs.1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
       die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind, 
       die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
       die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
       wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
       die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Art. 103 Abs. 4 GO schreibt zwar vor, dass die örtliche Rechnungsprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen ist. Das schließt es aber nicht aus, bereits während des Haushaltsjahres und vor Aufstellung der Jahresrechnung einzelne Prüfungshandlungen vorzunehmen. Derartige Teilprüfungen erleichtern wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten und erlauben es die örtliche Rechnungsprüfung zeitgerecht abzuschließen.

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden folgende Prüfungen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt: 


Prüfung am 24.02.2023 sowie 14.03.2023: Bauhof der Stadt Füssen

Die Bauhofleitung wurde im Jahr 2023 neu besetzt.
Direkt nach den Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde ein fester Ansprechpartner im Rathaus für die Bauhof-Leitung bestimmt. Die Wichtigkeit der Schnittstelle zwischen Rathaus und Bauhof wird dadurch besonders hervorgehoben. Die Bauhof-Leitung soll eine maximale verwaltungstechnische Unterstützung erhalten. 

Die Bauhofleitung hat einen Bericht zu erstellen, welche empfohlenen Maßnahmen aus dem Bauhofgutachten bereits umgesetzt sind. Im Jahr 2024 erfolgt eine Überprüfung der noch offenen Maßnahmen durch den Rechnungsprüfungsausschuss.


Prüfung am 19.06.2023: Gärtnerei

Die Bauhofleitung ist organisatorisch ebenfalls für die Gärtnerei verantwortlich. Das Betriebsgelände der Gärtnerei befindet sich nicht im Bauhof-Areal. In der Gärtnerei vor Ort gibt es daher eine eigene Betriebsleitung. Im Rathaus ist analog zum Bauhof die Schnittstelle zur Gärtnerei bestimmt.

Es soll gesichert werden, dass der für Januar 2024 geplante Tagesordnungspunkt „Gärtnerei“ im HFSK stattfindet.


Prüfung am 24.04.2023: Stadtbibliothek

Im Rahmen der Besichtigung der Stadtbibliothek wurden im Schwerpunkt folgenden Themen besprochen:

  • Angebot für Schulklassen
  • Struktur und Aufbau der Bibliothek
  • Fachausbildungen der Beschäftigten
  • Strategische Arbeitseinteilung

Um der aktuell vorgetragenen Arbeitsüberlastung entgegenzuwirken, sollte aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses eine Neueinstellung einer 520,-€-Kraft geprüft werden (siehe Beschlussvorschlag).

Prüfung am 09.10.2023: Rechenschaftsbericht der Stadt Füssen

Am 09.10.2023 stellte der Kämmerer dem Rechnungsprüfungsausschuss den Rechenschaftsbericht der Stadt Füssen vor. Außerdem wurden die Ergebnisse der erfolgten Prüfungen (Besichtigungen und Belegprüfungen) nochmals zusammengefasst.

Beschlussvorschlag

1.
Das Gremium nimmt Kenntnis.

2.
Stadtbibliothek: Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, aufgrund der Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, eine Prüfung über eine mögliche Neueinstellung (im Umfang einer 520,- € Beschäftigung) durchzuführen.


3.
Unter Vorsitz von  Zweitem Bürgermeister Christian  Schneider  entlastet der Stadtrat  Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth möchte die Einstellung einer 520 €-Kraft für die Bibliothek beschließen.

Jürgen Doser bittet Kontakt mit Hermann Leser aufzunehmen. Der Verein Lesezeichen werde sich evtl. an den Kosten beteiligen. 

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7.2. Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Beschluss über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat fasste bereits in seiner Sitzung vom 27.06.2023 den Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2022. Grund für die getrennte Behandlung war die Notwendigkeit den Abschluss bis zum 30.06.2023 fertigzustellen um die Anträge zur Stabilisierungshilfe finalisieren zu können. Nach erfolgter Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 gilt es nun über die Entlastung des Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter und der Verwaltung zu beschließen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Vorsitz an den zweiten Bürgermeister übergeben, welcher dem Gremium den Beschlussvorschlag unterbreiten wird.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Füssen entlastet den Ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und die Verwaltung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2022.

Beschluss

Der Stadtrat Füssen entlastet den Ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und die Verwaltung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Eichstetter hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7.3. Jahresrechnung 2022 Heilig-Geist-Spitalstiftung; Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Zur Haushaltsrechnung wird auf den entsprechenden Rechenschaftsbericht über die Jahresrechnung 2022 verwiesen. In öffentlicher Sitzung ist die Jahresrechnung 2022 festzustellen

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2022 
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit                                165.488,99 EUR

im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit                                127.273,84 EUR

fest.
Den Vorsitz hatte Zweiter Bürgermeister Christian Schneider.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2022 
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit                                165.488,99 EUR

im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit                                127.273,84 EUR

fest.
Den Vorsitz hatte Zweiter Bürgermeister Christian Schneider.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.4. Jahresrechnung 2022 Heilig-Geist-Spitalstiftung; Beschluss über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Vorsitz an den stellvertretenden Bürgermeister übergeben. Über die Entlastung kann in zwei getrennten Beschlüssen oder en bloc abgestimmt werden.

Es wird befürwortet, den Beschluss als einen Beschluss zu formulieren.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters sowie die Entlastung der Verwaltung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters sowie die Entlastung der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Eichstetter hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Städtebauförderung 2024; Aufstellung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme, Programmbereich „Lebendige Zentren“ und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung; Bedarfsanmeldung für 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.

Im beiliegenden Jahresantrag haben wir die für 2024 und die folgenden Jahre angedachten bzw. begonnenen Maßnahmen zusammengestellt. Diese werden im Rahmen der Beratung erläutert.

Insgesamt ist die Stadt Füssen seit 2021 in folgenden zwei Förderprogrammen „tätig“:
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ = Hanfwerkeareal 
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Lebendige Zentren“ = Innenstadt Füssen (früher Aktive Zentren).

Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2024 nachträglich   noch Fördermittel zu beantragen.

Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten. Von dort ist zu bestätigen, dass die Stadt die nach Abzug der Zuwendungen verbleibenden Eigenmittel im Hinblick auf die Konsolidierungsbemühungen leisten kann.

Beschlussvorschlag

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2024 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2024 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bedarfsmitteilung Hanfwerkeareal_2024.pdf
Download KernstadtBedarfsmitteilung_2024.pdf

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9. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 9
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9.1. Bekanntgabe: keine Bewilligung des Förderantrags zum Breitbandausbau nach der Gigatbit-Richtlinie 2.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Im Schreiben vom 10.11.2023 wurde die Stadt Füssen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr darüber informiert, dass der Antrag auf Bundesförderung des Breitbandausbaus nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 voraussichtlich nicht bewilligt werden kann. 

Als Begründung wurde angegeben: 

- mit 80 Punkten von 500 möglichen hat die Stadt Füssen zu wenig Punkte auf Basis des Kriterienkatalogs erhalten. 
- die vorhandenen Haushaltsmittel sind erschöpft 

Gleichzeitig wurde die Stadt Füssen aufgefordert, bis zum 15.01.2024 den Antrag zurückzuziehen, um Vorteile im kommenden Förderaufruf durch Entfall einer neuen Markterkundung und einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag zu haben. 

Unser Breitbandberater wird die Sachlage und weitere Möglichkeiten durch z.B. interkommunale Zusammenarbeit prüfen, um so die Förderchancen der Stadt bei der nächsten Antragstellung 2024 zu verbessern. 

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10. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.11.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Zum Zeitungsartikel Fortgang von Peter Hartl
Dr. Anni Derday möchte eine Erklärung zur Berichterstattung über den Weggang von Peter Hartl abgeben:
Es wurde berichtet, dass die SPD-Fraktion mit ihrer Meinung ziemlich alleine dastehen würde. Fraktionsübergreifend hält sich nämlich das Bedauern über Hartl Abgang in  engen Grenzen. Diese Behauptung könne so nicht hingenommen werden. Es wurde kein Fraktionsvorsitzender gefragt. Die Behauptung wirft ein schlechtes Licht auf den Stadtrat. Sie distanziert sich davon. Die FW Füssen haben die Fachkompetenz von Peter Hartl sehr geschätzt und bedauern den Weggang.

Schneeräumung der Bürgersteige
Ilona Deckwerth weist auf den Wintereinbruch hin. Sie bittet die Presse und Verwaltung darauf hinzuweisen die Gehsteige zu räumen, damit auch Bürger mit Rollator dort laufen können.
Markus Gmeiner erklärt, dass diesbezüglich jeder Beschwerde nachgegangen werde.

Datenstand vom 16.10.2024 09:46 Uhr