Datum: 05.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:34 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 18:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2023
2 Städtische Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Mai 2023
3 Bekanntgaben
4 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2022
5 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö Bekanntgabe 1

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o.a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 219.898,83 € aus. 

Erlöse:
Eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen i.H.v. 17.000 € ist gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (gesamt 776.700 €). Ursache ist ein geringfügiger Anstieg des Verbrauchs in 2022, welcher sich in der Berechnung der Abschläge des laufenden Jahres widerspiegelt.

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (9.300 €) beträgt dieses Jahr die Hälfte des Vorjahreszeitraums. Ursächlich sind hier die Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten. Durch eine höhere Inanspruchnahme von Dienst- und Fremdleitungen für die Reparatur an Hausanschlüssen wurden bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (89.900 €) Mehrausgaben i.H.v. 24.000 € verbucht.

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (177.800 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 94.600 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 46.700 € gestiegen. Ursächlich sind hier höhere Fahrzeugkosten (4.400 €) auf Grund eines Hagelschadens (Erstattung kommt von Versicherung), höhere Fortbildungskosten, Reisekosten und Übernachtungsaufwand (6.700 €) für die Weiterbildung eines Mitarbeiters (stell. Wassermeister). Des Weiteren wurden zwei Notstromaggregate als Mietgeräte erworben (mtl. 5.000 €), bis die bereits ausgeschriebenen und bestellten eigenen Aggregate gegen Ende des Jahres lieferbar sind (Investition). 
Bei den Rechts- und Beratungskosten wurden 13.700 € verbucht. Hier steht noch eine Berichtigung bzw. Beteiligung der anderen Sparten (AWB, PKA) aus, wodurch die Kosten wieder gesenkt werden.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 13.500 € ist im Vorjahresvergleich (10.700 €) leicht gestiegen.


2)  Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 455.173,47 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.237.252,72 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 33.700 € gestiegen. Ursache ist wie bei der Wasserversorgung ein geringfügiger Anstieg des Verbrauchs/der Einleitungsmenge in 2022, welcher sich in der Berechnung der Abschläge des laufenden Jahres widerspiegelt.

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren (1.140 €) haben sich im Vorjahresvergleich um 450 € erhöht.
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 502.258,67 € sind um 65.000 € gesunken. Im Vergleichszeitraum 2022 waren bereits zwei Abschlagszahlungen der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband Füssen eingerechnet, in 2023 erfolgte die zweite Buchung erst im Juni und findet im Zwischenbericht somit keine Berücksichtigung.

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (125.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 18.800 € sind identisch mit dem Vorjahr. Bei den Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten sowie anderen betrieblichen Aufwendungen gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen. 

Der Aufwand an Zinszahlungen von 15.200 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum leicht gestiegen (700 €).


3)   Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresverlust von 61.865,59 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 139.325,24 € sind im Vorjahresvergleich um 10.000 € gestiegen.

Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Bisher ist eine Umsatzpacht von 112.000 € erreicht, welche die Vergleichspacht des Vorjahres bereits um 10.000 € übersteigt.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Pachteinnahmen in Höhe von mtl. 13.237,83 € zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von 633.360 € netto, Anpassung durch Verbraucherpreisindex-Klausel) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der ursprünglichen Fixpacht konnte mit der Vermietung an einen neuen Dauermieter ab März 2023 aufgehoben werden. 

Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (700 €). Hier wurde die Parkplatzsituation erneut mit den Betreibern des Festspielhauses erörtert, eine Besserung der Parkeinnahmen wird ab Juni erwartet.  Die Erlöse aus dem Parkplatznutzungsrecht betragen wie im Vorjahreszeitraum die vertraglich vereinbarten 15.000 €. 

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 3.300 € niedriger aus. Vor allem mussten bisher weniger Kosten für den Unterhalt Parkplatz Morisse ausgegeben werden. 

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (102.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11.100 € haben sich gegenüber Vorjahreszeitraum verdoppelt. Der größte Anteil hierfür fällt auf die gestiegene Kostenbeteiligung der Gebäudeversicherung TG Sparkasse, welche uns von der Sparkasse Allgäu in Rechnung gestellt wird. 

Bei den Zinszahlungen muss eine Steigerung in Höhe von 5.600 € verbucht werden.

Sonstige Steuern sind in den Vergleichszeiträumen nicht angefallen.

Beschlussvorschlag

Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Städtische Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö Bekanntgabe 2

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist für den Zeitraum Januar bis Mai 2023 einen Jahresfehlbetrag von -188.060,22 € aus (Vergleichszeitraum 2021: -73.450,37 €). Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2023 aufgenommen werden. Pandemiebedingte Beschränkungen sind keine vorgegeben. 

Erlöse und Erträge:                
Durch den alljährlichen festgesetzten Saisonstart zum 01.06. konnten bis Mai noch keine wesentlichen Umsatzerlöse erzielt werden. Für unsere Kunden haben wir erstmalig einen Onlinekartenverkauf eingerichtet, hier sind Einnahmen i.H.v. 2.002,47 € zu verzeichnen.
Die gesamten Erträge sind im Vorjahresvergleich dadurch leicht gestiegen (+ 1.700 €).

Aufwendungen:
Die Materialaufwendungen für den laufenden Betrieb (Einkauf Waren) fallen im Vergleich zum Vorjahr um 3.900 € geringer aus. Da wir uns der Hogast Einkaufsgenossenschaft angeschlossen haben, erhalten wir künftig wöchentliche Gesamtrechnungen, was die Finanzbuchhaltung etwas verschlanken soll und zudem können Einsparungen im Einkauf erzielt werden.

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Juni, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. Für 2023 sind daher bereits Buchungen enthalten, welche im Vergleichszeitraum nicht stattfanden (116.340 €). 

Die Abschreibungen sind anteilmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate mit 17.100 € berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Geringe Mehrausgaben von 560 € sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu (19.560 €) verzeichnen. 

Weitere Einsparungen konnten bei den Zinszahlungen in Höhe von 990 € erreicht werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2023 bisher keine an.

Zuverlässigere Vergleichszahlen werden erst im Herbst mit einem weiteren Zwischenbericht belegbar sein. Letztlich spielen in ganz großem Maße die üblichen Risiken Wetter und Urlauberzustrom eine entscheidende Rolle.

Beschlussvorschlag

Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Helmut Schauer informiert die Ausschuss Mitglieder über Neuerungen in der Schifffahrt-Saison 2023 und die Teilnahme an einer Gemeinwohlökonomiebilanzierung (GWÖ). 

Anhand einer Übersicht stellt Werkleiter Helmut Schauer die aktuelle Umsatzentwicklung bei der Städtischen Forggensee-Schifffahrt vor. Die Aufstellung liegt dem Protokoll bei. 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö Bekanntgabe 3

Sachverhalt

Trinkwasserverordnung 
Die neue Trinkwasserverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten. Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
  • Beschaffenheit des Trinkwassers (z.B.: Das Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein)
  • Untersuchungspflichten des Betreibers (z.B.: Regelmäßige Schutzgebietsbegehungen)
  • Einführung eines Risikomanagements zur Sicherstellung der Anforderungen für die Beschaffenheit von Trinkwasser
  • Trinkwasseruntersuchungen (z.B.: Wo müssen die Proben entnommen werden und wie ist das Probenahme Verfahren durchzuführen)
  • Regelmäßige Information der Verbraucher und Anschlussnehmer über die Beschaffenheit des Trinkwassers
  • Überwachung durch das Gesundheitsamt (z.B.: Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen und Schutzzonen)
  • Berichtswesen (Weiterleitung von Kenndaten der Wasserversorgungsgebiete durch das Gesundheitsamt an die obersten Landesbehörden)
  • Ab 2026 müssen Versorger sicherstellen, dass 20 PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) Stoffe in der Summe den Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter nicht überschreiten. Für die vier bedenklichsten PFAS sind ab 2028 ein Höchstwert von 20 Nanogramm pro Liter vorgesehen. Im März 2023 wurden im Rahmen der jährlichen chemisch-physikalischen Untersuchung die Werte vom Brunnen I bereits untersucht. Das Ergebnis: PFAS-20 = 0,001. Der PFAS-4 Wert liegt unter dem mess- und nachweißbaren Wert. D.h. laut Labor ist der Wert so gering, dass dieser nicht nachweisbar ist.


SWAP, aktueller Stand
Das Revisionsverfahren (Berufungsinstanz), zwischen der Stadt Füssen und der Bank Hauck und Aufhäuser findet am 06.11. und 13.11.2023 beim Oberlandesgericht in München statt. 

zum Seitenanfang

4. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.11.2022 an. 

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.11.2022.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Wolfgang Bader und Herr Andreas Eggensberger waren bei der Abstimmung nicht mehr anwesend.

zum Seitenanfang

5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö Bekanntgabe 5

Diskussionsverlauf

Keine Anträge und Anfragen.

Datenstand vom 26.07.2023 15:17 Uhr