Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltskonsolidierung 2023 - Reduzierung der städtischen Defizite
1.1 Jugendarbeit und Jugendhaus der Stadt Füssen; Kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven zur Reduzierung des städtischen Finanzierungsanteils
2 Änderung der Tagesordnung
3 Kinderschule Weißensee Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Einrichtung
4 Finanzielle Unterstützung der Kulturinitiative Füssen e.V.
5 Haushaltskonsolidierung 2023 - Reduzierung der städtischen Defizite
5.1 Öffentliche WC-Anlagen der Stadt Füssen; Maßnahmen zur Verringerung des städtischen Defizits (z.B. Ausweitung der Gebührenpflicht)
5.2 Nationales Kulturdenkmal "Ehemalige Kosteranlage St. Mang" in Füssen; Durchführung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen im kommenden Jahr 2024
5.3 Spitalgasse 6 - 8 der Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen; Künftige Nutzungsüberlegungen und Vermietungssituation
6 Vollzug der Geschäftsordnung des Stadtrats Füssen; Eingaben eines Füssener Bürgers nach § 18 Abs. 2 GeschO
7 Bekanntgaben & Informationen
7.1 Änderung der Betriebsträgervereinbarung für die Kindertagesstätte St. Gabriel
7.2 Dauerhafte Sperrung des sog. "Ruchti-Steiges" in Bad Faulenbach
7.3 Caddy-Ersatztausch im Bauhof
8 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2023
9 Anträge, Anfragen

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1. Haushaltskonsolidierung 2023 - Reduzierung der städtischen Defizite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 1
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1.1. Jugendarbeit und Jugendhaus der Stadt Füssen; Kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven zur Reduzierung des städtischen Finanzierungsanteils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Die Aufwendungen für die Jugendarbeit weisen seit Jahren einen – zunehmenden – städtischen Eigenfinanzierungsbedarf aus. Die haushalterische Entwicklung der letzten Jahre ist im Vorbericht zum diesjährigen Haushalt wie folgt dargestellt:



Im vergangenen Haushaltsjahr 2022 hatten wir bei der Haushaltsstelle 4602 (Einrichtung der Jugendarbeit – Jugendhaus) folgendes Ergebnis (gerundet):

Einnahmen              26.723,- €
Ausgaben            251.596,- €
Ergebnis        ./. 224.873,- €

Zum Vergleich:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 ergab einen Zuschussbedarf von 185.128,- € (gerundet).

Zu den Ausgaben:
Personalkosten        163.905,- € (2 VZ-Kräfte + 520 €-Kraft + Auszubildender (2021-2024)
Miete Jugendhaus          33.439,- € (mtl. 2.787,- €)
Sonstige Kosten          31.054,- €
Innere Verrechnung          23.198,- € (Verwaltungskostenbeiträge)

Zu den jetzigen Kosten:

Aufgrund von bestehenden Arbeitsverträgen sind größere Einsparungen bei den Personalkosten kurz- und mittelfristig nicht möglich; lediglich die Kosten für den Auszubildenden entfallen mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zum 31.08.2024 (ca. 15.000 Euro/Jahr).

Letztlich könnte ein Ziel sein, den Personalaufwand für das Jugendhaus bzw. die Jugendarbeit im Rahmen der natürlichen Fluktuation auf 2 Mitarbeiter zu reduzieren. 

Ein hoher Kostenfaktor sind auch die Mietkosten für den Jugendtreff im Anwesen von-Freyberg-Str. 1. Diese Kosten können aber kurz- und mittelfristig kaum reduziert werden, solange die Jugendarbeit der Stadt Füssen darauf ausgerichtet ist, dass es hierfür einer eigenen städt. Immobilie bedarf. Der aktuelle Mietvertrag für das Jugendhaus in der Von-Freiberg-Str. 1 läuft bis zum 31. Dezember 2031.

Die Verwaltung hat sich bei anderen vergleichbaren Städten im Allgäu erkundigt, wie dort die offene Jugendarbeit stattfindet. Erfragt wurde (im Falle einer Jugendarbeit im Jugendhaus) die Trägerschaft, die personelle Ausstattung und die jährliche Unterdeckung bzw. der Zuschussbedarf.
Das Umfrageergebnis über die offene Jugendarbeit in den Städten Buchloe, Lindau, Mindelheim und evtl. Marktoberdorf und Immenstadt ist der Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt. Ob das Umfrageergebnis aus Marktoberdorf und/oder Immenstadt bis zur Sitzung vorliegt, ist noch offen. 

Interessant ist das Modell der offenen Jugendarbeit in Mindelheim. Dort wird auch ein Jugendhaus betrieben, allerdings nicht durch die Stadt Mindelheim, sondern durch den Kreisjugendring. Die Stadt Mindelheim gewährt dem Kreisjugendring jährlich einen Zuschuss in Höhe von lediglich 55.000 € (= 2/3 der Kosten / 1/3 der Kosten trägt der Landkreis Unterallgäu).

Ob dieses Modell auch für Füssen eine Option wäre, ist mit dem Kreisjugendring Ostallgäu und dem Landkreis Ostallgäu zu klären.  

Im Weiteren sollte versucht werden, eine intensivere Nutzung durch Unterstützung Kreisjugendring, Workshops, Streetworker  usw. zu erreichen.

Beschlussvorschlag

Nach weiterer kurzer Beratung beschließt der HFSK-Ausschuss, an den 2 Vollzeitstellen und der Stelle der geringfügig Beschäftigten (Weiblich) festzuhalten. Eine FSJ-Stelle soll entfallen. An der Betreuung solle festgehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Untersuchungen im Weidach (Skatepark) wegen eines  geeigneten Standort durchzuführen. Die Mietzahlungen müssen in Eigentum umgewandelt werden. 
 

Beschluss

Nach weiterer kurzer Beratung beschließt der HFSK-Ausschuss, an der derzeitigen Personalausstattung mit zwei Vollzeit-Fachkräften und einer Kraft auf 520 Euro – Basis festzuhalten.  Wichtig ist, dass zum Personal eine Frau gehört.  

Bezüglich des neuen Standorts im Weidach wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen wegen der Errichtung eines Jugendcontainers im Weidach (Skatepark) weiter zu verfolgen und nach Möglichkeit zu konkretisieren, sofern eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme ist zu prüfen.  

Im Weiteren sollte versucht werden, eine intensivere Nutzung durch die Jugendlichen z.B. durch Unterstützung des Kreisjugendrings, durch Workshops, Streetworker  usw. zu erreichen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Barbara Henle stellt den Antrag zu Geschäftsordnung, aufgrund der Zahl der Zuhörer die Tagesordnungspunkte 2 und 4 vorzuziehen und jetzt zu behandeln.

Beschlussvorschlag

Der HFSK-Ausschuss stimmt dem Antrag von Barbara Henle zu.

Beschluss

Der HFSK-Ausschuss stimmt dem Antrag von Barbara Henle zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Kinderschule Weißensee Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Aus altersbedingten Gründen erreichte uns die Kündigung der jetzigen Betreiberin/Trägerschaft der Kinderschule Weißensee. Seither bemüht sich die Stadt, ggf. eine Verlängerung der jetzigen Betreiberin zu erreichen bzw. um eine neue Trägerschaft.
 
Sollten beide Bemühungen erfolglos sein, wird ab dem kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 die Stadt Füssen die Trägerschaft übernehmen. Mitarbeiterinnen und die bereits gemeldeten 42 Kinder (2023/2024) werden (selbstverständlich) übernommen. 

Durch die Umstellung der Trägerschaft muss die Stadt leider tiefer in die „Tasche“ greifen. Die aktuell nicht gedeckten Mittel von jährlich 97.000 € steigern sich auf 120.000 € jährlich, die Einnahmen aus Elternbeiträgen bereits abgezogen. Somit knapp 23.000 € Mehrkosten pro Jahr. Die qualitativ hochwertige Fortführung des zweigruppigen Kindergartens für die Jahre 2023 – 2026  zuzüglich Verlängerungsoption (bis 2028) ist in diesen Räumen der heutigen Kinderschule Weißensee gesichert.
 
Auf lange Sicht gesehen empfiehlt die Verwaltung, eigene Räume zu entwickeln, um Mietkosten einzusparen. Entsprechende Bemühungen sind bereits im Gange. Derzeit läuft eine Angebotsabfrage für eine Machbarkeitsstudie für drei kurz- bzw. mittelfristig ins Auge gefasste Standorte für eine dauerhafte Kindertagesstätte in Weißensee. Es handelt sich dabei jeweils um Immobilien in Weißensse, die im Eigentum der Stadt stehen. Dabei werden auch alternative Bauformen (z.B modulare Raumlösungen, mit denen schnell und ggf. auch kostengünstig und flexibel auf die aktuelle Nachfrage nach Betreuungsplätzen für die Kleinsten reagiert werden kann). 

Konkretere Informationen dazu erfolgen in den nächsten Wochen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird darauf hingewiesen, dass ein eigener Kindergarten bzw. eine eigene Kindertagesstätte betriebswirtschaftlich zwangsläufig (deutlich) mehr an Kosten (Sach-, Betriebs- und Personalkosten, Investitionskosten usw.) auslöst als die Unterbringung der Kleinsten in bereits bestehenden Einrichtungen, selbst wenn diese ggf. entsprechend vergrößert werden müssten. Dies umso mehr, als die Stadt aktuell ohnehin mit kirchlichen bzw. freigemeinnützigen Trägern neue Einrichtungen plant.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss befürwortet auch in Anbetracht der aktuell laufenden Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung den Erhalt des Kindergartens in Weißensee und beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft/Übernahme des Kindergartens in Weißensee mit zwei Gruppen vorzubereiten und umzusetzen, sofern sich kein anderer geeigneter Betriebsträger zeitnah finden sollte. 

Ergänzend dazu beauftragt der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss die Verwaltung, den Planungsprozess für die Schaffung einer neuen Einrichtung zur Kinderbetreuung in Weißensee in die Wege zu leiten und die dafür nötigen Schritte zu beauftragen. Die bis zur Erstellung einer Entwurfsplanung, die Grundlage für die entsprechenden Förderanträge ist, anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben in Form der Baunebenkosten in Höhe von ca. 150.000 Euro werden über 

  • Einsparungen bei der HHStelle _________________
  • Mehreinnahmen bei der HHStelle  _________________

finanziert.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss befürwortet auch in Anbetracht der aktuell laufenden Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung den Erhalt des Kindergartens in Weißensee und beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft/Übernahme des Kindergartens in Weißensee mit zwei Gruppen vorzubereiten und umzusetzen, sofern sich kein anderer geeigneter Betriebsträger zeitnah finden sollte. 

Ergänzend dazu beauftragt der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss die Verwaltung, den Planungsprozess für die Schaffung einer neuen Einrichtung zur Kinderbetreuung in Weißensee in die Wege zu leiten und die dafür nötigen Schritte zu beauftragen. Die bis zur Erstellung einer Entwurfsplanung, die Grundlage für die entsprechenden Förderanträge ist, anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben in Form der Baunebenkosten in Höhe von ca. 150.000 Euro werden über Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen finanziert. Der Kämmerer wurde beauftragt, hierfür Vorschläge zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Finanzielle Unterstützung der Kulturinitiative Füssen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In Füssen wurde der Verein Kulturinitiative Füssen e.V. als gemeinnütziger Verein gegründet. Nähere Unterlagen dazu sind in der beiliegenden Anlage enthalten. 

Vorrangiges Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, einen niederschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur zu schaffen und zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf Kunst, Kultur, Nachhaltigkeit, Umwelt und menschliches Miteinander beizutragen. Ein besonderer Fokus liegt dabei vor allem auf den Kindern und Jugendlichen bzw. diesen den Zugang zu Kunst und Kultur zu vermitteln.

Es soll ein freundlicher Ort für Gegenwartskunst und junge Kultur entstehen, an dem man sich begegnet und sich austauscht. Kultur zu fördern, das heißt für uns einerseits Künstler:innen, Musiker:innen und Macher:innen aus der Umgebung einen Raum zu bieten für Konzerte, Ausstellungen, Theater, Tanz, Kurzfilmfestivals, Workshops und vieles mehr. Es heißt für den Verein aber auch, überregionale Kulturschaffende für Veranstaltungen nach Füssen einzuladen und diese beiden Komponenten im besten Fall zu verbinden. 

Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbindung von Generationen, verschiedenen Kulturen, Füssnern und Gästen. Dies soll durch gemeinsame Projekte, positive Erfahrungen und Austausch bei Veranstaltungen und Workshops entstehen. Hiermit soll das gesellschaftliche Klima und das Wohlbefinden der Menschen in der Stadt positiv beeinflusst werden. 

Gemeinsam schaffen, gemeinsam lernen, gemeinsam leben, gemeinsam feiern. Jeder soll ein Teil vom Ganzen werden können und gerne an diesen Ort kommen.

Füssen kann profitieren, wenn die Stadt regional und überregional als Stadt der jungen Kultur mit einem qualitativ hochwertigen Kulturprogramm aufwarten kann.

Neben der Gemeinnützigkeit hat der Verein es auch geschafft, Fördertöpfe für die Durchführung des beabsichtigten Programms anzuzapfen. So hat sich der Verein auf eine Förderung vom Bund beworben, die speziell Kunst und Kulturkurse für Kinder und Jugendliche fördert. Sodass die Füssner nun auch in den Genuss dieser Kurse kommen können und nicht mehr nach Marktoberdorf oder Kempten fahren müssen. Bei dieser Förderung kooperiert der Verein mit der Mittelschule Füssen, der Kindertagesstätte St Gabriel, dem Jugendhaus und der VHS Füssen. Die Förderzusage wird noch im April dieses Jahres erwartet. In der Regel nicht gefördert werden evtl. notwendige Raumkosten. Hier verweisen, wie viele andere Förderstellen auch, die Regularien darauf, dass diesbezüglich auch ein entsprechender Beitrag der Kommune erwartet wird. 

Bisher im Gespräch waren Räume in der Spitalgasse - und vielleicht wäre auch die Orangerie in der Bibliothek/Museum ein guter Ort um z. B. Kunst und Musik Workshops anzubieten. Für den Verein wäre es auch im Hinblick auf die beantragte Förderung wichtig zu wissen, ob mit einem Raum der Stadt – wenigstens vorübergehend für 2 Jahre – gerechnet werden kann, um sich in dieser Zeit zu etablieren. 

Nähere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung bzw. sind aus der beiliegenden Anlage zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die Gründung des Vereins Kulturinitiative Füssen e.V. und sichert, wie allen Vereinen, die gemeindliche Unterstützung (keine finanzielle) zu. Im Rahmen der Starthilfe wird die Verwaltung beauftragt, soweit möglich den Verein bei der Suche nach einer – zumindest vorübergehenden Unterkunft – behilflich zu sein.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die Gründung des Vereins Kulturinitiative Füssen e.V. und sichert, wie allen Vereinen, die gemeindliche Unterstützung (keine finanzielle) zu. Im Rahmen der Starthilfe wird die Verwaltung beauftragt, soweit möglich den Verein bei der Suche nach einer – zumindest vorübergehenden Unterkunft – behilflich zu sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Haushaltskonsolidierung 2023 - Reduzierung der städtischen Defizite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 5
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5.1. Öffentliche WC-Anlagen der Stadt Füssen; Maßnahmen zur Verringerung des städtischen Defizits (z.B. Ausweitung der Gebührenpflicht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen betreibt aktuell folgende öffentliche WC-Anlagen:

Füssen
Standort
Hinweise

Parkplatz Morisse
(Großparkplatz P 3)


Tourist-Info Füssen, Kaiser-
Maximilians-Platz 1
Nur während der
Öffnungszeiten

Parkgarage City-Sparkasse
(Parkgarage P 5)


Markthalle,
Schrannenplatz
Nur während der
Öffnungszeiten

Parkplatz Bootshafen
(Großraumparkplatz P 7)
Nur während der Schifffahrts-
saison

Badseeweg Bad Faulenbach
(Waldwirtschaft)


Skate- und Bikepark


Zentraler Ominibusbahnhof
Gebührenpflichtig (BgA)

Klosterhof St.Mang
Gebührenpflichtig (BgA)

Volksfestplatz Kemptener Str.


Maxsteg

Hopfen am See
Uferpromenade,
nähe Campingplatz


Tourist-Info
Uferstraße

Weißensee
Badestrand Weißensee


In den vergangenen Jahren hat sich das haushalterische Defizit der WC-Anlagen wie folgt entwickelt:



Im vergangenen Jahr haben sich die Ausgaben wie folgt dargestellt:



Graphisch stellt sich die Aufteilung der Kosten wie folgt dar:
 
Die Einnahmen aus den gebührenpflichtigen WC-Anlagen (= Betrieb gewerblicher Art) betrugen insgesamt 66.400 Euro (die Gebühren betrugen daraus 47.378 Euro). Davon entfielen gerundet 26.000 Euro auf das WC am Bahnhof und die restlichen 19.000 Euro auf die öffentliche WC-Anlage im Klosterhof St. Mang.

Bei den beiden WC-Anlagen in Hopfen am See wurde die im Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 angesprochene Gebührenpflicht bereits umgesetzt. Die Umbaukosten betrugen dort rund 35.000 Euro für beide Anlagen.

Hinsichtlich der Amortisation wurde die Besucherzahl in den Monaten

       März ca. 4.288 Pers.
       April ca. 7.021 Pers.
       Mai ca. 9.766 Pers.
       Juni ca. 15.232 Pers.
       Juli ca. 19.758 Pers.

im vergangenen Jahr für das WC an der Tourist-Info erhoben. In den erfassten 5 Monaten wurden insgesamt 11.213 Personen gezählt. Bei einer Gebühr in Höhe von 0,50 € würden die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen rund 5.000 Euro betragen. Der Einbau amortisiert sich bei dieser stark frequentierten Toilettenanlage in 4 – 5 Monaten amortisieren. Im Hinblick auf die Personalkosten wurden die Gebührenautomaten auf Kartenzahlung umgestellt. Ob und in welche Umfang dies potenzielle Benutzer abhält bzw. abhalten wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Ggf. wird sich die Amortisationszeit entsprechend verlängern.

Aktuell wurden seit der Inbetriebnahme der Gebührenautomaten am 6. Februar 2023 bis zum 11. April 2023 gerundet 1.800 Euro an Gebühren vereinnahmt. Der weit überwiegende Teil kommt aus den Bareinnahmen.

Bis in das Jahr 2020 entfielen auf die Stadt Füssen auch noch zusätzliche Kosten für die Bewirtschaftung der WC-Anlage am Maxsteg. Durch die Eigenbewirtschaftung durch den Eigentümer hat sich die Stadt hier um rund 14.000 Euro jährlich entlastet.  

Eine weitere Entlastung wird auch durch die anteilige Übernahme der Kosten der WC-Anlage im Strandbad in Weißensee eintreten.  Dort übernimmt der neue Pächter mtl. 500 Euro, somit jährlich 6.000 Euro.

Hopfen am See – WC-Anlage Camping - Areal
Dort wäre ggf. zu überlegen, die Öffnungszeiten der Anlage zu beschränken (z.B. von 8 bis 20 Uhr). Damit könnten ggf.  Vandalismusschäden reduziert werden. Auch der Aufwand und die Ausgaben für die Hausmeister, das Reinigungs- und Verwaltungspersonal könnten reduziert werden.

Bad Faulenbach: 
Hier besteht eine realtiv große Dichte an WC-Anlagen. Ggf. sollte überlegt werden, eine WC-Anlage zu schließen (z.B. Kneipp-Anlage). 

Ähnlich wie in Hopfen am See wäre auch hier zu überlegen, die Öffnungszeiten bei der WC-Anlage an der Waldwirtschaft zu beschränken (8 bis 20 Uhr).  Damit könnte auch der Reinigungsintervall verändert bzw. reduziert werden (z.B. Reinigung auf 3 x die Woche reduzieren). 

Sport- und Freizeitareal Weidach

An der WC-Anlage im Sport- und Freizeitareal Weidach ist der Vandalismusschaden und damit der Personal- und Sachaufwand enorm, mit weiter steigender Tendenz. Auch hier sollte überlegt werden, den Zutritt künftig nur mehr gegen Gebühren zu ermöglichen und ggf. auch die Schließzeiten der WC-Anlage zu überdenken.

Privatisierung von WC-Anlagen

Ganz generell gilt auch bei den WC-Anlagen, zu prüfen, ob nicht eine Privatisierung der WC-Anlagen z.B. durch Verpachtung des gesamten Betriebes möglich und sinnvoll wäre. Letzteres wird aber nur dann der Fall sein, wenn damit auch der Personalaufwand (z.B. durch Übernahme der Wartung und des Betriebes, des Beschwerdemanagements usw.) ausgelagert werden kann. Außerdem sollte bedacht werden, dass letztlich mit den meisten Anlagen auch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden, wenngleich hierfür auch ein Personalaufwand notwendig ist.

Weitere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hält an den bestehenden WC-Anlagen fest. Lediglich bezüglich der WC-Anlage (Einzel-WC) im Kneipp-Areal in Bad Faulenbach ist aufgrund der großen Dichte zu prüfen, ob diese aufgegeben wird. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und wie ggf. durch Reduzierung der Öffnungszeiten der Personal- und Sachaufwand und der Vandalismus reduziert bzw. eingeschränkt werden können.

Im Übrigen wird an der weiteren Einführung der Gebührenpflicht insbesondere an folgenden WC-Anlagen festgehalten:

  • _________________________
  • _________________________
  • _________________________

Die Gebührenpflicht soll an künftig allen Automaten durch Bar- und durch möglichst einfache Kartenzahlung ermöglicht werden. Zu prüfen ist, ob ggf. der freie Zutritt für Kinder bis zu einer bestimmten Größe  durch technische Maßnahmen im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich ist. Die Gebühr wird bis auf weiteres auf 0,50 €/Benutzer festgelegt.

Diskussionsverlauf

Hans-Jörg Adam schlägt vor, die Toilette in der Markthalle kostenpflichtig zu machen, da diese stark frequentiert werde. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Reinigung der Toilette den Markthallenbetreibern überlassen wurde.  Er sagt eine Prüfung zu. 

Ilona Deckwerth bezweifelt den Kosten-Nutzen, insbesondere bei der Kneippanlage.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, alle Toilettenanlagen von 21 – 7 Uhr zu schließen, ausgenommen die beim ZOB. 

Simon Hartung schlägt vor, die Toilettenanlagen im Sommer von 8 – 22 Uhr und im Winter von 8 -20 Uhr offen zu halten.

Abschließend schlägt Bürgermeister Maximilian Eichstetter vor, die Toiletten zwischen 22 und 7 Uhr zu schließen. Weiterhin sollen keine weiteren Toiletten gebührenpflichtig werden. Bei der Kneippanlage in Bad Faulenbach soll auf die Toilette bei der Waldwirtschaft hingewiesen werden und die in der Kneippanlage nicht mehr offengehalten werden. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hält an den bestehenden WC-Anlagen fest. Lediglich die WC-Anlage (Einzel-WC) im Kneipp-Areal in Bad Faulenbach wird aufgrund der ohnehin dort bestehenden Dichte nicht weiter öffentlich betrieben. Stattdessen werden die Besucher durch Hinweisschilder auf die öffentliche Toilette bei der Waldwirtschaft verwiesen.

Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und wie ggf. durch Reduzierung der Öffnungszeiten der Personal- und Sachaufwand und der Vandalismus reduziert bzw. eingeschränkt werden können. Vorgeschlagen wird, die Toiletten zwischen 22 und 7 Uhr zu schließen. 

Weitere städtische Toiletten sollen nicht gebührenpflichtig werden. Die Gebührenpflicht an den bestehenden Automaten soll an künftig durch Bar- und durch möglichst einfache Kartenzahlung ermöglicht werden. Die Gebühr wird bis auf weiteres auf 0,50 €/Benutzer festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Nationales Kulturdenkmal "Ehemalige Kosteranlage St. Mang" in Füssen; Durchführung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen im kommenden Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

In der Sitzung am 27. September 2022 hat sich der Stadtrat mit der Durchführung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das als „Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung“ eingestuften ehem. Klosteranlage St. Mang in Füssen beschäftigt. Diese hohe Einstufung ist für Füssen eine wichtige und nachhaltige Entscheidung. Sie kann den Zugang zu wichtigen Förderquellen mit einer deutlich höheren Förderung für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen eröffnen. Um hierzu aber konkretere Aussagen sowohl zum Sanierungsbedarf als auch zu möglichen Finanzierungen machen zu können, ist eine umfangreiche denkmalschutzfachliche Voruntersuchung nötig.

Nach Vorstellung der notwendigen Untersuchungen und der Hintergründe durch das damit beauftragte Architekturbüro Dr. Pfanzelt hat der Stadtrat schließlich folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den notwendigen denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das Denkmal von nationaler Bedeutung der ehemaligen Klosteranlage St. Mang Kenntnis und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.“

Dieser Beschluss wurde im Rahmen der 1. Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung zunächst auf Eis gelegt und die Maßnahme zeitlich nach hinten geschoben. Hintergrund war die Vorgabe, dass auch hohe Förderungen bzw. Fördersätze, insbesondere im freiwilligen Bereich, für sich alleine noch keine entsprechend hohe Priorisierung rechtfertigen.

Nun wurde vom Bayer. Landesamt auch angesichts entsprechender Probleme im Haus (z.B. im Bereich des Museums) nochmals auf die Notwendigkeit und auch die bestehende Dringlichkeit hingewiesen und darum gebeten, die Förderanträge zu stellen und die Maßnahme in den nächsten Jahren auch tatsächlich durchzuführen. Die Fördermittel sowohl des Landesamts für Denkmalpflege als auch der Städtebauförderung für die Voruntersuchung (Förderhöhe zwischen 70 und 80 %) würden bereitstehen und auch zeitnah ausbezahlt werden können.

Vor diesem Hintergrund und den damit sich eröffnenden Fördermöglichkeiten wird empfohlen, die Voruntersuchung in der weiteren Finanzplanung in den Jahren 2024 und 2025 einzuplanen und dazu noch heuer die Zuwendungsanträge zu stellen.

Die Gesamtkosten für die Voruntersuchungen werden auf ca. 1 Million beziffert. Abzüglich der Förderung verbleibt bei der Stadt daraus ein Eigenanteil von ca. 250.000 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die für die denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen notwendigen Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke so vorzubereiten, dass diese im kommenden Jahr und im Jahr 2025 durchgeführt werden können.

Dem Stadtrat wird empfohlen, die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen 2024 und 2025 bereit zu stellen. 

Die Vergabe der einzelnen Leistungen bzw. Gewerke ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson fragt nach dem Gesamtpaket.  Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass Dr. Pfanzelt dies bereits im September im Stadtrat bekanntgegeben und erläutert hat. Magnus Peresson führt weiter aus, dass das gesamte Gebäude bereits vor 90 Jahren aufgemessen wurde. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die für die denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen notwendigen Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke so vorzubereiten, dass diese im kommenden Jahr und im Jahr 2025 durchgeführt werden können.

Dem Stadtrat wird empfohlen, die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen 2024 und 2025 bereit zu stellen. 

Die Vergabe der einzelnen Leistungen bzw. Gewerke ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5.3. Spitalgasse 6 - 8 der Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen; Künftige Nutzungsüberlegungen und Vermietungssituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Die Immobilien Spitalgasse 6 und Spitalgasse 8 stehen im Eigentum der Heilig-Geist-Spitalstiftung. Die aktuelle Mietfläche darin beträgt 1.037 qm. Die Bewirtschaftungskosten in diesem Gebäudetrakt betrugen in 2021 insgesamt 73.970,00 Euro.  Aktuell befinden sich darin 11 vermietete Wohnungen. Die jährlichen Mieteinnahmen daraus betrugen im vergangenen Jahr (Kaltmiete) 34.500 Euro.

Weiterhin befinden sich darin die Räumlichkeiten des ehem. AWO-Kindergartens, die seit dessen Auszug im Jahr 2021 leer stehen. Dort ist im 1. Obergeschoss und im 2.  Obergeschoss vorgesehen, die neuen Räumlichkeiten für das dringend benötigte Depot für die städtischen Museen einzurichten. Der entsprechende Beschluss des Stadtrates wurde am 31.  Mai 2022 gefasst. Die Kosten für die Inneneinrichtung und das zugrundeliegende pädagogische Konzept hierfür belaufen sich auf rund 210.000 Euro; knapp 80.000 Euro davon werden über LEADER-Fördermittel bezuschusst. Die Bewilligung hierfür liegt vor.

Neben den Kosten der Inneneinrichtung ist auch die Ertüchtigung der Raumschale für diese Räumlichkeiten notwendig.  Dazu wurde der Stadtrat in der Sitzung am 29. November 2022 darüber informiert, dass der ursprüngliche Kostenansatz von 130.000 Euro aufgrund der Ausschreibungsergebnisse nicht ausreicht und stattdessen 156.000 Euro für diese Maßnahmen benötigt werden. Diese wurden im Haushalt der Heilig-Geist-Spitalstiftung für 2023 eingestellt.

Die Stadt Füssen wird diese Räumlichkeiten im 1. OG und im 2. OG mit 318 qm für das städtische Depot anmieten. In der Sitzung am 31. Mai 2022 wurde diesbezüglich von einer Miete von 6,50 €/qm ausgegangen; dies entspräche einer Jahresmiete in Höhe von 24.914 Euro. Hinzu kommen noch die Nebenkosten, die in der Sitzung am 31. Mai 2022 mit pauschal 2,00 Euro / qm zugrunde gelegt wurden, somit jährlich rund 7.650,00 Euro jährlich. Vereinbart und abgerechnet werden hier aber die dann die tatsächlichen Mietnebenkosten werden, die vermutlich aber deutlich unter denen der Wohnungen liegen werden.

In den Räumlichkeiten des Erdgeschosses ist ggf. vorgesehen, die Nutzungen aus dem östlich angrenzenden Lorchhaus (Floßergasse 2) dort unterzubringen (z.B. Schauhandwerker-Räume usw.). Dazu wäre eine Vermietung an den künftigen Betreiber des Lorchhauses (z.B. Allgäuer Heimatwerk u.a.) erforderlich. Wenn hier ein Mietansatz von 8,00 Euro / qm zugrunde gelegt würde (gewerbliche Nutzung), wären hier nochmals jährliche Mieteinnahmen in Höhe von rund 9.600 Euro – 12.000 Euro (je nachdem ob der im UG vorhandene, der dieser Einheit zugeordnete Raum mitbenutzt wird oder nicht) zu veranschlagen.

Vorübergehend bis zu dieser geplanten Nutzung liegt auch eine aktuelle Anfrage der Kirchenstiftung St. Gabriel vor, ob diese Räumlichkeiten während der Baumaßnahme für die neue Kindertagesstätte für die Kinderkrippengruppen genutzt werden könnte (voraussichtlich zwei Jahre), ähnlich wie dies mit der AWO-Kindertagesstätte war. Dies würde bedeuten, dass auch die Depotplanung erst zwei Jahre später umgesetzt werden kann, was mit der Förderstelle am Landratsamt Ostallgäu zu klären wäre. Je nach dem, wie viel Räume dort genutzt werden sollen, kommen ggf. neben der Betriebserlaubnis auch weitere Aufwendungen (Flucht- und Rettungsweg) dazu.

Eine bisher leerstehende Wohnung wurde zwischenzeitlich vermietet (Mietzins 9,80 Euro/qm). 

Schließlich geht es dann noch um die weitere Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Spitalgasse 6 (gewerbliche Räume mit 69,5 qm). Diese konnten in den letzten beiden Jahren leider nicht vermietet werden, diese wurden bisher immer zur gewerblichen Nutzung bzw. Büronutzung angeboten. Diese könnten ggf. auch zu Wohnräumen umgenutzt werden und so zusätzlicher absolut zentral gelegener Wohnraum geschaffen werden. Die dafür notwendige Infrastruktur (z.B. Anschlüsse für Küche, Bad usw.) wären vorhanden. Ein Konzept zur Umgestaltung dieser Räumlichkeiten in eine Wohnnutzung wird im Rahmen der Beratung vorgestellt.

  • Wohnung im EG, ca. 100 qm, Umbaukosten ca. 55.000 Euro, jährliche Mieteinnahmen ca. 12.000 Euro (10,00 Euro/qm)
  • Wohnung im OG, ca. 65 qm, Umbaukosten ca. 75.000 Euro, jährliche Mieteinnahmen ca. 8.000 Euro (10,00 Euro/qm)
  • Ertüchtigung Treppenhaus/Eingang ca. 10.000 Euro

Ggf. könnten die Kosten reduziert werden, wenn dies durch eigenes Personal erfolgt. Für die Nutzung des neuen Archives für das Bauamt in der Tiefgarage Theresienhof würden noch zusätzliche Kosten (je nach Standard) anfallen (ca. 10.000 – 30.000 Euro).

Bezüglich dieser Räumlichkeiten gibt es aber auch noch weitere Alternativen bzw. Interessenten:

  • So hat der neu gegründete Verein Kulturinitiative Füssen e.V. bereits sein Interesse bekundet, kann aber natürlich nicht die dafür erzielbare oder marktübliche Miete leisten
.
  • Ggf. gibt es auch Überlegungen, das Konzept für das Lorchhaus durch das Allgäuer Heimatwerk auf diese Räumlichkeiten auszuweiten (z.B. Catering, Bewirtschaftung über eine Kooperation mit den Wertachtal-Werkstätten usw.).

Abschließend geht es auch noch um die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss, die aktuell vom städtischen Bauamt als Archivräume genutzt werden. Wenn diese Archivräume ausgelagert werden würden, z.B. in den Lagerraum im Parkdeck im Theresienhof, der weitgehend ungenutzt bzw. nur teilgenutzt ist, könnte dort eine knapp 60 qm große, durchaus attraktive Wohnung in zentralster Lage geschaffen werden. Auch hierzu gibt es erste Überlegungen, die im Rahmen der Beratung vorgestellt werden.

Letztlich geht es darum, in den Räumlichkeiten der Heilig-Geist-Spitalstiftung eine dem Stiftungszweck entsprechende wirtschaftliche Nutzung herzustellen. In der beiliegenden Zusammenstellung ist ersichtlich, dass dort die Mieteinnahmen dadurch deutlich erhöht, d.h. annähernd verdoppelt werden könnten. Dazu ist es auch notwendig, die aktuell dort seit 1. Oktober 2021 geltenden Wohnungsmieten im Rahmen der gesetzlichen Kappungsgrenze heuer um die noch möglichen 10 % anzupassen.

Rechtlicher Rahmen der Mieterhöhungen:

Die Heilig-Geist-Spitalstiftung hat als Vermieterin das Recht, die Miete auf den ortsüblichen Satz anzuheben, sofern die Miete die letzten 15 Monate unverändert blieb. Als „ortsüblich“ versteht sich der Durchschnitt, den Mieter innerhalb der letzten vier Jahre für vergleichbare Wohnungen in der Gegend bezahlen. Insgesamt dürfen Vermieter die Miete bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöhen. In manchen bayrischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Kappungsgrenze bei nur 15%. Für den Landkreis Ostallgäu bzw. die Stadt Füssen gilt dieses zusätzliche Einschränkung nicht.

Wurde diese Kappungsgrenze bereits ausgeschöpft, dürfen Vermieter innerhalb der Dreijahresperiode keine weitere Erhöhung mehr vornehmen. Die einzige Ausnahme bilden Modernisierungsmaßnahmen. Da die letzte Mieterhöhung in den Räumlichkeiten erst zum 1. Oktober 2021 erfolgte, und zwar entgegen der eigentlichen rechtlichen Möglichkeiten nur mit 10 %-iger Erhöhung, bleibt aktuell nur eine mögliche weitere Anpassung um die noch offenen 10 %. Erst zum 1. Oktober 2024 wäre dann wieder eine Erhöhung um 20 % möglich.

Bis zur Sitzung wird auch aufgezeigt, welche Kosten für die für die Umgestaltung der beiden Büro- bzw. Archivräume in Wohnräume und für die Ertüchtigung des Eingangsbereichs zu erwarten wären – und wie schnell sich diese voraussichtlich amortisieren würden. 

Beschlussvorschlag

Nach weiterer kurzer Beratung beauftragt der HFSK-Ausschuss die Verwaltung mit der diesjährigen Planung der Umnutzung bzw. Umbaumaßnahmen zu Wohnraum in der Spitalgasse 6-8. Die Kosten für die Planung sollen aus den Rücklagen entnommen werden und die Umsetzung der Baumaßnahmen im Jahr 2024 soll durch Umschichtungen des Grundstockvermögens (durch Verkauf von Grundstücken der Spitalstiftung) investiert werden.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte weist darauf hin, dass es sich um eine Stiftung handle. Hier müsse der Wert erhalten bleiben. Die letzten Jahre habe man nur Vermögen verzehrt. 

Laut neuer Planung würden die Einnahmen auf 88.000 € steigen, so Ilona Deckwerth. Aktuell seien 55.000 € von denen bisher keine Miete erzielt werde. So werde künftig nicht nur Einnahmen erzielt sondern auch Wohnraum geschaffen, der bezahlbar ist. 

Beschluss

Nach weiterer kurzer Beratung beschließt der HFSK-Ausschuss folgende künftige Nutzung der Spitalgasse 6 – 8:

Spitalgasse 8 – Erdgeschoss:                Mitnutzung mit der geplanten Revitalisierung des Lorch-Hauses (Floßergasse 2) als „Lebendige Werkstatt als Ateliers für Handwerker

Spitalgasse 8 – 1. und 2. Obergeschoss:        Museumsdepot der Stadt Füssen

Spitalgasse 6 – Erdgeschoss:                Bisher als Gewerbefläche genutzte bzw. leerstehende Räume werden zu einer Wohnung umgebaut und vermietet

Spitalgasse 6 – 1. Obergeschoss:                Bisher als Bauamtsarchiv genutzte Räume werden zu einer Wohnung umgebaut und vermietet; das jetzige Archiv des städtischen Bauamts wird in einer anderen Liegenschaft untergebracht.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Verkaufserlöse aus den Liegenschaften der Heilig-Geist-Spitalstiftung; das Grundstockvermögen der Stiftung soll so auf diese Liegenschaften konzentriert werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2024 der Heilig-Geist-Spitalstiftung einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Geschäftsordnung des Stadtrats Füssen; Eingaben eines Füssener Bürgers nach § 18 Abs. 2 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Ein Füssener Bürger hat aufgrund der Haushaltslage der Stadt Füssen zwei Eingaben eingereicht; diese Eingaben sind nach § 18 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats Füssen dem Stadtrat oder dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorzulegen.

Es werden folgende zwei Änderungen in § 2 der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen vorgeschlagen:

  • Tägliche Gebührenpflicht von 08.00 – 19.00 Uhr auf den Innenstadtparkplätzen (und nicht mehr nur von Montag bis Freitag von 08.00 – 19.00 Uhr und am Samstag von 08.00 – 13.00 Uhr)
  • Wegfall der sog. „Semmeltaste“ auf den Innenstadtparkplätzen (gebührenfrei die erste halbe Stunde) 

Da der Stadtrat erst in seiner Sitzung am 27. September 2022 eine neue Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung) beschlossen hat (mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 und einer deutlichen Erhöhung der Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet),  wird vorgeschlagen, die Eingaben des Füssener Bürgers zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und erst mit der nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung darüber zu entscheiden. 

Beschlussvorschlag

Die beiden Eingaben des Füssener Bürgers werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt und bis zur nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung zurückgestellt.

Beschluss

Die beiden Eingaben des Füssener Bürgers werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt und bis zur nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 7
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7.1. Änderung der Betriebsträgervereinbarung für die Kindertagesstätte St. Gabriel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert, dass rückwirkend zum 01.01.2023 eine neue Vereinbarung zwischen dem Kath. Dekanat Marktoberdorf, der Kath. Pfarrkirchenstiftung Zu den Acht Seligkeiten und der Stadt Füssen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Gabriel in Füssen (Kindergarten und Kinderkrippe) auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten ist.

Durch Abschluss dieser Vereinbarung sind die beiden Vereinbarungen der Kinderkrippe vom 31.07.2023 sowie des Kindergartens vom 17.11.1977 im Einvernehmen der Vertragsparteien zum 01.01.2023 aufgehoben.

Die Stadt Füssen gewährt mit dieser neuen Vereinbarung dem Dekanat neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % (10 % Dekanat) des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen Zuschuss. Bis zum 31.12.2022 wurden für den Kindergarten 80 % und für die Kinderkrippe 100 % des ungedeckten Betriebsaufwands gewährt.

Nach Ablauf von 5 Jahren kann die Vereinbarung von den Vertragsparteien jeweils zum Schluss des Betreuungsjahres (31. August) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden.

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7.2. Dauerhafte Sperrung des sog. "Ruchti-Steiges" in Bad Faulenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat in den 70er Jahren den sog. „Ruchti-Steig“ von den damaligen Eigentümern erworben. Der Felsbereich an der Schmalstelle beim Hotel ist nicht verkehrssicher und kann nur mit unverhältnishohen Mitteln gesichert werden. Das ist das jüngste Ergebnis eines Ortstermins mit einem Geologen, nachdem dort vor kurzem ein Felsabgang erfolgt ist.


Weder das Hotel noch die Stadt können die Mittel für aufwendigen Spritzbeton oder Vernetzung aufbringen. 

Die Stadt hat deshalb aus Verkehrssicherungsgründen die Wegepassage mit einem Zaun so absperren lassen, dass eine Benutzung nicht stattfinden kann, d.h. also am Hauseck bei der Treppe und an der nördlichen Hotelseite. Die Erreichbarkeit der Privat-Garteneingänge am nördlichen  Ruchtisteig wird weiter von Norden, vom Kobel her möglich sein, so dass also oben am Abzweig beim Kobel-Wanderweg keine Sperre angebracht wird.

Nachdem der dortige Weg auf Dauer nicht ordnungsgemäß unterhalten werden kann, ohne hierfür viel Geld in die Hand zu nehmen, dieser zwar praktisch und bequem, aber eben nicht zwingend nötig ist, wird die Stadt versuchen, diesen Weg an die früheren Eigentümer rück zu übereignen. Interesse dafür besteht auch von der angrenzenden Eigentümerin.

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7.3. Caddy-Ersatztausch im Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der geleaste städtische Transporter Mercedes-Citan (FÜS SF 4) läuft in 2023 aus und muss ersatzbeschafft werden. Das Fahrzeug läuft zirka 15.000km pro Jahr. Das günstigste Angebot ist ein VW Caddy der Firma Heuberger.

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8. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14. Februar 2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 14. Februar 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 14. Februar 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er bei der Sitzung nicht anwesend war.

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bürgerspital
Nikolaus Schulte spricht die Parksituation vor dem Bürgerspital an. Dieser schöne Platz sei immer zugeparkt.

Sporttage
Hans-Jörg Adam fragt, ob die Siegerehrung nicht im Klosterhof stattfinden könne. Der Festplatz sei doch ziemlich weit draußen.

Markus Gmeiner sah dies sehr kritisch.

Datenstand vom 20.11.2023 09:28 Uhr