Datum: 06.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung
1.1 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 - Enzensberg Mitte, erste Änderung (Beherbergungskonzept); Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
2 Bauangelegenheiten
2.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
2.2 Bauvoranfragen
2.2.1 Ausbau Dachgeschoss zu Wohnzwecken, Theresienstraße 17, Fl.Nr. 1613/4, Gemarkung Füssen
2.2.2 Dachform des geplanten Neubaus, Kemptener Straße 10
2.2.3 Dachgeschossausbau zur Personalwohnung, Abstimmung ob einer Stellplatzablöse zugestimmt wird, Reichenstraße 11, Fl.Nr. 78, Gemarkung Füssen
2.3 Bauanträge
2.3.1 Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in eine Wohnung, Ausweisung von 6 Stellplätzen für insgesamt 3 Wohnungen, Karolingerstraße 1, Fl.Nr. 808/2, Gemarkung Füssen
2.3.2 Tektur zu: Umbau und Umnutzung und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Detail und Ausführungsänderungen, Reichenstraße 3-5, Fl.Nr. 97, 99 u. 95/1, Gemarkung Füssen
2.3.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen, 12 Stpl. in der Tiefgarage und 6 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 20 und 22, Fl.Nr. 872, Gemarkung Füssen
2.3.4 Überdachung des bestehenden Fahrsilos zur Heuballenlagerung, Kapellenweg 8, Fl.Nr. 335, Gemarkung Weißensee
2.3.5 Neubau eines Geräteschuppens, Augsburger Straße 80, Fl.Nr. 2837/3, Gemarkung Füssen
2.3.6 Nutzungsänderung des Schlechtwetterraumes auch als Hofstellencafe mit Terrasse + Umnutzung des Abstellraumes zur Küche, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See
2.3.7 Umbau + Umnutzung landw. Schuppen, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See
2.3.8 Umnutzung Wohnung EG Ost zur Ferienwohnung, Maurerstraße 4, Fl.Nr. 805/3, Gemarkung Füssen
2.3.9 Tektur: Nutzungsänderung im 3. Obergeschoss Ost (Dachgeschoss) & Dachgeschoss West von Aufenthaltsraum zu Dachraum, Luitpoldstraße 7 u. Hintere Gasse 19, Fl.Nr. 42 u. 619, Gemarkung Füssen
2.3.10 Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung Füssen
3 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 02.05.2023
4 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 1
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1.1. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 - Enzensberg Mitte, erste Änderung (Beherbergungskonzept); Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte zu ändern und eine Veränderungssperre zu erlassen. Ziel der Planung ist die Flächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Die amtliche Bekanntmachung wurde in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Freitag, 25.02.2022 veröffentlicht. Die Veränderungssperre trat mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 13.04.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 13.04.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hopfen aS Nr. 3, 1. Änderung Satzung und Begründung Entwurf 06.06.2023.pdf

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2
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2.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

1.        Neubau eines Ferienhauses mit zwei Nutzungseinheiten, Ziegelbergweg 31, Fl.Nrn. 2637/2, 2639/1 und 2640, Gemarkung Füssen
2.        Hallenerweiterung, Schäfflerstraße 13, Fl.Nr. 1041, Gemarkung Füssen


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2
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2.2.1. Ausbau Dachgeschoss zu Wohnzwecken, Theresienstraße 17, Fl.Nr. 1613/4, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Antragsbeschreibung:


Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig. Es liegt nicht im Sanierungsgebiet. Das Gebäude ist weder als Einzeldenkmal eingetragen noch liegt es in einem Ensemble. Es liegt im Bereich der noch gültigen Baugestaltungssatzung, jedoch nicht im Geltungsbereich der bereits beschlossenen Neufassung. 

Die beantragte Stellplatzablösung kann zugelassen werden. 
Ablösebetrag: 2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro. 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Wegen der Nähe zu denkmalgeschützten Gebäuden werden die diesbzgl. Fachstellen beteiligt.


Herr Dr. Metzger frägt nach einer richtigen Stellplatzplanung. Herr Angeringer erläutert, dass es zwar eine Einzeichnung vorhandener Stellplätze im Lageplan gibt; dem Bauherrn stehen aber hiervon offensichtlich keine zur Verfügung. Daher wird eine Ablösung beantragt. Diese ist lt. Satzung in allen Stadtgebieten möglich. Aber es ist letztlich eine Ermessensentscheidung, die von den örtlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden kann.

Herr Doser verweist auf die Bedeutung der Wohnraumschaffung. Bgm. Eichstetter ist wichtig, sicherzustellen, dass dann keine Ferienwohnung daraus gemacht wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. 
Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauergenutzten Wohnraum handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. 
Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauergenutzten Wohnraum handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2.2. Dachform des geplanten Neubaus, Kemptener Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2.2

Sachverhalt

Zu dem angefragten Neubauprojekt wurde am 07.03.2023 beschlossen, dass aus Sicht der Stadt Füssen die grundsätzliche Bereitschaft besteht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In einem städtebaulichen Vertrag bzw. Durchführungsvertrag sind dabei die Rahmenbedingungen der Wohnnutzung zu regeln (Anteil Mietwohnungen, bezahlbare Preise, Vergabe an einheimische Bewerber, Erstattung gemäß den noch festzulegenden Grundsätzen zur sozialgerechten Bodennutzung u.dgl. soweit rechtlich möglich etc.). 

Beraten wurde auch über die Dachform. Es bestand Einigkeit darüber, dass ein viertes Geschoß mit Flachdach ohne gestalterische Gliederung o. ä. nicht in Betracht kommt.

Die Planung wurde daher geändert. Vorgesehen ist nun die vierte Geschoßebene als Mansarddach. Damit tritt das Gebäude nur noch mit drei Normalgeschoßen (= EG, 1. und 2. OG) in Erscheinung. Das 3. OG befindet sich bereits in die Dachfläche eingebunden in der DG-Ebene. Deren dunklere Farbe drückt die Gesamthöhe visuell nach unten. Trotzdem wird die Nutzbarkeit durch die im unteren Teil steile Neigung der Dachflächen nur relativ gering eingeschränkt. 

Dieselbe Dachform befindet sich an drei von fünf Häusern an der Nordseite der inneren Kemptener Straße. Sie ist deshalb als in der Umgebung typisch einzustufen und gestalterisch zu befürworten. Die Fortführung dieser Dachform in Richtung Westen über den Morissekreisel hinaus ist in Bezug auf die Stadtentwicklung nicht nachteilig, sondern sie fördert die allgemein zu unterstützende Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in den Dachgeschoßebenen. 

Ansätze für eine mögliche Gliederung der Fassaden in den übrigen Ebenen sind eingezeichnet und aus Sicht der Verwaltung zur Weiterverfolgung ebenfalls zu begrüßen. 

Im Bereich der Kirchstraße ist die Breite des Dacheinschnitts an der Westseite zu reduzieren; ebenso die Massivität des nördlichen Baukörpers z. B. durch eine Unterbrechung des Dachbereiches mit mittiger Dachterrasse, nachdem die Kirchstraße kleinteiliger strukturiert ist.

Ein Lösungsvorschlag mit horizontaler Gliederung wurde mit folgender Beschreibung nachgereicht:

Es ist vorgesehen den Sockel mit einem fein strukturierten Putz (z.B. Stippputz) in einem leichten Grau von den oberen Geschossen optisch abzusetzen.
Die Trennung der Geschosse zueinander wird durch ein Gurtprofil in weiß welches auch als optische Fensterbank zu den anschließenden Fenstern und Fensterprofilen wirkt. 
Die Obergeschosse werden mit einem Glattputz in einem sanft gebrochenen weiß ausgeführt. 
Die Dachdeckung des steileren Teils des Dachs kann entweder mit grauen kleinteiligen Dachziegeln erfolgen – oder mit einem Metallwerkstoff – welcher über die Zeit durch die Umwelteinflüsse auch nachdunkelt. 

Es wird gebeten, von der Forderung nach einer Unterbrechung des Dachbereiches nach Möglichkeit abzusehen, zumal das Treppenhaus und der Aufzug mittig im Gebäude vorgesehen sind und dies eine Reduzierung der Wohnflächen zum Ergebnis hat. Die oberen Wohnungen müssten ggf. als Maisonettewohnungen konzipiert werden; aus Sicht der Verwaltung wäre dies ohne weiteres andenkbar.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023: Ein Mansarddach wird eine weiterzuverfolgende Lösung sein können.

Zu den Abstandsflächen erfolgte am 30.05.2023 die Klarstellung, dass diese eingehalten werden können. Eine Einhaltung zu den Außenseiten ist erforderlich.


Herr Angeringer erläutert die Reduzierung der Breite des Einschnitts des Dachs wird anhand der Ansichtspläne mit Vorschlag zur Änderung. 

Dr. Böhm fragt nach der Südansicht: Wenn man von Osten schaut, dann sieht man einen anderen Winkel, als wie auf dem Plan ersichtlich ist. Das Dach ist nicht abzusenken, trotz der Gliederung 0,5 Meter mit Treppenhaus mit Fenstern, die - weil in der Mitte liegend - nicht an der Achse spiegelbar sind. Die Dachneigung seitlich sollte gleich sein. Ein Risalit sei an der Nordseite anzubringen.
Dr. Metzger sagt, es ist wenig Baufläche und es sind wenig Fenster, weshalb dies ein nicht zukunftsweisendes Gebäude sei. Wenn zukunftsfähig bauen, dann sollte Dachbegrünung und Fassadenbegrünung realisiert werden. In Großstädten gibt es Großbäume, hier ist nur ein Baum geplant, wenn er denn gepflanzt wird. Herr Angeringer hält eine Fassadenbegrünung in den Bereichen ohne Fenster für möglich. 
Herr Doser erinnert daran, dass das vierte Geschoß mit Flachdach in der letzten Sitzung ausgeschlossen wurde, daher der Änderungsvorschlag.
Aus Sicht von Herrn Dr. Böhm ist die Wohnung oben zu erhalten.
Herr Peresson ist der Meinung, dass der Denkmalschutz wollte, dass das Gebäude, also Fassaden und Dächer überarbeitet werden. So sei es nicht gut.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich die vorgestellte Dachform als Mansarddach und die dargestellte Fassadengliederung mit Fensterelementen und Balkonen. Die Vorhabenplanung kann auf dieser Grundlage weitergeführt werden. Die Breite des Dacheinschnitts an der Westseite der Kirchstraße ist zu reduzieren; ebenso ist hinsichtlich der Massivität des nördlichen Baukörpers eine Änderung vorzunehmen, die über die optische Gliederung nach letztem Vorschlag hinausgeht. Die gesetzlichen Abstandsflächen sind an den Außenseiten einzuhalten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich die vorgestellte Dachform als Mansarddach und die dargestellte Fassadengliederung mit Fensterelementen und Balkonen. Die Vorhabenplanung kann auf dieser Grundlage weitergeführt werden. Die Breite des Dacheinschnitts an der Westseite der Kirchstraße ist zu reduzieren; ebenso ist hinsichtlich der Massivität des nördlichen Baukörpers eine Änderung vorzunehmen, die über die optische Gliederung nach letztem Vorschlag hinausgeht, zum Beispiel anhand eines Risalits. Die gesetzlichen Abstandsflächen sind an den Außenseiten einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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2.2.3. Dachgeschossausbau zur Personalwohnung, Abstimmung ob einer Stellplatzablöse zugestimmt wird, Reichenstraße 11, Fl.Nr. 78, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Lt. Antrag besteht für die Nutzung als Personalwohnung ein Stellplatzmehrbedarf, der abgelöst werden soll. Gemäß der Zweckbestimmung ist dies möglich. Ein entsprechender Vergleichsfall in der Nähe besteht. 

Das Objekt befindet sich im Sanierungsgebiet. Die weiteren Kriterien hinsichtlich der auf 1.000 Euro je Stellplatz reduzierten Ablösesumme werden nach bisherigem Stand der Prüfung erfüllt. 
Tatsächlich handelt es sich um einen nachträglichen Umbau im Bestand, bei dem zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, nachdem sich hier bisher Lagerräume befanden.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Dr. Metzger fragt wo der zweite Fluchtweg sei.
Herr Eggensberger weist darauf hin, dass wenn die Tür nach draußen verschlossen ist, keine Rettung möglich ist. Wenn die Tür seitlich ist, ist in Mitte des Gebäudes eine Rettung nicht möglich. Das Landratsamt muss drauf schauen, dass die Außentreppe realisiert wird. 
Herr Angeringer zeigt auf Plan die neu zu bauende Außentreppe. Lt. früheren genehmigten Plänen besteht eine Wegeverbindung zwischen den Treppen.

Beschlussvorschlag

Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 1.000 Euro = 2.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauernutzbaren Wohnraum für Personal handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 1.000 Euro = 2.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauernutzbaren Wohnraum für Personal handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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2.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3
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2.3.1. Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in eine Wohnung, Ausweisung von 6 Stellplätzen für insgesamt 3 Wohnungen, Karolingerstraße 1, Fl.Nr. 808/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für die Wohnung im DG sollen zwei Stellplätze zusätzlich nachgewiesen werden. Diese befinden sich in der Nordwestecke des Grundstücks, wo sich bisher ein Nebengebäude befindet. Die übrigen vier Stellplätze liegen auf schon bisher befestigten Flächen und sind als Altbestand einzustufen. 

Die beiden neuen Stellplätze in der Nordwestecke sind nicht ausreichend anfahrbar. Sie sind in der geplanten Lage nicht für einen Nachweis geeignet. Um dies zu beheben könnten sie um 90° gedreht werden. Allerdings würde diese Lage nicht der Stellplatzsatzung entsprechen: 
  • senkrechte Lage ohne Abstand zum Gehweg, auf dem Kinder radeln müssen; 
  • größere Zufahrtsbreite als 6 m auf das Grundstück
Bereits die Altbestandsstellplätze entsprechen hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Mit zwei weiteren Stellplätzen derselben Art verschlechtert sich die Situation weiter und es wird ein Präzedenzfall in dieser Straße geschaffen. 

Optionale Lösungen wären der Nachweis auf einem anderen geeigneten Grundstück oder eine Ablösung.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich einer Abweichung von der Stellplatzsatzung bei Drehung der Stellplätze um 90° grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Der Vorteil der Befürwortung ist die Schaffung einer zusätzlichen Wohnung. Räumliche Alternative wäre allenfalls eine Platzierung an der Südostseite, was aber ebenfalls nicht optimal wäre. 

Dr. Metzger wirft ein, dass die Lösung dem widerspricht, was in den letzten Jahren beschlossen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, zwar das kommunale Einvernehmen zu dem Einbau einer dauergenutzten Wohnung im DG zu erteilen. Nicht befürwortet wird aber eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu der beantragten Lage der beiden Stellplätze in der Nordwestecke. Deren Drehung um 90° wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, zwar das kommunale Einvernehmen zu dem Einbau einer dauergenutzten Wohnung im DG zu erteilen. Nicht befürwortet wird aber eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu der beantragten Lage der beiden Stellplätze in der Nordwestecke. Deren Drehung um 90° wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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2.3.2. Tektur zu: Umbau und Umnutzung und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Detail und Ausführungsänderungen, Reichenstraße 3-5, Fl.Nr. 97, 99 u. 95/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Während der Ausführung des genehmigten Umbaus haben sich eine Reihe von Änderungen ergeben. In wesentlichen Teilen betreffen diese technische Fragen, u. a.:

  • Änderung des Ladenfußbodenniveaus, im westl. Teil stufenfreie Ausführung
  • Z. T. neue Stahlbetondecken
  • Änderungen Raumaufteilungen
  • Einbau einer Lichtkuppel / Oberlicht (1. OG)
  • Einbau zusätzlicher Bäder
  • Verstärkung Dachkonstruktion und Wände
  • 2. OG neuer tragender Dachstuhl über bestehendem Dachstuhl mit neuem Kupferblechdach
  • Abbruch Abstellraum im Rückbereich und Änderung Zugangstür, Anbau Rampe und Eingangspodest
  • Einbau neuer Elektroraum 
  • Hotelzugang West: Änderung Eingangsbereich (Vorraum/Windfang)
  • Neue Decken über Räumen bei fehlender Tragfähigkeit
  • Einbau eines zusätzlichen Zimmers mit Dusche/WC in genehmigtem Appartement
  • Gesamterneuerung des Pultdachs West mit einheitlichem Gefälle, Wärmedämmung und Kupferblecheindeckung

Die Änderungen bedürfen der denkmalfachlichen Würdigung. Mit der Baugestaltungssatzung sind die Änderungen nach vorläufiger Einschätzung bzw. soweit dies den Planunterlagen zu entnehmen ist, vereinbar. 

Die Arbeiten wurden von der Bauaufsichtsbehörde vorläufig eingestellt. 

Eine andere bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt sich nicht, ebenso kein ungedeckter Stellplatzbedarf. Die bereits bei der ursprünglichen Genehmigung als notwendig festgelegten rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen. 

Hinweis: Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung bauplanungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Einzelheiten zum Denkmalschutz sind von den Fachbehörden zu bewerten. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor.


Es gibt in der Planung Belichtungselemente in zwei Dächern. Die Verwaltung ist der Meinung, dass sie so reduziert sind, dass sie nicht störend wirken. 
An der Rückseite gibt es ein Treppenhaus mit Änderungen innen und außen und einen neuen Balkon. Die Änderungen sind aus Sicht der Stadtverwaltung vertretbar. Von der Denkmalschutzbehörde gibt es noch keine Rückmeldung bis zur aktuellen Sitzung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen, 12 Stpl. in der Tiefgarage und 6 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 20 und 22, Fl.Nr. 872, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben bewegt sich nach § 34 BauGB hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Grenzbereich. Drei Vollgeschoße sind zulässig.

Die Stellplätze sind insbesondere im Freibereich hinsichtlich ihrer Lage satzungsabweichend:

  • Mehr als 6 m Zufahrtsbreite
  • Fehlender Abstand der senkrechten Stellplätze zur öffentlichen Verkehrsfläche
  • Der rechnerische Anteil der Besucherstellplätze beträgt lt. Satzung 30 v. H.
    bei insgesamt 18 Stellplätzen sind dies 5,4 = mathematisch gerundet 5 Stellplätze.
    Tatsächlich sollen 6 Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. Bei korrekter Anwendung der Satzungsvorgabe müsste ein Stellplatz mehr in der Tiefgarage liegen. 
    Im Hinblick auf die nicht vorgabenkonforme Situierung in den Freibereichen sollte dem entsprochen werden. 
  • Die vorgeschriebenen Befestigungsarten sind einzuhalten.
  • Die beiden Behindertenstellplätze sind offensichtlich die Nrn. 9 und 10 in der Tiefgarage.
    Lt. Satzung bzw. GaStellV beträgt die Mindestbreite 3,50 m. Die Gesamtbreite der Fläche der Nrn. 9 und 10 beträgt 6,5 m und damit 0,5 m zu wenig. Ob dies trotzdem vertretbar ist, weil in der Mitte möglicherweise von einem gemeinsam nutzbaren Bewegungsraum ausgegangen werden kann ist ggf. vom Behindertenbeauftragten des LRAes zu beurteilen. Anderenfalls ist eine Verbreiterung erforderlich. 

Die lt. Satzung nachzuweisende Spielplatzgröße beträgt 80 qm. Der Freiflächenplan weist in der Nordwestecke des Grundstücks einen Spielplatz mit ca. 60 qm auf. Die fehlenden 20 qm sind entweder noch im Plan nachzuweisen oder abzulösen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung einfügen und mit Abweichungen von der Stellplatzsatzung in ggf. reduziertem Umfang grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Bgm. Eichstetter weist darauf hin, dass bei einem späteren Antrag auf Umwandlung in Ferienwohnungen für das Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen werden und dies über einen Bebauungsplan ausgeschlossen werden kann. Der Vorhabenträger soll darüber informiert werden. 
Herr Eggensberger frägt nach der Möglichkeit eines städtebaulichen Vertrags. Ein solcher kann nicht gefordert werden, wenn eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB besteht.
Herr Friedl bemerkt, Stellplätze sind an der Kreuzung. Wenn jetzt neu gebaut wird, sollen jetzt Stellplätze neu geplant und geändert werden durch den Architekten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden aber nicht in der geplanten Form befürwortet. Es besteht Zustimmung zu einer Ablösung der noch fehlenden ca. 20 qm Spielplatzfläche, soweit diese nicht noch planerisch nachgewiesen wird.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden aber nicht in der geplanten Form befürwortet. Es besteht Zustimmung zu einer Ablösung der noch fehlenden ca. 20 qm Spielplatzfläche, soweit diese nicht noch planerisch nachgewiesen wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.4. Überdachung des bestehenden Fahrsilos zur Heuballenlagerung, Kapellenweg 8, Fl.Nr. 335, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Anwesen befindet sich lt. LRA im Außenbereich. Der landwirtschaftliche Betrieb unterliegt der Privilegierung. Die geplante Überdachung fällt ebenfalls hierunter und ist bauplanungsrechtlich zulässig. 

Die Außenwände sind lt. Baubeschreibung in Holz vorgesehen. Die dort eingetragene naturrote Ziegeleindeckung soll aber lt. E-Mail vom 25.05.2023 durch eine Blecheindeckung ersetzt werden, zumal die Dachneigung nur 15° betragen soll. Die Pläne stellen dies in den Ansichten bereits so dar.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein, da es als von der Privilegierung umfasst einzustufen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.5. Neubau eines Geräteschuppens, Augsburger Straße 80, Fl.Nr. 2837/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das bestehende Vereinsgebäude wurde als privilegiert eingestuft Für den Geräteschuppen gilt dies nach seiner Zweckbestimmung ebenfalls. Untergestellt werden sollen lt. Beschreibung Gerätschaften, die der üblichen Pflege des Anwesens dienen: 

Der Segelverein hat diverse Gartengeräte und  Handwerkzeuge zur Grundstückspflege und Verkehrssicherung  entlang der B 16. Die Werkzeuge werden für Wartungs- und Pflegearbeiten auf dem Grundstück und an dem Bestandsgebäude benötigt. Das sind Freischneider, Hochentaster, Akku-Sägen, Heckenscheren, Aufsitzrasenmäher, Rasenmäher, einen Häcksler,  Schubkarren, Schaufel, Rechen,...Leitern, einen Anhänger für Gartenabfälle.
Ein Teil der Geräte wird z. Z. in einem Keller gelagert. Durch die hohe Feuchtigkeit im Keller, verrotten die Handwerkzeuge und Gartenwerkzeuge sehr schnell. Bei allen Werkzeugen aus Metall ist eine schnelle- und starke Rostbildung vorhanden.
Einige Werkzeuge werden speziell  für Reinigungsarbeiten im Uferbereich z.B. Aufarbeitung und Entsorgung von Schwemmholz benötigt.

Die Außengestaltung ist außenbereichskonform (Holzverschalung, Flachdachpfannen = Dachziegel, rot). 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wurde mit der Baugenehmigungsbehörde vorabgestimmt; es wird ebenfalls als privilegiert einzustufen und genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.6. Nutzungsänderung des Schlechtwetterraumes auch als Hofstellencafe mit Terrasse + Umnutzung des Abstellraumes zur Küche, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Hofstelle ist ein dort privilegierter Betrieb. Die beantragten Flächen stehen in einem betrieblichen Zusammenhang mit dem genehmigten Campingplatz. Von deren Zulässigkeit ist insoweit ebenfalls auszugehen. 

Die beiden nicht im Plan ersichtlichen Stellplätze befinden sich offensichtlich in dem nördlichen Rückgebäude, für das ein eigener Bauantrag zur teilweisen Änderung vorliegt. Eine Ergänzung ist aber noch geboten, damit der Nachweis aus demselben Antrag hervorgeht.

Dem Luftbild ist zu entnehmen, dass an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe eine geringfügige Überbauung der Grenze zum städtischen Grundstück an der Straße vorliegt. Soweit sich dies bestätigt ist dies privatrechtlich zu regeln. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird als von der Privilegierung mitgezogen einzustufen und insoweit grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der möglichen Überbauung an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe näher zu klären.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der möglichen Überbauung an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe näher zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.7. Umbau + Umnutzung landw. Schuppen, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Hofstelle ist ein dort privilegierter Betrieb. Die beantragten Flächen in dem Rückgebäude stehen in einem betrieblichen Zusammenhang mit dem genehmigten Campingplatz. Von deren Zulässigkeit ist insoweit ebenfalls auszugehen. Das Rückgebäude erhält zusätzliche Fenster, eine Außentreppe in den OG-Raum (Lager); im EG ist eine Spielescheune für Kinder eingezeichnet, eine E-Bike-Garage und übliche landwirtschaftliche Fahrzeug- und Werkstattflächen, sowie einen Anbau zur Gasversorgung.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird als von der Privilegierung mitgezogen einzustufen und insoweit grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.8. Umnutzung Wohnung EG Ost zur Ferienwohnung, Maurerstraße 4, Fl.Nr. 805/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

In dem Gebäude wurden 1976 vier Wohnungen genehmigt (EG: 2 + OG:2; DG keine eigenständige Wohnung). 

Für das Gebiet besteht kein Bebauungsplan. Die Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Zur Genehmigung ist eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BauNVO erforderlich. Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit wird gegeben sein. Städtebaulich erwünscht ist die Umwandlung nicht. Bei der Nichterteilung des Einvernehmens ist mit einer Ersetzung durch das LRA zu rechnen. 

Die Stellplatzsituierung weicht von der bisherigen Genehmigung ab. Lt. den Plänen 1976 lagen nur zwei Stellplätze unmittelbar senkrecht an der Straße. Zwei weitere waren um 90° gedreht angeordnet. Nach heutigen Maßstäben waren diese aber nicht ausreichend anfahrbar. Dennoch ist einer Verdoppelung der nicht satzungskonformen Stellplätze nicht zuzustimmen.

Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass die um 90° gedrehte Lage bereits besteht und vermutlich bereits beim damaligen Bau so angelegt wurde.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen [nicht] zu erteilen.
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für zwei weitere senkrechte Stellplätze an der Straße wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für zwei weitere senkrechte Stellplätze an der Straße wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.9. Tektur: Nutzungsänderung im 3. Obergeschoss Ost (Dachgeschoss) & Dachgeschoss West von Aufenthaltsraum zu Dachraum, Luitpoldstraße 7 u. Hintere Gasse 19, Fl.Nr. 42 u. 619, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.9

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Mit der Änderung soll auf Aufenthaltsräume in der oberen DG-Ebene verzichtet werden. Eingetragen ist jeweils „Dachraum“. Es ist zu vermuten, dass dies auf die Anforderungen des Brandschutzes zurückzuführen ist. 

Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens entgegenstehen würden, bestehen nicht.

Hinweis: Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023: Das Vorhaben wird nach grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3.10. Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.10

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Nach den im Archiv vorliegenden Planunterlagen sind bisher zwei (dauergenutzte) Wohnungen in dem Gebäude genehmigt. Geplant ist nun die Aufteilung in eine dauergenutzte Wohnung und drei Ferienwohnungen. 

Für das Gebiet besteht der Bebauungsplan N 6. Das Gebiet ist als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Zur Genehmigung ist eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BauNVO erforderlich. 

Mit dem Vorhaben ändert sich der Schwerpunkt des Gebäudes in den gewerblichen Bereich. 

Die dauergenutzte Wohnung hat lt. Antrag nur noch eine Fläche von ca. 58 qm. Die Fläche der Ferienwohnungen liegt dagegen bei ca. 242 qm, also die vierfache Größe. 

Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit ist damit nicht mehr gegeben. Städtebaulich erwünscht ist die Umwandlung in Ferienwohnungen allgemein nicht. Bei diesem Verhältnis wäre im Fall einer Genehmigung durch die Präzedenzfallwirkung mit einem erheblichen und nachteiligen Eingriff in die Gebietsstruktur zu rechnen. 

Sollte es zur Androhung der Ersetzung des Einvernehmens durch das LRA OAL kommen muss vorbehalten bleiben, den Bebauungsplan zu ändern.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung auch aus dortiger Sicht grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sein.

Diskussion im Ausschuss: 
Bgm. Eichstetter erläutert, dass das Landratsamt den Antragsinhalt ablehnt, weil die Aufteilung nicht passt. Es sollen mehr dauergenutzte Wohnungen werden, weniger Ferienwohnungen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen aus den im Sachverhalt beschriebenen Gründen nicht zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen aus den im Sachverhalt beschriebenen Gründen nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 02.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 02.05.2023 an.

Beschluss

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss  stimmt für die Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom Ausschuss vom 02.05.2023. .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

  1. Herr Doser: Für Touristen und Einheimische gibt es Badeplätze am Forggensee. Rieden und Roßhaupten mähen am Ufer. Seit 2 Jahren wird auch bei uns am Ufer gemäht. Lob dafür an Bauhof.

  1. Dr. Metzger: Fußgängerweg an der Ach im Bereich des Müllbergs ist seit zwei Wochen gesperrt, weil das Geländer weg und ein Brett durchgebrochen ist. Bürger haben kein Verständnis für die lange Sperrung. Es ist eine wichtige Verbindung zum Enzensberg. Seine Frau hat sich geärgert, hat Bretter ersetzt. Bauhof hat diese weggerissen. 
Bgm. Eichstetter hat dem Bauhof während der Sitzung Bescheid gegeben und die Antwort bekommen: Es wird sich ca. in übernächster Woche darum gekümmert.

  1. Zweiter Punkt von Dr. Metzger: zur Teilablösung von Spielplätzen. Es ist gut, dass es die Spielplatzsatzung gibt. Aber eine Teilablöse der Spielflächen ist nicht sinnvoll. Weil die Spielplätze zu klein werden oder die Teilflächen zu klein werden. Keine Teilablöse sollte möglich sein. Das muss nicht heute beschlossen werden, sollte wieder angegangen werden. Bgm. Eichstetter antwortet, dass man sich das überlegen kann.

  1. Herr Friedl sagt, in Wörtherstraße an Einmündung Zwölferkopfweg wurden Marksteine überteert. 
Bgm. Eichstetter bestätigt, dass das ist für einen Eigentümer schlimm ist. Die Stadt wird nachfragen, damit Metallmarken gesetzt werden. 

  1. Herr Peresson: Antrag: Fronleichnam ist übermorgen. Wirte decken eine halbe Stunde zu früh auf. Deshalb wird schon ausgeschenkt. Er fragt nach Respekt. Besonders beim Café Lucca säßen die Menschen mit Weißbierglas dort und gleichzeitig wird der Segen erteilt.
Lt. Bgm. Eichstetter hat jeder Gastronom ein Schreiben erhalten. Die Kirche verteilt auch Zettel mittels Ministranten. Bäume werden rausgestellt und geschmückt. Das hat letztes Jahr nur semigut geklappt. 
Herr Peresson: Es sollte für eine halbe Stunde kein Autoverkehr sein! Gerade die Füssener fahren durch.
Herr Eggensberger erzählt, es wird diskutiert, ob die Prozession nächstes Jahr stattfinden soll, weil die Teilnehmenden sich nicht ernst genommen fühlen.
Herr Peresson fügt hinzu: Es sind 100 m Prozessionsweg und nur zehn Häuser sind geschmückt. 

  1. Herr Weisenbach erkundigt sich, ob der Bescheid des Landratsamtes als Denkmalschutzbehörde für Franziskanerplatz 5 wegen der Photovoltaikanlage schon vorliegt. Herr Angeringer verneint.

  1. Dr. Böhm fragt zu Hotel Sonne und deren Tiefgaragenstellplätze, ob das Parkliftsystem errichtet ist? Antwort von Herrn Angeringer: Stadt ist zur Kontrolle von Grundstücken nicht befugt, aber ggf. kann nachgefragt werden.

  1. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böhm zum Sachstand Faulenbachgässchen 5 erläutert Herr Angeringer, was vom Landratsamt zur Änderung angemahnt wurde.
U. a. sollen auffällige Verblechungen am Dachrandbereich rückgebaut werden. Lt. Dachdecker/Bauherr war dies im Mai wegen schlechtem Wetter zuletzt nicht möglich. Ein neuer Termin ist vorgemerkt. Eine Reihe von Änderungen der Bauausführung gegenüber den genehmigten Plänen wurde aber nicht schriftlich beanstandet. So z. B. der Balkon: der Plan stellt eine senkrechte Lattung dar. Die diagonale Ausführung incl. der anderen Positionierung der Stützen wurde nicht beanstandet.
Die Verkleidung der Gauben wurde horizontal ausgeführt. Das LRA fordert eine senkrechte Verkleidung. Andererseits wurde aber die großflächige waagrechte Wandverkleidung an der Nordseite nicht zur Änderung gefordert. Aus Sicht der Verwaltung spricht dies dafür, die waagrechte Verkleidung an den Gauben ebenfalls hinzunehmen. Auch die Blecheindeckung der nordseitigen Überdachung wurde von Landratsamt nicht beanstandet.
Herr Dr. Böhm habe hat mit Herrn Lax gesprochen. Die Ausführung muss immer laut Plan gemacht werden. Deshalb wurde dazu nichts geschrieben. Der Plan ist Teil des genehmigten Antrags. Herr Peresson hält die Ausführung ebenfalls für nicht tragbar. 
Bgm. Eichstetter: Der Dachdecker wird abgewartet. Dann wird die Angelegenheit erneut überprüft.
 

Beschlussvorschlag

keine

Datenstand vom 05.07.2023 11:38 Uhr