Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:49 Uhr bis 18:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Bauleitplanung
2.1 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich des Gemswandweges
2.1.1 Aufstellungsbeschluss zur weiteren Änderung des Bebauungsplans Weißensee - See
2.1.2 Erlass einer Veränderungssperre
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.1.1 Umnutzung best. Werkhalle zum Ladengeschäft und Werkstatt sowie in Autoreparaturwerkstatt mit Autovermietung, Seilerstraße 4, Fl.Nr. 1734, Gemarkung Füssen
3.1.2 Tektur zu Antrag 283/23, Einbau einer Dachgaube und Errichtung eines Carports, Eisenhutstraße 14, Fl.Nr. 368/46, Gemarkung Weißensee
3.1.3 Anbau einer Remise / Gartenhütte, Frauensteinweg 44, Fl.Nr. 1652/6, Gemarkung Füssen
3.1.4 Allgäu Kaserne Schaffung Infrastruktur für Ausbildungsgerät Gefechtssimulator leichter Spähtrupp (AGLS), Errichtung einer Überdachung hier: Bestätigung gem. Art. 73 Abs. 1 Satz 3 BayBO, dass die Gemeinde dem Vorhaben nicht widerspricht; Einholung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 i. V. § 37 Abs. 2 BauGB; Kemptener Straße 70, Fl.Nr. 834, Gemarkung Füssen
3.1.5 Errichtung eines interimsmäßigen Büro- und Lagergebäudes in Modulbauweise in der Allgäukaserne Füssen. Hier: Einholung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 i. V. mit § 37 Abs. 2 BauGB; Kemptener Straße 70, Fl.Nr. 834, Gemarkung Füssen
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Änderungen des genehmigten Mehrfamilienhausneubaus Augsburger Str. 3 1/4, Fl.Nr. 519/1 Gemarkung Füssen
3.2.2 Neubau von 5 – Hotelzimmern als Erweiterung zum Hotel – Fantasia und als Ersatzbau zum best. Lagerschuppen, Ottostraße 1, Fl.Nr. 663, Gemarkung Füssen
3.2.3 Verkaufsautomat am Skate- und Bikepark
3.3 Bauanträge
3.3.1 Abbruch und Neubau Ferienhaus, Schwarzenbachweg 14, Fl.Nr. 320/16, Gemarkung Weißensee
3.3.2 Antrag auf Befreiung der Baunutzungsverordnung §3 aus dem Jahre 1968 "die dauerhaftgenutzte Wohnung zur Umnutzung zur Ferienwohnung" Gemswandweg 7, Flurstück 241/45, 87629 Füssen-Weißensee, Gemswandweg 7, Fl.Nr. 241/45, Gemarkung Weißensee
3.3.3 Neubau eines Carports, Tiroler Straße 71, Fl.Nr. 3133, Gemarkung Füssen
3.3.4 Abbruch eines bestehenden Stadels, Neubau eines Firmengebäudes mit Mitarbeiterwohnung und Überdachung des bestehenden Lagerplatzes, Nähe Wiedmar 27, Fl.Nr. 481/2 und 481/9, Gemarkung Weißensee
3.3.5 Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Pilgerschrofenweg 14, Fl.Nr. 1655/3, 1658, Gemarkung Füssen
4 Straßen- und Wegerecht
4.1 Straßennamensvorschlag für das neue Baugebiet im Weidach O 75 Weidach Nordost 2
4.2 Widmung Wörther Straße, Erweiterung des gewidmeten Bereichs
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.09.2023
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.10.2023
7 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Verkehrsangelegenheiten:

Die Kemptener Straße ist auf Höhe der Jet-Tankstelle aufgrund Arbeiten des EWR (Trafostation) von 8.-11. November für den Verkehr halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Zudem ist noch eine Sperrung des Geh-/Radwegs notwendig, Fußgänger und Radfahrer können über den BLZ-Parkplatz bzw. Grünstreifen (Radfahrer absteigen) ausweichen.
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Der in der vergangenen Sitzung besprochene Antrag von Bürgern aus dem Bereich Hopfener Dreieck auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an der St 2008 wurde zuständigkeitshalber an die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Ostallgäu sowie das Staatliche Bauamt Kempten weitergeleitet; eine Antwort steht noch aus.
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Am Schwedenweg sind die öffentlichen Parkplätze erweitert und neu gestaltet worden. Neben nun 28 gebührenpflichtigen Parkplätzen wurden 4 weitere Parkplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen. Zudem wird noch eine neue Fahrradabstellanlage installiert.








Information zum Thema Ferienwohnungen

Unter Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurden folgenden Anträge zur Baugenehmigung seit der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.09.2023 und 10.10.2023 an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet. 
Bei sechs der genannten Anträge auf Baugenehmigung erfolgte eine Anhörung der Bauherren durch das Landratsamt (siehe Ziffern 1-6) mit dem Hinweis, dass die Ferienwohnungen nicht genehmigungsfähig sind. 
Zwei weitere Bauanträge wurden bereits durch das Landratsamt abgelehnt (siehe Ziffern 7-8). Außerdem wurde ein Bauantrag zwischenzeitlich durch den Bauherrn zurückgenommen (siehe Ziffer 9). 
Zusammenfassend konnte die Umwandlung in 15 Ferienwohnungen vermieden bzw. in den beiden Monaten eine Sicherung von 14 genehmigten Wohnungen zur Dauernutzung erreicht werden.

1, Ritterstraße 5,         Nutzungsänderung einer Praxis im 1.OG zur Ferienwohnung 
(1 Ferienwohnung)
2, Schrannengasse 2-4,         Umnutzung Dachgeschoss zur Ferienwohnung (3 Ferienwohnungen)
3, Keltensteinstraße 5,        Neubau FW im DG mit 2 Dachgaupen u. Balkon (1 Ferienwohnung)
4, Kreuzstraße 1,         Nutzungsänderung der best. Wohnung zur Ferienwohnung 
(1 Ferienwohnung)
5, Roßbergweg 1,         Umnutzung Wohnung 9 (2. OG) zur Ferienwohnung 
(1 Ferienwohnung)
6, Franziskanergasse 7,         Tektur zu Sanierung des Einzeldenkmals „Wohn- und Geschäftshaus“ (4 Ferienwohnungen) 

7, Thanellerstraße 2,                 Nutzungsänderung einer Wohnung (Bauteil D/ Wohnung 49/5. 
Obergeschoss) zu einer Ferienwohnung (1 Ferienwohnung)
8, Thanellerstraße 4,                Umnutzung Wohnung 122 (2. OG) zur Ferienwohnung 
(1 Ferienwohnung)

9, Abt-Hafner-Straße 1,         Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes in eine Ferienwohnung 
(1 Ferienwohnung)

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt dies ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 2
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2.1. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich des Gemswandweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 2.1
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2.1.1. Aufstellungsbeschluss zur weiteren Änderung des Bebauungsplans Weißensee - See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 2.1.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten.

Weißensee ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft. Der Bereich des Bebauungsplans See ist daher im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nur in Stufe 3 priorisiert. Jedoch ist eine Überplanung anlassbezogen im Einzelfall in Betracht zu ziehen, zumal die Entwicklungen vorrangig (nur) im Bestand realisiert werden sollen. Siehe Anhang 2, Auszüge!

Der Stadt Füssen lagen zunächst im Bereich Thanellerstraße eine Vielzahl von Anträgen auf Baugenehmigung für die Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen in Ferienwohnungen vor, was zunächst dort die Steuerung über eine Bauleitplanung erforderlich machte. Zwischenzeitlich setzte sich diese Entwicklung auch im Bereich Auf der Leite fort. Das lässt auch in diesem Bereich die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Zur Umsetzung des Beherbergungskonzepts wurde bereits beschlossen, den Bebauungsplan im Bereich des Terrassenhauses an der Thaneller Straße, sowie der nordwestlich gelegenen Mehrfamilien- und Reihenhäuser zu ändern. 

Aktuell ist nun ein Bauantrag auch zur Nutzungsänderung eines der am Gemswandweg gelegenen Reihenhäuser eingegangen. Einzelne Genehmigungen für Ferienwohnungen liegen dort schon vor. Die ausnahmsweise Nutzung besteht damit bereits. Eine weitere Ausweitung steht im Widerspruch zum Beherbergungskonzept und den Zielen der Wohnraumbedarfsanalyse. 

Insoweit liegt nun auch im übrigen Teil des Geltungsbereichs ein städtebaulicher Bedarf für eine Änderung der Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung vor. 


Anhang 1:





Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich (rote Fläche):

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich (rote Fläche):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 2.1.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee - See eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich (rote Fläche):

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee - See eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich (rote Fläche):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1
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3.1.1. Umnutzung best. Werkhalle zum Ladengeschäft und Werkstatt sowie in Autoreparaturwerkstatt mit Autovermietung, Seilerstraße 4, Fl.Nr. 1734, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1.1
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3.1.2. Tektur zu Antrag 283/23, Einbau einer Dachgaube und Errichtung eines Carports, Eisenhutstraße 14, Fl.Nr. 368/46, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1.2
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3.1.3. Anbau einer Remise / Gartenhütte, Frauensteinweg 44, Fl.Nr. 1652/6, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1.3
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3.1.4. Allgäu Kaserne Schaffung Infrastruktur für Ausbildungsgerät Gefechtssimulator leichter Spähtrupp (AGLS), Errichtung einer Überdachung hier: Bestätigung gem. Art. 73 Abs. 1 Satz 3 BayBO, dass die Gemeinde dem Vorhaben nicht widerspricht; Einholung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 i. V. § 37 Abs. 2 BauGB; Kemptener Straße 70, Fl.Nr. 834, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1.4
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3.1.5. Errichtung eines interimsmäßigen Büro- und Lagergebäudes in Modulbauweise in der Allgäukaserne Füssen. Hier: Einholung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 i. V. mit § 37 Abs. 2 BauGB; Kemptener Straße 70, Fl.Nr. 834, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.1.5
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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Änderungen des genehmigten Mehrfamilienhausneubaus Augsburger Str. 3 1/4, Fl.Nr. 519/1 Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das bereits genehmigte Vorhaben soll geändert werden:

  • Die ursprünglich geplante Physiotherapiepraxis wird an anderer Stelle eingerichtet.
  • Aufgrund der Minderung des Stellplatzbedarfs soll auf die Tiefgarage verzichtet werden. 
  • Die KG-Ebene kann damit weiter entfernt von den Nachbargrundstücksgrenzen errichtet werden und muss nicht mehr technisch aufwändig bis an diese hinreichen. 
  • Statt dem TG-Lift soll eine Einzelgarage eingebaut werden.
  • Für die dauergenutzten Wohnungen soll ein Teil der Stellplätze (drei) abgelöst werden. 
  • Das Gebäude soll oberirdisch die genehmigte Größe beibehalten und wie genehmigt vier dauergenutzte Wohnungen und eine Ferienwohnung beinhalten. 

Ohne die Praxisnutzung und mit der Ablösung von Stellplätzen erfolgt eine reduzierte Häufigkeit der Ein- und Ausfahrten auf das Grundstück. Im Hinblick auf die aus Sicht der Stadt Füssen unzureichende Breite der Zufahrt (einspurig, Länge aber ca. 32 m) stellt dies eine Verbesserung dar. 

Das Vorhaben liegt im bisher unbeplanten Innenbereich; ein einfacher Bebauungsplan befindet sich aber in Aufstellung. (Haupt-) Ziel war bisher die räumliche Steuerung von Wettannahmestellen und anderen Vergnügungsstätten. Für einen neuen Bauantrag ist über eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu entscheiden. 

Die beantragte Ablösung von Stellplätzen kann lt. Satzung nicht den Stellplatz der genehmigten Ferienwohnung umfassen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Mit einer Ablösung von drei Stellplätzen für die dauergenutzten Wohnungen besteht Einverständnis. 

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm kritisiert die Gestaltung.

Während der Abstimmung erscheint Dr. Martin Metzger als weiteres Ausschussmitglied.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Mit einer Ablösung von drei Stellplätzen für die dauergenutzten Wohnungen besteht Einverständnis. 

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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3.2.2. Neubau von 5 – Hotelzimmern als Erweiterung zum Hotel – Fantasia und als Ersatzbau zum best. Lagerschuppen, Ottostraße 1, Fl.Nr. 663, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 43. Die zur Bebauung vorgesehene Stelle ist nicht zur Bebauung ausgewiesen. Allerdings befindet sich dort bereits ein Lagerschuppen in geringerer Größe als der angedachte Neubau.

Im Rahmen einer ersten Anfrage beim LRA wurden von dort aus telefonisch folgende Bedenken geäußert:

  1. Voraussichtlich handelt es sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Bauleitplanung, womit eine Zulassung über eine Befreiung ausscheidet und eine Bebauungsplanänderung notwendig wird.
  2. Die Folgewirkungen einer Bebauung an dieser Stelle sind kritisch zu bewerten. 
  3. Maßgeblich ist dabei mehr der Städtebau; mit dem Denkmalschutz wird sich voraussichtlich kein Konflikt ergeben, wenn der Neubau gut gelöst ist.
  4. Die Auflösung der innerörtlichen Grünfläche ist kritisch zu hinterfragen

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
An der bisherigen Einstufung, wonach das Vorhaben nur auf der Grundlage einer Änderung des Bebauungsplanes genehmigungsfähig sein wird, ist aus Sicht des LRAes festzuhalten. Eine ggf. positive denkmalrechtliche Bewertung ändert hieran nichts.

Anmerkungen der Verwaltung (Abt. Bauen und Planen der Stadt Füssen)

  1. Der antragsgegenständliche mittlere Bereich zwischen der südlichen Luitpoldstraße und der Ottostraße ist bereits teilweise durch eine Bebauung in zweiter Reihe geprägt. Der beantragte Bau befindet sich unmittelbar benachbart an diese Bebauung. Auch wenn sich diese Nachbarbebauung nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 43 befindet stellt der beantragte Ersatzbau keinen städtebaulichen Fremdkörper in diesem Bereich dar.
  2. Die Reduzierung der Grünfläche ist im Hinblick auf das überschaubare prozentuale Verhältnis vertretbar. Dem Grunde nach sind Nachverdichtungen im Innenbereich wünschenswert. 
  3. Gestalterisch ist der Bau gut gelöst (incl. Dachform und Fassaden).
  4. Dessen Größe und Höhe wirken verträglich. 
  5. Der Stellplatznachweis ist ausreichend.
  6. Eine Bebauungsplanänderung würde in einem aktuell insoweit ungünstigen Zeitpunkt erfolgen als eine Normenkontrollklage wegen der Verkehrslösung vor dem Hotel Sonne noch anhängig ist. Sollte die Klage die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes in seiner letzten Fassung der ersten Änderung zum Ergebnis haben kann dies negative Auswirkungen auf die hier mögliche zweite Änderung haben, da sich diese auf die erste Änderung bezieht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu erteilen. 

Sollte sich im weiteren Antragsverfahren die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung bestätigen besteht die grundsätzliche Zustimmung zu einer solchen Änderung beschränkt auf den beantragten Bereich. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger kritisiert noch weitere Hotelzimmer in Füssen entstehen zu lassen. Er sehe das nicht so und gerade nicht an dieser Stelle. 

Armin Angeringer erläutert, dass grundsätzlich das Beherbergungskonzept eine Mehrung von touristischen Zimmern nicht vorsieht, jedoch kann dies hier zugelassen werden, weil ein Bestandsbetrieb entsprechend unterstützt und gesichert wird. 

Jürgen Doser ist der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Bestandsbetrieb handelt und kann es sich deshalb auch mit der überschaubaren Erweiterung in der Größenordnung vorstellen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, es werden eventuell Änderungen am Bebauungsplan notwendig.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen, wer die Bebauungsplanänderung zahlt.

Armin Angeringer erläutert, dabei handelt es sich um eine vorhabensbezogene Änderung mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.

Dr. Christoph Böhm wendet ein, dass diese Forderung schon durch das Landratsamt bestehe.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu erteilen. 

Sollte sich im weiteren Antragsverfahren die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung bestätigen besteht die grundsätzliche Zustimmung zu einer solchen Änderung beschränkt auf den beantragten Bereich. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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3.2.3. Verkaufsautomat am Skate- und Bikepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Konzept (Auszug):

Verkaufsautomat am WC-Gebäude ab Frühjahr 2024, der folgende Produkte enthalten soll:

– Snacks
– Getränke
– Fahrradreparaturset (Flickzeug)
– Desinfektionsmittel
– Pflaster
– Salben
– Kältespray

Die Möglichkeiten einen Automaten zu bestücken sind sehr vielfältig.

Die angebotenen Leistungen der Betreiberin wären:

– Bereitstellung des Automaten
– Voller Automaten Service (Bestückung und Pflege)
– Pflege des Standortes, die eventuell entstehen kann
– Videoüberwachung, wenn möglich
– Versicherung des Automaten


Das Vorhaben liegt bisher im Außenbereich; ein Bebauungsplan befindet sich aber in Aufstellung. 
Der Automat ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 b BayBO verfahrensfrei, d. h. ein Bauantrag ist nicht erforderlich. Die Aufstellung bedarf aber der Zustimmung der Stadt Füssen als Grundstückseigentümerin. Die vertraglichen Konditionen sind vom HFSK-Ausschuss festzulegen. Für die Bereitstellung der Fläche wird eine Ausschreibung notwendig werden. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023: Das Vorhaben ist verfahrensfrei und materiell-rechtlich grundsätzlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen die Zustimmung zu einer Aufstellung in Aussicht zu stellen. Die vertraglichen Konditionen sind im HFSK festzulegen. Eine Vergabe wird erst nach Ausschreibung möglich sein. 

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel erläutert, dass ein Bedarf vorhanden ist, jedoch soll keine Konkurrenz zum Jugendhaus entstehen. Weiter muss der Jugendschutz eingehalten sein. Ein Automat mit Videokamera sei eine gute Kombination.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter regt an, den Standort des Automaten genau zu definieren und das Sortiment festzulegen.

Christoph Weisenbach bittet den Standort so zu wählen, dass die Kamera nach vorne besteht. Außerdem den Automaten bei Problemen wieder abzubauen, da schon genug Ärger in der Vergangenheit auftrat.

Thomas Scheibel spricht sich für ein Verbot von Glasflaschen aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, dass das Sortiment vorgeschrieben wird, sowie auch die Laufzeit des Pachtvertrages. Weiter erläutert Eichstetter, die Automaten seien sehr teuer und es wird voraussichtlich nicht viele Bewerber auf die Ausschreibung geben. Eichstetter wird dazu mit der Bewerberfamilie sprechen.

Dr. Martin Metzger besteht auf eine zeitliche Befristung. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, hier geht es ausschließlich um den Bauantrag, die Verpackungs- und Sortimentsthemen werden folglich im HFSK behandelt.

Jürgen Doser erörtert das Müllthema, woraufhin Glas ausgeschlossen werden sollte.

Dr. Christoph Böhm wendet zum Thema Müll ein, dass weitere Verschmutzungen entstehen werden. Derzeit besteht hier ein großes Problem. Die Leute können ihre eigenen Getränke mitnehmen. Wahrscheinlich werden neue Mülleimer, mehr Leerungen in Zukunft benötigt.

Thomas Meiler beschäftigt sich, was mit der Pflege des Standortes gemeint sei: Handelt es sich ausschließlich um den Automaten selber oder auch um die Umgebung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sieht dies als Vertragsthema.

Thomas Scheibel regt an, den Automaten durch die Stadt zu betreiben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, dass dies nur bargeldlos möglich sei, da Bargeld einen zu großen Verwaltungsakt besitzt. Bei Kindern ergibt das wenig Sinn.

Thomas Scheibel wendet weiter ein, dies durch das Jugendhaus abzudecken.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist auf die baurechtlichen Themen zurück, sowie auf eine weitere Ausarbeitung.

Dr. Martin Dopfer erkundigt sich über den baurechtlichen Sachstand.

Armin Angeringer erläutert, dass aus baurechtlicher Sicht keine Genehmigungspflicht besteht. Hier handelt es sich lediglich um die Verfügungstellung des Standortes.

Erich Nieberle verstärkt offen gegenüber dem Thema zu sein, da viele ein vernünftiges Verhalten zeigen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen die Zustimmung zu einer Aufstellung in Aussicht zu stellen. Die vertraglichen Konditionen sind im HFSK festzulegen. Eine Vergabe wird erst nach Ausschreibung möglich sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Abbruch und Neubau Ferienhaus, Schwarzenbachweg 14, Fl.Nr. 320/16, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 06.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die Umgebung ist als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB einzustufen. Sie weist eine einheitliche Prägung hinsichtlich ihrer Nutzungsart (Ferienhäuser) und ihren Gebäudegrößen auf.

Das Vorhaben fügt sich ein, da auch der Ersatzbau als Ferienhaus geplant ist und die Größe innerhalb des Rahmens der übrigen Ferienhäuser liegt (geplante Gebäudefläche ca. 93 qm, die maximalen Größen liegen u. a. bei 98, 103 und 117 qm). 

Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens entgegenstehen würden, liegen nicht vor.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023: Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig.

Stadtwerke Füssen
Die Wasserleitung verläuft perlschnurartig von Privatgrundstück zu Privatgrundstück. 
Bereits vor Eingabe der Baugenehmigung wurde der Planer zur Darstellung der Kanalanschlusssituation aufgefordert. Dieser geforderte Plan liegt bisher nicht vor. Insoweit ist nicht bekannt, ob die ebenfalls in privaten Bereichen verlaufende Kanaltrasse verlegt werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist der Nachweis der geordneten Erschließung in entsprechenden noch vorzulegenden Plänen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist der Nachweis der geordneten Erschließung in entsprechenden noch vorzulegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.2. Antrag auf Befreiung der Baunutzungsverordnung §3 aus dem Jahre 1968 "die dauerhaftgenutzte Wohnung zur Umnutzung zur Ferienwohnung" Gemswandweg 7, Flurstück 241/45, 87629 Füssen-Weißensee, Gemswandweg 7, Fl.Nr. 241/45, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.1.1 und 2.1.2 der Sitzung. 

Die weitere Umwandlung von lt. Genehmigung dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Zwar ist Weißensee im Beherbergungskonzept als Eignungsgebiet für touristische Nutzungen beschrieben. Allerdings ist die zunehmende Ausweitung der Ferienwohnnutzung in diesem Straßenzug nicht weiter vertretbar. 

Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird nach Einleitung der angedachten Bauleitplanung mit Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.3. Neubau eines Carports, Tiroler Straße 71, Fl.Nr. 3133, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Planungsrechtlich ist die Lage nicht eindeutig. Die bisherigen Gebäude auf dem Anwesen wurden als Außenbereichsvorhaben genehmigt. Der zwischenzeitlich erreichte Umfang der baulichen Nutzung spricht für eine Lage im unbeplanten Innenbereich. 

Bei einer Einstufung als Außenbereich und den insoweit bisher angesetzten Maßstäben wird das Vorhaben zulässig sein, weil es sich bereits um einen baulich vorgeprägten und versiegelten Bereich handelt. 

Soweit dagegen von § 34 BauGB auszugehen sein sollte: Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein. Zum Maß der baulichen Nutzung: die geplante Länge des Carports beträgt (ohne Vordächer) 12,7 m. Mit der Länge des Bestandsgebäudes, an der der Carport angebaut werden soll (21,6 m) wird eine Gesamtlänge von 34,3 m erreicht. Angegliedert ist ein südwestlicher Carport ohne wirksamem Abstand (Länge ca. 9 m). 

Das LRA legt an eine Umgebungsbetrachtung regelmäßig einen sehr engen Rahmen an. An der Westseite des Schrundenweges befinden sich keine Gebäude mit vergleichbarer Länge; an der Ostseite dagegen schon (Haus Nrn. 3, 5 und 13 mit jeweils angebauten Nebengebäuden: Gesamtlänge ca. 38 m).

Städtebaulich ist die Vergrößerung in beiden Varianten vertretbar. Optisch wäre ein Walmdach im Hinblick auf die Gesamtoptik noch besser gewesen, es ist aber nachvollziehbar, dass diese Dachform bei einem allseitig offenen Carport mit Tragkonstruktion in Holz nicht gewählt wurde. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben ist dem Außenbereich zuzuordnen. Es wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Der genaue Verwendungszweck ist aber noch anzugeben.

Nachgereichte Informationen zum Verwendungszweck:
  • Carport für insgesamt 5 Autos (Hinweis: auf der Fläche wird bereits geparkt) 
  • Keine Vorgaben zur Dachform oder ähnlichem, aber kostengünstige Lösung
  • Eventuell kommt in den nächsten Jahren noch eine E-Ladestation für 2-3 Autos an die Stirnseite der vorhandenen Garage

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.4. Abbruch eines bestehenden Stadels, Neubau eines Firmengebäudes mit Mitarbeiterwohnung und Überdachung des bestehenden Lagerplatzes, Nähe Wiedmar 27, Fl.Nr. 481/2 und 481/9, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben weicht in einzelnen Punkten vom Bebauungsplan und der Stellplatzsatzung ab. Soweit die Abweichungen im Antrag erfasst sind, sind die diesbzgl. Begründungen schlüssig. 

Die Planung sieht die Überbauung der vorgesehenen privaten Zufahrt zu einer möglichen Bebauung auf dem südlichen Grundstück vor. Nachgereicht wurde ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht, sowie ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht weiter westlich. Eine ausreichende Grundlage für die angedachte zusätzliche Bebauung ist dies allerdings aus folgenden Gründen nicht:

  1. Die angedachte zusätzliche Bebauung befindet sich auf der Flur Nr. 598. Diese ist in der Beurkundung nicht als berechtigtes Grundstück aufgeführt. 
  2. Das Leitungsrecht reicht räumlich nicht bis zur Flur Nr. 598.
  3. Die Anschlussbreite des Geh- und Fahrtrechts beträgt zur Flur Nr. 598 nur 2,9 m; notwendig wären mindestens 3 m. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist zudem mit ca. 3,5 bis 4 m auf den Nachbargrundstücken nicht ausreichend, um von der Flur Nr. 598 nach Norden um die Kurve zu kommen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Dass mit dem Vorhaben die angedachte Folgebebauung u. U. ausgeschlossen wird steht dem aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde nicht entgegen, falls die Stadt Füssen der abweichenden Überbauung der Zufahrt zustimmt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ausreichende Zufahrt und Leitungsanbindung zu der möglichen Bebauung an der Südseite gewährleistet ist.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer stellt klar, wenn die Fl.Nr. 598 in der Zukunft verkauft wird und die neuen Eigentümer die Fl.Nr. bebauen, erschließen möchten, wird dies nicht möglich sein. 

Armin Angeringer stimmt dem zu. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter befürwortet das Projekt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ausreichende Zufahrt und Leitungsanbindung zu der möglichen Bebauung an der Südseite gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bebauungspläne Wiedmar West Planzeichnungen mit Hinweisen.pdf

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3.3.5. Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Pilgerschrofenweg 14, Fl.Nr. 1655/3, 1658, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für den Wohnhausneubau liegt eine Baugenehmigung vor. Der Bau befindet sich bereits in der Ausführung. Mit der Tektur werden einzelne Änderungen beantragt.

Die Höhenlage wurde ursprünglich mit 784,57 m üNN genehmigt. Dies stellte bereits eine Abweichung von der Außenbereichssatzung dar, die eine Höhe von mind. 785,00 m üNN vorschreibt. Das beantragte Maß liegt nun bei 784,80 m üNN, d.h. die Abweichung wird reduziert. 

Die Außenmaße werden etwas verändert (keine Abweichung). Der genehmigte nordöstliche Grenzanbau wird nicht weiterverfolgt, was eine Verbesserung für das nördliche Nachbargebäude darstellt, das sich mit ca. 2 m näher an der Grundstücksgrenze befindet als dies nach aktuellem Abstandsflächenrecht möglich wäre. 

Garage und Carport sollen ein Satteldach erhalten, das dem Wohnhaus angeglichen ist. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 4
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4.1. Straßennamensvorschlag für das neue Baugebiet im Weidach O 75 Weidach Nordost 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Für die neu geplante Straße (farbig markiert im beigefügten Lageplan) im Bereich des neuen Bebauungsplans O 75 Weidach Nordost 2 ist ein Straßenname zu bestimmen. 

Das Kulturamt der Stadt Füssen, der Historische Verein „Alt Füssen“ e.V. und der Historische Verein „Säuling“ e. V. wurden um Anregung gebeten. Die ausführlichen Erläuterungen der abgegebenen Vorschläge sind im Ratsinformationssystem beigefügt.


Folgender Vorschlag wurde vom Kulturamt mit Mail vom 22.08.2023 abgegeben:

  • Cilly Kahle

Begründung: Die neue Straße liegt im Umfeld der Rudibert-Ettelt-Straße und Paul-Mertin-Straße, ebenfalls Namen aus dem Geschichts- bzw. Kulturbereich. Cilly Kahle: kürzlich verstorbene langjährige städtische Mitarbeiterin (1954-1988) sowie Kulturamtsleiterin und Stadträtin (1990-2002), die neben großflächigem Engagement in der Stadt auch überregional bzw. international durch die Initiierung der Städtepartnerschaft mit Palestrina gewirkt hat. 


Folgender Vorschlag wurde vom Historischen Verein „Alt Füssen“ e.V. mit Schreiben vom 26.10.2023 abgegeben:

  • Reinhold Böhm

Begründung: Reinhold Böhm 



Folgender Vorschlag wurde von Herrn Ersten Bürgermeister Eichstetter mit Mail vom 26.10.2023 abgegeben:

  • Markus Egen

Begründung: Herausragende Verdienste im Bereich des Eishockeys: 
15 Meisterschaften von 16 Meisterschaften als Spieler & Trainer. 
Träger des Goldenen Ehrenrings der Stadt Füssen 



Anlässlich der Benennung der Josef-Lorch-Straße 2019 wurde von privater Seite der Vorschlag „Franz-Martin-Straße“ eingereicht. Aufgrund des Bezugs von Herrn Martin zum Weidach erschien es sachgerecht, diesen Vorschlag noch einmal aufzugreifen. Ergänzt wurde dies mit E-Mail vom 31.10.2023, alternativ oder zusätzlich dessen Vater Johann-Martin zu berücksichtigen:

  • Johann-Martin-Straße 
  • Franz-Martin-Straße 

Begründung:




Da die Planung nur einen Straßenzug zur Benennung vorsieht, wäre (nur) einer der Namen auszuwählen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau- und Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt für die neu zu errichtende Straße im Bebauungsplan O 75 Weidach Nordost 2 folgenden Straßennamen zu vergeben: …

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm nimmt an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

Martin Dopfer erkundigt sich, wer von Johann Martin oder Franz Martin der Ältere sei.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, dass Johann Martin der Ältere ist.

Magnus Peresson schildert das Schreiben über Reinhold Böhm zur Information.

Christoph Weisenbach kritisiert die Namensgebung. Er regt an, die Straßen wieder nach Bergen und Tälern zu benennen, da bei Personen immer eine persönliche Meinung, ein persönlicher Bezug zu der jeweiligen Person besteht.

Magnus Peresson spricht sich für eine Verschiebung der Abstimmung aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass sich die Erkenntnisse bis zu der nächsten Sitzung nicht ändern.

Matthias Friedl stimmt dieser Aussage zu und beschreibt, dass bereits alle Straßen, der neuen Baugebiete Namen von Füssenern tragen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstützt diese Aussage und informiert weiter, dass eine erneute Benennung nach Bergen und Tälern verwirrend sei. 

Christoph Weisenbach lässt weiter wissen, dass er den Grundsatz der Namensgebung nicht versteht.

Beschluss 1

Der Planungs-, Bau- und Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt für die neu zu errichtende Straße im Bebauungsplan O 75 Weidach Nordost 2 die Abstimmung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Planungs-, Bau- und Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt für die neu zu errichtende Straße im Bebauungsplan O 75 Weidach Nordost 2 folgenden Straßennamen zu vergeben: Johann-Martin- Straße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4.2. Widmung Wörther Straße, Erweiterung des gewidmeten Bereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße (Art. 46 Nr. 1 BayStrWG) Wörther Straße mit der Blatt-Nr. 153 auf den Fl.Nrn. 319/41 und 319/45 Gmk. Weißensee ist mit einer Länge von 1,18 km gewidmet. Der Anfangspunkt befindet sich an der Abzweigung von der B310 Fl.Nr. 231 Gmk. Weißensee. Der Endpunkt ist an der Wendeschleife zwischen den Fl.Nrn. 307/1 u. 316/4 Gmk. Weißensee. Für Ortsstraßen obliegt die Baulastträgerschaft nach Art. 47 Abs. 1 BayStrWG der Stadt Füssen. Es ist keine Widmungsbeschränkung vorgesehen. Aufgrund des tatsächlichen Straßenverlaufs und der Erschließungssicherung der Fl.Nr. 321 Gmk. Weißensee soll die Fl.Nr. 319/49 Gmk. Weißensee, Eigentum der Stadt Füssen in die Widmung der Straße mit aufgenommen werden (Siehe Plan 1). Der gesamte gewidmete Straßenverlauf zeigt sich im angehängten Lageplan.

Plan 1 unmaßstäblich: 

Beschlussvorschlag

Der gewidmete Bereich wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im nachfolgendem näher bezeichnet und im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet gewidmet.

Straßenname:                 Wörther Straße (Gemeindeverbindungsstraße)
Fl.Nr.:                                319/41, 319/45, 319/49
Anfangspunkt:                        Abzweigung von der B 310 Fl.Nr. 231 Gmk. Weißensee
Endpunkt:                        Wendeschleife zwischen Fl.Nr. 307/1 u. 316/4 Gmk. Weißensee
Länge:                                1,18 km
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: -

Beschluss

Der gewidmete Bereich wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im nachfolgendem näher bezeichnet und im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet gewidmet.

Straßenname:                 Wörther Straße (Gemeindeverbindungsstraße)
Fl.Nr.:                                319/41, 319/45, 319/49
Anfangspunkt:                        Abzweigung von der B 310 Fl.Nr. 231 Gmk. Weißensee
Endpunkt:                        Wendeschleife zwischen Fl.Nr. 307/1 u. 316/4 Gmk. Weißensee
Länge:                                1,18 km
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Erläuterung von Straßennamen

Christoph Weisenbach regt an, bei dem neu beschlossenen Straßennamen auf dem Straßenschild eine Erklärung zur Person zu ergänzen.

Armin Angeringer erläutert, dass dies bereits bei mehreren Straßen besteht und weiter fortgeführt werden kann. 

Unerlaubte Durchfahrten am Kühbrunnen

Thomas Scheibel spricht die Durchfahrt am Kühbrunnen zum Sportmarkt an. Hier fahren eine Vielzahl an Personen zum Sportmarkt, dabei befindet sich die Straße in einem schlechten Zustand mit mehreren Schlaglöchern. Er bittet ein weiteres Schild vom Kühbrunnen Richtung Sportmarkt anzubringen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, dass bereits ein Schild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht sei. Er lässt dies prüfen.

Fassaden Farbgestaltung, Reichenstraße 9 Richtung Hintere Gasse 

Magnus Peresson spricht die Farbgebung, der Rückseite der Reichenstraße 9 „Hotel Füssen“ an, da in unmittelbarer Nähe weitere Baudenkmäler bestehen. Er besteht auf eine abgestimmte Farbgebung, sowie Gestaltung. 

Armin Angeringer berichtet, es gab noch keine Änderungen am Sachstand. Die Verwaltung wird damit beauftragt, mit den Bauherren in Kontakt zu treten. 

Fenster Faulenbachgässchen

Dr. Christoph Böhm informiert, dass die eingebauten Fenster im Faulenbachgässchen 7 ½ nicht satzungskonform sind.  Weiter erkundigt sich Böhm über die Fälligkeit eines Bußgeldes.

Armin Angeringer erläutert, die Verwaltung beim LRA wartet derzeit auf einen Bericht der Baukontrolle. Sobald eine Antwort dazu vorliegt, wird dem Ausschuss eine Antwort mitgeteilt.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr