Datum: 21.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Füssen
2 Vorstellung und Billigung der Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
3 1. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK)
4 Fortschreibung des Teilfachkapitels Windkraft im Regionalplan Allgäu; Informelle Anhörung durch den Regionalen Planungsverband Allgäu
5 Bekanntgaben und Informationen
5.1 Klage gegen die Baugenehmigung für die Parkplatzerweiterung am Rotwandweg: Rücknahme
6 Anträge, Anfragen

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1. Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Bestattungskultur in Deutschland und auch in Füssen verändert sich zusehends. Viele wollen nach ihrem Ableben ihren Angehörigen durch Grabpflege nicht zu Last fallen. Private Angebote wie z.B. Ruheforst, Oase der Ewigkeit in der Schweiz und ähnliche Angebote sorgen auch für Nichtbelegungen auf den städtischen Friedhöfen. Auch die Neubelegung des kath. Friedhofs St. Sebastian im Stadtgebiet Füssen ist ein „Konkurrent“ für den städtischen Friedhof. 

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 hatte der Stadtrat die Firma Weiher beauftragt, ein Gesamtkonzept für den städtischen Waldfriedhof und den städtischen Teil des Friedhofs Hopfen am See zu erstellen. Ziel war es, die städtischen Friedhöfe an die heutigen und zukünftigen Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen.

Mit der erfolgten Entwicklungsplanung Friedhof 2050 der Firma Weiher wird dem Rechnung getragen. Eine demzufolge notwendige Friedhofsneuplanung hat neue oder/und umgestaltete Grabangebote mit einer neuen Satzung zwangsläufig zur Folge.

In dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) wird rechtlich die Umsetzungsnorm geschaffen.

Erstmals wird die Stadt gezielt besonderen Bestattungswünschen der Bevölkerung nachkommen, in dem geforderte Baumgrabstätten (§ 15 Abs. 5 Satzungsentwurf) und Grabstätten mit besonderen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 15 Abs. 6 Satzungsentwurf) angeboten werden.

Des Weiteren können endlich den zahlreichen BürgerInnen der Stadt Füssen muslimischen Glaubens (§ 17 Satzungsentwurf) die notwendigen muslimischen Grabstätten ermöglicht werden. Aber auch BürgerInnen nichtmuslimischen Glaubens haben ab dem 01.10.2023 das Recht ohne Sarg bestattet zu werden (§ 8 Satzungsentwurf). 

Leider war es bis jetzt nicht möglich, den Sternenkindern auf dem städtischen Friedhof eine würdige letzte Ruhe zu geben (§ 13 Abs. 3 Satzungsentwurf). Dem Trend, keinerlei Pflegeverpflichtung für die Angehörigen aufzulasten, aber dennoch eine gepflegte Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen zu gewährleisten, wird in § 13 Abs. 5 und 6 des Satzungsentwurfs gefolgt.

Weitere wichtige Änderungen sind darin zu sehen, dass die notwendigen Gebote (z.B. Mitnahme Fahrrad und Hund erlaubt) zeitgemäßer gestaltet wurden (§ 5 Satzungsentwurf). Ein wichtiger Beitrag der Stadt Füssen, dem vermehrten Wunsch der Bürgerschaft zu entsprechen, schon zu Lebzeiten eine Grabstätte aussuchen zu können, wird in § 12 Abs. 1 des Satzungsentwurfs umgesetzt.

Insgesamt spiegelt damit der vorliegende Satzungsentwurf vom 07.03.2023 die notwendige Friedhofskonzeption wider. Zudem entspricht das Regelwerk neuester Rechtsprechung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download Friedhofs- und Bestattungssatzung Füssen_07032023.pdf

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2. Vorstellung und Billigung der Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Neben der Friedhofs- und Bestattungssatzung als sog. Stammsatzung gilt es nun auch, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (die sog. „Friedhofsgebührensatzung“) der aktuellen Entwicklung auf dem Bestattungswesen anzupassen und gleichzeitig die Kostendeckung dieser sog. „kostenrechnenden Einrichtung“ angemessen zu verbessern.

Dazu ist auch eine komplette Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren notwendig. Der Stadtrat hat dazu bereits im Jahr 2020 im Rahmen der beauftragten Friedhofskonzeption das Fachbüro „Weiher Friedhofsexperten“ auch mit der Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren betraut. 

Mit den ersten Inhalten und Grundzügen dieser Kalkulation hat sich der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss bereits in der Sitzung am 19. Juli 2022 erstmals befasst. Nun wurde die Kalkulation anhand der aktuellen Zahlen fortgeführt und wird bis zur Sitzung fertiggestellt. Das mit der Kalkulation beauftragte Büro wird diese im Rahmen der Beratung vorstellen und entsprechend erläutern.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung mindestens alle vier Jahre die Gebühren neu zu kalkulieren wurde im Rahmen der Entwicklungsplanung der beiden städtischen Friedhöfe durch die Firma Weiher auch die Kalkulation übertragen. 

Um dem Trend der Familiengrabauflösungen entgegenzuwirken, wurde von Seiten der Firma Weiher eine treffendere andere Kalkulationsmethode gewählt. Hierbei soll die Benutzung des Friedhofes jedes einzelnen Grabrechtsinhabers in gleichen Teilen Rechnung getragen werden (z.B. Unterhalt des Gesamtfriedhofes, Bereitstellung von Toiletten). Dazu soll auch der durch die Wahl der Grabart (z.B. Urnenerdgrab, Sarggrab) der geringere Flächenpflegebedarf durch die Stadt honoriert werden.

Die Stadt Füssen ist hierbei verpflichtet ist, über die Gebührenanpassung eine Deckung zu erreichen, die bei Berücksichtigung eines grünpolitischen Anteils von höchstens 30 %, dann die 100 % Deckung erreicht. Als grünpolitischer Anteil wird der Zuschuss aus dem Gesamthaushalt der Stadt Füssen gesehen. Dieser ist in der heutigen Kalkulation eines Friedhofes üblich (schwankt zwischen. 20 bis 30 %).

Begründung dafür ist, dass kein Friedhof in Bayern ohne Zuschuss kostendeckend sein kann, da sich sonst u.a. Gebühren ergeben, die die Hinterbliebenen leisten können. Zudem haben die Friedhöfe auch die Funktion einer „grünen Lunge“ bzw. eines Parks.

Trotz bereits etlicher Kostenreduzierungen (z.B. Kündigung des Vertrages über die Pflege des St. Sebastian Friedhofes, Reduzierung der Gesamtsumme des Pflegevertrages mit der Firma Immler) ist für die Vorgabe der Stabilisierungshilfe durch den Freistaat Bayern eine Gebührenerhebung notwendig.

Es liegen Ihnen aber zur politischen Meinungsfindung zwei Entwürfe zur neuen Gebührensatzung vor. 

Die Empfehlungssatzung der Firma Weiher, die die notwendigen und strategischen nachvollziehbaren Gebühren darstellt, jedoch insgesamt zu einer weiteren zusätzlichen Unterdeckung führt. Insgesamt, unter Berücksichtigung des grünpolitischen Anteils von 30 %, wird nun ein Deckungsgrad von ca. 81 % erreicht.

Dazu wird Ihnen ein Verwaltungsvorschlag vorgelegt. Dieser berücksichtigt den geforderten Deckungsgrades inkl. des grünpolitischen Anteils von nahezu 100 %.

Zudem setzt die Friedhofsverwaltung transparentere Gebühren dar (z.B. Rubrik VI. Nrn. 11, 12, 13). Es wurden die Kalkulationswerte nach dem kaufmännischen Prinzip auf- bzw. abgerundet. Immer wiederkehrende Gebühren wurden klarstellend in der Rubrik „VI. Sonstige“ Gebühren fixiert. Darüber hinaus werden erstmalig, zusätzliche, nur auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen entstehende Gebühren erhoben (z.B. unter Nrn. 6, 9, 10), die bisher der Allgemeinheit zur Last fielen.

Der allgemeine Verweis auf Stundensätze der Verwaltung (siehe hier unter Rubrik VII) sollte wirklich nur auf außergewöhnliche, einmalige Sonderleistungen beziehen. Die Empfehlungsvorlage der Firma Weiher verweist in ihrem Satzungsentwurf nur auf die Stundensätze. Dies wäre nicht hilfreich für die Verwaltung. Im „Tagesgeschäft“ müsste die Verwaltung jeden Sachverhalt immer neu berechnen und dazu mit den Hinterbliebenen dann die Sätze diskutieren. Die Verwaltung könnte so nicht effizient arbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigt die beiliegende Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und beschließt den beiliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (Empfehlung der Verwaltung) als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigt die beiliegende Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und beschließt den beiliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (Empfehlung der Verwaltung) als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2023-03-13 Entwurf Gebührenkalkulation Friedhof Fuessen-2023-2026_V-4-0-8 (002).pdf
Download Friedhofsgebührensatzung_Variante-2_Empfehlung_V-1-0.pdf
Download FriedhofsgebührensatzungVorschlagVerwaltung21032023docx.pdf

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3. 1. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stadt Füssen stellte erstmalig am 14.04.2022 den Antrag auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG. Der Verteilerausschuss des bayerischen Landtags bewilligte der Stadt hieraus Mittel aus dem Stabilisierungshilfeprogramm, Säule 1, in Höhe von 2 Mio. EUR. Die Bewilligung erfolgte jedoch vorbehaltlich etlicher aufschiebender Bedingungen bzw. Auflagen, welche bis zum 31.03.2023 erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen hatten und haben auch künftig maßgeblich Einfluss auf den Haushalt 2023 sowie den aktuell laufenden Konsolidierungsprozess und die Fortschreibung des am 28.06.2022 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts.

Die Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A auf den aktuellen Größenklassendurchschnitt ab 01.01.2023 hat die Stadt Füssen bereits durch Anpassung der Hebesatzsatzung und Neufestsetzung auf 415 Prozentpunkte erfüllt.

Weitere Bedingung des Stabilisierungshilfebescheides ist die Überarbeitung des bestehenden Investitionsprogramms sowie die Reduzierung der geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der Eigenanteile der Stadt Füssen und somit auch einer Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen. Zwingend gilt es daher zu beachten, dass Investitionen in Pflichtaufgaben gegenüber freiwilligen Maßnahmen höher zu priorisieren sind. Hohe Förderungen, insbesondere im freiwilligen Bereich, rechtfertigen allein keine hohe Priorisierung. Dabei ist auch die Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen zu vermeiden, dies macht unter Umständen erforderlich, mit neuen Investitionen erst zu beginnen, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, sofern notwendig und möglich, Pflichtaufgaben zu strecken oder zu verschieben. Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein.

Die Auszahlung der Stabilisierungshilfe ist zudem von der Bedingung abhängig, die Übersicht über die Verschuldung innerhalb und außerhalb des Haushalts der Jahre 2017 – 2022 und 2023 bis 2025 sowie die Übersicht über innerhalb des Haushalts bestehender Darlehen, zu überarbeiten. 

Weiter – und darum geht es hier nun vor allem - muss das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept überarbeitet, fortgeschrieben, umgesetzt und vom Stadtrat beschlossen werden. Die Regierung von Schwaben gab im Rahmen des Bescheides folgende Prüf- und allgemeine Hinweise zur Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzepts:

    • Prüfung der Möglichkeiten zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades der kommunalen Einrichtungen
    • Prüfung der Einsparungsmöglichkeiten bei den Personalausgaben
    • Umsetzung der zum 11. Februar 2021 eingeführten neuen Dienstvereinbarung zum Thema Überstunden
    • Abschluss der derzeit laufenden Gebührenneukalkulation im Bereich Bestattungswesen und Festsetzung möglichst kostendeckender Gebühren.
    • Ausschöpfung aller Möglichkeiten Ausgaben einzusparen, insbesondere im freiwilligen Bereich (Verwaltungs- sowie Vermögenshaushalt einschließlich Investitionen)

Die Stadt Füssen hat sich bei Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken.

Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die aufschiebenden Bedingungen des Stabilisierungshilfebescheides bis 31.03.2023 zu erfüllen. In Erwartung dessen sieht der vom Stadtrat am 28. Februar 2023, nach dreimaliger Behandlung im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossene Haushalt 2023 daher Einnahmen in Höhe von 2 Millionen Euro aus der Stabilisierungshilfe vor, welche wiederrum als sofortige Sondertilgung für bestehende Kredite eingeplant sind und sich somit haushaltsneutral gestalten.

Das Stabilisierungshilfeprogramm kann als unterstützendes und absolut notwendiges Instrument für die Stadt Füssen angesehen werden, den Konsolidierungsprozess proaktiv zu begleiten und zu fördern. Die Stabilisierungshilfen dienen als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe. Voraussetzung ist daher die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses und eben die Konsolidierung des eigenen Haushalts. Der Mix aus Konsolidierung und Stabilisierungshilfe soll zur nachhaltigen Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen führen und damit wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum schaffen.

Dabei liegt es jedoch allein in den Händen der Stadt Füssen den Konsolidierungsweg aus eigenem Interesse, nachhaltig und konsequent zu verfolgen. Dazu wurde in der Finanzverwaltung auch ein proaktives Monitoring-System entwickelt, mit dem die Zielerreichung der Haushaltskonsolidierung regelmäßig überprüft und ggf. auch entsprechend nachgesteuert wird.

Auch für das Jahr 2023 ist der Antrag auf Stabilisierungshilfe geplant. Der entsprechende Antrag wird Gegenstand der Tagesordnung der folgenden Stadtratssitzung am 28. März 2023 sein.

Die Fortschreibung des bestehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) ist ein laufender Prozess, der – wenn die Konsolidierung nachhaltig gelingen soll – auch in den nächsten Jahren andauern wird, ja sogar noch weiter intensiviert werden muss.

Denn es versteht sich von selbst, dass Haushaltskonsolidierung weit mehr ist, als Steuern- und Gebühren zu erhöhen. Im Fokus muss zuvorderst immer die Aufgabenkritik stehen. Der aufwändige und mühsame Prozess der Schaffung einer nachhaltigen Haushaltsstruktur erfordert erst einmal Grundlagenarbeit zu leisten. Leider sind die nicht unwesentlichen Erfolge der vergangenen 12 Monate durch die gesamtwirtschaftliche Situation mit den Folgen der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Konflikt und den daraus resultierenden Folgen wie die galoppierende Inflation, die Energiekrise mit dem Anstieg der Energiekosten usw., etwas in den Hintergrund gerückt – und nicht so sichtbar geworden als dies zu „normalen“ Zeiten der Fall wäre.

Manchem mag das alles immer noch nicht schnell genug gehen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass mancher noch viel grundsätzlicher den Rotstift ansetzen möchte und pauschal die Budgets um 10 oder 20 Prozent kürzen möchte. In der freien Wirtschaft wird so vorgegangen, aber im Unterschied zur freien Wirtschaft ist die Kommune eine Mischung aus Pflicht- und Freiwilligkeitsleistungen und ein Großteil der Instrumente, die der freien Wirtschaft bei der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen, gehören bei einer Kommune in der Regel nicht zum Werkzeugkasten. 

Der Haushaltsstrukturprozess den wir vor uns haben und der auch in den nächsten Jahren und den nächsten Haushalten Fortsetzung finden wird, ist ein umfassender, aufwendiger und undankbarer Prozess. Dies wird von den Betroffenen und Beteiligten auch immer wieder betont. Die Haushaltskonsolidierung ist jedoch auch eine CHANCE, die uns in der Konzentration auf das Wesentliche hilft. So wie die Fastenzeit zu Ostern gehört, ist die Rezession eine Grundvoraussetzung für langfristig erfolgreiches Wirtschaften. Haushaltskonsolidierung sorgt für Reinigung, für Konzentration auf das Wesentliche, sie zwingt uns zu Innovation und Effizienz und zum Blick über den Tellerrand.

Und selbstverständlich werde auch in der Verwaltung geprüft, wo Einsparpotenziale zu finden sind. Wir haben nicht umsonst in verschiedenen Bereichen auch schon Orga-Untersuchungen beauftragt, die es nun gilt, schrittweise umzusetzen. Weitere Bereiche der kommunalen Verwaltung werden auf dem Prüfstand stehen. Aber hier ist ebenso wie auch beim Thema Digitalisierung erst mittelfristig und nicht sofort mit Verbesserungen für den städtischen Haushalt zu rechnen. Schon jetzt ist die Personalentwicklung – nicht nur auf kommunaler Ebene – schwierig: viele Stellen, darunter entscheidende Führungspositionen, sind entweder gar nicht, teilweise oder werden in naher Zukunft aufgrund der altersbedingten Fluktuation nur mehr mühsam   oder teilweise nicht mehr besetzt werden können. Dabei wird nicht verkannt, dass gerade in Konsolidierungszeiten eine funktionierende Verwaltung wichtiger denn je ist. Deshalb müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch keine Sorge haben, dass evtl. der eine oder andere Arbeitsplatz aktuell gefährdet sein könnte. Eher geht es darum, alles dafür zu tun, damit qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadtverwaltung arbeiten können und möchten.

Entsprechend dem Antrag aus der letzten Haushaltssitzung am 28. Februar 2023 und den zwischenzeitlich von Füssen-Land gestellten Antrag wird sich der Stadtrat bzw. der zuständige Ausschuss künftig regelmäßig mit einer oder mehreren defizitären Einrichtungen befassen und Entscheidungen darüber treffen, ob und wie diese Einrichtungen wirtschaftlicher betrieben und das bestehende Defizit wenigstens spürbar verringert werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Stadt Füssen. Dieses bildet auch weiterhin die Grundlage für die künftige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und setzt die Leitlinien des künftigen Handels der Stadt mit dem Ziel, mittelfristig wieder finanziell handlungsfähig zu werden. Das Konzept dient dazu als eine politische Grundsatzerklärung mit Selbstverpflichtung sowohl für die Politik und Verwaltung für die bevorstehenden finanzpolitischen Herausforderungen zu verstehen.

Spätestens zur jeweiligen Haushaltsaufstellung und Haushaltsberatung ist dieses Konzept den aktuellen Entwicklungen anzupassen und fortzuschreiben. Dieser Fortschreibung voraus geht künftig jeweils ein Monitoring, ob und inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden bzw. was ggf. zusätzlich getan werden muss, damit diese erreicht werden.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte möchte mit seinem Antrag das nächste halbe Jahr nutzen, um ausführlich über die defizitären Einrichtungen und vor allem über die einzelnen Einsparungsmöglichkeiten für diverse Objekte und Projekte zu sprechen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter spricht an, dass es so viele Themen sind, dass man bis 2025 grob durchkommen könnte. Die genauen Daten bzw. Zahlen sind jetzt gegeben und so kann man detailliert in das Gespräch reingehen. 

Peter Hartung bedankt sich für die erste Fortschreibung des Haushaltskonzepts. Er stimmt zu, dass die Themen nicht in einer Sitzung abzuarbeiten sind.  Die Diskussionen werden immer nur auf Rahmenbedingungen geführt und daher wünscht sich Peter Hartung, dass der Stadtrat die Zahlen nicht als Kennzahlen sieht, sondern als eine gute Hilfsgröße, um Entscheidungen einordnen zu können. Wünschenswert ist auch ein Soll-Ist-Abgleich und ein Fixstand, da es sich so schneller arbeiten lässt.

Christine Fröhlich bedankt sich ebenfalls für das erste Konzept, welches sie sehr detailreich findet. Es gibt aus ihrer Sicht noch drei Punkte zum Ansprechen und zur Ergänzung des Konzeptes:

  1. Kita St. Gabriel: 
Im Investitionsprogramm ist die bereits erfolgte Kostenerstattung als Einnahme durch die Kirchenstiftung in Höhe von 176.000 € nicht aufgeführt, sondern nur die Ausgaben der Kita.  Sie bittet drum, diese Einnahmen noch zu erwähnen.

  1. Baugebiet Weidach-NordOst O 75:
Hier ist ein Teil des Textes über das Baugebiet kursiv abgefasst. Dies erweckt den Eindruck, dass der Text noch überarbeitet werden muss bzw. noch nicht final feststeht. Bitte den Text in Normalschrift abändern.

  1. Swap-Geschäfte der Stadt Füssen:
Hier sieht die Entwicklung für die Stadt wohl nicht gut aus. Christine Fröhlich dachte, wir seien auf einem guten Weg. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass es im Juni einen neuen Gerichtstermin geben wird, wo alle Zeugen nochmals eingeladen sind und befragt werden. Er weiß nicht welchen Grund es dazu gibt und ob es positiv oder negativ für die Stadt ausgeht. Thomas Klöpf gibt an, dass immer mit dem „worst case“ gerechnet wird.

Ilona Deckwerth möchte wissen, was es für die Schule bedeutet, wenn der Haushaltsansatz verbraucht ist? Was heißt das dann für die Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahme? Steht die Baustelle dann ggf.?

Kämmerer Thomas Klöpf gibt an, dass die Schule ganz normal im Haushalt als Verpflichtungsermächtigung angegeben ist, die nächstes Jahr wirksam werden. 

Außerdem möchte Ilona Deckwerth wissen, ob in diesem Haushaltskonzept die Anforderungen der Regierung nachgekommen wird?

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter hofft dies. Man habe den 10-Punkte-Plan umstrukturiert und Monitoring betrieben. Jeder hat viel Arbeit investiert für die Fortschreibung des Konzepts. Man hat sich an Vorgaben wie z.B. die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer gehalten. Seiner Einschätzung nach wüsste er nicht was noch fehlen könnte.

Kämmerer Thomas Köpf gibt an, dass der Kostendeckungsgrad für Einrichtungen nach wie vor zu gering ist, noch dazu fehlen dort immer noch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und die Verzinsung). Es kamen Verwaltungskostenbeiträge dazu, weshalb sich der Deckungsgrad nicht wirklich verbessert hat. Es ist sowohl der Rechtsaufsicht als auch der Bewilligungsstelle durchaus  bewusst, dass nicht alle Maßnahmen von heute auf morgen umgesetzt werden können, man muss nur konsequent dranbleiben. Dies wird aber noch viele Jahre dauern.

Ilona Deckwerth wertet dies als positive Beantwortung ihrer Frage und wird auf dieser Basis dem Haushaltskonsolidierungskonzept in der fortgeschriebenen Fassung zustimmen.  Sie sieht als nächste dringliche Aufgabe, nun in den kommenden Sitzungen auf einzelne Punkte einzugehen und Entscheidungen herbei zu führen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter dankt dem Landratsamt und der Regierung und betont auch, welche große Arbeitsbelastung das für die Kämmerei ist.

Simon Hartung bedankt sich für diesen immensen Aufwand und spricht seinen Respekt aus. Er findet das Konzept ist super gemacht worden. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Stadt Füssen. Dieses bildet auch weiterhin die Grundlage für die künftige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und setzt die Leitlinien des künftigen Handels der Stadt mit dem Ziel, mittelfristig wieder finanziell handlungsfähig zu werden. Das Konzept dient dazu als eine politische Grundsatzerklärung mit Selbstverpflichtung sowohl für die Politik und Verwaltung für die bevorstehenden finanzpolitischen Herausforderungen zu verstehen.

Spätestens zur jeweiligen Haushaltsaufstellung und Haushaltsberatung ist dieses Konzept den aktuellen Entwicklungen anzupassen und fortzuschreiben. Dieser Fortschreibung voraus geht künftig jeweils ein Monitoring, ob und inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden bzw. was ggf. zusätzlich getan werden muss, damit diese erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.

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4. Fortschreibung des Teilfachkapitels Windkraft im Regionalplan Allgäu; Informelle Anhörung durch den Regionalen Planungsverband Allgäu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes (RVP) Allgäu hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 die Wiederaufnahme der seit dem Jahr 2013 ruhenden Windkraftfortschreibung beschlossen. Seither wurde auf Grundlage des damals beschlossenen, nunmehr nur leicht modifizierten Kriterienkatalogs das Kartenmaterial auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst, sofern sogenannte harte Kriterien betroffen sind. Der Planungsausschuss hat dann in seiner Sitzung vom 25.11.2022 beschlossen, diese Karte mit Suchräumen in eine informelle Anhörung zu geben, die im Januar 2023 begonnen werden wird. Die Suche nach neuen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie soll unvoreingenommen und unabhängig vom derzeit gültigen Ausschlussgebiet erfolgen. Die Suchräume, innerhalb derer sich Vorranggebiete ergeben könnten und die sich nach Anlegung der harten Kriterien ergeben, betragen derzeit ca. 4 % der Regionsfläche. Diese Fläche wird sich voraussichtlich weiter reduzieren, da hier beispielsweise der Schutzradius um das Drehfunkfeuer in Leubas noch nicht berücksichtigt ist, militärische und andere Belange erst noch neu abgefragt werden müssen und auch noch nicht alle artenschutzrechtlichen Probleme geklärt sind. 

Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern 

Der RPV Allgäu hat sich zu den beiden Beteiligungen zur Änderung des LEP geäußert. Nun hat der Ministerrat den geänderten Entwurf beschlossen, es folgt die Landtagsbefassung. Im neuen LEP werden neue Aufgaben für die Regionalen Planungsverbände formuliert sein. Neu wird die Möglichkeit sein, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz auszuweisen. 

Hierfür wird derzeit seitens der Bayer. Staatsregierung eine Handreichung ausgearbeitet. Ebenso neu hinzu kommen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Klimaanpassung, Vorranggebiete für Niedrigwassermanagement, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserrisikomanagement und die Möglichkeit zu Mehrfachnutzungen. Hier ist beispielsweise die Nutzung von Flächen für die Photovoltaik kombiniert mit Flächen für die Windkraft zu nennen. Die Festlegung von Vorranggebieten für die Landwirtschaft wird nun voraussichtlich doch als Pflicht formuliert, sofern dies im Landtag nicht wieder geändert wird. 

Je nachdem, wie im LEP die Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten formuliert wird (Pflichtaufgabe oder nur Möglichkeit, Fristsetzung zur Umsetzung der entsprechenden Fortschreibungen) wird das geänderte LEP einen hohen Aufwand für die Regionalplanung mit sich bringen. Ob dies mit den gegebenen personellen Ressourcen bei der Geschäftsstelle und dem Regionsbeauftragten zu schaffen sein wird, wird sich zeigen müssen.

Wie bereits mehrfach berichtet, will der Regionale Planungsverband Allgäu in diesem Zusammenhang nun die neuen Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen umsetzen. Dabei wird auch das im gegenwärtigen Regionalplan Allgäu festgesetzte Ausschlussgebiet überarbeitet. 

Ziel ist es, mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Deshalb wurde mit der Eingrenzung der Suchräume innerhalb der Region begonnen. 
Diese stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden könnten.

Der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie hat sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt und an den Stadtrat eine entsprechende Empfehlung herangetragen. Die Details einschl. des Beschlussvorschlages sind aus der beiliegenden Anlage aus dem Beirat ersichtlich. Darauf wird verwiesen. 

Der Vollständigkeit bzw. der Information halber wird noch darauf hingewiesen, dass sich der Stadtrat der Stadt Füssen bereits am 25. September 2012 mit der damaligen Fortschreibung des Regionalplans in Sachen Windkraft befasst hat. Der entsprechende Beschluss dazu liegt bei.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen schließt sich der Empfehlung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie an und nimmt zur Fortschreibung des Teilfachkapitels BIV 3.2 –Nutzung der Windenergie –des Regionalplanes der Region Allgäu wie folgt Stellung:

  • Im Gemeindegebiet der Stadt Füssen (incl. des Gebietes der ehemaligen Gemeinden Weißensee, Eschach und Hopfen am See) sind gemäß der Arbeitskarte mit Stand 20. Januar 2023 keine Vorranggebiete für Windkraft möglich. Auch der Beirat sieht darüber hinaus keine neu einzuplanenden Vorranggebiete.

  • Der Beirat empfiehlt der Stadt Füssen in Gemeinschaft mit benachbarten Kommunen sich an deren Windparks zu beteiligen, um die Energieversorgung mit Wind für die Stadt Füssen in Zukunft gewährleisten zu können.

  • Der Beirat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Füssen, beim Regionalplanes nach Vorranggebieten für Solarparks zu fragen. Solarparks könnten die fehlenden Windkraftanlagen zur Gewinnung von Ökostrom kompensieren und mögliche Standorte sind daher proaktiv zu suchen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen schließt sich der Empfehlung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie an und nimmt zur Fortschreibung des Teilfachkapitels BIV 3.2 –Nutzung der Windenergie –des Regionalplanes der Region Allgäu wie folgt Stellung:

  • Im Gemeindegebiet der Stadt Füssen (incl. des Gebietes der ehemaligen Gemeinden Weißensee, Eschach und Hopfen am See) sind gemäß der Arbeitskarte mit Stand 20. Januar 2023 keine Vorranggebiete für Windkraft möglich. Auch der Beirat sieht darüber hinaus keine neu einzuplanenden Vorranggebiete.

  • Der Beirat empfiehlt der Stadt Füssen in Gemeinschaft mit benachbarten Kommunen sich an deren Windparks zu beteiligen, um die Energieversorgung mit Wind für die Stadt Füssen in Zukunft gewährleisten zu können.

  • Der Beirat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Füssen, beim Regionalplanes nach Vorranggebieten für Solarparks zu fragen. Solarparks könnten die fehlenden Windkraftanlagen zur Gewinnung von Ökostrom kompensieren und mögliche Standorte sind daher proaktiv zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Klimabeirat_StellungnahmeWind.pdf

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5. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 5
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5.1. Klage gegen die Baugenehmigung für die Parkplatzerweiterung am Rotwandweg: Rücknahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 17. Februar 2022 hat das Landratsamt Ostallgäu der Stadt Füssen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Parkplatzes am Rotwandweg im Zusammenhang mit dem Sport- und Freizeitpark erteilt. Gegen diese Baugenehmigung haben Anlieger Klage zum Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg erhoben. Die Klage wurde nicht begründet. Stattdessen sollte eine außergerichtliche Vereinbarung zu einem späteren Rückbau abgeschlossen werden. Dem vorgeschlagenen Entwurf wurde aber gemäß Beschluss vom 29.11.2022 nicht zugestimmt.

Die Klage wurde nun zurückgenommen, womit das Verwaltungsgericht das Verfahren eingestellt hat.  
 
Die Kosten des Verfahrens haben nach der Entscheidung des Gerichts einschließlich der städtischen Anwaltskosten die Kläger zu tragen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt dies ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis. 

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6. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nikolaus Schulte möchte es nicht stehen lassen, was in der letzten Zeit in der Zeitung stand bzw. was dort zu etlichen Leserbriefen geführt hat. Wenn die Bürger einen Leserbrief schreiben, sollten sich diese auch einmal in eine Sitzung reinsetzen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist ein Thema für die Zukunft und kein einziger Bürger ist anwesend. Es fragt sich auch, wann Herr Nieberle in letzter Zeit mal anwesend war. Beim Thema SOBON hat die SPD oft gefehlt.  Der Bürger sieht nie, dass alle Stadträte versuchen anwesend zu sein. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter wies darauf hin, dass es hier um Anfragen und Anträge gehe. Er sehe nicht, dass dies hier beraten und thematisiert werden soll, außer es käme noch ein konkreter Antrag. Nachdem dies nicht der Fall war, wird auf die Wiedergabe der weiteren Diskussion verzichtet.

Datenstand vom 30.03.2023 08:22 Uhr