Datum: 14.11.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung Vorstellung Strukturgutachten RBS Wave
2 Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Sachstandsbericht
3 Stadtwerke Füssen Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2022; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV
4 Stadtwerke Füssen Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
5 Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungs- anlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2023
6 Stadtwerke Füssen - Parkierung, Erhöhung der Parkplatzgebühren Parkplatz Achmühle
7 Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2024
7.1 Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
7.2 Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
7.3 Parkierung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
8 Städtische Forggensee-Schifffahrt Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2022; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
9 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10 Städtische Forggensee-Schifffahrt Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2023
11 Städtische Forggensee-Schifffahrt Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
12 Stadtwerke Füssen und Städtische Forggensee-Schifffahrt; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Begleitung bei der Umstellung durch Rödl & Partner, ergänzender Beschluss
13 Stadtwerke Füssen, Kommunale Energie- und Wärmeplanung – Aktueller Sachstand
14 Bekanntgaben
15 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2023

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1. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung Vorstellung Strukturgutachten RBS Wave

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö Bekanntgabe 1

Sachverhalt

Angaben des Auftragnehmers        
Die RBS wave GmbH beschäftigt heute ca. 160 Mitarbeiter und bietet im Bereich Wassertechnik in Stuttgart mit über 50 Mitarbeitern alle Ingenieurleistungen rund um das Medium Wasser von der Wassergewinnung bis zum Hausanschluss an. Alle Ingenieurleistungen werden ohne Subunternehmer mit eigenem Personal erbracht. Unsere Spezialisten der verschiedenen Fachdisziplinen arbeiten als eingespieltes Team, so dass ein sehr guter Wissenstransfer zwischen den einzelnen Fachdisziplinen und eine ganzheitliche Betrachtung der Planungsaufgaben gewährleistet sind.

Grundlagenermittlung
  • Organisationsstruktur und Organisationsform der Wasserversorgung (Beurteilung nach DVGW W 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Trinkwasserversorgern“).        
  • Qualitative und quantitative Ermittlung des Wasserdargebots, unter Berücksichtigung von Bezugs- und Entnahmerechten.        

  • Überprüfung des Ressourcenschutzes        

  • Bewertung des Speicherraums und der Speicherdeckung        

  • Überprüfung der Versorgungssicherheit und Darstellung von Not- und Ersatzwasser-versorgungsmöglichkeiten über andere Wasserversorgungsunternehmen im Umland

  • Zielsetzung – Strukturverbesserungen
  • Ausreichende Wassermenge und einwandfreie Wasserqualität
  • Schutz der Wasserressourcen
  • Nutzung der örtlichen Wasservorkommen
  • Beschreibung der Maßnahmen und des Handlungsbedarfs der einzelnen Anlagen nach Bauwerks-, Verfahrens- und Elektrotechnik
  • Zusammenfassung der erforderlichen Maßnahmen
  • Betriebsoptimierung/Wirtschaftlichkeit 
    (z.B. Reduzierung von Betriebsstellen und Betriebsaufwand)
  • Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie Darstellung möglicher Not- und         Ersatzwasserversorgungsmöglichkeiten über die umliegenden Versorger
  • Aufzeigen der Schwachstellen im bestehenden Überwachungssystem
  • Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen

Der Werkausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.        

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2. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Öffentliche Kanalnetze sind häufig die größten Anlagewerte von Städten und Gemeinden. Um dieses Vermögen auch für die Zukunft zu erhalten, besteht Handlungsbedarf. Die Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden ist kostendeckend zu betreiben und über Beiträge und Gebühren von Bürgern und Betrieben zu finanzieren. Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen.         

Die Stadtwerke Füssen unterhält im Stadtgebiet einschl. den Ortsteilen Weißensee und Hopfen am See ein 156 km großes Leitungsnetz (Stand 2021). Diese werden unterteilt in Misch-, Schmutz-, und Regenwasserkanäle einschließlich der Anschlusskanäle (Hausanschlüsse). Daneben bestehen 1 Rückhaltebecken, 2 Regenüberlaufbecken, 4 Stauraumkanäle, 1 Regenwasserklärbecken und 8 Pumpwerke.
Die Kanäle haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer von rund 50 bis 100 Jahren. Trotz ihrer relativen hohen Lebensdauer sind sowohl Beton-, als auch Kunststoffkanäle irgendwann auszutauschen. Die Nutzungsdauer der bestehenden Abwasseranlagen wirkt sich wesentlich auf den aktuellen und zukünftigen Sanierungsbedarf und die hierfür aufzubringenden Finanzmittel aus. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlagen wird beeinflusst durch:
Alter des Kanalnetzes – Zustand des Kanalnetzes – Funktionale Änderungen – Qualität der Planung und Ausführung – physikalische und chemische Alterung – Netzunterhaltung – hydraulische Belastungen.
Beim Austausch und der Sanierung gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten (offener Bauweise oder Inlinersanierung). 
Die Stadtwerke Füssen untersuchen und klassifizieren aus Vorsorgegründen und aufgrund gesetzlicher Anforderungen das Kanalnetz. Eine vorausschauende Kanalinstandhaltung besteht aus einer Bestandsaufnahme, Zustandserfassung, Zustandsbeurteilung, Sanierungskonzept, Objektplanung und Bauausführung. 

Darstellung vergangener Kanalsanierungsmaßnahmen. 
Hierzu findet ein Vortrag von Herrn Weber statt.

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3. Stadtwerke Füssen Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2022; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö Bekanntgabe 3

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

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4. Stadtwerke Füssen Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 4
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen
Aktiva/Passiva
Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2022
18.142.292,68 €
- 137.034,19 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.


Wasserversorgung


Bilanzsumme zum 31.12.2022
6.975.802,64 €
55.669,54 €

Abwasserbeseitigung



Bilanzsumme zum 31.12.2022
7.271.111,57 €
- 161.921,32 €


Parkierungsanlagen



Bilanzsumme zum 31.12.2022
4.053.890,24 €
- 30.782,41 €

Der Jahresverlust 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von - 137.034,19 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.975.802,64 € (Vorjahr: 7.117.723,95 €). Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 134.300 € niedriger aus als geplant (1.979.300 €). Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 240.000 €. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 50.000 € ein positives Ergebnis mit einem Jahresgewinn in Höhe von 55.669,54 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 100.800 € unter dem geplanten Ansatz von 1.635.000 €. Der Wasserverkauf ist zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren wieder leicht gestiegen (+39.900 m³ gegenüber 2021), den Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,1 Mio m³ konnte bisher aber nicht wieder erreicht werden (2022: 1.059.708 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 180.300 €, welche somit die Erlöse erhöht.
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen an Hausanschlüssen) i.H.v. 35.900 € blieben mangels Schäden zur Hälfte unter dem Ansatz. 
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 92.000 € und entsprach annähernd dem Planansatz von 95.300 €. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 28.400 € aufgewendet. Der Planansatz von 45.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 454.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von 263.500 € wurde der Mittelansatz für 2022 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten überall Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten), welche auf Grund des abgeschlossenen Vertrags mit unserem Stromlieferanten dauerhaft konstant geblieben sind.
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 697.000 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 747.000 € ergab sich eine Einsparung von 50.000 €. Dies ist bedingt durch eine vorgesehene Planstelle, die erst Mitte des Jahres besetzt werden konnte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz um 70.300 € deutlich. Hauptursächlich sind die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen, welche den Ansatz um 141.000 € überschritten. Einsparungen konnten dagegen bei fast allen Positionen erzielt werden, so bei den Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 22.400 € angefallen. Der Planansatz von 42.400 € wurde somit weit unterschritten. 





Ergebnis:

Gewinnvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021

15.163,57
Jahresgewinn / Verwendung 2022

55.669,54
Gewinnvortrag

70.833,11

Der Jahresgewinn 2022 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 55.669,54 € wird gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorgetragen.


Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.271.111,57 € (Vorjahr: 7.710.227,53 €). Die Summe der Erlöse und Erträge beträgt 3.211.000 € und liegen mit rund 74.800 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 112.800 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 200.000 € ein leicht besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von – 161.921,32 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 233.100 € unter dem geplanten Ansatz von 2.701.000 €. Die eingeleitete Abwassermenge hat sich zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren leicht verbessert (+41.299 m³ gegenüber 2021), der Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,05 Mio m³ konnte jedoch genauso wie bei der Wasserversorgung nicht erreicht werden (2022: 989.777 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht damit die Erlöse.

Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 183.200 €. Der Planansatz (16.000 €) wurde auf Grund periodenfremder Erträge durch die Erstattung der Abrechnung Verbandsumlage 2020 weit übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.372.000 €. Trotz höherer Baukosten und Ingenieurleistungen für die Sanierung von Kanälen, entstanden gegenüber dem Planansatz Minderaufwendungen von insgesamt 103.000 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in allen Bereichen durch strikte Sparmaßnahmen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit 464.700 € um 116.000 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus einer erst Mitte des Jahres besetzbaren Planstelle im Monteurbereich sowie einer weiterhin offenen Technikerstelle. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 85.500 € gegenüber dem Ansatz von 123.000 € überschritten, bedingt durch die deutlich gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen von geplant 25.500 € auf 135.500 €. Bei den Raumkosten, Werbe- und Reisekosten sowie weiteren Fremdleistungen konnten dagegen Einsparungen erreicht werden.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt 28.500 € und liegt mit 7.500 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
1.143.252,84
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
161.921,32
Verlustvortrag
-
1.305.174,16

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 161.921,32 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.053.890,24 € (Vorjahr: 4.183.520,68 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 376.684,67 € aus dem Jahr 2007 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge um 191.500 € höher aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 59.400 € verbucht werden.

Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von -162.900 € ein besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von -30.782,41 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 607.300 € und sind somit gegenüber der Planung um 186.300 € höher ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:

Umsätze
Planansatz
TG Sparkasse
147.565,58
125.000
Parkplatz an der Morisse
322.927,87
220.000
Parkplatz an der Achmühle
100.806,29
40.000
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)
36.000,00
36.000


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 181.700 € wurde um rund 14.100 € überschritten. Mehrausgaben mussten hauptsächlich für den mit Preisindex geschützten Erbbaurechtsvertrag an der Achmühle sowie für den Unterhalt des Parkplatzes Morisse aufgewendet werden.

Der Personalkostenaufwand wurde mit 33.500 € verbucht und lag damit 700 € unter dem Ansatz. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (55.000 €) mussten eine Ausgabesteigerung gegenüber dem Ansatz (17.500 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechtsberatungs- u. Prüfungskosten, Versicherungsbeiträgen und die innerbetrieblich bezahlte Miete einschl. Nebenkosten, waren die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen mit 27.800 € die Hauptursache für die Kostensteigerung.

Bei den Zinsen ist eine leichte Erhöhung von 1.200 € gegenüber dem Ansatz (109.300 €) zu verzeichnen. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
3.623.120,06
Verlustausgleich aus dem Jahr 2007
+
376.684,67
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
30.782,41
Verlustvortrag
-
3.277.217,80

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von -30.782,41 € ist gemäß 
§ 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 07.07.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.“

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       Die Ergebnisse 2022 sind allesamt noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Die Jahresergebnisse 2022 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verluste) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2022 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.        

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5. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungs- anlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö Bekanntgabe 5

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2023 einen Jahresgewinn von 69.668,51 € aus.

Erlöse und Erträge:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.393.000 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 232.400 € gestiegen. Die angesetzten Vorauszahlungsbeträge für die Wassergebühren konnten auf Grund des leicht gestiegenen Verbrauchs in 2022 erhöht werden (+ 40 T€). Des Weiteren wurde die Auflösung der Gebührenrückstellung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 i.H.v. 180.300 € diesjährig bereits im Oktober verbucht. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 20.500 € beinhalten Erlöse aus Vermietung von Büroflächen an die Sparte Parkierung und Städt. Forggensee-Schifffahrt sowie Versicherungsentschädigungen. 

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (28.400 €) fiel bisher gegenüber dem Vergleichszeitraum um 20.800 € geringer aus. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (194.500 €) stiegen um 19.000 € im Unterhalt für das Leitungsnetz und Hausanschlüsse.

Die Personalkosten werden erstmalig nicht mehr in drei Abschlägen an die Stadt Füssen geleistet, sondern nach den tatsächlichen Meldungen des Personalamtes. Dies führt zu einer unterjährigen Erhöhung von bisher rund 246.000 € auf insgesamt 476.800 €. Eine endgültige Abrechnung zum Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres entfällt damit. Die Zahlungen werden zeitnah im jeweiligen Folgemonat geleistet.

Die Abschreibungen (355.600 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 260.700 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 174.600 € gestiegen. Hauptursache ist hier der bereits an die Stadt geleistete Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 121.800 € sowie Aufwendungen für gemietete Stromaggregate 
(48 T€), welche bis zum Erhalt der förderfähigen eigenen Notstromaggregate monatlich als Aufwand zu buchen sind.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 25.000 € ist im Vorjahresvergleich (20.700 €) gestiegen. Die höheren Zinsaufwendungen sind durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen entstanden.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für die Anlagen der Wasserversorgung sowie die Kfz-Steuern des Fuhrparks i.H.v. rund 3.000 €. 


2)  Abwasserbeseitigung

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2023 einen Jahresgewinn von 61.369,95 € aus.

Erlöse und Erträge:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 2.416.100 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 414.500 € gestiegen. Die angesetzten Vorauszahlungsbeträge für die Abwassergebühren konnten auf Grund des leicht gestiegenen Verbrauchs in 2022 erhöht werden (+ 71 T€). Des Weiteren wurden die Auflösung der Gebührenrückstellung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 i.H.v. 268.400 € diesjährig bereits im Oktober gebucht und 250.400 € aus dem Straßenentwässerungsanteil der Stadt Füssen als Erlöse vereinnahmt (VJ 177.500 €). Sonstige betriebliche Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie ein periodenfremder Ertrag aus der Weiterverrechnung von Leistungen des Vorjahres tragen mit 41.700 € zum positiven vorläufigen Ergebnis bei.

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren sind im Vorjahresvergleich fast identisch (3 T€). 
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 1.623.900 € sind im Vergleichszeitraum 2022 um 190.600 € gestiegen, was an den höheren Abschlagszahlungen der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband Füssen (+61 T€) und an bisher höheren Aufwendungen im Kanalunterhalt (+ 129.100 €) liegt. 

Die Personalkosten werden auch bei der Abwasserbeseitigung erstmalig nicht mehr in drei Abschlägen an die Stadt Füssen geleistet, sondern nach den tatsächlichen Meldungen des Personalamtes. Dies führt zu einer unterjährigen Erhöhung von bisher rund 161.000 € auf insgesamt 343.000 €. Eine endgültige Abrechnung zum Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres entfällt damit. Die Zahlungen werden zeitnah im jeweiligen Folgemonat geleistet.

Die Abschreibungen (250.100 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 148.100 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 114.700 € gestiegen. Hauptursache ist auch hier der bereits an die Stadt geleistete Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 116.600 €. Die weiteren Aufwendungen konnten bisher um 2.900 € gesenkt werden.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 24.700 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 1.000 € gesunken.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für die Anlagen der Abwasserbeseitigung sowie die Kfz-Steuern des Fuhrparks i.H.v. rund 1.000 €.


3)   Parkierungsanlagen

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2023 einen Jahresverlust von -262.804,61 € aus.

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 320.200 € sind im Vorjahresvergleich um 33.000 € gestiegen.        

Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Hier ist nach den bisher vorliegenden Zahlen und Prognose für Okt.-Dez. mit einer Schlusszahlung von ca. 300.000 € zu rechnen.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste monatliche Pachteinnahmen in Höhe von rund 13.200 € zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der Fixpacht wegen freistehenden Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof konnte ab März 2023 durch Vermietung an einen neuen Ankermieter aufgehoben werden. 

Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist eine leichte Erhöhung von 6.000 € zu verzeichnen, die Abrechnung für Oktober ist noch nicht berücksichtigt; der Eingang wird Mitte November erwartet.

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze ist um 
9.600 € auf 164.200 € gestiegen. Das liegt vor allem an den höheren Unterhaltsaufwendungen am Achmühle-Parkplatz (Winterdienst, Treppensanierung) und dem preisindexgestützten Erbpachtzins.

Die Personalkosten werden wie bei den beiden anderen Sparten erstmalig nicht mehr in drei Abschlägen an die Stadt Füssen geleistet, sondern nach den tatsächlichen Meldungen des Personalamtes. Durch den geringen Personaleinsatz führt dies lediglich zu einer unterjährigen Erhöhung von bisher 1.000 €. 

Die Abschreibungen (204.100 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 107.800 € fallen um 90.600 € höher aus. Ursächlich sind der an die Stadt geleistete Verwaltungskostenbeitrag (25 T€), Versicherungen (9 T€) und Zahlungen auf ein Hausgeldkonto für das Objekt Tiefgarage Sparkasse (60 T€), wovon die laufenden Unterhaltsmaßnahmen gezahlt werden. Die Abrechnung des Hausgeldkontos erfolgt nach Abschluss des Geschäftsjahres.  

Bei den Zinszahlungen mussten bisher Mehraufwendungen in Höhe von 13.900 € geleistet werden, welche durch die kontinuierliche Leitzinserhöhung der EZB eine Verteuerung der Kontokorrentzinsen zur Folge hatte.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für den Parkplatz Achmühle i.H.v. rund 800 €.


Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

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6. Stadtwerke Füssen - Parkierung, Erhöhung der Parkplatzgebühren Parkplatz Achmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Füssen und im Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten (Verbraucherpreisindex) schlägt die Verwaltung vor, die Gebühr für das Dauerparken auf dem Parkplatz Achmühle (P 8) anzupassen. Die Einnahmesituation muss sich stabilisieren und verbessern. Dies ist aktuell nur durch die Anpassung der Parkgebühren möglich.

Die Parkgebühr für Dauerparker beträgt derzeit 30,00 € auf dem Parkplatz Achmühle (P 8). Im Vergleich zu anderen Parkgebühren ist der aktuelle Tarif betriebswirtschaftlich nicht mehr angemessen. Die Stadtwerke Füssen sind als kommunaler Eigenbetrieb angehalten, die Einrichtung kostendeckend zu betreiben. Eine Tarifanpassung ist daher dringend notwendig. 


Dauerparken
Gebühr alt
pro Monat
Gebühr neu
pro Monat
überdachte Dauerstellplätze 
30,00 €
60,00 €
nicht-überdachte Dauerstellplätze 
wurden bisher nicht angeboten
40,00 €


Mit Inbetriebnahme des neuen Parkplatzes am Festspielhaus können somit weitere Stellplätze für Dauerparker auf dem Achmühle-Parkplatz angeboten werden. Aktuell stehen 27 Dauerstellplätze mit Überdachung zur Verfügung.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt die Anpassung der Dauerparkgebühren für den Parkplatz Achmühle auf 60,00 € pro Monat für überdachte Stellplätze und 40,00 € pro Monat für nicht überdachte Stellplätze. Die neue Dauerparkgebühr ist gültig ab 01. Januar 2024.

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7. Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7
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7.1. Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.1
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
       1.934.800 €
Aufwendungen
        2.434.800 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
        -  500.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.167.300 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf wieder auf ca. 1.100.000 m³ einpendeln wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 80.000 € eingerechnet. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 85.500 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 von 1.934.800 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 158.500 € gestiegen. Die Erhöhungen werden hauptsächlich bei den externen Dienstleistungen erwartet durch die Fachberatung zur Umstellung auf KU sowie höhere Unterhaltsaufwendungen bei der Grundwassergewinnung (Noteinspeisung), den Speicheranlagen (Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände) und Pumpanlagen (Leittechnik). Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen insgesamt 596.000 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren sind Neueinstellungen für die ab 2025 eigenständige Bewältigung des Kassen- und Personalwesens und der IT-Administration eingeplant. In letzterem wird jedoch auch über eine externe Lösung nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2023 um 57.700 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (35.000 €). Höhere Abschluss- und Prüfungskosten von plus 12.000 € für die anstehende Gebühren- und Beitragskalkulation sowie steigender EDV-Aufwand für den Umstellungsprozess zum KU (neue Software, Lizenzen). Für die Bereithaltung von Notstromaggregaten werden 12.000 € eingeplant. Andere Planansätze wurden nach Bedarf gekürzt (Raum-, Werbe- und Reisekosten, Fremdarbeiten FSF-Mitarbeiter) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden um rund 20.000 € auf gesamt 70.200 € angehoben. Die höheren Zinsaufwendungen werden durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen erwartet.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.167.300 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 950.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 218.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 797.000 € auf Rohrnetzneubauten bzw. überwiegend Planungskosten u.a. Fertigstellung Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), Planungskosten Rohrnetz Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße), Pitzfeld und Weidach Nord O 75, Planung Anbau SWF-Betriebsgebäude, Elektrotechnische Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Bestandsaufnahme EMSR-Technik und Sanierungskonzept.
Für die nach dem Wärmeplanungsgesetz WPG bis spätestens 2028 zu erstellende Wärmeplanung werden zunächst 150.000 € bereitgestellt.
Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens umfasst insgesamt 107.000 €. Neue Ultraschallwasserzähler, Geräte für das Not- und Krisenmanagement, eine neue Schließanlage sowie Büro- und Geschäftsausstattungen sind notwendige Anschaffungen. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht sind zusätzliche Plan-Stellen für die Buchhaltung und Personal sowie die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. In der technischen Verwaltung ist weiterhin die Stelle des Projektsteuerers sowie eine Ersatzeinstellung im Monteurbereich mangels Bewerbern vakant. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 950.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2024 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich
Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

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7.2. Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.2
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.164.300 €
Aufwendungen
3.587.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
- 423.200 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.339.900 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.520.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 250.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge werden mit 32.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (94.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.300 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 von 3.164.300 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023 um 97.100 € 
gestiegen. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird sich um 50.000 € erhöhen. Schwerpunkt im Unterhalt des Kanalnetzes wird auch in 2024 die weiterführende Sanierung der Kanäle sein. Es werden weniger Untersuchungen durchgeführt, der eingesparte Betrag kann so zur schnelleren Abarbeitung der notwendigen Sanierungen im Bauabschnitt III in Bad Faulenbach verwendet werden. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch höhere Unterhaltsaufwendungen für die Überwachung und Meldetechnik und die Fachberatung zur Umstellung auf das kommunale Unternehmen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen insgesamt 2.172.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren sind Neueinstellungen für die ab 2025 eigenständige Bewältigung des Kassen- und Personalwesens und der IT-Administration eingeplant. In letzterem wird jedoch auch über eine Fremdvergabe nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2023 um 53.800 €.  Der größte Anteil ist auch hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (30.000 €). Höhere Abschluss- und Prüfungskosten von plus 20.000 € für die anstehende Gebühren- und Beitragskalkulation sowie steigender EDV-Aufwand für den Umstellungsprozess zum KU (neue Software, Lizenzen). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 22.000 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.339.900 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 193.300 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit voraussichtlich 740.000 € auf die Investitionskostenumlage an den AZV und 150.000 € für den Kanalbau. Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Weidach-Nord“, Weißensee-Pitzfeld und Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße), Planung für Anbau SWF-Betriebsgebäude sind ebenfalls notwendig und eingeplant. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 30.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Zusatzausstattung neuer Arbeitsplätze im Betriebsgebäude einschließlich der IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht sind zwei zusätzliche Plan-Stellen für die Buchhaltung und Personal sowie die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. In der technischen Verwaltung kann die vakante Stelle des Projektsteuerers ab April 2024 besetzt werden, die Stellenausschreibung hierzu ist abgeschlossen. Eine Ersatzeinstellung im Monteursbereich ist weiterhin mangels Bewerbern vakant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.100.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2024 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

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7.3. Parkierung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.3
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
730.000 €
Aufwendungen
641.200 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
88.800 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 932.200 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei den Umsatzerlösen ist eine positive Entwicklung festzustellen und wir gehen allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2023 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch wieder abfallen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erlöse für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt insgesamt 730.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen, Mieten und Pachten müssen 281.000 € eingeplant werden. Ca. 1/3 dieser Kosten entstehen für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle, welcher Preisindex-gesichert ist. Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2023 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 63.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Toilettentüren, WC-Trennwände, allgemeine Wartungsarbeiten in TG) eingeplant. Ebenfalls sind Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz 2023 für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ vorgesehen. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Reparatur an Pflaster und Platten etc.) sind mit 30.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Für die kaufmännische Verwaltung wird ein prozentualer Anteil im Wirtschaftsplan 2024 angesetzt. Hierin ist eine weitere Planstelle (Buchhaltung) mit 1/10-Anteilen eingerechnet. Für die technische Verwaltung ist wie bisher eine 1/10-Stelle eingeplant.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 27.200 € auf 62.400 €. Größte Ausgabenposten sind hier der steigende Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt auf 30.000 € (plus 20.000 €), Abschluss- und Prüfungskosten (10.000 €) sowie Versicherungsbeiträge für Gebäude (9.000 € Feuer, Sturm, Elementar).  

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 127.000 € für das Jahr 2024 angesetzt. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 932.200 € aus. Es ist ein Verlustausgleich von 700.000 € durch die Stadt an den Eigenbetrieb eingeplant. Die Mittel werden mit einer Summe von 190.500 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für die Buchhaltung nach Spartenanteilen eingeplant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2024 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2011 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

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8. Städtische Forggensee-Schifffahrt Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2022; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö Bekanntgabe 8

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:


  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

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9. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 9
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden. Mit dem Abbau der Corona-Einschränkungen konnte ein wesentlich verbessertes Fahrgästeaufkommen gegenüber den letzten beiden Jahren verzeichnet werden. Letzter Betriebstag in der Saison war der 15.10.2022. 

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 561.105,11 € (Vorjahr: 751.712,14 €) ab.


Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn

Bilanzsumme zum 31.12.2022

561.105,11 €

117.053,81 €
                             

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.071.300 € des Wirtschaftsjahres 2022 standen tatsächliche Erlöse und Erträge von 1.250.585,05 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.071.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 beträgt 1.133.531,24 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht trotzdem einen Jahresgewinn für das Jahr 2022 in Höhe von 117.053,81€. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+145.100 €) als auch beim Betrieb der Bordgastronomie (+73.400 €) um ein Vielfaches überschritten werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 100.000 € um 46.900 € unterschritten, was an den niedrigeren Einnahmen durch die Personalverrechnung zwischen der Stadtwerke Füssen und der Forggensee-Schifffahrt begründet liegt. Das nautische Personal wurde in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen nicht im gleichen Maße eingesetzt wie in den beiden Corona-Jahren.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 62.200 € höher als geplant. 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe wurde der Ansatz für Treibstoffe überzogen (Ansatz 40.000 €, Ergebnis 77.147,45 €). Für den Wareneingang Lebensmittel, Getränke und Souvenirs entstand ein Mehraufwand von 17.600 € was zum einen an der Erhöhung der Fahrgastzahlen, zum anderen aber auch den allgemeinen Preissteigerungen liegt. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte der Ansatz von 100.900 € um 6.000 € unterschritten werden. 

Die Personalkosten waren mit 700.000 € veranschlagt. Einsparungen erfolgten hier mit rund 11.000 €. 

Die Abschreibungen haben sich auf Grund kleinerer Baumaßnahmen am Betriebsgebäude sowie Anschaffungen für den Schifffahrtsbetrieb um 6.500 € erhöht auf 37.300 €.        

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 18.200 € mehr verbucht werden. Größter Posten waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 42.400 €), gefolgt von den Abschluss- und Prüfungskosten (plus 6.100 €). Bei allen anderen Positionen wurden Einsparungen erzielt und die Aufwendungen blieben unter den Ansätzen.

Die Zinsbelastungen betrugen rund 8.200 € und überschritten nur leicht den Planansatz von 7.500 €.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 12.12.2022 die weiterführende Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2028 mit nun jeweils 2-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2019 – 2021. Für das Jahr 2022 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor. Die nächste Prüfung findet mit dem Abschluss 2023 statt.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

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10. Städtische Forggensee-Schifffahrt Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö Bekanntgabe 10

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2023 einen Jahresgewinn von 459.170,39 € aus.

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2023 aufgenommen werden. Die Fahrgastzahlen stabilisierten sich im Vergleich zu den Coronajahren wieder bei 94.737 Fahrgästen. 

Erlöse und Erträge:                
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 236.700 € gestiegen. Die Ticketpreiserhöhungen führten bei den Erlösen im Fahrkartenverkauf inkl. Gutscheine zu einer Steigerung von 144.500 €, worin die neu eingeführten Eventfahrten mit einer Vermehrung von 18.700 € dem Umsatz beisteuerte. In der Bordgastronomie sind mit 92.200 € beträchtliche Mehrerlöse erzielt worden. 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Werbekostenzuschuss der Brauerei Schäffler in Höhe von 1.000 € (für 4 Jahre) enthalten.
Der jährliche Personalkostenausgleich von den Stadtwerken an die Schifffahrt für ausgeliehenes Personal in den Wintermonaten wird nach Ende des lfd. Jahres nach geleisteten Stunden berechnet und wird die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr bisher um 49.800 € höher aus. Im Einzelnen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren erhöhten sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 23.700 €. Beim Einkauf für Lebensmittel, Getränke und Souvenirs sind Mehrkosten von 40.100 € zu verbuchen, welche auf Grund höherer Gästezahlen beruhen. Hingegen sind die Aufwendungen für Energiestoffe (Treibstoffe) um 16.400 € gesunken. Wesentliche Mehrausgaben mussten bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 26.200 € verzeichnet werden. Diese resultieren hauptsächlich aus den Schiffsreparaturen, wobei der Kupplungstausch auf der MS Allgäu den größten Anteil beansprucht.

Die monatlichen Personalkosten wurden jeweils spätestens im Folgemonat an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden Zahlungen in Höhe von 463.400 € übermittelt. Weitere Zahlungen für die Monate Oktober bis Dezember in Höhe von ca. 240.000 € folgen. 

Die Abschreibungen wurden anteilig für zehn Monate mit 34.300 € angesetzt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Wesentlich höhere Ausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 
(120.200 €, Vorjahr 54.900 €) zu verzeichnen. Hier ergab sich eine Steigerung der Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen von über 42.900 €. Des Weiteren erhöhten sich die Werbe- und Insertionskosten um 8.100 € und die Künstler und Musiker bei den Eventfahrten wurden mit 9.800 € (Vorjahr 3.600 €) bei den Betreuungs- und Repräsentationskosten entlohnt. 
Die Nebenkosten des Geldverkehrs sind im direkten Vorjahresvergleich um 4.300 € höher, welche vor allem an den Serviceentgelten für das erstmalig eingeführte Onlineticketsystems und der Möglichkeit von Giro- und Kreditkartenzahlungen an Bord liegen.

Bei den Zinszahlungen konnten Einsparungen in Höhe von 1.500 € erzielt werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2023 bisher keine an.


Dieser Zwischenbericht dient der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.        

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11. Städtische Forggensee-Schifffahrt Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 11
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.468.300 €
Aufwendungen
1.443.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
24.800 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 138.000 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2023 aus. Preisanpassungen bei den Fahrtickets sind keine vorgesehen. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, die Kapazität der Schiffe gibt hier jedoch auch einen Rahmen vor. Umsatzsteigerung können somit weitestgehend nur noch über Preisanpassungen erzielt werden. In der Bordgastronomie werden die Preise entsprechend der allgemeinen Preissteigerung je Saison angepasst.
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt 1.468.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 40.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten (70.000 €), sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 139.500 €). Der Materialaufwand kann insgesamt 10.000 € unter dem Vorjahresansatz bleiben. Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 65.000 € erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 
Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 73.700 € gegenüber dem Planungsjahr 2023. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren ist eine Neueinstellung für die ab 2025 eigenständige Bewältigung der IT-Administration eingeplant. Es wird jedoch auch über eine externe Lösung nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 39.300 € auf 165.100 €. Der größte Anteil ist hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (55.000 €). Für Werbekosten und Repräsentationskosten sind insgesamt 52.000 € vorgesehen. Die Abschluss- und Prüfungskosten erhöhen sich auf 10.000 €. Die Nebenkosten des Geldverkehrs erhöhen sich auf Grund des neu eingeführten Online-Ticket-Systems und der stetig steigenden Nutzung unserer Gäste, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz leicht auf 7.100 €. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 138.000 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 80.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier die Aufstellung von digitalen Outdoor-Werbestelen zur besseren Information unserer Gäste direkt an der Anlegestelle Füssen (20.000 €). Die während der Corona-Jahre aus Holz erstellte Zu- und Ausstiegsführung an der Anlegestelle Füssen, die für eine geordnete Gästeführung an und von Bord sich äußerst bewährt hat, soll durch eine dauerhafte Installation aus Metall ersetzt werden (15.000 €). Der Erwerb von Betriebseinrichtungen einer Minigolfanlage sind eingeplant. Ebenso werden für verschiedene Werkzeuge und sonstige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, 22.000 € bereitgestellt.


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. Eine Ersatzeinstellung ist im verwaltenden Teil notwendig. Die Einstellungen von verschiedenen Servicekräften und eines Kochs aufgrund des gestiegenen Gastronomiebedarfs sind notwendig und inkludiert. Die anteilige Berücksichtigung eines Vorstands ab 09.2024 ist bei der Stellenübersicht eingeplant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind, soweit sie nicht durch Gewinnerzielung der Folgejahre erwirtschaftet werden, gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

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12. Stadtwerke Füssen und Städtische Forggensee-Schifffahrt; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Begleitung bei der Umstellung durch Rödl & Partner, ergänzender Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Beschlüssen vom 05.07.2023 (Werkausschuss) und 25.07.2023 (Stadtrat) wurde die Umwandlung der beiden Eigenbetriebe Stadtwerke Füssen und Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen hin zu kommunalen Unternehmen beauftragt.

Den Prozess hat bis dahin der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) begleitet.

Da mit der Umstellung auch enorme betriebswirtschaftliche und finanzielle Herausforderungen für die Stadt und deren Betriebe anstehen, benötigen wir hierfür weitere Entwicklungsunterstützung in allen Facetten aus einer Hand. Damit verbunden sind alle hierfür notwendigen Aufgaben und umfasst die Bearbeitung von rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Arbeiten verschiedenster Art. Neben der Umwandlung der beiden Eigenbetriebe sind parallel noch viele weitere Bereiche (z.B. Masterplan Forggensee-Schifffahrt mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen weiterer Betätigungsfelder und Masterplan Stadtwerke mit Einführung weiterer Sparten wie z.B. Wärme, Energie u.a.) vorab ganzheitlich abzustimmen. 

In der bisherigen Praxis hat sich nun ergeben, dass hierfür der BKPV nicht der passende Beratungspartner ist.  Mit der Firma Rödl & Partner, die allein schon personell wesentlich größer und leistungsfähiger aufgestellt sind, kann dies im Interesse der Stadt und deren Betriebe ganzheitlich abgestimmt und umgesetzt werden. 


Anmerkung Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister
Da die Unternehmensumstellung zum 01.01.2025 erfolgen soll und hierfür eine Vielzahl von Prüfungen, Änderungen, gutachterliche Stellungnahmen, Aufbereitung von speziellen Fragestellungen, Vertragsentwürfen, Masterplänen etc. erforderlich machen, wurde durch den Ersten Bürgermeister in einer Eilentscheidung der Beratungsvertrag bereits unterschrieben und von Rödl & Partner GmbH am 16.10.2023 angenommen. Die Rödl & Partner GmbH ist seit diesem Tag aktiv, ein Projektplan liegt vor, die verantwortlichen Ansprechpartner sind in regem Austausch mit der Werkleitung.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss nimmt die Eilentscheidung des Ersten Bürgermeisters zur Kenntnis und tritt in diese ein. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Rödl & Partner die Überleitung beider Eigenbetriebe in ein Kommunalunternehmen vollumfänglich abzuwickeln.          

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13. Stadtwerke Füssen, Kommunale Energie- und Wärmeplanung – Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Für eine erfolgreiche Energiewende muss Deutschland sein Energiesystem grundlegend umbauen. Um das deutsche Energiesystem klimaneutral zu gestalten, müssen große Investitionen getätigt werden. Einen bedeutenden Teil dieser Investitionen – unter anderem in die klimaneutrale Wärmeversorgung – werden kommunale Stadtwerke tragen müssen. 
Die ersten Schritte wurden hierfür bereits durch das technische Bauamt der Stadt Füssen umgesetzt. Siehe auch hierzu den ausführlichen Sachstand aus der Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 24.10.2023. 
Aktuell erfolgt die Ausarbeitung des kommunalen Energienutzungsplans (Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2024) durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH. Die Maßnahme ist förderfähig. Der nachfolgende Wärmeplan (Vorlageverpflichtung bis Mitte 2028) für die Stadt Füssen erfolgt auf dem jeweiligen aktuellen Stand zu den Rahmenbedingungen des Energienutzungsplans. Ein Förderantrag für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde bereits durch die Stadt gestellt. Die Kosten in Höhe von ca. 150.000 € können nach Prüfung der Voraussetzungen mit bis zu 100 % Fördermittel gedeckt werden. 
Aktuell werden die Kosten im Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke eingeplant. Nach Abstimmung mit dem technischen Bauamt wurde die Verwaltung ermächtigt, die notwendige externe Dienstleitung für die Wärmeplanung auszuschreiben.
Alle weiteren Schritte und Maßnahmen bis hin zu Fragen der Finanzierung werden derzeit mit dem Bauamt, der Kämmerei und der Firma Rödl & Partner, die für die Stadtwerke Füssen das federführende Dienstleistungsbüro für die Umstellung zum Kommunalunternehmen sind, abgestimmt. Bezüglich der personellen Kapazität für das Geschäftsfeld „Wärme“ und weitere neue Sparten in den Stadtwerken sind derzeit, parallel zum technischen Bauamt der Stadt Füssen, keine Humanressourcen und fachlichen Kenntnisse vorhanden. Die Suche nach geeignetem Personal war bisher erfolglos, wird aber weiter verstärkt und forciert.         

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur kommunalen Wärmeplanung in enger Abstimmung mit dem Bauamt, der Kämmerei und weiteren externen Beratungsanbietern (hier Rödl & Partner) vorzubereiten und umzusetzen. 

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 14
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15. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 05.07.2023 an. 

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 05.07.2023.

Datenstand vom 09.11.2023 09:00 Uhr