Datum: 09.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:05 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 18:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2024
2 Städtische Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV, Zeitraum: Januar - Mai 2024
3 Städtische Forggensee-Schifffahrt, hier: Änderung der Betriebssatzung
4 Städtische Forggensee-Schifffahrt; hier: Änderung der Benutzungsordnung und AGB
5 Städtische Forggensee-Schifffahrt, hier: Neufestsetzung der Preise für die Beach Minigolfanlage
6 Bekanntgaben
7 Vollzug der Geschäftsordnung; Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2023
8 Anträge und Anfragen

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1. Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö Bekanntgabe 1

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o.a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 138.839,91 € aus. 

Erlöse:
Es ist eine Mehrung bei den Umsatzerlösen i.H.v. 48.200 € gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (gesamt in 2024: 829.600 €). Die Abschlagszahlungen für Verbrauchsgebühren gingen zwar wegen des geringeren Verbrauchs in 2023 leicht zurück, höhere Erlöse konnten aber bei den Herstellungsbeiträgen und den Erstattungen für Neuanschlusskosten verbucht werden. 

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (23.100 €) hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum beinahe verdoppelt. Ursächlich sind hier die insgesamt gestiegenen Material- und Lieferpreise unserer Lieferanten sowie ein allgemein höherer Material- und Wareneinkauf. 
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist eine Mehrung von rund 100.000 € zu verzeichnen (Vorjahr: 89.900 €). Die ursächlichen Positionen sind Fremdleistungen zur Weiterverrechnung (Gegenposition Erlöse), externe Dienstleistungen und Beratung für die Umstellung zum KU, monatliche Kosten für externe IT-Dienstleistungen (Loslösung von der städtischen IT) sowie höhere Unterhaltskosten an unseren Versorgungsanlagen.

Die Personalkosten sind um 68.700 € gestiegen. Ursächlich sind hier die Erhöhungen auf Grund der letztjährigen Tarifrunde. Außerdem wurde in 2023 im gleichen Zeitraum ein Monatsgehalt aller Mitarbeiter weniger verbucht.

Die Abschreibungen (170.600 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 49.900 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 44.700 € gesunken. Hauptsächlich konnten bei den Positionen Fortbildungen (-7.200 €), Rechts- und Beratungskosten (-12.600 €), Aufwendungen für Miete Notstromaggregate 
(- 16.000 €) Einsparungen erreicht werden. 

Der Aufwand an Zinszahlungen von 14.600 € ist im Vorjahresvergleich (13.500 €) leicht gestiegen.

Die sonstigen Steuern i.H.v. 1.000 € beinhalten anteilig die Grund- und Kfz-Steuern.


2)  Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 545.006,23 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.542.100 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 305.000 € gestiegen. Der Straßenentwässerungsanteil der Stadt Füssen nimmt mit 200.000€ den größten Anteil daran. Den Rest teilen sich Erlöse aus Herstellungsbeiträgen und die Einnahmen aus der Sanierung von Grundstücksanschlüssen.

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren (700 €) sind im Vorjahresvergleich um 400 € gesunken.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist eine Mehrung von 141.600 € auf 643.900 € zu verzeichnen. Die ursächlichen Positionen sind die Fremdleistungen zur Weiterverrechnung (Gegenposition Erlöse), eine Erhöhung der Umlage an den Abwasserzweckverband sowie höhere Unterhaltskosten an unseren Entwässerungseinrichtungen.

Die Personalkosten sind um 64.500 € gestiegen. Ursächlich sind hier die Erhöhungen auf Grund der letztjährigen Tarifrunde. Außerdem wurde in 2023 im gleichen Zeitraum ein Monatsgehalt aller Mitarbeiter weniger verbucht.

Die Abschreibungen (132.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 21.900 € sind im Vergleich zum Vorjahr fast gleich (+3.000 €). Die leichte Erhöhung liegt u.a. an diesjährig zu verbuchenden periodenfremden Aufwendungen, Minderungen konnten dagegen an anderen Stellen erreicht werden.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 14.500 € ist im Vorjahresvergleich (15.200 €) leicht gesunken.

Die sonstigen Steuern i.H.v. 700 € beinhalten anteilig die Grund- und Kfz-Steuern.


3)   Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresverlust von 6.753,56 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 156.300 € sind weiter auf Erfolgskurs und sind im Vorjahresvergleich um 17.000 € gestiegen.

Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Bisher ist eine Umsatzpacht von 113.700 € erreicht, welche die Vergleichspacht des Vorjahres zwar nur leicht aber dennoch um 1.700 € übersteigt.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Pachteinnahmen in Höhe von mtl. 13.237,83 € (=158.850 € p.a.) zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von rund 693.000 € netto, Anpassung durch Verbraucherpreisindex-Klausel) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Ein bisher erreichtes leichtes Plus (4.000€) gegenüber 2023 beruht auf dem Wegfall der Pachtminderung wegen fehlendem Ankermieter (ab März 2023 vollvermietet).

Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist ebenfalls eine Steigerung zu verzeichnen (+12.900 €). Gespräche mit den Betreibern des Festspielhauses über die Parkplatzsituation zeigen hier ihre Wirkung.  Die Erlöse aus dem Parkplatznutzungsrecht betragen wie im Vorjahreszeitraum die vertraglich vereinbarten 15.000 €. 

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 10.000 € niedriger aus. Bisher wurden insgesamt weniger Unterhaltsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr getätigt, diese sind jedoch in der Planung und Vorbereitung.

Die Personalkosten sind um 1.800 € gestiegen. Ursächlich sind hier die Erhöhungen auf Grund der letztjährigen Tarifrunde. Bei den Parkierungsanlagen werden die Mitarbeiterkosten nur anteilsmäßig verbucht. Durch den Einsatz einer Hausverwaltung für die Tiefgarage sowie die Betriebsführung durch APCOA bei allen Parkplätzen ist der Personalaufwand bei den Stadtwerken weitgehend gering zu halten.

Die Abschreibungen (59.800 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt. Gegenüber dem Vorjahr sind die Abschreibungen um 58 % gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 15.200 € sind geringfügig um 4.000€ gestiegen. Diese beinhalten zum einen Rechtsanwaltskosten für vertragliche Angelegenheiten sowie periodenfremde Aufwendungen. 

Die Zinsen für langfristige Kredite und Dispositionskredite haben sich um 8.300 € erhöht.

Sonstige Steuern sind in den Vergleichszeiträumen nicht angefallen.

Beschlussvorschlag

Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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2. Städtische Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV, Zeitraum: Januar - Mai 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö Bekanntgabe 2

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist für den Zeitraum Januar bis Mai einen Jahresfehlbetrag von -283.954,54 € aus (Vergleichszeitraum 2023: -188.060,22 €). Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 1. Juni 2024 aufgenommen werden. Auf Grund der Hochwasserlage konnte gleich zu Beginn der Saison vereinzelt nur eingeschränkt und an zwei Tagen kein Schifffahrtsbetrieb stattfinden. Erstmalig soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb auf dem am Bootshafen naheliegenden städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag angeboten werden. Dringende und wesentliche Verbesserungsmaßnahmen an der Einrichtung, welche ausschließlich durch das eigene Personal bewerkstelligt wurde, ermöglicht es der Forggensee-Schifffahrt die Aufnahme des Freizeitbetriebes am 1. Juli 2024.

Umsatzerlöse:
Durch den alljährlichen festgesetzten Saisonstart zum 01.06. können bis Mai noch keine wesentlichen Umsatzerlöse erzielt werden. Der im Vorjahr implementierte Onlinekartenverkauf wurde auf einen serviceorientierteren Anbieter gewechselt. Es konnten durch diese Möglichkeit des Vorverkaufs 16.000 € Erlöse erzielt werden (Vorjahr: 2.000 €). Hierbei spielen unsere abwechslungsreichen Eventfahrten eine besondere Rolle.

Aufwendungen:
Die Materialaufwendungen für den laufenden Betrieb (u. a. die Reparatur und Wartung des Ruderpropellerantriebs der MS Füssen) fallen im Vergleich zum Vorjahr um 36.600 € höher aus. Darunter auch Dienst- und Fremdleistungen welche für die Einrichtung des neuen Online-Buchungssystems beansprucht wurden.

Die Personalkosten sind um 85.400 € gestiegen. Ursächlich sind hier die Erhöhungen auf Grund der letztjährigen Tarifrunde. Außerdem wurde in 2023 im gleichen Zeitraum ein Monatsgehalt aller Mitarbeiter weniger verbucht.

Die Abschreibungen sind anteilmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate mit 12.800 € berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zum Vergleichszeitraum 7.000 € weniger verbucht worden. Die Einsparung resultiert aus bisher geringeren Werbe- und Insertionskosten (Rechnungsstellung der bestellten Flyer erfolgte erst im Juni)

Weitere Einsparungen konnten bei den Zinszahlungen in Höhe von 700 € erreicht werden.

Die sonstigen Steuern sind durch die Kfz-Steuer i. H. v. 200 € verursacht.

Zuverlässigere Vergleichszahlen werden wie jedes Jahr erst im Herbst mit einem weiteren Zwischenbericht belegbar sein. Letztlich spielen in ganz großem Maße die üblichen Risiken Wetter und Urlauberzustrom eine entscheidende Rolle. Das sehr gute Ergebnis mit 264.400 € aus 2023 lässt uns positiv gestimmt in eine neue Saison starten.

Beschlussvorschlag

Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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3. Städtische Forggensee-Schifffahrt, hier: Änderung der Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeiten der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen – Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen wurde zuletzt zum 06.01.2021 geändert.

Nunmehr und erstmalig soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb und Kiosk auf dem am Bootshafen nahegelegenen städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag durch die Forggensee-Schifffahrt angeboten werden.
  
Zu diesem Zweck ist die derzeit gültige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ in § 2 zu ergänzen. Der Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt über seine Organe (Werkleitung, Werkausschuss, Stadtrat und Erster Bürgermeister), so dass der Unternehmensgegenstand in der Betriebssatzung hinreichend bestimmt festgelegt werden muss. Der angepachtete Minigolfplatz fällt nicht unter „Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen“, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung. Der Betrieb der Minigolfanlage stellt eine zusätzliche wirtschaftliche Betätigung („Aliud“) dar, die wesensmäßig nicht der Schifffahrt zugeordnet werden kann. Der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomie und Kiosk dient einem eigenen Freizeitzweck und wird somit in § 2 Abs. 1 Satz 1 ergänzt. 

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Städtische Forggensee-Schifffahrt; hier: Änderung der Benutzungsordnung und AGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die bisherige Benutzungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen – „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ wurden zuletzt am 28.04.2015 durch den Werkausschuss beschlossen. 
Auf Grund rechtlicher Widersprüche und Änderungen, Erweiterung des Unternehmenszwecks und Modernisierung unterschiedlicher Geschäftsvorgänge sind notwendige Aktualisierungen, Ergänzungen und eine Zusammenführung beider Regelungen in einer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) notwendig.

Im Dezember 2023 wurde ein Dienstleistungsvertrag zur Nutzung einer Online-Buchungssoftware für Reedereien mit der PHCOM GmbH mit Sitz in Stuttgart geschlossen. Dieses seit März 2024 eingeführte Online-Ticketsystem ermöglicht der Forggensee-Schifffahrt den digitalen Ticketvorverkauf im Onlineshop (Fahrkarten für Linien-, Abend- und Eventfahrten sowie Gutscheine) nebst Zahlungsabwicklung über Paypal oder Stripe im Rahmen von Kreditkartenzahlungen. Unter anderem werden Buchungsprozesse bei Charterfahrten und Gruppenreservierungen datenschutzkonform und effektiver erfasst, digital abgewickelt, sowie E-Rechnungen generiert, welche ab 2025 gesetzlich verpflichtend sind.
Des Weiteren soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb und Kiosk auf dem am Bootshafen nahegelegenen städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag durch die Forggensee-Schifffahrt angeboten werden, welche ebenso analog zur Forggensee-Schifffahrt Vertragsbedingungen zur rechtlichen Absicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt haben sollte.

Folgende wesentliche Änderungen sind in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt:

  • Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Änderung des Verwaltungssitzes: Hiebelerstraße 47, 87629 Füssen
  • Änderung der Internetadresse: https://forggensee-schifffahrt.de
  • Erweiterte Beförderung von Hunden und Fahrrädern
  • Möglichkeit der Kartenzahlung an Bord
  • Vorverkauf von Onlinetickets für den Linien-, Abend- und Eventfahrten und damit einhergehende Bedingungen
  • Kein Konsum von Cannabis auf den Fahrgastschiffen
  • Verweis auf eine ausführliche Datenschutzerklärung, Speicherung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten
  • Benutzung der Minigolfeinrichtung 


Die detaillierten Änderungen (blaue Kennzeichnung) können aus den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche mit unserer rechtsberatenden Kanzlei überarbeitet wurden, entnommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt rückwirkend zum 01.07.2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Aktualisierungen und Erweiterungen in der beiliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth weist darauf hin, dass Begleithunde von Menschen mit Behinderung, mit auf das Schiff genommen werden dürfen und dies ggf. noch in die Benutzungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mitaufgenommen werden soll. 

Werkleiter Helmut Schauer erläutert, dass Belgleit- und Blindenhunde jederzeit mit an Bord dürfen.  

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt rückwirkend zum 01.07.2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Aktualisierungen und Erweiterungen in der beiliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download AGB_FSF_Minigolf.pdf

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5. Städtische Forggensee-Schifffahrt, hier: Neufestsetzung der Preise für die Beach Minigolfanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf Grund der offiziellen Neueröffnung der Minigolfanlage am 05.07.2024 durch die Städtische Forggensee-Schifffahrt bedarf es einer Preisneufestsetzung für die Nutzung der Minigolfanlage. Positive Synergieeffekte durch Gewährung von Rabatten in Kombination von Schifffahrts- und Minigolfeintrittskarten sollen bei den Gästen zum Tragen kommen.

Beach Minigolf am Forggensee

Regulärer Preis 2024
Preis durch Kombirabatt Schifffahrt
Erwachsene
6 €
5 €
Kinder (ab 6 Jahre)
50% Ermäßigung 3,00 €
50% Ermäßigung 2,50 €
Familienkarte
(2 Erw. und ab 2 Ki.)
16,50 €
14,00 €

Kombi-Rabatte – Schifffahrt / Minigolfplatz

Beim Vorzeigen der Minigolf-Eintrittskarte, zum regulären Preis, wird der unten aufgeführte Rabatt bei der jeweiligen Schiffsrundfahrt abgezogen:

  • Große Rundfahrt -  Erwachsene 2 €; Kinder 1 €; Familienkarte 6 € 
  • Kleine Rundfahrt - Erwachsene 1 €; Kinder 0,50 €; Familienkarte 3 €

Beim Vorzeigen der Schiffs-Eintrittskarte, zum regulären Preis, wird der unten aufgeführte Rabatt an der Minigolfkasse abgezogen: 

  • Erwachsene 1 €; Kinder 0,50 €; Familienkarte 2,50 €

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Preise ab der Saison 2024.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Preise ab der Saison 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö Bekanntgabe 6

Sachverhalt

Wasserwanderung
Die Stadtwerke Füssen laden interessierte Bürger und Stadträte wieder zur Wasserwanderung ein. Es stehen zwei Termine, Donnerstag, 12.09.2024 und Donnerstag, 19.09.2024 jeweils um 16.00 Uhr zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 29.07.2024 unter: info@stadtwerke-fuessen.de oder Tel. 08362-3002900
 

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7. Vollzug der Geschäftsordnung; Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 14.11.2023 an.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 14.11.2023.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 14.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Christoph Weisenbach nahm an der Abstimmung nicht teil.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö Bekanntgabe 8

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Anträge und Anfragen vor.

Datenstand vom 15.07.2024 08:55 Uhr