Datum: 20.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung - Anpassung der Gebühren für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2025- 2026; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
2 Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung - Anpassung der Gebühren für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2025- 2026; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
3 Stadtwerke Füssen / Städtische Forggensee-Schifffahrt - Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in ein Kommunalunternehmen; hier: Sachstandsbericht
4 Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; hier: technischer Sachstandsbericht
5 Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung; hier: technischer Sachstandsbericht
6 Stadtwerke Füssen - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2023; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV
7 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2023; Feststellung und Erteilung der Entlastung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
8 Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2024
9 Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2025
9.1 Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
9.2 Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
9.3 Parkierung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2023; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV
11 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2023; Feststellung und Erteilung der Entlastung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
12 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2024
13 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Wirtschaftsplan 2025; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
14 Bekanntgaben und Information
15 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.2024
16 Anträge und Anfragen

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1. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung - Anpassung der Gebühren für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2025- 2026; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Wassergebühren
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Wassergebühren in 2024 für den Zeitraum 2025 bis 2026 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 1,39 €/m³ zzgl. der derzeit geltenden gesetzlichen MwSt von 7 %.
 
Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. 
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüber- oder -unterdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüber- oder -unterdeckungen im nächsten Bemessungszeitraum berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegenüber allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.


Verbrauchsgebühr pro m³
(alt)
(neu)

1,39 €
2,01 €

zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.


Gründe für die Gebührenanpassung in der Wasserversorgung sind u. a. die Verkürzung des vierjährigen Kalkulationszeitraums auf zwei Jahre, was eine genauere Vorschau ermöglicht. Des Weiteren ergab die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 eine bedeutsame Unterdeckung, die durch gesteigerte Unterhalts- und Investitionsaufwendungen, Personalkostensteigerungen, bedingt u. a. durch starke Tarifabschlüsse, Inflations- und Preissteigerungen verbunden mit der Wirtschafts- und Corona Krise, ausgelöst wurde. Darüber hinaus blieben die Verbrauchsmengen an Wasser in der vierjährigen Zeitspanne unter dem erwarteten Soll.

Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Steigerungen in allen Segmenten des Unternehmens eingeplant (Material- und Beschaffungskosten, Lohnkosten usw.). Zusätzlich müssen die Ergebnisse des Strukturgutachtens im Rahmen von Unterhalts- und Investitionsmaßnahmen für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Wasserversorgung eingeplant und umgesetzt werden. 

Grundgebühren:
Die Städte und Gemeinden sind nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG berechtigt, zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr zu erheben. Damit sollen die sog. „invariablen“ oder „fixen“ Kosten abgedeckt werden. Darunterfallen u. a. anteilige Personalkosten und Löhne, Unterhalts- und Instandsetzungskosten und andere für den Betrieb erforderliche Aufwendungen. Über die Grundgebühr werden somit nicht nur die Zählerkosten, sondern Anteile der gesamten gebührenfähigen verbrauchsunabhängigen Kosten umgelegt. Darüber hinaus werden auch bei einem geringen Verbrauch diese Kosten zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt (z.B. bei Zweitwohnungsobjekten).  Mit der Erhöhung der Grundgebühr werden 13,52 % der Fixkosten abgedeckt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss oder Dauerdurchfluss 

Nenndurchfluss (Qn)
Dauerdurchfluss (Q3)
Grundgebühr
Grundgebühr
m³/Stunde
m³/Stunde
€/Jahr
€/Jahr


(alt)
(neu)
bis Qn 2,5
bis Q3 4
15,00
60,00
bis Qn 6  
bis Q3 10
36,00
150,00
bis Qn 10
bis Q3 16
60,00
240,00
bis Qn 15
bis Q3 25
96,00
         375,00
bis Qn 40
bis Q3 63
240,00
945,00
bis Qn 60
bis Q3 100
360,00
1.500,00

Beschlussvorschlag

Diskussionsverlauf

Herr Micheler erläutert, dass anhand der Folie „Nachkalkulation für die Jahre 2020 – 2024“ erkennbar ist, wie sich die Defizite entwickelt haben. Aus seiner Sicht macht es Sinn, die Gebührenkalkulation von dem praktizierten Vierjahresrhythmus auf einen Zweijahresrhythmus zu ändern, da schneller reagiert werden kann.
Letztes Jahr wurde kurzfristig überlegt, den Kalkulationszeitraum zu unterbrechen. Allerdings war dies rechtlich nicht haltbar, da mindestens größere Abweichung (12%) vorliegen müssen, das war hier nicht gegeben.

Erster Bürgermeister Eichstetter erläutert den Hintergrund zum 4-Varianten-Modell. Es findet eine Ungleichbehandlung zwischen Erst- und Zweitwohnungsbesitzern statt. Der Erstwohnungsbesitzer bezahlt die ganze Infrastruktur mit. Der Zweitwohnungsbesitzer hat den Hauptvorteil. Er bezahlt fast keine Grundgebühr und beteiligt sich auch nicht an den Investitionen, nutzt aber trotzdem die Infrastruktur bei geringem Wasseranteil. Um die Einheimischen zu entlasten, soll nun die Grundgebühr angepasst werden. So bezahlen nun alle 1.370 Zweitwohnungsbesitzer die Infrastruktur zu einem größeren Anteil mit, auch wenn sie nicht da sind und entlasten somit den einheimischen Bürgern. So könnte die Wassergebühr bei Variante 4 bei 2,01 € belassen werden.        
Es bestand der Wunsch, die Preise so zu kalkulieren, dass auch der Zweitwohnungsbesitzer gleichberechtigt gegenüber dem einheimischen Bürger die Infrastruktur mitbezahlt.        
Erster Bürgermeister spricht sich für Variante 4 aus, da durch die Erhöhung der Grundgebühr eine faire Preisentwicklung geschaffen wurde, da alle gleichermaßen für die Infrastruktur bezahlen.
Frau Deckwerth merkt an, dass Menschen, die sehr sparsam im Umgang mit Wasser sind, durch das vorliegende Modell nicht in den Genuss von Einsparungen kommen, und ob hier nicht der Mittelweg (Variante 3) gewählt werden sollte, wenngleich sie mit dem Modell 4 auch konformgehen kann.

Herr Schauer erläutert, dass der deutsche Durchschnittsverbrauch bei 120 l / Tag / Person liegt, die Füssener Bürger verbrauchen 97 l / Tag / Person. Weiter muss bedacht werden, je mehr Wasser eingespart wird, desto mehr muss gedeckelt werden.

Herr Adam regt an, die Grundgebühr monatlich zu berechnen. Erster Bürgermeister erläutert, dass dies ein zu hoher Arbeitsaufwand wäre und nicht dafür stehen würde, denn am Ende bleibt die Zählergebühr bei 60 €.

Herr Weber merkt auch, dass die Rohrleitungen auf einen höheren Wasserverbrauch ausgelegt sind. Durch das Einsparen von Wasser würde es zu einer Stagnation in den Leitungen kommen, was zu Spülungen der Rohrleitungen erfordern würde. Das schlägt wiederum betriebswirtschaftlich zu Buche.

Herr Doser merkt an, dass auch bei sparsamer Nutzung die Infrastruktur bereitgehalten werden muss, daher findet er Variante 4 sozialgerecht.
Herr Friedl erkundigt sich, wie es sich bei wasserintensiven Betrieben verhält und mit welcher Variante diese Betriebe besser verfahren.

Herr Schulte möchte wissen, welche Zähler am häufigsten verbaut sind und wie hoch der Prozentanteil gemessen an der Bevölkerung ist.         
Herr Schauer erläutert, dass der 4 m³/ h-Zähler der meist verbaute ist, der Prozentsatz dürfte bei 95% liegen.

Erster Bürgermeister merkt an, dass es künftig 5 €/Monat für die Zählergrundgebühr sein werden. Bei den zu erwartenden Investitionen, die künftig zu tätigen sind, sollte diese Summe verträglich sein.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Bader war während der Abstimmung nicht anwesend.

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2. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung - Anpassung der Gebühren für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2025- 2026; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.2

Sachverhalt

Abwassergebühren
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Abwassergebühren in 2024 für den Zeitraum 2025 bis 2026 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 2,52 €/m³ (nicht steuerbar).

Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. 
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüber- oder -unterdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüber- oder -unterdeckungen im nächsten Bemessungszeitraum berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegenüber allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.

Einleitungsgebühr pro m³
(alt)
(neu)

2,52 €        
3,56 €

Gründe für die Gebührenanpassung in der Abwasserbeseitigung sind u. a. die Verkürzung des vierjährigen Kalkulationszeitraums auf zwei Jahre, was eine genauere Vorschau ermöglicht. Des Weiteren ergab die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 eine merklich starke Unterdeckung, die durch gesteigerte Unterhalts- und Investitionsaufwendungen, Personalkostensteigerungen, bedingt u. a. durch starke Tarifabschlüsse, Inflations- und Preissteigerungen verbunden mit der Wirtschafts- und Corona-Krise, ausgelöst wurde. Darüber hinaus blieben die eingeleiteten Mengen an Abwasser in der vierjährigen Zeitspanne unter dem erwarteten Soll.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Steigerungen in allen Segmenten des Unternehmens eingeplant (Material- und Beschaffungskosten, Lohnkosten usw.). Zusätzlich müssen die Ergebnisse der fortlaufenden Netzuntersuchungen im Rahmen von Unterhalts- und Investitionsmaßnahmen für eine gesicherte Abwasserbeseitigung eingeplant und umgesetzt werden.

Grundgebühren:
Die Städte und Gemeinden sind nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG berechtigt, zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr zu erheben. Damit sollen die sog. „invariablen“ oder „fixen“ Kosten abgedeckt werden. Darunterfallen u. a. anteilige Personalkosten und Löhne, Unterhalts- und Instandsetzungskosten und andere für den Betrieb erforderliche Aufwendungen. Über die Grundgebühr werden somit nicht nur die Zählerkosten, sondern Anteile der gesamten gebührenfähigen verbrauchsunabhängigen Kosten umgelegt. Darüber hinaus werden auch bei einem geringen Verbrauch diese Kosten zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt (z.B. bei Zweitwohnungsobjekten).  

Bei der Höhe der Grundgebühr knüpfen die meisten Satzungen an die Wasserzähler an und stufen nach dem Nenndurchfluss festgelegten Stufen entsprechen dem folgenden Dauerdurchfluss. Bisher wurden bei der Abwasserbeseitigung keine Grundgebühren erhoben. Mit der Einführung der Grundgebühr werden 8,43 % der Fixkosten abgedeckt.

Nenndurchfluss (Qn)
Dauerdurchfluss (Q3)
Grundgebühr
Grundgebühr
m³/Stunde
m³/Stunde
€/Jahr                 
€/Jahr


(alt)
(neu)
bis Qn 2,5
bis Q3 4
-
60,00
bis Qn 6
bis Q3 10
-
150,00
bis Qn 10
bis Q3 16
-
240,00
bis Qn 15
bis Q3 25
-
375,00
bis Qn 40
bis Q3 63
-
945,00
bis Qn 60
bis Q3 100
-
1.500,00

Beschlussvorschlag

Diskussionsverlauf

Herr Micheler weist darauf hin, dass möglicherweise bei der nächsten Kalkulation die Niederschlagswassergebühr einzuführen sein wird. Die Niederschlagswassergebühr wird in Deutschland auf Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt.         

Die Erheblichkeitsgrenze (diesmal liegt sie noch bei 11,99%) mit 12%-Grenze wird höchstwahrscheinlich überschritten werden. Er empfiehlt der Verwaltung, hier schon Vorarbeiten zur Ermittlung der Berechnung zu leisten.        

Zwei Berechnungsmodelle stehen zur Verfügung:
  • Prüfung jedes einzelnen Grundstücks auf Entwässerung, sehr zeit- und kostenintensiv
  • Gebietsabflusswert, gängiges Modell        

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Bader war während der Abstimmung nicht anwesend.

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3. Stadtwerke Füssen / Städtische Forggensee-Schifffahrt - Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in ein Kommunalunternehmen; hier: Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Wie in der Werkausschusssitzung am 9. Juli 2024 durch Rödl & Partner vorgestellt, hat die Prüfung der Rechts- und Organisationsform ergeben, dass die beiden Eigenbetriebe Stadtwerke Füssen sowie Forggensee Schifffahrt Füssen zukünftig in der Rechtsform eines Kommunalunternehmens geführt werden sollten. Die wesentlichen, sodann erforderlichen Schritte wurden in einem Fahrplan dargestellt.

Bezogen auf den Fahrplan wurde mittlerweile der Entwurf für die Unternehmenssatzung durch Rödl & Partner erstellt und die Abstimmung mit den Stadtwerken steht im nächsten Schritt an. Sobald diese erfolgt ist, wird eine informatorische Abstimmung mit der Rechtsaufsicht erfolgen.
Die Anfrage zur Erlangung einer verbindlichen Auskunft von der Finanzverwaltung wird gerade durch Rödl & Partner vorbereitet. 

Der Zeitplan für eine erste Information der Mitarbeiter über die Auswirkungen der Änderung der Rechtsform wird sich leicht verschieben. Hier ist für Anfang 2025 eine Mitarbeiterversammlung geplant, in der Rödl & Partner gemeinsam mit der Werkleitung einen Überblick geben und Fragen beantworten wird. Da die geplante Umwandlung in ein Kommunalunternehmen eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, wird sich für die Beschäftigten grundsätzlich nichts ändern.

Die weiteren Schritte können dem beigefügten aktualisierten Fahrplan entnommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss nimmt den Sachverhalt zur Umwandlung der Stadtwerke Füssen und Forggensee-Schifffahrt Füssen zu einem Kommunalunternehmen (KU) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren notwendigen Schritte umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister erläutert den aktuellen Sachstand.
Operative Umsetzung des Kommunalunternehmens findet um 01.01.2026 statt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden bereits gefasst. Aktuell werden die ganzen Informationen für die Mitarbeiter vorbereitet. Die informatorischen Abstimmungen mit der Rechtsaufsicht und die Abstimmung mit der Finanzverwaltung werden derzeit erstellt. Die gesamten Grundstücke wurden zusammengestellt, auch die Grundstücke, die überführt werden. Damit finden Abstimmungen mit dem Finanzamt statt, welche Grundstücke grunderwerbssteuerpflichtig sein könnten. Nach Rücksprache der Rechtsabteilung des Prüfungsverbands und Rödel & Partner sollte es möglich sein, die Grundstücke grunderwerbssteuerfrei zu übertragen, da es bei der erstmaligen Übertragung auf ein Kommunalunternehmen steuerfrei sein müsste. Im Sommer werden sodann die Schlussbilanzen erstellt und die Vorarbeiten geleistet, sodass die Eröffnungsbilanz für das Kommunalunternehmen vorbereitet werden kann. Der Umsetzungsbeschluss wird Ende des Jahres 2025 zu beschließen sein, sowie die Bekanntmachung der Satzung parallel dazu. Die operative Umstellung soll ab Sommer 2025 erfolgen, sodass planmäßig ab 01.01.2026 dem Start nichts im Wege steht.
Das Zeitfenster wurde gestreckt, damit die Rechtssicherheit gegeben ist.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Sachverhalt zur Umwandlung der Stadtwerke Füssen und Forggensee-Schifffahrt Füssen zu einem Kommunalunternehmen (KU) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren notwendigen Schritte umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; hier: technischer Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 4

Sachverhalt

Substanz- und Werterhalt der Wasserinfrastruktur müssen aktiv und zielgerichtet durch die Kommunen und Wasserversorger umgesetzt werden. Die Wasserversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Das reibungslose Funktionieren der Trinkwasserversorgung und der Substanzerhaltung einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur sind Grundlage dafür, dass Städte und Gemeinden funktionieren. 
Im Vergleich zu anderen Infrastrukturen ist die Wasserinfrastruktur sehr langlebig. Trotzdem sind eine kontinuierliche Instandhaltung der Netze und Anlagen sowie Erneuerung der Infrastruktur maßgebliche Faktoren für die langfristige Versorgungssicherheit. 
Die Stadtwerke Füssen unterhalten ein Leitungsnetz von 178 km einschließlich der Grundstücksanschlüsse (Stand 2023). Neben der Wassergewinnung mit der Brunnenanlage „Alterschrofen“ bestehen noch vier Pumpwerke bzw. Druckerhöhungs-anlagen. Insgesamt sechs Hochbehälter mit mehr als 6.000 m³ Fassungsvolumen decken den Wasserverbrauch der Stadt. 
Nach dem DVGW – Regelwerk „W 403“ orientiert sich der Betrachtungszeitraum an dem Zeitrahmen der technischen Nutzungsdauer bei einer erwarteten Zustandsentwicklung des Rohrleitungsnetzes. Bei einer beispielsweisen Nutzungsdauer von 50 bzw. 100 Jahren beträgt die Rohrnetzerneuerungsrate zwischen 2 und 1 Prozent. Die tatsächliche Erneuerungsrate in der öffentlichen Wasserversorgung beträgt in der Bundesrepublik unter 1 Prozent. Die Betreiber von Versorgungsnetzen gehen also von einer Nutzungsdauer der heute gebauten Versorgungsnetze von mehr als 100 Jahren aus. Trotzdem können risikobehaftete innere und äußere Einflüsse wie Bodenbeschaffenheit, Druckstöße, Verkehrsbelastung oder auch alterungsbedingter Verschleiß erhebliche Schäden an Rohrleitungen und infolgedessen Leckagen oder Rohrbrüche verursachen.
Die Stadtwerke Füssen haben hierzu ein Strukturgutachten in Auftrag gegeben um damit das gesamt Versorgungsnetz der Stadt Füssen einschließlich der Ortsteile Weißensee und Hopfen am See einer vorausschauenden und langfristigen Investitionsplanung zu unterziehen.

Darstellung vergangener Rohrleitungsbaumaßnahmen. 

Hierzu findet ein Vortrag von Herrn Weber statt. 

Diskussionsverlauf

Herr Weber erläutert den Ausschuss Mitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation den aktuellen Sachstand zu den laufenden Projekten in der Wasserversorgung. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Der Werkausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.        

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5. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung; hier: technischer Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 5

Sachverhalt

Öffentliche Kanalnetze sind häufig die größten Anlagewerte von Städten und Gemeinden. Um dieses Vermögen auch für die Zukunft zu erhalten, besteht Handlungsbedarf. Die Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden ist kostendeckend zu betreiben und über Beiträge und Gebühren von Bürgern und Betrieben zu finanzieren. Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. 

Die Stadtwerke Füssen unterhält im Stadtgebiet einschl. den Ortsteilen Weißensee und Hopfen am See ein 157 km großes Leitungsnetz (Stand 2023). Diese werden unterteilt in Misch-, Schmutz-, und Regenwasserkanäle einschließlich der Anschlusskanäle (Hausanschlüsse). Daneben bestehen 1 Rückhaltebecken, 2 Regenüberlaufbecken, 4 Stauraumkanäle, 1 Regenwasserklärbecken und 8 Pumpwerke.
Die Kanäle haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer von rund 50 bis 100 Jahren. Trotz ihrer relativen hohen Lebensdauer sind sowohl Beton-, als auch Kunststoffkanäle irgendwann auszutauschen. Die Nutzungsdauer der bestehenden Abwasseranlagen wirkt sich wesentlich auf den aktuellen und zukünftigen Sanierungsbedarf und die hierfür aufzubringenden Finanzmittel aus. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlagen wird beeinflusst durch:
Alter des Kanalnetzes – Zustand des Kanalnetzes – Funktionale Änderungen – Qualität der Planung und Ausführung – physikalische und chemische Alterung – Netzunterhaltung – hydraulische Belastungen.
Beim Austausch und der Sanierung gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten (offener Bauweise oder Inlinersanierung). 
Die Stadtwerke Füssen untersuchen und klassifizieren aus Vorsorgegründen und aufgrund gesetzlicher Anforderungen das Kanalnetz. Eine vorausschauende Kanalinstandhaltung besteht aus einer Bestandsaufnahme, Zustandserfassung, Zustandsbeurteilung, Sanierungskonzept, Objektplanung und Bauausführung. 

Darstellung aktueller Kanalsanierungsmaßnahmen bzw. anstehende Projekte.

Hierzu findet ein Vortrag von Herrn Weber statt.        

Diskussionsverlauf

Herr Weber erläutert den Ausschuss Mitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation den aktuellen Sachstand zu den laufenden Projekten in der Abwasserbeseitigung. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Der Werkausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.        

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6. Stadtwerke Füssen - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2023; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 6

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:


  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zu Kenntnis.

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7. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2023; Feststellung und Erteilung der Entlastung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.3

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn
Bilanzsumme zum 31.12.2023
17.678.130,97 €
272.686,48 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.

Wasserversorgung
6.590.153,31 €
- 30.803,05 €
Bilanzsumme zum 31.12.2023



Abwasserbeseitigung

7.207.977,59 €
179.363,69 €
Bilanzsumme zum 31.12.2023



Parkierungsanlagen

4.348.947,48 €
124.125,84 €
Bilanzsumme zum 31.12.2023



Der Jahresgewinn 2023 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von 272.686,48 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.590.153,31 €         
(Vorjahr: 6.975.802,64 €). 
Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 88.200 € niedriger aus als geplant (1.933.500 €). 
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 143.400 €.
Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2023 gegenüber dem Planansatz von -86.000 € ein besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von -30.803,05 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 123.000 € unter dem geplanten Ansatz von 1.609.000 €. Der Wasserverkauf ist gegenüber dem Vorjahr wieder leicht gesunken (-13.200 m³) und liegt bei 1.046.491 m³. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2023 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 180.300 €, welche somit die Erlöse erhöht.
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen an Hausanschlüssen) i.H.v. 34.200 € blieben mangels Schäden weit unter dem Ansatz. Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 97.700 € und lagen über dem Planansatz von 85.500 €. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 28.600 € aufgewendet. Der Planansatz von 36.000 € wurde unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 401.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von 297.100 € wurde der Mittelansatz für 2023 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei den Aufwendungen für Energiestoffe (Stromkosten) und Reparaturen und Instandhaltungen für die Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen, Pumpanlagen sowie Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten überall Einsparungen erzielt werden. 
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 729.100 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 800.000 € ergab sich eine Einsparung von 70.900 €. Dies ist bedingt durch eine vorgesehene Planstelle, die im Jahr 2023 nicht besetzt werden konnte (Projektsteuerer).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz um 61.200 € deutlich. Hauptursächlich sind die erneut gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen sowie die (Miet-)Aufwendungen für bewegliche Wirtschaftsgüter (Stromaggregate). Einsparungen konnten dagegen bei fast allen anderen Positionen erzielt werden, so bei den Raumkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 34.600 € angefallen. Der Planansatz von 50.300 € wurde somit weit unterschritten. 

Ergebnis

Gewinnvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2022
70.833,11 €
Jahresverlust / Verwendung 2023
- 30.803,05 €
Gewinnvortrag
40.030,06 €

Der Jahresverlust 2023 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von - 30.803,05 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur Verrechnung mit Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.


Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.207.977,59 € (Vorjahr: 7.271.111,57 €). 
Die Summe der Erlöse und Erträge beträgt 3.421.200 € und liegen mit rund 39.200 € unter dem Planansatz. 
Bei den Aufwendungen erfolgte eine geringfügige Mehrung der Ausgaben in Höhe von rund 5.700 € gegenüber dem Ansatz. 
Insgesamt konnte für das Wirtschaftsjahr 2023 der Planansatz von 224.300 € mit einem Jahresgewinn in Höhe von 179.363,69 € nicht ganz erzielt werden.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 95.200 € unter dem geplanten Ansatz von 2.522.000 €. Die eingeleitete Abwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+9.273) und lag mit 999.050 m³ nur knapp unter der erwartenden Verkaufsmenge von 1.000.000 m³.  Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2023 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht damit die Erlöse.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 322.500 € und lagen unter dem Planansatz von 370.000 €.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.141.600 €. Größter Buchungsposten war die stark gestiegene Umlage an den Abwasserzweckverband. (Plus 280.800 €). In fast allen anderen Posten konnten Einsparungen erzielt werden. Letztendlich wurde der Planansatz in Höhe von 2.075.400 € um 66.200 € überschritten. 

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit 540.200 € um 80.800 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus den offenen Planstellen im Monteurbereich und in der Projektleiterstelle.  

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 43.100 € gegenüber dem Ansatz von 182.900 € überschritten, bedingt durch die erneut gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen. Bei den Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie weiteren Fremdleistungen konnten dagegen Einsparungen erreicht werden.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt 30.600 € und liegt mit 25.100 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2022
-1.305.174,16 €
Jahresgewinn / Verwendung 2023
179.363,69 €

Verlustvortrag
-1.125.810,47 €

Der Jahresgewinn 2023 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von 179.363,69 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlusttilgung der Vorjahre zu verwenden und auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.348.947,48 € (Vorjahr: 4.053.890,24 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 700.000 € aus den Jahren 2008, 2010 und im Teil 2011 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge um 163.900 € höher aus als erwartet. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 29.800 € verbucht werden.

Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2023 gegenüber dem Planansatz von -10.000 € ein ausgezeichnetes Ergebnis mit einem Jahresgewinn in Rekordhöhe seit Bestehen der Parkierungseinrichtung von 124.125,84 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 760.500 € und sind somit gegenüber der Planung um 139.500 € höher ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:
Umsätze                
Planansatz



TG Sparkasse
191.294,16 €
140.000 €
Parkplatz an der Morisse
402.410,69 €
          330.000 €
Parkplatz an der Achmühle
130.768,09 €
            115.000 €
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)
36.000,00 €
36.000 €

Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 218.000 € wurde um rund 4.900 € unterschritten. Minderausgaben konnten hauptsächlich bei den Dienst- und Fremdleistungen und im Unterhalt des Parkplatzes Morisse erreicht werden.

Der Personalkostenaufwand wurde mit 13.100 € verbucht und lag damit 3.700 € unter dem Ansatz. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.100 €) mussten eine Ausgabesteigerung gegenüber dem Ansatz (35.200 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Versicherungsbeiträgen waren die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen mit 25.200 € die Hauptursache für die Kostensteigerung.

Bei den Zinsen ist eine Erhöhung von 20.000 € gegenüber dem Ansatz (115.100 €) zu verzeichnen, welche durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Hausbank und Stadt entstanden.
 
Ergebnis

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2022
-3.277.217,80 €
Verlustausgleich durch Stadt
+  700.000,00 €
Jahresgewinn / Verwendung 2023
   +  124.125,84 €

Verlustvortrag
-2.453.091,96 €

Der Jahresgewinn 2023 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von 124.125,84 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlusttilgung der Vorjahre zu verwenden und auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.07.2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.“        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresverlusts 2023 der Wasserversorgung und der Jahresgewinne 2023 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

       Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Böhm bezieht sich auf den Parkplatz direkt am Festspielhaus der in der Vergangenheit zu Problemen aufgrund der Konkurrenz um städt. Parkplatz führte. Er erkundigt sich, ob die Öffentlichkeit über die Problemlösung informiert werden kann.         
Erster Bürgermeister teilt mit, dass eine Nutzungsgebühr für die Achmühle bezahlt wird und hier ein Ausgleich geschaffen wurde. Über Vertragsdetails kann nicht gesprochen werden, dies wurde bereits im Gremium ausführlich diskutiert.

Herr Schulte erkundigt sich, ob noch weitere Sanierungsarbeiten an der Sparkassen Tiefgarage anstehen. Erster Bürgermeister Eichstetter teilt mit, dass das 2. UG in den nächsten 3 – 5 noch sanierungsbedürftig ist und mit weiteren 700.000 € Baukosten zu rechnen ist.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresverlusts 2023 der Wasserversorgung und der Jahresgewinne 2023 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

       Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 8

Sachverhalt

Wasserversorgung

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 einen Jahresverlust von -102.941,83 € aus. Im Ansatz für das Wirtschaftsjahr steht ein Verlust von -426.300 €.

Erlöse und Erträge:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.454.800 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 62.000 € gestiegen. Die angesetzten Vorauszahlungsbeträge für die Wassergebühren sind auf Grund des leicht gesunkenen Verbrauchs in 2023 verringert worden (-15 T€). Die Auflösung der Gebührenrückstellung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 wird letztmalig mit 180.300 € verbucht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 20.700 € beinhalten Erlöse aus Vermietung von Büroflächen an die Sparte Parkierung und Städt. Forggensee-Schifffahrt sowie Schadensersatzleistungen. 

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (37.700 €) ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 9.300 € gestiegen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind überdurchschnittlich um 206.300 € gestiegen; die größten Positionen sind die Beratungsleistungen in Sachen KU-Umstellung, gestiegene Stromkosten, Reparatur und Instandhaltungen für Speicheranlagen, Betriebsausstattung und Ausgleichszahlungen im Wasserschutzgebiet. 

Die monatlichen Personalkosten wurden jeweils spätestens im Folgemonat an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden Zahlungen in Höhe von 544.200 € angewiesen. Weitere Zahlungen für die Monate Oktober, November und Dezember in Höhe von ca. 250.000 € folgen. In 2023 waren die Personalkosten für den Monat September im Zwischenbericht nicht inkludiert. Die allgemeine Erhöhung der Personalaufwendungen ist auf die Tariferhöhung von 5,5 % zurückzuführen.

Die Abschreibungen (341.300 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 225.600 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 35.100 € gesunken. Die Hauptursache sind hierfür die im letzten Jahr angemieteten Notstromaggregate, welche bis zum diesjährigen Erhalt der förderfähigen eigenen Notstromaggregate monatlich als Aufwand zu buchen waren.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 26.000 € ist im Vorjahresvergleich (25.000 €) leicht gestiegen. Die höheren Zinsaufwendungen sind durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen entstanden.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für die Anlagen der Wasserversorgung sowie die Kfz-Steuern des Fuhrparks i.H.v. rund 2.900 €.


Abwasserbeseitigung

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 einen Jahresverlust von -182.258,31 € aus. Im Ansatz für das Wirtschaftsjahr steht ein Verlust von -356.700 €.

Erlöse und Erträge:
Die Umsatzerlöse i.H.v 2.451.400 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 35.300 € gestiegen. Die angesetzten Vorauszahlungsbeträge für die Abwassergebühren sind annähernd konstant auf dem Vorjahresniveau von rund 1.850.000 €. Der durch die Stadt zu leistende Straßenentwässerungsanteil beinhaltet diesjährig nur die Vorauszahlung, jedoch wird noch im November eine Rückzahlung an die Stadt i.H.v. rund 30 T€ fällig. Bei den Erlösen aus Nebengeschäften kann diesjährig eine Steigerung auf 79 T€ verbucht werden. Hierin sind Erstattungen der Kosten für die Sanierung von Grundstücksanschlüssen. Sonstige betriebliche Erträge und die Auflösung von Rückstellungen tragen mit kanpp 10.000 € zum positiven vorläufigen Ergebnis bei.

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren sind im Vorjahresvergleich um 2/3 auf 950 € gesunken. Die bezogenen Leistungen i.H.v. 1.770.700 € sind im dagegen um 146.800 € gestiegen, was hauptsächlich an den höheren Abschlagszahlungen der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband Füssen (+108 T€) und an den Fremdleistungen zur Weiterverrechnung liegt. 

Die monatlichen Personalkosten wurden jeweils spätestens im Folgemonat an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden Zahlungen in Höhe von 427.400 € angewiesen. Weitere Zahlungen für die Monate Oktober, November und Dezember in Höhe von ca. 210.000 € folgen. In 2023 waren die Personalkosten für den Monat September im Zwischenbericht nicht inkludiert. Die allgemeine Erhöhung der Personalaufwendungen ist auf die Tariferhöhung von 5,5 % zurückzuführen.

Die Abschreibungen (264.000 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 157.500 € sind im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 7.000 € gestiegen. Als Hauptursache können hier Buchungen für periodenfremde Aufwendungen (Rechnungen die das Vorjahr betreffen) verzeichnet werden. Bei allen anderen Aufwendungen gab es leichte Verschiebungen, blieben insgesamt aber konstant. 

Der Aufwand an Zinszahlungen von 22.700 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 2.000 € gesunken.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für die Anlagen der Abwasserbeseitigung sowie die Kfz-Steuern des Fuhrparks i.H.v. rund 1.200 €.


Parkierungsanlagen

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 einen Jahresverlust von -189.769,81€ aus. Im Ansatz für das Wirtschaftsjahr steht ein Gewinn von 91.100 €.  Inklusiv der ausstehenden Abrechnung am Morisse-Parkplatz wird sich voraussichtlich ein Ergebnis i.H.v. rund 100.000 € ergeben (siehe Erlöse). 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 353.000 € sind im Vorjahresvergleich um 32.800 € gestiegen.
Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl.). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Hier ist nach den bisher vorliegenden Zahlen Jan.-Sept. und der zusätzlichen Prognose für Okt.-Dez. mit einer Schlusszahlung von ca. 300.000 € zu rechnen. 

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste monatliche Pachteinnahmen in Höhe von rund 13.200 € zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Nach derzeitigem Stand ist hier ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist eine Erhöhung von 29.500 € zu verzeichnen, die Abrechnung für Oktober ist noch nicht berücksichtigt; der Eingang wird Mitte November erwartet.

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze ist um 
10.000 € auf 174.200 € gestiegen. Das liegt vor allem an den höheren Unterhaltsaufwendungen am Morisse-Parkplatz (Asphaltarbeiten).

Die monatlichen Personalkosten wurden jeweils spätestens im Folgemonat an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden Zahlungen in Höhe von 12.300 € angewiesen. Weitere Zahlungen für die Monate Oktober, November und Dezember in Höhe von ca. 5.000 € folgen. In 2023 waren die Personalkosten für den Monat September im Zwischenbericht nicht inkludiert. 

Die Abschreibungen (119.500 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 132.700 € fallen um rund 25.000 € höher aus. Hauptursächlich ist die Abschlagszahlung auf ein Hausgeldkonto für das Objekt Tiefgarage Sparkasse (+17 T€), wovon die laufenden Unterhaltsmaßnahmen koordiniert über die Hausverwaltung gezahlt werden. Die Abrechnung des Hausgeldkontos erfolgt nach Abschluss des Geschäftsjahres. Weitere leichte Erhöhungen sind bei der Versicherungsprämie, Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt und periodenfremde Aufwendungen zu verzeichnen.

Bei den Zinszahlungen mussten bisher Mehraufwendungen in Höhe von 7.600 € geleistet werden, welche durch die Verteuerung der Kontokorrentzinsen entstanden sind.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für den Parkplatz Achmühle i.H.v. rund 800 €.        

Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.        

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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9. Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 9
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9.1. Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 9.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.4

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2025 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
2.565.000 €
Aufwendungen
     2.339.400 €
Jahresgewinn/Jahresverlust (-)
        225.600 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.598.100 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2023 und der Zwischenergebnisse 2024 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2025. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einem durchschnittlichen Wasserverkauf von ca. 1.041.000 m³ und einem neuen Gebührensatz von 2,01 € netto pro 1 m³ (=1000 Liter) ausgegangen. Dies entspricht einem Gebührenaufkommen von 2.092.000 €. Die Grundgebühr wurde auf Grund der Kalkulation mit 327.000 € eingerechnet. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 86.000 € vorgesehen. Es ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2025 von 2.565.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen werden gegenüber dem Vorjahr um 23.500 € niedriger angesetzt. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2025 betragen insgesamt 572.500 €.


Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2025 weiter ansteigen; trotz annähernd gleichbleibendem Lohnniveau durch Personalwechsel (niedrigere Einstufung) sind 3 % höhere soziale Aufwendungen bei allen Beschäftigten einzuplanen. 
Des Weiteren ist eine Neueinstellung (1/2-tag) für die eigenständige Bewältigung des Personalwesens eingeplant. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich sinken gegenüber 2024 um 93.600 €.  Die größten Einsparungspositionen sind bei den Abschluss- und Prüfungskosten (-8 T€), Fremdleistungen FSF-Mitarbeiter (-42 T€) und dem Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (-35 T€), da städtische Dienstleistungen durch eigenes Personal bzw. externe Vergaben erledigt werden. Dadurch steigt vor allem der EDV-Aufwand um 5.000 €.
Andere Planansätze wurden nach Bedarf gekürzt (Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten).

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden um rund 13.600 € auf gesamt 83.800 € angehoben. Die höheren Zinsaufwendungen werden durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen erwartet.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 2.598.100 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.800.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. 
Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 287.300 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 200 € berücksichtigt werden, die aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 
Die weiteren Investitionen entfallen mit 1.956.000 € auf Rohrnetzneubauten mit Planungskosten u.a. Fertigstellung Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), umfangreiche Ertüchtigung der elektrotechnischen Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Erschließung Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße) und Weidach Nord O 75, Planung Anbau SWF-Betriebsgebäude.
Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens umfasst insgesamt 107.000 €. Neue Ultraschallwasserzähler, Geräte für das Not- und Krisenmanagement, sowie Büro- und Geschäftsausstattungen sind notwendige Anschaffungen. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für Personalabrechnung nach Spartenanteilen eingeplant (siehe auch Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.800.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2025 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.        

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Schuhwerk war während der Abstimmung nicht anwesend.

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9.2. Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 9.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.5

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2025 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
4.242.000 €
Aufwendungen
3.539.000 €
Jahresgewinn/Jahresverlust (-)
703.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.705.200 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2023 und der Zwischenergebnisse 2024 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2025. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wird von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ und einem neuen Gebührensatz von 3,56 € pro 1 m³ (=1000 Liter) ausgegangen. Dies entspricht einem Gebührenaufkommen von 3.560.000 €. Zur besseren Deckung der Fixkosten wird künftig auch in der Sparte Abwasser eine Grundgebühr erhoben. Diese wird auf Grund der Kalkulation mit 327.000 € eingerechnet. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wird mit 220.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge werden mit 35.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (100.000 €) ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2025 von 4.242.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen werden gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2024 um 17.500 € 
niedriger angesetzt. Die Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird um 20.000 € erhöht und wurde nach den Vorjahresdurchschnittswerten ermittelt. 
Schwerpunkt im Unterhalt des Kanalnetzes wird auch in 2025 die weiterführende Sanierung der Kanäle sein. Es werden weiterhin weniger Untersuchungen durchgeführt, der eingesparte Betrag kann so zur schnelleren Abarbeitung der notwendigen Sanierungen im Bauabschnitt Innenstadt und Sanierung AZ-Rohre verwendet werden. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch höhere Unterhaltsaufwendungen für die Überwachung und Meldetechnik und die Fachberatung zur Umstellung auf das kommunale Unternehmen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2025 betragen insgesamt 2.155.000 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2025 weiter ansteigen; trotz annähernd gleichbleibendem Lohnniveau durch Personalwechsel (niedrigere Einstufung) sind 3 % höhere soziale Aufwendungen bei allen Beschäftigten einzuplanen. 
Des Weiteren ist eine Neueinstellung (1/2-tag) für die eigenständige Bewältigung des Personalwesens eingeplant. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich sinken gegenüber 2024 um 38.800 €. Die größten Einsparungspositionen sind bei den Abschluss- und Prüfungskosten (-20 T€), Fremdleistungen FSF-Mitarbeiter (-5 T€) und dem Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (-30 T€), da städtische Dienstleistungen durch eigenes Personal bzw. externe Vergaben erledigt werden. Dadurch steigt vor allem der EDV-Aufwand um 5.000 €.
Andere Planansätze wurden nach Bedarf gekürzt (Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten).

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden um rund 8.900 € auf gesamt 86.300 € angehoben. Die höheren Zinsaufwendungen werden durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen erwartet.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 2.705.200 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.600.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Kanalnetzbau vorgesehen. Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. 
Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 196.600 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 200 € berücksichtigt werden, die aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 
Die weiteren Investitionen entfallen mit voraussichtlich 500.000 € auf die Investitionskostenumlage an den AZV. 1.299.500 € werden für den Kanalneubau sowie 225.000 € für Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich Weidach-Nord O 75 und Baugebiet W 80 (Nähe Hiebelerstraße) bereitgestellt. Planungs- und Umbaukosten für die Nachverdichtung des SWF-Betriebsgebäudes sind ebenfalls notwendig und eingeplant mit 235.000 €. 
Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 90.000 € und beinhaltet den Bedarf von einem Fahrzeug, technischen Geräten und Werkzeugen sowie die IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für Personalabrechnung nach Spartenanteilen eingeplant (siehe auch Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2025 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.        

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9.3. Parkierung - Wirtschaftsplan 2025 hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 9.3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.6

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2025 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
796.000 €
Aufwendungen
612.900 €
Jahresgewinn/Jahresverlust (-)
183.100 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.415.900 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2023 und der Zwischenergebnisse 2024 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2025. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei den Umsatzerlösen ist weiterhin eine positive Entwicklung festzustellen und wir erwarten weitere Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen des Jahres 2024. Eine weiterhin gute Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch wieder abfallen. Die wirtschaftliche Lage im allgemeinen und die Auswirkungen auf unsere Parkierungseinrichtungen sind schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erlöse für das Wirtschaftsjahr 2025 wird positiv auf insgesamt 796.000 € festgesetzt.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen, Mieten und Pachten müssen 319.200 € eingeplant werden. Die Kostensteigerung gegenüber 2024 betrifft den Unterhalt des Morisse-Parkplatzes (+40T€), dessen Asphalt in einem sehr schlechten Zustand ist und zur Verkehrssicherung in Teilen repariert werden muss. Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2023 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 63.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Toilettentüren, Ertüchtigung Elektro und Beleuchtung und allgemeine Wartungsarbeiten in TG) eingeplant. Der Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Reparatur an Pflaster und Platten etc.) beim Parkplatz Achmühle sind mit 25.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sinken minimal gegenüber 2024 auf Grund Personalwechsels. Für die kaufmännische und technische Verwaltung wird wie bisher ein prozentualer Anteil im Wirtschaftsplan eingeplant.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen vermindern sich gegenüber dem Vorjahr um 5.400 € auf 57.000 €. Größte Einsparungsposition ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt um 10.000 € auf 20.000 €, da städtische Dienstleistungen durch eigenes Personal bzw. externe Vergaben erledigt werden. Dadurch steigt vor allem der EDV-Aufwand um 3.500 €.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 113.200 € für das Jahr 2025 angesetzt (-13.800 €). 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.415.900 € aus. Es ist ein Verlustausgleich von 1.134.100 € durch die Stadt an den Eigenbetrieb eingeplant. Nach derzeitigem Stand sind nach diesem Ausgleich keine weiteren Verlustausgleiche zu leisten (vgl. Finanzplan/Vermögensrechnung 5-Jahres-Plan). 
Die Mittel werden mit einer Summe von 159.500 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen durch das derzeitige Zinsniveau nur noch 200 € berücksichtigt werden, die aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht hat sich gegenüber dem Vorjahr lediglich in der Darstellung eine Änderung ergeben. Die Stellenanzahl ist gleichbleibend nach zeitlichem Aufwand einkalkuliert (siehe auch Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2025 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht regelmäßig umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste der Jahre 2016-2017 durch die Stadt ausgeglichen. Die Verluste der Jahre 2020-2022 können nach derzeitigem Stand durch eigene Gewinne gedeckt werden. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan 2025 (§17 EBV) dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2023; Behandlung und Offenlegung des Lageberichts gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 10

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:


  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zu Kenntnis.

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11. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2023; Feststellung und Erteilung der Entlastung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.7

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2023 aufgenommen werden. Mit Vergleich zu den letzten drei Jahren konnte wieder ein wesentlicher Aufwärtstrend mit verbessertem Fahrgästeaufkommen verzeichnet werden. Letzter Betriebstag in der Saison war der 15.10.2023. 

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 430.734,10 € (Vorjahr: 561.105,11 €) ab.

Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn

Bilanzsumme zum 31.12.2023

430.734,10 €

259.133,87 €
                             
Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.265.300 € des Wirtschaftsjahres 2023 standen tatsächliche Erlöse und Erträge von 1.483.526,14 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.252.200 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2023 beträgt 1.220.655,69 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht trotzdem einen Jahresgewinn für das Jahr 2023 in Höhe von 259.133,87 €. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+171.600 €) als auch beim Betrieb der Bordgastronomie (+103.500 €) um ein Vielfaches überschritten werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 70.000 € um 57.000 € unterschritten, was an den niedrigeren Einnahmen durch die Personalverrechnung zwischen der Stadtwerke Füssen und der Forggensee-Schifffahrt begründet liegt. Das nautische Personal wurde in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen nicht im gleichen Maße eingesetzt, da umfangreiche Umbaumaßnahmen für den Minigolfplatz erforderlich waren.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen für Material, Fremdleistungen und Instandhaltungen waren im Ergebnis um rund 34.600 € niedriger als geplant. 
Eine wesentliche Einsparung in Höhe von 39.100 € erfolgte bei dem Ansatz Aufwendungen für Treibstoffe (Ergebnis 60.900 €). Für den Wareneingang Lebensmittel, Getränke und Souvenirs entstand ein Mehraufwand von 11.900 € was zum einen an der Erhöhung der Fahrgastzahlen, zum anderen aber auch an den allgemeinen Preissteigerungen lag. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte der Ansatz von 138.000 € um 10.700 € unterschritten werden, wobei hier ein Aufwand bei den Schiffsreparaturen um 8.700 € mehr hervorbrachte als budgetiert.   

Die Personalkosten waren mit 720.000 € veranschlagt und es entstand eine leichte Überschreitung in Höhe von 3.100 €. 

Die Abschreibungen haben sich um 2.700 € auf 38.400 € reduziert.        

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 10.500 € mehr verbucht werden. Größter Posten waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (plus 23.000 €), gefolgt von den Abschluss- und Prüfungskosten (plus 4.900 €). Bei allen anderen Positionen wurden zum großen Teil Einsparungen erzielt und die Aufwendungen blieben unter den Ansätzen, wie bei den Werbe- und Insertionskosten mit 11.300 €.

Die Zinsbelastungen konnten auf Grund überschüssiger Liquidität mit Zinserträgen für gewährte Darlehen an verbundene Unternehmen auf 4.100 € reduziert werden, Planansatz wäre 7.800 € gewesen.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2022
-
356.935,45
Jahresgewinn/ Verwendung 2023
+
259.133,87
Verlustvortrag
-
97.801,58

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 12.12.2022 die weiterführende Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschluss-prüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2028 mit nun jeweils 2-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2022 – 2023 und es liegt somit die Bestätigung des Abschlussprüfers vor. Die nächste Prüfung findet mit dem Abschluss 2025 statt.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2023 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.        

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2023 wird zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19 EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 12

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 einen Jahresgewinn von 218.153,91 € aus.

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2024 aufgenommen werden. Die Fahrgastzahlen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.855 Personen auf 89.882 Fahrgäste. 
Der Minigolfbetrieb startete zum 01. Juli 2024 und konnte 3.649 Gäste verzeichnen.

Erlöse:                
Die gesamten Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 43.000 € gesunken. Bei den Erlösen im Fahrkartenverkauf inkl. Gutscheine mit Minigolftickets konnten um 45.000 € weniger Einnahmen erzielt werden, jedoch sind in der Bordgastronomie inklusive der Gastronomie am Minigolfplatz ca. 2.100 € mehr Erlöse erwirtschaftet worden. 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Werbekostenzuschuss der Brauerei Schäffler in Höhe von 1.000 € (für 4 Jahre) enthalten.
Der jährliche Personalkostenausgleich von den Stadtwerken an die Schifffahrt für ausgeliehenes Personal in den Wintermonaten wird nach Ende des lfd. Jahres nach geleisteten Stunden berechnet und wird die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr bisher um 198.000 € höher aus. Im Einzelnen: 
Der Wareneinkauf blieb gegenüber dem Vergleichszeitraum mit nahezu 194.300 € gleich. Beim Einkauf für Lebensmittel, Getränke und Souvenirs sind Mehrkosten von 6.400 € zu verbuchen, was auf die angestiegenen Einkaufspreise zurückzuführen ist. Hingegen sind die Aufwendungen für Energiestoffe (Treibstoffe) um 7.500 € gesunken. 
Wesentliche Mehrausgaben mussten bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 51.800 € verzeichnet werden. Diese resultieren hauptsächlich aus den Schiffsreparaturen, wobei die Generalüberholung des Ruderpropellers der MS Füssen den größten Anteil beansprucht. Ebenso erhöhten sich die Unterhaltskosten in der Gastronomie um 14.100 € für Gerätereparaturen und die für den Minigolfplatz dazugekommenen Leihgebühren der Kaffee- und Geschirrspülmaschine. 

Die monatlichen Personalkosten wurden jeweils spätestens im Folgemonat an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden Zahlungen in Höhe von 586.200 € angewiesen. Weitere Zahlungen für die Monate Oktober, November und Dezember in Höhe von ca. 240.000 € folgen. Als Hauptursache für die Erhöhung der Personalaufwendungen um 122.700 € ist die Tariferhöhung von 5,5 % sowie der gestiegene Personaleinsatz im Servicebereich der Minigolfanlage und bei den Eventfahrten zu nennen.  

Die Abschreibungen wurden anteilig mit 32.300 € angesetzt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Höhere Ausgaben von 20.000 € sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen vorzuweisen. Darunter fallen ein um 8.600 € höherer Fremdenverkehrsbeitrag, sowie Verkaufsprovisionen für das neu eingeführte Onlinebuchungsprogramm „Travelmanager“ von 7.300 € an. Bei den Werbe- und Insertionskosten wurden 4.000 € eingespart und dafür mehr in die Darsteller bei den Eventfahrten investiert. 

Die Nebenkosten des Geldverkehrs sind im direkten Vorjahresvergleich wieder um 600 € gestiegen, welche an der zunehmenden Nutzung der Möglichkeit von Kartenzahlungen an Bord entstehen.

Die Zinszahlungen erhöhten sich um 1.200 € für in Anspruch genommene Kassenkredite.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2024 bisher keine an.        

Dieser Zwischenbericht dient der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zu Kenntnis.

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13. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Wirtschaftsplan 2025; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 13
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.8

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2025 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.503.300 €
Aufwendungen
1.503.300 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 158.000 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2023 und der Zwischenergebnisse 2024 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2025. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2024 aus. Preisanpassungen bei den Fahrtickets sind keine vorgesehen. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, die Kapazität der Schiffe gibt hier jedoch auch einen Rahmen vor. Umsatzsteigerung können somit weitestgehend nur noch über Preisanpassungen erzielt werden. In der Bordgastronomie werden die Preise entsprechend der allgemeinen Preissteigerung je Saison angepasst.
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2025 beträgt 1.503.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 15.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten (40.000 €), sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 153.000 €). Der Materialaufwand kann insgesamt 12.000 € unter dem Vorjahresansatz bleiben. Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 80.000 € erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, umfangreiche Wartungen anstehen und jederzeit mit weiterem Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 
Insgesamt reduzieren wir jedoch den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 17.000 € gegenüber dem Planungsjahr 2024.         

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2024 erneut ansteigen, da mit Erhöhung der Beitragssätze zur Sozialversicherung 2025 zu rechnen ist. 
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 20.100 € auf 145.000 €. Mit einem hohen Verwaltungskostenaufwand von 30.000 € gegenüber der Stadt ist zu rechnen. Für Werbekosten und Repräsentationskosten sind insgesamt 46.000 € vorgesehen. Die Abschluss- und Prüfungskosten bleiben mit 10.000 € auf gleichem Niveau. Die Verkaufsprovision Travelmanager erhöht sich auf Grund des neuen und optimierten Online-Ticket-Systems auf 7.000 €.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen berücksichtigt. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz auf 4.600 €. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 158.000 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 100.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier der Erwerb und die Einrichtung von vier WLAN-fähigen VECTRON-Kassensystemen, welche mit dem neu eingeführten Buchhaltungsprogramm DATEV kompatibel sind (24.000 €). Die Anschaffung einer Tiefkühlzelle im Lager (13.000 €) sowie die Ausstattung der Arbeitsplätte mit einem neuen Motor und Steuerstand (11.000 €). Der Erwerb von Betriebseinrichtungen (10.000 €) wie Beachsand und neue Hindernisse für die Minigolfanlage sind eingeplant. Ebenso werden für verschiedene Werkzeuge und sonstige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, 40.000 € bereitgestellt.


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Stelle als Matrose/Kassier geschaffen worden. Eine Ersatzeinstellung ist im verwaltenden Teil notwendig, sowie verschiedene Neubesetzungen bei den Servicekräften. 


D. Finanzplan 2025 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind, soweit sie nicht durch Gewinnerzielung der Folgejahre erwirtschaftet werden, gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben und Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 14

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Bekanntgaben vor.

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15. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 09.07.2024 an.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art. 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen  Sitzung des Werkausschusses vom 09.07.2024.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö Bekanntgabe 16

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Anfragen vor.        

Datenstand vom 20.01.2025 13:20 Uhr