Datum: 19.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:11 Uhr bis 18:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Aufgaben- und Ausgabenkritik zur Sicherung der Haushaltsstabilität sowie Absicherung der Stabilisierungshilfen
3 Stadtwerke Füssen Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung;
4 Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2024
5 Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2024
6 Parkierung - Wirtschaftsplan 2024
7 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung
8 Städtische Forggensee-Schifffahrt Wirtschaftsplan 2024
9 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabensatzung - WAS)
10 Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung und Beschluss über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages
11 Bekanntgaben und Informationen
12 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. November 2023
13 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Stadtrat Dr. Böhm stellt den Antrag, die Bürgerfragestunde eine ¼ Stunde zu verlängern.   Die Bürger haben somit die Möglichkeit, eine halbe Stunde ihre Anliegen den Mitgliedern des Stadtrates vorzutragen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wurde mit 12:8 Stimmen zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Brecht möchte wissen, warum verschiedene Anträge bezüglich der Parkkosten abgelehnt wurden.  Die Abschaffung der Semmeltaste oder das kostenfreie Parken ab 13 Uhr am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen würden der Stadt ca. 18.000 Euro Zinskosten ersparen. Aufgrund der finanziellen schwierigen Haushaltslage der Stadt Füssen würde es ein kleines Zubrot sein.

Bürgermeister Eichstetter erläutert, dass dies bereits in einer der letzten Sitzungen thematisiert wurde. Der Einzelhandel rät davon ab, die Semmeltaste abzuschaffen. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Semmeltaste für schnelle Erledigungen in der Stadt. Zudem gibt es eine Gebührensatzung, die die Parkkosten detailliert regelt.

Herr Gorski berichtet, dass mit dem Bau am Dreitannenbichl ein Auwald zerstört wird. Es nisten viele Vögel und das Terrain wird regelmäßig überschwemmt. Die Anwohner befürchten, dass durch den Neubau das Regenwasser verlandet bzw. versickert und die anliegenden Keller dadurch überfluten.

Bürgermeister Eichstetter erwähnt, dass keine naturschutzfachlichen Bedenken vorliegen. Die Erwägungen und Einwände wurden nach den Richtlinien selbstverständlich im Vorfeld geprüft.

Herr Dr. Metzger äußert sich zur Anfrage von Herrn Gorski. Er stimmt Herrn Gorski zu, dass ein Biotop durch einen Neubau abgetragen wird. Der Stadtrat hat sich aber mit den Bürgerinnen und Bürgern klar ausgesprochen, im Zentrum zu verdichten, um neuen Wohnraum zu schaffen. Der Außenbereich sollte unangetastet bleiben.

Frau Dr. Deubzer schlägt vor, endlich den Füssener Norden zu bebauen. Pläne zum Allgäuer Dorf bestehen bereits seit Jahren. Hier gibt es eine perfekte Infrastruktur und die Verkehrslage wäre sehr günstig. Sie sieht große Bedenken, dass bei einem Neubau am Dreitannenbichl durch die starke Frequentierung von Fahrrädern, Autos etc. die Zufahrt zu den Anliegern und den angrenzenden Straßen überlastet sein wird.

Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass Wohnraum dringend geschaffen werden muss, und das auch nicht nur temporär. Beschäftigte der Pflegeheime, der Gastronomie usw. benötigen langfristig eine bezahlbare Unterkunft. Bedenken, dass der Dreitannenbichl zur Sackgasse werden könne, schließt er aus. Die naturschutzrechtlichen sowie verkehrsrechtlichen Bedenken wurden bereits durch Sachverständige abgeklärt.

Frau Vesenmayer beantragt Akteneinsicht über das städtische Grundstück mit der Flurnummer 970/28. Außerdem möchte sie wissen, ob es mehrere Kaufinteressenten dafür gibt, die bezahlbaren Wohnraum schaffen möchten und dies auch im Stadtrat diskutiert wurde.

Bürgermeister Eichstetter kommentiert, dass eine Akteneinsicht aufgrund  der Nichtöffentlichkeit von Grundstücksangelegenheiten zurückgewiesen werden muss. Zur zweiten Frage von Frau Vesenmayer stimmt er ihr zu. Gespräche diesbezüglich gab es, diese wurden im Stadtrat auch besprochen.

Herr Vauk stellt fest, dass die Stadtverwaltung gut ausgelastet ist und schlägt vor z. B. den Geschäftssitz“ Zweckverband Allgäuer Land“ nach Seeg oder Roßhaupten zu verlagern. 

Herr Gmeiner teilt mit, dass das Thema gerne in der neuen Legislaturperiode im Zweckverband angesprochen werden kann. Die „Konstituierende Sitzung“ dazu findet ab Mai 2026 nach den Kommunalwahlen statt.

Herr Dr. Wengert zitiert eine Aussage im Füssener Blatt, indem Herr Eichstetter davon berichtet, dass hereingearbeitete 16 Millionen Euro ein Beleg für harte Arbeit seien. Er hätte diese Zahlen gerne aufgeschlüsselt. Welche Maßnahmen wurden aktiv ergriffen?

Bürgermeister Eichstetter erläutert, dass 9 ½ Millionen Euro an aufgenommenen Krediten nicht benötigt wurden. Zusätzlich erhielt die Stadt Füssen 5,3 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen von der Regierung. Hier wurde die Auflage gesetzt, einen Teil davon für Kredite des ehemaligen Kurhauses abzulösen. Ebenfalls erhielt die Stadt bereits 2 Millionen Stabilisierungshilfe im Sommer und durch Mehreinnahmen der Mieteinnahmen konnten weitere Gelder generiert werden. Weitere Details werden im folgenden Tagesordnungspunkt erläutert.

Herr Ludwig ist Pächter des Schrebergartens in Füssen und war überrascht, dass alle zum Jahresende eine Kündigung des Pachtvertrages erhalten haben. Hätte man dies nicht zuerst mit allen Pächtern gemeinsam besprechen können?

Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass sich die Pächter keine Sorgen machen müssen. Das Gebäudemanagement entschied sich aus Gründen einer Neustrukturierung und Vertragsanpassung. Hierzu werden im neuen Jahr   die Anwohner zu einer Infoveranstaltung eingeladen.   Ziel ist es, einen Kleingartenverein zu gründen. Interessenten sind bereits vorhanden. 

Frau Vesenmayer riet den Mitgliedern des Stadtrates, auf dem ehemaligen Fa. Resch Gelände, auf dem momentan der Kies der Grund- und Mittelschule gelagert wird, ein Hochhaus zu erbauen.

Herr Vauk schlägt vor, bevor große Baumaßnahmen in die Wege geleitet werden, Anwohnerversammlungen anzubieten. Viel Ärger um Unwissenheit könnte erspart bleiben.

Bürgermeister Eichstetter komplementiert, dass es sehr wohl zu den einzelnen Bauvorhaben Informationsveranstaltungen gibt. Er nimmt Bezug auf den letzten Workshop des Hanfwerkeareals.
Hier wurde mit Fachplanern und großem zeitlichen Aufwand ein Workshop der Öffentlichkeit angeboten. Die Resonanz war leider sehr gering. Außer den Stadträten kamen gerade einmal drei interessierte Bürgerinnen und Bürger.

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2. Aufgaben- und Ausgabenkritik zur Sicherung der Haushaltsstabilität sowie Absicherung der Stabilisierungshilfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Anbei die Aufgaben-/Projekt-/Ausgabenkritik 2024-2031 mit rund 18 Millionen Euro

 
abzgl. Förderungen
= Eigenanteil
Projektvolumen
2027/2028
3.048.500 €
3.268.500 €
2030/2031
4.240.000 €
4.365.000 €
Gestrichen
7.418.000 €
9.953.000 €
Summe
14.706.500 €
17.586.500 €

Das Investitionsprogramm wurde in der HFSK Sitzung vom 12.12.23 besprochen und beschlossen.
Gelb = Änderungen zur letzten HFSK im aktuell im RIS veröffentlichten Programm
Grün = Kurzfristige Änderungen aufgrund notwendiger Reduzierungen.
Blau = Änderungen 12.12.23

***********************************************************************************************************

Haushaltskonsolidierung - Aufgabenreduzierung / Aufgabenkritik

Mit Bescheid von 20.11.2023 hat die Regierung von Schwaben der Stadt Füssen eine zweite Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG zur Schuldentilgung unter Auflagen bewilligt.
Ein Punkt der Auflagen ist u.a. die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts, um mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Zudem müssen die Aufgaben, Ausgaben und Projekte kritisch hinterfragt werden und sich einer intensiven Aufgaben- und Ausgabenkritik unterziehen.  
Die Haushaltskonsolidierung betrifft selbstverständlich alle Bereiche, so auch die des Vermögenshaushalts. 

Aufgrund der sechs Großprojekte/Pflichtprojekte wie…

  1. Grund-/Mittelschulsanierung                              (60 Mio. €)
  2. Drei Kindergärten                                                (20 Mio. €)
  3. Voruntersuchung Klosterhof                                (1 Mio. €) 
  4. und der dringenden technischen Sanierung BSP  (3 Mio. €) 

sind keine weiteren investiven Maßnahmen bis mindestens zur Fertigstellung der Grund-/Mittelschulsanierung 2027 möglich, 
so dass die Aufgabenkritik und Projektbeschlüsse entsprechend komplett gestrichen und/oder mindestens bis 2027/2028 und/oder 2031/2032 zurückgestellt werden müssen. 

Die Verwaltung schlägt daher folgende einschneidende Aufgaben- und Ausgabenkritik in drei Abschnitten/Einschnitten vor: 
Zur Erläuterung, die Projektverschiebungen sind aufschiebbare, jedoch nicht streichbare Investitionen. 

Zurückstellungen von Projekten (was Streichungen gleichkommt) bis 2027/2028 vor: 

  1. Projekt- und Ausgabenreduzierung in den Haushalten 2024-2027 um 3.050.000 EURO         (3.268.500 abzgl. Förderungen)
  2. Projekt- und Ausgabenreduzierung in den Haushalten 2024-2030 um 4.240.000 EURO          (4.365.000 abzgl. Förderungen)
  3. Vollständige Projekt- und Ausgabenstreichung in den Haushalten 2024-2031 um 7.418.000 EURO (9.953.000 abzgl. Förderungen)

Gesamt betrifft es also Aufgaben/Ausgaben/Projekte in Höhe von rund 18 Millionen EURO abzgl. Förderungen. 

Fazit: Gesamt betroffen sind Aufgaben/Ausgaben/Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 15 Millionen EURO.

Vorbehaltlich der bis dahin bestehenden Leistungsfähigkeit werden folgende Investitionen auf 2027/2028 geschoben und/oder ggf. nur weiterverfolgt, wenn Förderquote erhöht oder externe Umsetzung erfolgt. 

HH
Bezeichnung
2027/2028
35.219.600
Open Library, Erwerb und Einbau der
 
97.000 €
35.213.610
Förderung
25.000 €
 
36.509.400
Sanierung König-Max-Denkmal
 
120.000 €
 
Zuwendungen 
95.000 €
 
58.219.400
Stadtgärtnerei; Erwerb PV-Anlage zur Eigenstromproduktion
 
93.500 €
61.029.880
"Sonderfonds Innenstädte beleben"; Lichtkonzept
 
75.000 €
61.023.610
Zuwendungen StBauFördProgramm
60.000 €
 
61.029.880
Märktekonzept
 
50.000 €
61.023.610
Zuwendungen StBauFördProgramm
40.000 €
 
63.009.509
Erneuerung der Lautenmacherstraße
 
650.000 €
75.009.400
Friedhof; Grundsanierung Wohnung
 
30.000 €
75.009.400
Friedhof; Dachsanierung
 
505.000 €
79.209.500
Neubau ZOB; Freianlagen & Platz
 
1.500.000 €
 
Generalsanierung Toilettenanlagen Hopfen
 
50.000 €
 
Obliesberg Fenstertausch & Schließanlage schieben
 
98.000 €


220.000 €
3.268.500 €

Anmerkung / Bemerkung
Zu wenig Förderung. Eventuell mit SmartCity oder ProjektStabiFörderung
 
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM 
 
Aktuell keine Förderung.
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM 
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM 
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM 
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM 
Erst nach Fertigstellung Ringschluss Gewerbegebiet 2027
Auf 2027 verschieben. Vorher weder Kapazitäten, noch Budget
Auf 2027 schieben, nur Notreparatur 
Komplett in 2 Bauabschnitten 2027 & 2028. Planung jedoch in 2024 fertigstellen. 
 
 


Vorbehaltlich der bis dahin bestehenden Leistungsfähigkeit werden folgende Investitionen auf 2030/2031 geschoben und/oder ggf. nur weiterverfolgt, wenn Förderquote erhöht oder externe Umsetzung erfolgt. 

HH
Bezeichnung
2030/2031
46.009.400
Jugendhaus Füssen; Neubau einschl. Baunebenkosten (incl. Machbarkeitsuntersuchung)
 
1.500.000 €
77.119.400
Umbau Verwaltungsgebäude Bauhof
 
 
77.119.400
Einbau eines Lastenaufzuges
 
 
77.119.400
Erneuerung Schließanlage
 
15.000 €
77.119.400
Erneuerung Toranlagen
 
50.000 €
 
Sanierung des Bestandsgebäudes
 
1.550.000 €
 
Neubau eines Lagergebäudes (Lager2)
 
1.000.000 €
79.209.501
Bahnhalt Füssen - West; Grunderwerb
 
100.000 €
 
PR-Parkplätze usw.
 
150.000 €
 
Zuwendungen BayGVFG
125.000 €
 


125.000 €
4.365.000 €



4.240.000 €

Anmerkung / Bemerkung
Nach Bezug drei Kindergärten und Abschluss GM Sanierung, 
kann Folgethema aufgegriffen werden. 
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf
Derzeit kein Bedarf, Kosten müssen vollumfänglich seitens Land oder Bahn getätigt werden.
Derzeit kein Bedarf, Kosten müssen vollumfänglich seitens Land oder Bahn getätigt werden.
Derzeit kein Bedarf, Kosten müssen vollumfänglich seitens Land oder Bahn getätigt werden.


Folgende Projekte werden komplett gestrichen: 

Zu folgenden Projekten liegt eine vollständige Aufgabenkritik/-streichung vor. 


HH
Bezeichnung
Gestrichen
58.009.500
Von-Freyberg-Park; Neu- bzw. Umgestaltung

550.000 €
59.009.320
Lechufer-Radweg; Grunderwerb

250.000 €

Zuwendungen
80.000 €

59.009.300
Lechufer-Radweg; Baukosten

700.000 €

Zuwendungen RÖFE-Förderung
300.000 €

61.039.880
Stadtmöblierung

300.000 €
61.033.610
Zuwendungen StBauFördProgramm
240.000 €


Polleranlage Reichenstraße

100.000 €
6300.
Platzgestaltung Stadtbrunnen/Intersport

50.000 €

Städtebauförderung
30.000 €


Deckensanierung Kemptner Straße

200.000 €

Ausbau Karlstraße

700.000 €

Ausbau Marienstraße

1.000.000 €

Fernradweg D 9 - Sebastianstraße

200.000 €

Zuwendungen 80 %
160.000 €

68.009.502
Neubau Parkplatz West in Hopfen am See

295.000 €
68.003.612
Zuwendungen
95.000 €

68.009.502
Erweiterung Parkplatz Campingplatz in Hopfen am See

400.000 €
68.003.612
Zuwendungen 80 %
130.000 €

68.009.503
Parkdeck Klinik Füssen

3.500.000 €

Kostenanteil Kliniken OAL
500.000 €


Zuwendungen Land
1.000.000 €

68.009.504
Parkplatz Schwedenweg Erweiterung


68.009.600
Digitale Parkraumbewirtschaftung

1.500.000 €

Zuwendungen BayGVFG
0 €

77.119.400
Einbau einer Schrankenanlage

20.000 €

Buscaps Kemptener Straße

78.000 €

Oblisberg 10-16, oberirdische Stellplätze

10.000 €

Wohnanlagen Weidachstraße 2, Parkplätze in 2025

50.000 €

Fahrrad Bike & Ride Offensive Planung in 2024

50.000 €


2.535.000 €
9.953.000 €



7.418.000 €

Anmerkung / Bemerkung
Da kein Vollumbau nach Architekturmodell erfolgt, auch keine Umgestaltung notwendig
Radverkehr über Weidachstrasse, daher entfall Radverkehr Lechufer.
Radverkehr über Weidachstrasse, daher entfall Radverkehr Lechufer.
Radverkehr über Weidachstrasse, daher entfall Radverkehr Lechufer.
Radverkehr über Weidachstrasse, daher entfall Radverkehr Lechufer.
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM
gestrichen
gestrichen
Gestrichen
Verweis auf HHSt 6300.9500, im Zuge Strassenbauplanung
Verweis auf HHSt 6300.9500, im Zuge Strassenbauplanung
Verweis auf HHSt 6300.9500, im Zuge Strassenbauplanung
Wird vom Straßenbauamt gebaut und finanziert
Wird vom Straßenbauamt gebaut und finanziert
Keine Erweiterung notwendig. 
Falls Erweiterung im Zuge Radweg notwendig, vom Staatlichen Bauamt zu zahlen
Keine Erweiterung notwendig. 
Falls Erweiterung im Zuge Radweg notwendig, vom Staatlichen Bauamt zu zahlen
Keine Erweiterung notwendig. 
Falls Erweiterung im Zuge Radweg notwendig, vom Staatlichen Bauamt zu zahlen
Keine Erweiterung notwendig. 
Falls Erweiterung im Zuge Radweg notwendig, vom Staatlichen Bauamt zu zahlen
Absage Landkreis/Klinikvorstand, jedoch Dienstbarkeiten für Stellplatznachweis Jugendhaus
Gestrichen
gestrichen
erledigt
Im Zuge Intereg Projekt zwischen Stadt Reutte & FTM
Förderungen wurden gestrichen
gestrichen
Sachaufwandsträger Realschule = LK OAL


Planung bereits in ZOB Planung berücksichtigt.





Neue Termin- und Mittelbedarfsplan

Kindergarten Weißensee: 

Der Kindergarten Weißensee wird mit einem neuen, leistbaren Zeitrahmen versehen, um die Leistungsfähigkeit nicht zu gefährden und neben einer Finanzierbarkeit auch eine personelle Umsetzung der Maßnahme sicherstellt. 

HHSt.:
4648.9420
Stand:
November 2023


Mittelbedarfsplan

Mittelbedarf 
Jahressummen

2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
Gesamt
3.000 €
150.000 €
270.000 €
80.000 €
1.600.000 €
1.500.000 €
200.000 €

Einnahmen





500.000 €
1.100.000 €

Erläuterung:
- Gesamtkostenprognose = 3,8 Mio. € (ohne Zuwendung)

- Kosten ohne Bauleitplanung und Stromerschließung (rd. 100.000 €) und ohne
  Toleranzzuschlag für Unvorhergesehenes am Standort Wörth 3 (Turn- u. Sporthalle)

- Verpflichtungsermächtigung ab dem Planjahr 2025/ff.

- Ausgaben 2023 = Machbarkeitsstudie

- Mittel für 2024 müssen verbindlich zur Verfügung stehen (Ermächtigungsübertrag o. dgl.)

Status:
Ausschreibung Architekten und Fachplaner im europaweiten VgV-Verfahren (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung HLS- und ELT- Planung).


Nationale Ausschreibung innerhalb des 80/20 Kontingentes für die Leistungsbereiche Tragwerks-, Brandschutz- und Wärmeplanung. > geplante Beauftragung; Februar 2024.

Grobterminplan

Jahr
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
Bedarfsplanung
x






Vorplanung

x





Entwurfsplanung

x
x




Förderantrag RvS


x




Genehmigungsverfahren LRA-OAL


x




Ausschreibung und Vergabe Gewerke



x



Baudurchführung (Baubeginn)




x
x

Baufertigstellung (Einzug Kita; 1.9.28)





x


(End-) Abrechnung





x
x
Auszahlung FAG-Zuwendung RvS





x
x








3.048.500 €

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und angesichts der Aufgaben- und Ausgabenkritik beschließt der Stadtrat, die folgenden Projektstreichungen wie im o.g. Sachvortrag durchzuführen.

Vorbehaltlich der bis dahin bestehenden Leistungsfähigkeit werden wie im o.g. Sachvortrag 
1. Investitionen laut Auflistung auf 2027/2028
2. Investitionen laut Auflistung auf 2030/2031 verschoben und 
3. Investitionen laut Auflistung komplett gestrichen 

und nur dann teilweise weiterverfolgt, wenn sich die Förderquote erhöht oder eine durch externe Umsetzung ohne Kosten der Stadt erfolgt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Deckwerth möchte den Tagesordnungspunkt aufgrund zu spät bzw. ergänzter Tagesordnung   auf die nächste Sitzung verschieben. 

Herr Eichstetter widerspricht diesem.  Der eergänzte Tagesordnungspunkt wurde fristgemäß eingestellt. Im Fraktionsbeirat am 13.12.2023 wurde der ergänzte TOP auch besprochen.

Herr Eichstetter lässt aus diesem Grund die Mitglieder des Stadtrates abstimmen, ob der Tagesordnungspunkt behandelt werden soll.

Die Mitglieder des Stadtrates stimmen mit 18:3 dafür, den Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung weiter zu behandeln.

Frau Deckwerth möchte wissen, wo die vorgetragenen 16 Millionen erwirtschaftet wurden. 
Die gestrichenen Objekte waren bereits im Haushaltsjahr 2023 eingearbeitet.

Herr Eichstetter widerspricht   dem und betont, dass   diese Maßnahmen nicht festgelegt waren.

Frau Deckwerth    spricht davon, dass    bei der Zusammenstellung   der Sitzungsvorlage verschiedene Punkte nicht übereinstimmen:

1. würde der Zeitraum nicht gefragt sein

2. das dargestellte Zahlenwerk stimmt so nicht

3.  es gibt keinen Aufschluss darüber

4. dieses Zahlenwerk ist nicht beschlossen worden  

Herr Eichstetter     erläutert nochmals, dass bestimmte Baumaßnahmen, wie bereits mehrfach besprochen, verschoben werden müssen. Sie bleiben   auch haushaltswirksam.    Die Streichungen wurden nicht nur für die Stabilisierungshilfen der Regierung vorgenommen, sie stellen vielmehr einen soliden Haushalt für die Stadt selber dar. Die Stadt Füssen soll in der Zukunft wieder handlungsfähig sein.  Der Kämmerer selber hat bestätigt, dass 2 Millionen Euro   im Haushalt fehlen und dies unweigerlich zu Kürzungen führt.

Beschluss

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und angesichts der Aufgaben- und Ausgabenkritik beschließt der Stadtrat, die folgenden Projektstreichungen wie im o.g. Sachvortrag durchzuführen.

Vorbehaltlich der bis dahin bestehenden Leistungsfähigkeit werden wie im o.g. Sachvortrag 
1. Investitionen laut Auflistung auf 2027/2028
2. Investitionen laut Auflistung auf 2030/2031 verschoben und 
3. Investitionen laut Auflistung komplett gestrichen 

und nur dann teilweise weiterverfolgt, wenn sich die Förderquote erhöht oder eine durch externe Umsetzung ohne Kosten der Stadt erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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3. Stadtwerke Füssen Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 4
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen
Aktiva/Passiva
Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2022
18.142.292,68 €
- 137.034,19 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.


Wasserversorgung


Bilanzsumme zum 31.12.2022
6.975.802,64 €
55.669,54 €

Abwasserbeseitigung



Bilanzsumme zum 31.12.2022
7.271.111,57 €
- 161.921,32 €


Parkierungsanlagen



Bilanzsumme zum 31.12.2022
4.053.890,24 €
- 30.782,41 €

Der Jahresverlust 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von - 137.034,19 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.975.802,64 € (Vorjahr: 7.117.723,95 €). Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 134.300 € niedriger aus als geplant (1.979.300 €). Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 240.000 €. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 50.000 € ein positives Ergebnis mit einem Jahresgewinn in Höhe von 55.669,54 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 100.800 € unter dem geplanten Ansatz von 1.635.000 €. Der Wasserverkauf ist zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren wieder leicht gestiegen (+39.900 m³ gegenüber 2021), den Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,1 Mio m³ konnte bisher aber nicht wieder erreicht werden (2022: 1.059.708 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 180.300 €, welche somit die Erlöse erhöht.
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen an Hausanschlüssen) i.H.v. 35.900 € blieben mangels Schäden zur Hälfte unter dem Ansatz. 
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 92.000 € und entsprach annähernd dem Planansatz von 95.300 €. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 28.400 € aufgewendet. Der Planansatz von 45.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 454.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von 263.500 € wurde der Mittelansatz für 2022 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten überall Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten), welche auf Grund des abgeschlossenen Vertrags mit unserem Stromlieferanten dauerhaft konstant geblieben sind.
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 697.000 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 747.000 € ergab sich eine Einsparung von 50.000 €. Dies ist bedingt durch eine vorgesehene Planstelle, die erst Mitte des Jahres besetzt werden konnte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz um 70.300 € deutlich. Hauptursächlich sind die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen, welche den Ansatz um 141.000 € überschritten. Einsparungen konnten dagegen bei fast allen Positionen erzielt werden, so bei den Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 22.400 € angefallen. Der Planansatz von 42.400 € wurde somit weit unterschritten. 





Ergebnis:

Gewinnvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021

15.163,57
Jahresgewinn / Verwendung 2022

55.669,54
Gewinnvortrag

70.833,11

Der Jahresgewinn 2022 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 55.669,54 € wird gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorgetragen.


Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.271.111,57 € (Vorjahr: 7.710.227,53 €). Die Summe der Erlöse und Erträge beträgt 3.211.000 € und liegen mit rund 74.800 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 112.800 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 200.000 € ein leicht besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von – 161.921,32 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 233.100 € unter dem geplanten Ansatz von 2.701.000 €. Die eingeleitete Abwassermenge hat sich zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren leicht verbessert (+41.299 m³ gegenüber 2021), der Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,05 Mio m³ konnte jedoch genauso wie bei der Wasserversorgung nicht erreicht werden (2022: 989.777 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht damit die Erlöse.

Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 183.200 €. Der Planansatz (16.000 €) wurde auf Grund periodenfremder Erträge durch die Erstattung der Abrechnung Verbandsumlage 2020 weit übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.372.000 €. Trotz höherer Baukosten und Ingenieurleistungen für die Sanierung von Kanälen, entstanden gegenüber dem Planansatz Minderaufwendungen von insgesamt 103.000 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in allen Bereichen durch strikte Sparmaßnahmen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit 464.700 € um 116.000 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus einer erst Mitte des Jahres besetzbaren Planstelle im Monteurbereich sowie einer weiterhin offenen Technikerstelle. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 85.500 € gegenüber dem Ansatz von 123.000 € überschritten, bedingt durch die deutlich gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen von geplant 25.500 € auf 135.500 €. Bei den Raumkosten, Werbe- und Reisekosten sowie weiteren Fremdleistungen konnten dagegen Einsparungen erreicht werden.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt 28.500 € und liegt mit 7.500 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
1.143.252,84
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
161.921,32
Verlustvortrag
-
1.305.174,16

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 161.921,32 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.053.890,24 € (Vorjahr: 4.183.520,68 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 376.684,67 € aus dem Jahr 2007 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge um 191.500 € höher aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 59.400 € verbucht werden.

Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von -162.900 € ein besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von -30.782,41 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 607.300 € und sind somit gegenüber der Planung um 186.300 € höher ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:

Umsätze
Planansatz
TG Sparkasse
147.565,58
125.000
Parkplatz an der Morisse
322.927,87
220.000
Parkplatz an der Achmühle
100.806,29
40.000
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)
36.000,00
36.000


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 181.700 € wurde um rund 14.100 € überschritten. Mehrausgaben mussten hauptsächlich für den mit Preisindex geschützten Erbbaurechtsvertrag an der Achmühle sowie für den Unterhalt des Parkplatzes Morisse aufgewendet werden.

Der Personalkostenaufwand wurde mit 33.500 € verbucht und lag damit 700 € unter dem Ansatz. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (55.000 €) mussten eine Ausgabesteigerung gegenüber dem Ansatz (17.500 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechtsberatungs- u. Prüfungskosten, Versicherungsbeiträgen und die innerbetrieblich bezahlte Miete einschl. Nebenkosten, waren die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen mit 27.800 € die Hauptursache für die Kostensteigerung.

Bei den Zinsen ist eine leichte Erhöhung von 1.200 € gegenüber dem Ansatz (109.300 €) zu verzeichnen. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
3.623.120,06
Verlustausgleich aus dem Jahr 2007
+
376.684,67
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
30.782,41
Verlustvortrag
-
3.277.217,80

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von -30.782,41 € ist gemäß 
§ 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 07.07.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.“

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       Die Ergebnisse 2022 sind allesamt noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Die Jahresergebnisse 2022 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verluste) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2022 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 14.11.2023 gefasst.


Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 30.11.2023 statt und wird wie folgt vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.



    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2022 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.
   


    1. Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
 


    1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung die Entlastung erteilt.




Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2022 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

    1. Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt wie folgt:


    1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung die Entlastung erteilt.


 

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.1
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
       1.934.800 €
Aufwendungen
        2.434.800 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
        -  500.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.167.300 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf wieder auf ca. 1.100.000 m³ einpendeln wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 80.000 € eingerechnet. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 85.500 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 von 1.934.800 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 158.500 € gestiegen. Die Erhöhungen werden hauptsächlich bei den externen Dienstleistungen erwartet durch die Fachberatung zur Umstellung auf KU sowie höhere Unterhaltsaufwendungen bei der Grundwassergewinnung (Noteinspeisung), den Speicheranlagen (Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände) und Pumpanlagen (Leittechnik). Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen insgesamt 596.000 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren sind Neueinstellungen für die ab 2025 eigenständige Bewältigung des Kassen- und Personalwesens und der IT-Administration eingeplant. In letzterem wird jedoch auch über eine externe Lösung nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2023 um 57.700 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (35.000 €). Höhere Abschluss- und Prüfungskosten von plus 12.000 € für die anstehende Gebühren- und Beitragskalkulation sowie steigender EDV-Aufwand für den Umstellungsprozess zum KU (neue Software, Lizenzen). Für die Bereithaltung von Notstromaggregaten werden 12.000 € eingeplant. Andere Planansätze wurden nach Bedarf gekürzt (Raum-, Werbe- und Reisekosten, Fremdarbeiten FSF-Mitarbeiter) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden um rund 20.000 € auf gesamt 70.200 € angehoben. Die höheren Zinsaufwendungen werden durch die allgemeinen Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt bei variabel verzinslichen Darlehen erwartet.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.167.300 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 950.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 218.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 797.000 € auf Rohrnetzneubauten bzw. überwiegend Planungskosten u.a. Fertigstellung Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), Planungskosten Rohrnetz Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße), Pitzfeld und Weidach Nord O 75, Planung Anbau SWF-Betriebsgebäude, Elektrotechnische Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Bestandsaufnahme EMSR-Technik und Sanierungskonzept.
Für die nach dem Wärmeplanungsgesetz WPG bis spätestens 2028 zu erstellende Wärmeplanung werden zunächst 150.000 € bereitgestellt.
Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens umfasst insgesamt 107.000 €. Neue Ultraschallwasserzähler, Geräte für das Not- und Krisenmanagement, eine neue Schließanlage sowie Büro- und Geschäftsausstattungen sind notwendige Anschaffungen. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht sind zusätzliche Plan-Stellen für die Buchhaltung und Personal sowie die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. In der technischen Verwaltung ist weiterhin die Stelle des Projektsteuerers sowie eine Ersatzeinstellung im Monteurbereich mangels Bewerbern vakant. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 950.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2024 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich
Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich
Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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5. Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.2
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.164.300 €
Aufwendungen
3.587.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
- 423.200 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.339.900 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.520.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 250.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge werden mit 32.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (94.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.300 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 von 3.164.300 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023 um 97.100 € 
gestiegen. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird sich um 50.000 € erhöhen. Schwerpunkt im Unterhalt des Kanalnetzes wird auch in 2024 die weiterführende Sanierung der Kanäle sein. Es werden weniger Untersuchungen durchgeführt, der eingesparte Betrag kann so zur schnelleren Abarbeitung der notwendigen Sanierungen im Bauabschnitt III in Bad Faulenbach verwendet werden. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch höhere Unterhaltsaufwendungen für die Überwachung und Meldetechnik und die Fachberatung zur Umstellung auf das kommunale Unternehmen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen insgesamt 2.172.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren sind Neueinstellungen für die ab 2025 eigenständige Bewältigung des Kassen- und Personalwesens und der IT-Administration eingeplant. In letzterem wird jedoch auch über eine Fremdvergabe nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2023 um 53.800 €.  Der größte Anteil ist auch hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (30.000 €). Höhere Abschluss- und Prüfungskosten von plus 20.000 € für die anstehende Gebühren- und Beitragskalkulation sowie steigender EDV-Aufwand für den Umstellungsprozess zum KU (neue Software, Lizenzen). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 22.000 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.339.900 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 193.300 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit voraussichtlich 740.000 € auf die Investitionskostenumlage an den AZV und 150.000 € für den Kanalbau. Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Weidach-Nord“, Weißensee-Pitzfeld und Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße), Planung für Anbau SWF-Betriebsgebäude sind ebenfalls notwendig und eingeplant. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 30.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Zusatzausstattung neuer Arbeitsplätze im Betriebsgebäude einschließlich der IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht sind zwei zusätzliche Plan-Stellen für die Buchhaltung und Personal sowie die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. In der technischen Verwaltung kann die vakante Stelle des Projektsteuerers ab April 2024 besetzt werden, die Stellenausschreibung hierzu ist abgeschlossen. Eine Ersatzeinstellung im Monteursbereich ist weiterhin mangels Bewerbern vakant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.100.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2024 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseiti-gung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseiti-gung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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6. Parkierung - Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.3
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
730.000 €
Aufwendungen
641.200 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
88.800 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 932.200 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei den Umsatzerlösen ist eine positive Entwicklung festzustellen und wir gehen allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2023 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch wieder abfallen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erlöse für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt insgesamt 730.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen, Mieten und Pachten müssen 281.000 € eingeplant werden. Ca. 1/3 dieser Kosten entstehen für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle, welcher Preisindex-gesichert ist. Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2023 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 63.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Toilettentüren, WC-Trennwände, allgemeine Wartungsarbeiten in TG) eingeplant. Ebenfalls sind Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz 2023 für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ vorgesehen. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Reparatur an Pflaster und Platten etc.) sind mit 30.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Für die kaufmännische Verwaltung wird ein prozentualer Anteil im Wirtschaftsplan 2024 angesetzt. Hierin ist eine weitere Planstelle (Buchhaltung) mit 1/10-Anteilen eingerechnet. Für die technische Verwaltung ist wie bisher eine 1/10-Stelle eingeplant.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 27.200 € auf 62.400 €. Größte Ausgabenposten sind hier der steigende Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt auf 30.000 € (plus 20.000 €), Abschluss- und Prüfungskosten (10.000 €) sowie Versicherungsbeiträge für Gebäude (9.000 € Feuer, Sturm, Elementar).  

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 127.000 € für das Jahr 2024 angesetzt. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 932.200 € aus. Es ist ein Verlustausgleich von 700.000 € durch die Stadt an den Eigenbetrieb eingeplant. Die Mittel werden mit einer Summe von 190.500 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für die Buchhaltung nach Spartenanteilen eingeplant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2024 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2011 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich
Parkierung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich
Parkierung, für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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7. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 9
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden. Mit dem Abbau der Corona-Einschränkungen konnte ein wesentlich verbessertes Fahrgästeaufkommen gegenüber den letzten beiden Jahren verzeichnet werden. Letzter Betriebstag in der Saison war der 15.10.2022. 

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 561.105,11 € (Vorjahr: 751.712,14 €) ab.


Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn

Bilanzsumme zum 31.12.2022

561.105,11 €

117.053,81 €
                             

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.071.300 € des Wirtschaftsjahres 2022 standen tatsächliche Erlöse und Erträge von 1.250.585,05 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.071.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 beträgt 1.133.531,24 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht trotzdem einen Jahresgewinn für das Jahr 2022 in Höhe von 117.053,81€. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+145.100 €) als auch beim Betrieb der Bordgastronomie (+73.400 €) um ein Vielfaches überschritten werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 100.000 € um 46.900 € unterschritten, was an den niedrigeren Einnahmen durch die Personalverrechnung zwischen der Stadtwerke Füssen und der Forggensee-Schifffahrt begründet liegt. Das nautische Personal wurde in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen nicht im gleichen Maße eingesetzt wie in den beiden Corona-Jahren.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 62.200 € höher als geplant. 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe wurde der Ansatz für Treibstoffe überzogen (Ansatz 40.000 €, Ergebnis 77.147,45 €). Für den Wareneingang Lebensmittel, Getränke und Souvenirs entstand ein Mehraufwand von 17.600 € was zum einen an der Erhöhung der Fahrgastzahlen, zum anderen aber auch den allgemeinen Preissteigerungen liegt. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte der Ansatz von 100.900 € um 6.000 € unterschritten werden. 

Die Personalkosten waren mit 700.000 € veranschlagt. Einsparungen erfolgten hier mit rund 11.000 €. 

Die Abschreibungen haben sich auf Grund kleinerer Baumaßnahmen am Betriebsgebäude sowie Anschaffungen für den Schifffahrtsbetrieb um 6.500 € erhöht auf 37.300 €.        

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 18.200 € mehr verbucht werden. Größter Posten waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 42.400 €), gefolgt von den Abschluss- und Prüfungskosten (plus 6.100 €). Bei allen anderen Positionen wurden Einsparungen erzielt und die Aufwendungen blieben unter den Ansätzen.

Die Zinsbelastungen betrugen rund 8.200 € und überschritten nur leicht den Planansatz von 7.500 €.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
473.989,26
Jahresgewinn/ Verwendung 2022
+
117.053,81
Verlustvortrag
-
356.935,45



Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 12.12.2022 die weiterführende Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2028 mit nun jeweils 2-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2019 – 2021. Für das Jahr 2022 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor. Die nächste Prüfung findet mit dem Abschluss 2023 statt.        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Städtischen-Forggenseeschifffahrt Füssen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.        

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Städtischen-Forggenseeschifffahrt Füssen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.        

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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8. Städtische Forggensee-Schifffahrt Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 11
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.468.300 €
Aufwendungen
1.443.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
24.800 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 138.000 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2023 aus. Preisanpassungen bei den Fahrtickets sind keine vorgesehen. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, die Kapazität der Schiffe gibt hier jedoch auch einen Rahmen vor. Umsatzsteigerung können somit weitestgehend nur noch über Preisanpassungen erzielt werden. In der Bordgastronomie werden die Preise entsprechend der allgemeinen Preissteigerung je Saison angepasst.
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt 1.468.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 40.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten (70.000 €), sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 139.500 €). Der Materialaufwand kann insgesamt 10.000 € unter dem Vorjahresansatz bleiben. Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 65.000 € erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 
Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 73.700 € gegenüber dem Planungsjahr 2023. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren ist eine Neueinstellung für die ab 2025 eigenständige Bewältigung der IT-Administration eingeplant. Es wird jedoch auch über eine externe Lösung nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 39.300 € auf 165.100 €. Der größte Anteil ist hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (55.000 €). Für Werbekosten und Repräsentationskosten sind insgesamt 52.000 € vorgesehen. Die Abschluss- und Prüfungskosten erhöhen sich auf 10.000 €. Die Nebenkosten des Geldverkehrs erhöhen sich auf Grund des neu eingeführten Online-Ticket-Systems und der stetig steigenden Nutzung unserer Gäste, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz leicht auf 7.100 €. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 138.000 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 80.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier die Aufstellung von digitalen Outdoor-Werbestelen zur besseren Information unserer Gäste direkt an der Anlegestelle Füssen (20.000 €). Die während der Corona-Jahre aus Holz erstellte Zu- und Ausstiegsführung an der Anlegestelle Füssen, die für eine geordnete Gästeführung an und von Bord sich äußerst bewährt hat, soll durch eine dauerhafte Installation aus Metall ersetzt werden (15.000 €). Der Erwerb von Betriebseinrichtungen einer Minigolfanlage sind eingeplant. Ebenso werden für verschiedene Werkzeuge und sonstige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, 22.000 € bereitgestellt.


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. Eine Ersatzeinstellung ist im verwaltenden Teil notwendig. Die Einstellungen von verschiedenen Servicekräften und eines Kochs aufgrund des gestiegenen Gastronomiebedarfs sind notwendig und inkludiert. Die anteilige Berücksichtigung eines Vorstands ab 09.2024 ist bei der Stellenübersicht eingeplant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind, soweit sie nicht durch Gewinnerzielung der Folgejahre erwirtschaftet werden, gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen-Forggensee-Schifffahrt Füssen
für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen-Forggensee-Schifffahrt Füssen
für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Egggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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9. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabensatzung - WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) informiert der Bayerische Gemeindetag mit Rundschreiben vom 4.9.2023, dass das begründungslose Widerspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung, das gegen den Einsatz von Funkwasserzähler geltend gemacht werden konnte, zum 1.1.2024 entfällt.

Hintergrund ist, dass die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern des Art. 24 Abs. 4 GO zum Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben wird. Aus Sicht des Bayerischen Landtages ist diese Ermächtigung nicht mehr erforderlich, da Wasserversorger bereits im Rahmen ihres Bestimmungsrechts nach den bundesrechtlichen §§ 35, 18 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) über den Einsatz von Funkwasserzählern entscheiden können.

Diejenigen Wasserversorger, die ihre Wasserabgabesatzung wegen der Funkwasserzähler bereits geändert haben, sind daher gehalten, möglichst bis zum 31.12.2023 einen eingefügten § 19a WAS oder einen § 19 Abs. 1a) WAS ersatzlos zu streichen. Denn der Satzungsregelung fehlt dann die Ermächtigungsgrundlage. Zugleich werden die auf § 19a WAS bezogenen Ausführungen des StMI dann ab 1.1.2024 gegenstandslos.

Würden sie die Satzung in der kurzen Zeitspanne bis zum Jahresende nicht mehr ändern können, so wären die genannten Vorschriften nichtig.

Da das Widerspruchsrecht ab dem 1.1.2024 nicht mehr besteht, können bei allen Funkwasserzählern ab diesem Datum die Funkempfänger eingeschaltet werden. Dies gilt insbesondere auch für diejenigen Eigentümer, die bisher vom Widerspruchsrecht nach Art. 24 Absatz 4 GO Gebrauch gemacht hatten. Denn dieser Widerspruch konnte sich nur auf den auf die Gemeindeordnung gestützten Einsatz der Funkwasserzähler beziehen, nicht aber auf das Bestimmungsrecht der Wasserversorger nach der bundesrechtlichen AVBWasserV. 

Eine gesetzliche Informationspflicht über das Einschalten der Funkwasserzähler gibt es nicht. Auch die ab 1.1.2024 erweiterten Befugnisse, um Daten von Funkwasserzähler zur Sicherheit der Wasserversorgungseinrichtungen verwenden zu können, müssen nicht durch Satzung geregelt werden. Diese Befugnisse folgen stattdessen unmittelbar aus Art. 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO.

Neben dem Wegfall der bisherigen Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler in § 19a WAS müssen weitere Anpassungen an die amtliche Mustersatzung des StMI vorgenommen werden.


Änderung Nr. 1

In dem Einleitungssatz der Wasserabgabesatzung vor § 1 wird die Angabe „Abs. 2 bis Abs. 4“ durch die Angabe „Abs. 2 bis Abs. 3“ ersetzt.

Hintergrund ist, dass die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern des Art. 24 Abs. 4 GO zum Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben wird.

Wortlaut der WAS:
>>Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Füssen folgende Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.11.2024, zuletzt geändert zum 16.12.2020:<<


Änderung Nr. 2

§ 4 Abs. 4 Satz 2 WAS 
Anschluss- und Benutzungsrecht:

In § 4 Abs. 4 WAS werden die Worte „in begründeten Einzelfällen“ gestrichen. 

Mit dieser Änderung versetzen sich die Wasserversorger im Rahmen ihrer Satzungshoheit in die Lage, nicht nur in begründeten Einzelfällen, sondern für bestimmte Benutzergruppen oder Benutzungszwecke oder für bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets das Nutzungsrecht für Brauchwasserzwecke auszuschließen. Dies kann in künftigen Dürresommern wichtig werden.

Wortlaut der WAS:
>>Die Stadt kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist<<


Änderung Nr. 3

§ 5 Abs. 2 Satz 2 WAS 
Anschluss- und Benutzungszwang:

In § 5 Abs. 2 wird folgender Halbsatz bzw. Satz ergänzt: „soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. § 7 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.“

Die Änderung nimmt darauf Rücksicht, dass sich die TrinkwV, das EU-Trinkwasserrecht und technische Regelwerke zu Hygieneanforderungen immer wieder ändern. Die Gefahr von Verkeimungen in der öffentlichen Leitung durch Einträge über gesammeltes Dachflächenwasser oder Hausbrunnen kann jederzeit dazu führen, dass die Einleitung – ungeachtet der sehr formaljuristischen Rechtsprechung des BVerwG doch versagt werden muss.

Wortlaut der WAS:
>>Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen verwendet werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. § 7 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden <<

Änderung Nr. 4

§ 7 Abs. 4 Satz 3 WAS 
Beschränkung der Benutzungspflicht:

In § 7 Abs. 4 wird folgender Satz ergänzt: „oder ein Rohrunterbrecher A 1 der Nachspeiseeinrichtung ….. entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich.“

Neben dem freien Auslauf (Luftbrücke) verhindert der Einsatz eines Rohrunterbrecher A 1 der Nachspeiseeinrichtung am wirkungsvollsten eine hygienische Beeinträchtigung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes.


Wortlaut der WAS:
>>Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung in eine Eigengewinnungsanlage ist ein freier Auslauf (Luftbrücke) oder ein Rohrunterbrecher A 1 der Nachspeiseeinrichtung in das Regenauffangbecken bzw. an sonstigen Stellen (z.B. Spülkasten) entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich.<<


Änderung Nr. 5

§ 9 Abs. 2 Satz 4 WAS 
Grundstücksanschluss:

In § 9 Abs. 2 wird folgender Halbsatz ergänzt: „oder soll ein weiterer Grundstücksanschluss hergestellt.“

Die bisherige Regelung bezog sich nur auf einen Grundstücksanschluss. Klargestellt soll hiermit werden, dass die Kostentragung auch für weitere Grundstücksanschlüsse gilt.

Wortlaut der WAS:
>>Soll der Grundstücksanschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geändert oder soll ein weiterer Grundstücksanschluss hergestellt werden, so kann die Stadt verlangen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.<<


Änderung Nr. 6

§ 13 Abs. 1 Satz 1 WAS 
Abnehmerpflichten, Haftung:

In § 13 Abs. 1 wird folgende Ergänzung in Satz 1 erweitert: …“und zum Wechseln“ der Wasserzähler, „zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen.“

Damit wird das Betretungsrecht, insbesondere für den Maßstab der vorhandenen Geschossfläche, erweitert. In diesen Fällen müssen Aufmaße vom Gebäudeinneren erstellt werden. Die Bauplanmappen reichen für die Beurteilung insbesondere von Keller- und Dachgeschoss anhand der kommunalabgabenrechtlichen Maßstäbe nicht aus. Zur Ermittlung der vollständigen Geschossfläche ist es beispielsweise im Vorfeld notwendig, die Grundstücke zu betreten.

Wortlaut der WAS:
>>Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Stadt, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Stadt auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist.<<


Änderung Nr. 7

§ 15 Abs. 3 Satz 2 WAS 
Art und Umfang der Versorgung:

In § 15 Abs. 3 wird folgende Ergänzung in Satz 2 erweitert: …“bestehenden oder drohenden“ Wassermangel.

Hier handelt es sich um eine vorausschauende Satzungsregelung im Sinne einer Klimaanpassung. Es soll abgesichert sein, dass auch bei drohendem Wassermangel bereits – präventiv – Festsetzungen getroffen werden können.

Wortlaut der WAS:
>>Dies gilt nicht, soweit und solange die Stadt durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist <<


Änderung Nr. 8

§ 19 a WAS 
Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler:

Mit Rundschreiben vom 04.09.2023 informiert der Bayerische Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem StMI, dass das begründungslose Widerspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung, das gegen Funkwasserzähler geltend gemacht werden konnte, zum 01.01.2024 „entfällt“.

Begründung siehe Sachverhalt oben.

Wortlaut der WAS:
>>§ 19 a wird aufgehoben<<        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS) in der Einleitung sowie in den §§ 4,5,7,9,13,15 und 19 a wie vorgeschlagen zum 01.01.2024 anzupassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS) in der Einleitung sowie in den §§ 4,5,7,9,13,15 und 19 a wie vorgeschlagen zum 01.01.2024 anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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10. Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung und Beschluss über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Art. 6 und Art. 7 des KAG in Verbindung mit der städtischen Fremdenverkehrsbeitragssatzung den Fremdenverkehrsbeitrag. 

Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Zur Deckung des städtischen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung kann von den selbständig Tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden. 

Gem. § 5 der städtischen Fremdenverkehrsbeitragssatzung haben Beitragsschuldner am 15.07. eines jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten. Die Vorauszahlung von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,26 €. Das sogenannte Bettenzehnerl, die Vorauszahlung der genannten Betriebe wird von Füssen Tourismus und Marketing erhoben und vereinnahmt. Die Endveranlagung des jeweiligen Veranlagungszeitraumes wird durch das Steueramt der Stadt Füssen anhand der tatsächlichen Umsätze und Gewinne vorgenommen. Gem. der Vereinbarung zwischen der Stadt Füssen und FTM fließen die touristischen Fremdenverkehrsbeiträge an das Kommunalunternehmen FTM. Die Auswirkungen der Erhöhung betreffen damit den Haushalt von FTM und nicht der Stadt Füssen. Dadurch, dass eine Veranlagung erst zwei Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt, bewirkt die Erhöhung des Bettenzehnerls lediglich eine Erhöhung der Vorauszahlung und damit die Liquidität von FTM. Da der Fremdenverkehrsbeitragssatz nicht angepasst wird, welcher für die Veranlagung maßgeblich ist, handelt es sich nicht um eine Mehreinnahme.

Die letzte Erhöhung des Bettenzehnerls erfolgte mit der ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages vom 10.11.1992 von 0,45 DM auf 0,50 DM, mit der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages vom 10.07.2001 erfolgte die Anpassung von 0,50 DM auf 0,26 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2024. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2024. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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11. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Es gibt keine Bekanntgaben und Informationen.

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12. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. November 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 12

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28. November 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28. November 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es fehlen Stadtrat Andreas Eggensberger, Stadtrat Matthias Friedl, Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Christian Schneider, Stadtrat Nikolaus Schulte

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13. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Stadtrat Adam beantragt bei der Einfahrt zum neuen EDEKA in der Hopfener Straße in Füssen einen roten Fahrradstreifen  zum Schutz der Fahrradfahrer.
Dieser wird bei den alljährlichen Markierungsarbeiten im Frühjahr eingezeichnet.

Datenstand vom 02.05.2024 14:22 Uhr