Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:08 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Änderung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Eichstetter trägt vor, dass bei den Genehmigungen notarieller Urkunden noch einige hinzugefügt wurden.
Beschlussvorschlag
Der HFSK stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu.
Beschluss
Der HFSK stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG; Information über die Auflagen zur Stabilisierungshilfe 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2023 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Oktobersitzung der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 5,3 Mio. EUR zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 20. November 2023 ging nun der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Vorab wurde der Bescheid bereits allen Mitgliedern des Stadtrates per E-Mail übermittelt.
Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen werden dem HFSK anhand einer Präsentation zu Beginn der Sitzung nochmal vorgestellt.
Die Auflagen müssen bis spätestens 31.03.2024 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.
Als Auflagen sind unter anderem im Bereich des Investitionsprogramms folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Reduzierung der Summe der im Zeitraum 2023 bis 2025 geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der geplanten Eigenanteile im Vergleich zum Stabilisierungshilfeantrag 2023
Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen im Zeitraum 2023 bis 2025
Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren
Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden
Unter Umständen erforderlich mit neuen Maßnahmen erst beginnen, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind
Sofern notwendig und möglich, müssen neben den freiwilligen Aufgaben auch die originären Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden, bzw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs überprüft werden
Die geplanten Investitionen sind kritisch zu hinterfragen und müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein
Die Ergebnisse der Überarbeitung des Investitionsprogrammes einschließlich der geforderten Reduzierungen der Gesamtinvestitionen, Eigenanteile und Kreditaufnahmen sind sodann in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Die Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts ist durch den Stadtrat bis spätestens 31.03.2024 mit dem Ziel zu beschließen, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Für die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gelten folgende Auflagen:
- Umfassende Prüfung der Anpassung der Miet- und Pachteinnahmen für städtische Liegenschaften
- Umfassende Prüfung der Veräußerung von nicht rentablen und nicht für originäre Pflichtaufgaben erforderliche Immobilien und Grundstücke
- Konkrete und zielgerichtete Überprüfung, inwieweit das vorhandene Vermögen für die städtische Aufgabenerfüllung benötigt wird bzw. erforderlich ist
- Umfassende Prüfung der Reduzierung von Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen und insbesondere bei den defizitären Einrichtungen
- Umfassende Prüfung der Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen insbesondere (damit nicht abschließend) benannt sind Kindertagesstätten, Bundesstützpunkt Eishockey und Curling, Museen/Theater/Bibliothek, Jugendhaus, Turnhallen, Freibad, Stadtgärtnerei, Stadtwerke (insbesondere Parkierung)
- Durchführung einer konstruktiven Aufgabenkritik im Rahmen des Monitorings zur Haushaltskonsolidierung bei den städtischen originären Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben
- Prüfung der Beschränkung von Investitionstätigkeiten auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Prüfung von Kosteneinsparungen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden
- Bislang getroffene Konsolidierungsmaßnahmen sind fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung und Intensivierung des Konsolidierungskurses erforderlich sind
- Fortlaufende Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts zu dokumentieren
Die Stabilisierungshilfe verfolgt das Ziel durch eigene Konsolidierung im Haushalt und mit Hilfe der Gewährung von Stabilisierungshilfen die Stadt Füssen durch Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung sowie durch eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen wieder hinreichend finanzielle Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Als Nachweis hierzu dient ein stringentes Haushaltskonsolidierungskonzept, welches den Vorgaben des Ministeriums entspricht und mit dem Ziel fortgeschrieben, beschlossen und umgesetzt wird, mittelfristig wieder die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die vom Ministerium getroffenen Auflagen dienen dazu, dass die gewährten Stabilisierungshilfemittel auch ihren Zweck verfolgen.
Verstöße gegen Auflagen und ein fehlender Konsolidierungswille können zur Rückzahlung der gewährten Hilfen führen.
Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber ebenfalls ausführlich am 29.12.2023 informiert.
Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss nimmt vom Inhalt, insbesondere den Auflagen, des Stabilisierungshilfebescheides Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Thomas Klöpf beantwortet die gestellten Fragen von Christine Fröhlich wie zum Beispiel dem vorhandenen Vermögen oder den Immobilien in der Ziegelwies Nikolaus Schulte spricht die Grüngutsammelstelle an. Die Themen müßten aufgegriffen werden und im HFSK behandelt werden.
Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass er sechs Projekte habe, 3 Kindergärten, die Mittelschule, den BSP und das Rathaus. Somit seien die Investitionen bis 2028 erledigt.
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3. Haushaltsplanung 2024 und Investitionsplanung 2024-2027; 3. Vorberatung des Haushaltsplans und des Finanzplans 2024-2027 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Nach den Vorstellungen in der letzten Sitzung des HFSK wurden bezüglich des Verwaltungshaushalts alle Fachbereiche der Stadt Füssen angewiesen ihre Bereiche hinsichtlich der gemeldeten Ausgabeansätze zu überprüfen.
Ausführlich thematisiert wurde ebenfalls in der vergangenen Sitzung das Thema der Verlustausgleichszahlungen an die Sparte Parkierung beim Eigenbetrieb Stadtwerke Füssen. Die noch ausstehenden Verlustvorträge betragen hier ca. 2,5 Mio. EUR. Im nun vorliegenden Haushaltsentwurf wurde die Verlustausgleichszahlung mit einem Betrag von 400.000 EUR an die Stadtwerke eingeplant. Ebenfalls wurde für die kommenden Finanzplanungsjahre der Verlustausgleich mit einem Betrag von 400.000 EUR vorgesehen.
Das aktuelle Volumen des Verwaltungshaushalts beträgt 46.028.100 EUR. Der Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 3.077.150 EUR. Die detaillierte Aufbereitung des Verwaltungshaushalts ist aus beigefügter Präsentation zu entnehmen.
Die Verwaltung verweist ausdrücklich auf die Auflagen zur Stabilisierungshilfe, welche unter TOP 1 der heutigen Sitzung ausführlich erläutert wurden. Auch wurde der Stabilisierungshilfebescheid im Vorgriff allen Mitgliedern des Stadtrats zur Verfügung gestellt.
Das Investitionsprogramm (=Vermögenshaushalt) befindet sich in aktueller Form ebenfalls beigefügt. Die Änderungen zur letzten Sitzung des HFSK sind farblich hervorgehoben.
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung des heute vorgelegten Entwurfs des Haushaltsplans einschl. der Anlagen als Satzung sowie der Finanzplanung, bestehend aus dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm.
Diskussionsverlauf
Thomas Klöpf beantwortet die gestellten Fragen: Auf die Frage von Christine Fröhlich, warum die Kreisumlage so hoch ist, nachdem doch weniger Steuern bezahlt wurden, antwortet Thomas Klöpf, dass die Kreisumlagen 2 Jahre versetzt berechnet werden.
Thomas Klöpf erläutert die weiteren Kosten des Bundesstützpunktes.
Christine Fröhlich möchte wissen, warum die Kosten für die Kindertagesstätten bei 2,8 Mio € liegen und die der Schule viel niedriger sind.
Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass dies an den Personalkosten liege. Die Erzieherinnen der Kindergärten zahle die Stadt.
Ilona Deckwerth wirft ein, dass die weiterführenden Schulen vom Landkreis bezahlt werden.
Weiter wird das Haus Hopfensee sowie der Stellenplan für Beamte angesprochen. Könne der Stellenplan einfach verändert werden? Die Stadt habe hier die Personalhoheit.
Bezüglich des Investitionsprogrammes wird nachgefragt, ob die Wohnungsablöse beim Kindergarten St. Gabriel immer noch so stehe.
Ilona Decklwerth spricht die öffentlichen WC-Anlagen an. Hier gebe es ein Defizit. Sollte eine Sanierung durchgeführt werden, bleibe es bei dem geringen Einnahmelevel. Eine Sanierung könnte durchgeführt werden, da es sich um eine rentierliche Maßnahme handle.
Weiter wird das Gewerbegebiet W 80 angesprochen. Die Stadt Füssen erhalte 35 % der Gewerbesteuer, das andere werde auf die anderen Gemeinden des Zweckverbandes Allgäuer Land aufgeteilt.
Abschließend erklärt Ilona Deckwerth, dass sie dem Empfehlungsbeschluss nicht zustimmen könne. Dies liege jedoch nicht an der Arbeit des Kämmerers, sondern an der Gesamtsituation.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung des heute vorgelegten Entwurfs des Haushaltsplans einschl. der Anlagen als Satzung sowie der Finanzplanung, bestehend aus dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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4. Bekanntgaben & Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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4 |
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5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. November 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des HFSK-Ausschusses vom
21. November 2023 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 21. November 2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 21. November 2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Anträge, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Verabschiedung Maria Achatz
Kirche Zu den Acht Seligkeiten
Nikolaus Schulte fragt an, ob bereits ein ‚Termin zum Abriss der Kirche feststehe. Können die Planungen der Stadt so weiterlaufen?
Bürgermeister Eichstetter antwortet, die Planungen können so weiter laufen wie bisher. Die Stadt baue 2025. Der Abriss sei zwischen Mai und September 2024 geplant.
Datenstand vom 01.10.2024 16:55 Uhr