Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen
3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2024 sowie Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027
4 Umsetzung Haltepunkt Füssen-West (Ministerium/Deutsche Bahn)
5 Bekanntgaben und Informationen
5.1 Sachstandsmitteilung zum Umbau Luitpoldkreisverkehr
6 Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023
7 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 1

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Deubzer möchte wissen, warum in Bad Faulenbach   gerade Baumaßnahmen am Damm vorgenommen werden und hofft, dass am Ende die Renaturierung stattfindet.

Herr Eichstetter erklärt, dass die Dammprüfung im letzten Jahr einige Nachlässigkeiten im Dammbereich ergeben haben. Diese Baumaßnahmen sind unverschiebbar und werden momentan vorgenommen. Die Renaturierung ist selbstverständlich gewährleistet.

Des Weiteren erkundigt sich Frau Dr. Deubzer nach den Wohnungsgrößen für die Arbeiterwohnungen am Dreitannenbichl und welche Maßnahmen getroffen wurden, damit keine Zweitwohnungen entstehen.

Herr Eichstetter berichtet, dass der Bauherr Einzelappartements und 2- / 3- und 4- Zimmerwohnungen vorsieht. 

Der Bauausschuss wird zudem verhindern, dass Zweitwohnsitze genehmigt werden. Nach dem Sylter Modell wird dies ohnehin ausgeschlossen.

Der Inhaber des Geschäfts „Nordwand“ informiert sich über die anstehende Baumaßnahme am Luitpoldkreisel, da er als betroffener Ladenbesitzer nicht zur Anliegerbesprechung eingeladen wurde.

Herr Eichstetter informiert, dass die Pressemeldung morgen in den Medien erscheinen wird und erklärt nochmals zusammenfassend den Bauablauf. Beschilderungen und Hinweise werden bereits an den Ortsrändern angebracht.  Die Zufahrt zum Bahnhof sollte zu 90 Prozent zugänglich sein. Die Rettungswege sind gewährleistet. Dies bedarf einer täglichen Information an die Rettungsdienste bzw. an die Krankenhäuser. Die Fußgängerwege bleiben weitgehend frei.

Herr Thurnhofer stellt die Frage an die Mitglieder des Stadtrates, warum denn ein Bahnhalt an der Froschenseestraße gebaut werden muss.

Herr Eichstetter führt an, dass sich die Frage nicht nach dem ob ein Halt kommt stellt, sondern wo genau der Bahnhalt bzw. der neue Bahnübergang gebaut wird. Die Stadt Füssen hat hier kein Entscheidungsrecht und kann diesen nicht ablehnen.  Die Baumaßnahme läuft über die Staatsregierung mit Unterstützung der Deutschen Bahn AG. Die Stadt Füssen konnte lediglich Einfluss auf den genauen Standpunkt nehmen. Der wurde auf die künftige Park & Ride Parkmöglichkeit an der Froschenseestraße angepasst. Der Hintergrund ist, dass weniger Autoverkehr durch die Innenstadt fließt und der Bahnausstieg dazu sinnvoll genutzt wird.
Durch einen früheren Stadtratsbeschluss konnte der Bahnhalt von der Mariahilferstraße nun auf den zweckmäßigeren    Halt an der Froschenseestraße verlegt werden.  Die Kostenbeteiligung fällt auf die drei Jahre gesehen relativ gering aus, da aufgrund der Stabilisierungshilfen der Stadt unter die Arme gegriffen wird. 

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2. Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und allgemeiner Kostensteigerungen ist eine ständige Überwachung und Anpassung der Gebühren erforderlich.  
Die 2022 erfolgte Erhöhung des ermäßigten Eintrittspreises auf 5,00 Euro soll in der Konsequenz jetzt auch auf die Eintrittspreise für Gruppen angewandt werden. Die Gebühren für Führungen müssen aufgrund der Personalkostersteigerung angepasst werden und den tatsächlichen Aufwand abdecken.
Die 10-er-Karte wird wenig angenommen, bzw. sorgt für Verwirrung. 
Der Stadtrat der Stadt Füssen hat mit Beschluss vom 24.10.2023 die Verwaltung beauftragt, Konzepte zur Verlagerung bzw. Verringerung von Personalkosten im Veranstaltungsbereich zu entwickeln. Da die Nutzung der Museumsräume durch Externe mit einem besonders hohen Personalbedarf verbunden ist, muss diese auf einen leistbaren Umfang gebracht werden und kann nur noch kostendeckend erfolgen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Beschluss 1: es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Beschluss 2: es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung

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3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2024 sowie Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Hierzu wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt 2024 verwiesen. Der Vorbericht wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2024 als Satzungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2023 – 2027 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen tragen zum TOP 3 Haushaltsplan 2024 ihre Plädoyers vor.

Haushaltsrede der CSU-Fraktion (Andreas Eggensberger):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats,

der Haushalt 2024 steht zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr – meiner Erinnerung nach so früh wie noch nie in den letzten neun Jahren! Für den Erfolg unserer Haushaltskonsolidierung aus Sicht der Steuerung und Kontrolle, ein sehr wichtiges Instrument, um Erfolgsaussichten zu haben!
Die uns weiter sehr negativ beeinflussenden Rahmenbedingungen im finanzwirtschaftlichen und politischen Umfeld vergrößern die Leistung, die hinter diesem Haushalt stehen! Vorab bedanken wir uns bei der Verwaltung – vor allem bei der Kämmerei und Thomas Klöpf für die Erstellung dieses Haushalts!

Der Haushalt ist unserer Einschätzung nach –präziser und strukturierter, denn je und lässt deutliche Fortschritte erkennen! Trotzdem bleibt unsere Finanzlage angespannt und zwingt uns den steinigen Weg der Konsolidierung weiterzugehen.

Erschwerend kommen die Mechanismen der kommunalen Finanzierung wie z. B. die Erhöhung der Kreisumlage bei verbesserter Finanzsituation hinzu.

„Mit Herz und Verstand“ wollten wir die Haushaltskonsolidierung vorantreiben! Wir sind der Meinung der Einstieg ist uns sehr gut gelungen, jedoch bleibt der Weg ein steiniger! Mit den für unsere Kommune sehr große Pflichtaufgaben, wie die notwenige Sanierung der Grund- und Mittelschule – als unsere größte Pflichtaufgabe der letzten Jahrzehnte, sind wir noch Jahre beschäftigt! Im Hinblick auf die Investition in die Ausbildung unserer Kinder aber mehr als wichtig und richtig! Das Dach des ersten Bauabschnitts ist dicht, der Kosten und Zeitrahmen ist eingehalten! Aus unserer Sicht eine sehr starke Leistung!

Wir haben auf Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzepts die Stabilisierungshilfen erhalten und konnten dadurch Altschulden tilgen, die unsere Finanzierungskosten halbwegs im Griff halten.
Des Weiteren wurden die Investitionen gestrichen bzw. verlagert, um die Investitionsdurchführung zu konzentrieren, umsetzbar und finanzierbar zu gestalten!

Die Eckpunkte für unsere zukünftigen Entscheidungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind gesteckt und werden uns immer wieder zur Disziplin zwingen – und das ist gut so!

Folgende Eckpunkte sind nach Auffassung unserer Fraktion hervorzuheben:

  • Rollierende Überprüfung, Anpassung und Verbesserung des Kostendeckungsgrades der städtischen Immobilien und Liegenschaften – einiges ist erreicht aber muss noch weiter verbessert werden!
  • Kritische und strategische Prüfung der sog. Deckungsreserven, um die Konsolidierung zu untermauern!
  • Optimierung der Kostenstrukturen mit dem Ziel der Ausgabenreduktion von Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich!

Die „nackten“ Zahlen unseres Haushalts sind in den Vorberatungen zum Haushalt detailliert erörtert und debattiert worden! Immer wieder zeigt das unseren äußerst geringen Handlungsspielraum auf!

Unsere Mitarbeiterkosten unterliegen den tariflichen Erhöhungen und stellen uns vor Herausforderungen. Diesen sollten wir positiv begegnen und im Rahmen der anstehenden Digitalisierung unserer Verwaltung Konsolidierungspotential ausschöpfen!

Unsere Mitarbeiter mit angepasster und angemessener Vergütung tragen unsere Haushaltskonsolidierung!

Die bereits angestoßene Entwicklung und Veräußerung von Wohnbau- und Gewerbeflächen muss konsequent zur Stärkung unserer Einnahmeentwicklung weiterverfolgt werden. Außerdem sehen wir in der Zweitwohnungssteuer und der Grundsteuer ein wichtiges und richtiges Finanzierungsinstrument. Die Gewerbesteuer bleibt hoffentlich in diesem Umfang erhalten, was in der aktuellen Rezession nicht sehr sicher ist!

Außerdem müssen wir alle Entscheidungen treffen, die aufgrund des Stabilisierungskonzepts und dessen Auflagen notwendig sind! Hauptsächlich müssen wir auf der Aufgabenseite agieren!

Die ersten Schritte sind getan, weitere müssen folgen – nur dann sind wir zuversichtlich allen Herausforderungen gewachsen zu sein, um unsere Stadt wieder leistungsfähig zu machen!

Wir bedanken uns bei der gesamten Verwaltung, den Mitgliedern des Stadtrats und Max Eichstetter für die geleistete Arbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Mit herzlichen Grüßen

Andreas Eggensberger, Stellv. Fraktionsvorsitzender CSU
Peter Hartung, Fraktionsvorsitzende CSU (im Urlaub)

P.S.: Eine persönliche Anmerkung an den Kämmerer: 
Lieber Herr Klöpf, Sie sind unser Controller und mahnen zu Recht Aufgabenkritik. Ich bitte Sie uns als Controller wie bei Wirtschaftsunternehmen POSITIV NERVEN, wenn wir als Stadtrat Haushaltsdisziplin verlassen wollen.
Deshalb mein Appell: NERVEN SIE UNS POSITIV!


Haushaltsrede 2024 Freie Wähler Füssen (Christine Fröhlich):

Mit dem vorliegenden HH-Entwurf für das Jahr 2024 haben wir über das umfangreiche Werk Haushaltssatzung samt Anlagen zu beschließen. Insbesondere der Vorbericht enthält eine umfassende Übersicht über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft unserer Gemeinde. Über 65 Seiten lang liefert uns unser Kämmerer Herr Klöpf detaillierte Ausführungen über die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, des Vermögens, der Schulden, der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und der Rücklagen. Ferner wird dargestellt, welche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben. Ausführlich werden auch die Auflagen der Stabilisierungshilfe erläutert und die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung dargelegt. Zunächst möchten wir dafür Herrn Klöpf und seinem Team unseren besonderen Dank aussprechen. Vor allem für die hervorragende Aufarbeitung der Zahlen und auch für die klaren und deutlichen Worte zum weiteren Handlungsbedarf.
Außerdem möchten wir insbesondere diesen Vorbericht den interessierten Bürgerinnen und Bürgern ans Herz legen, um vielleicht die eine oder andere Entscheidung des von ihnen gewählten Gremium des Stadtrates besser einordnen zu können. Laut Gemeindeordnung ist ja der Haushaltsplan ab Bekanntmachung der Haushaltssatzung eine Woche lang öffentlich auszulegen. Wir halten das für zu kurz und schlagen vor, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen dauerhaft auf die Webseite der Stadt zu stellen – so wie es bereits andere Gemeinden praktizieren. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der kommunalen Haushaltswirtschaft und dient der Stärkung des demokratischen Gedankens.
Ohne im Einzelnen auf die einzelnen HH-Ansätze einzugehen – dies wurde in den Vorberatungen bereits intensiv diskutiert – beschränken wir uns auf einige wichtige Aspekte. Bei der Analyse und Beurteilung des vorliegenden Haushalts muss die Überschuldung und die damit einhergehende Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit besonders gewürdigt werden. Bei einem Haushalts- und Rechnungswesen auf der Grundlage der doppelten Buchführung kann man eine Überschuldung am Verhältnis von Schulden zum Vermögen ablesen. In der Kameralistik wird das Vermögen nicht bilanziert, deshalb werden andere Kennziffern zugrunde gelegt.
Von einer Überschuldung kann ausgegangen werden, wenn z.B. der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des VerwHH der letzten drei Jahre übersteigt. Im 3-Jahresschnitt belaufen sich die Einnahmen des VerwHH auf rund 44,7 Mio. Der Schuldenstand im KernHH ist mit 41,2 Mio. prognostiziert. Darin sind aber 4,9 Mio. an Stabilisierungshilfen bereits eingerechnet. Ohne Stabilisierungshilfe würden wir die Überschuldungsgrenze um 1,3 Mio. überschreiten. In 2027 sogar um 5 Mio. Eine weitere Kennzahl ist der Schuldendienst, also die planmäßige Tilgung, die nicht höher als 6% der Einnahmen des VerwHH sein soll. Diese belaufen sich in 2024 auf rund 2,8 Mio. Der Schuldendienst liegt mit 2,45 Mio. zwar aktuell darunter. Könnten wir nicht mit der Stabilisierungshilfe kalkulieren, sähe die Rechnung anders aus. Fazit: Wir müssen unsere Überschuldung abbauen mit den Bemühungen um weitere Stabilisierungshilfen und einer Haushaltskonsolidierung.

Insbesondere wird im Vorbericht die oft fehlende Aufgabenkritik im Bezug auf die freiwilligen Leistungen angemahnt. Tatsächlich sind wir der Meinung, dass bereits an vielen kleineren und größeren Stellschrauben gedreht wurde und wird. Allerdings fehlt
eine Grundsatzdiskussion über die wirklich großen Dauerbelastungen in unserem Haushalt und der zukünftige Umgang damit.
Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang z.B. der Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling mit einem Zuschussbedarf von 1,3 Mio im VerwHH sowie einem Investitionsvolumen von ca. 3,4 Mio im VermHH.
Eine mögliche Einstellung oder Einschränkung dieser freiwilligen Leistung muss sorgfältig abgewogen werden. Insbesondere müssen alle Für und Wider in die Waagschale geworfen werden und auch die Bevölkerung sollte in eine solche Diskussion eingebunden werden.
Als eine weitere Maßnahme zum Schuldenabbau und zur Haushaltskonsolidierung wird u.a. das Instrument der Ersatzdeckungsmittel in Form der Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten oder bebauten Grundstücken als maßgebliches Mittel gesehen. Dieser Argumentation wollen wir nicht folgen und plädieren für eine sukzessive nachhaltige Sanierung und kontinuierliche Verbesserung der Bewirtschaftung und Ertragslage. Mit dem Verkauf städtischer Liegenschaften verliert man städtebauliche Kompetenz und Gestaltungsspielraum für zukünftige Generationen. Solange dies ein einseitiger Prozess ist, also an anderer Stelle nicht Vermögen aufgebaut und geschaffen wird, ist das nicht zu verantworten. Diese Situation ist dann gegeben, wenn der Verkaufserlös rein zur Deckung von Haushaltsdefiziten verwendet wird. Haushaltsrechtlich ist das nur in Ausnahmefällen zulässig. Kein Verständnis haben wir dafür, dass bei den Anforderungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept von den Kommunen ein solches Vorgehen explizit erwartet wird.
Wo wir viel mehr Anstrengungen unternehmen müssen, ist die Generierung von mehr Einnahmen in Form der Gewerbesteuer durch Neuansiedlung bzw. Erweiterung von Gewerbebetrieben. Die Wirtschaftsförderung muss mehr in den Fokus gerückt werden und ebenso die Entwicklung und Vermarktung zukünftiger Gewerbegebiete.
Grundsätzlich stimmen wir dem vorliegendem HH-Entwurf zu, wenn gleich die eine oder andere Maßnahme von uns abgelehnt wird. Aber Mehrheitsentscheidungen sind zu respektieren. Die Mindestanforderungen an einen ausgeglichenen HH und alle sonstigen Erfordernisse der HH-Planerstellung werden erfüllt.
Unser Dank geht am Ende nochmals an unseren Kämmerer Thomas Klöpf und seinem ganzen Team für die Erstellung des Haushaltes 2024. Ihre Arbeit ist angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen nicht hoch genug zu bewerten und zu würdigen.
Im Namen der Fraktion der FWF.
Christine Fröhlich, Fraktionsvorsitzende


Haushaltsrede 2024 der Grünen (Wolfgang Bader):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, keine Zahlen, deshalb…
von Seiten der Grünen gibt es dieses Jahr explizit keine traditionelle Haushaltsrede, Sie erlauben uns jedoch ein paar kleine Anmerkungen…
Diesen Haushalt diskutieren wir – und verabschieden ihn möglicherweise- so früh wie noch nie, aber als Konsequenz der letzten Jahre haben wir nicht einmal mehr saure Äpfel, in die wir beißen können.
Ich möchte auch Ursachen der schwierigen Haushaltslage nicht als Entschuldigung heranziehen. Diese liegen – global betrachtet – auf der Hand: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise haben auch vor Füssen nicht haltgemacht. Hinzu kommen die erhöhte Inflation und die stark gestiegenen Zinsen für unsere Altschulden und städtischen Kassenkredite. Die Kreisumlage könnte freundlicher sein, die Schlüsselzuweisung fällt deutlich geringer aus als erhofft. Volatile Gewerbesteuern und ein – verglichen mit Durchschnittswerten des Landes – geringer Anteil an der Einkommenssteuer lassen uns darben.
Wir müssen deshalb sparen, was in unserem Falle aber nicht heißt, Geld, das wir haben, nicht auszugeben, sondern Geld, welches wir nicht haben, auch nicht auszugeben.
Und gespart haben wir im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, auch dank der guten Arbeit unseres Kämmerers, der die Richtung deutlich vorgegeben hat, aber dennoch bei vielen unserer Entscheidungen mit dem Kopf schütteln musste. Fast alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit großen Mehrheiten beschlossen, ebenso die Vorhaben, die wir trotz knapper Kassen angehen. 
Wir sind auf dem richtigen Weg bei unseren Konsolidierungsbemühungen, aber vor den heiligen Kühen scheuen wir zurück. Einen Bundesstützpunkt zu diskutieren und eventuell eine Halle zu schließen wird wohl nur ein Stadtrat angehen, der gemeinsam mit seinem Bürgermeister keine Wiederwahl erwartet. Brauchen wir drei Feuerwehren, sollten manche Grundstücke oder Immobilien doch verkauft werden? Das Haus Hopfensee steht nicht zur Diskussion…
Diese Liste ließe sich problemlos verlängern…, wir haben noch viele Aufgaben vor uns, wie z.B. der Schulumbau und weitere unabdingbare Pflichtaufgaben die uns noch viele Jahre begleiten werden.
Aber rückblickend für diesen Haushalt möchte ich feststellen, dass fast alle Fraktionen ihre Polit-Brille abgelegt und versucht haben, frei von Ideologie gemeinsam mit unserem Bürgermeister den steinigen und mühseligen Weg der Konsolidierung zu beschreiten.
Und wie gesagt, es gab für alles deutliche Mehrheiten: Die Kultur wird erfreulicherweise nicht abgeschafft, Wohnraum soll gemäß der Richtlinie „Innen vor außen“ in Baulücken entstehen, der Luitpold-Kreisel bekam die Mehrheit der Auto-Anhänger und Fahrradwege sind doch keine Prestigeobjekte und vielleicht wichtig für unsere Lebensqualität…
Gehen wir also gemeinsam den holprigen Weg der Konsolidierung, auch deshalb, weil wir ja auch keine andere Wahl haben. Legen wir unsere Partei- und Gewerkschaftsbrillen ab, arbeiten wir weiter gemeinsam und konstruktiv an unseren Aufgaben, denken dabei nicht schon jetzt an eine mögliche Wiederwahl, sondern blicken über unseren eigenen Tellerrand und dienen dem Wohl unserer Heimatstadt Füssen.
Die Grünen werden, beruhend auf der Tatsache, dass alle Entscheidungen in diesem Haushalt durch große Mehrheiten zustande kamen und in der Hoffnung, dass das Landratsamt unsere Bemühungen erkennt und akzeptiert, diesem Haushalt zustimmen.



Haushaltsrede 2024 Wählergruppe Füssen- Land (Nikolaus Schulte):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

auf Grund des engen Zeitkorsett für den Antrag zu Stabilitätshilfen, muss sich der Stadtrat gezwungener Massen schon frühzeitig mit dem Haushalt des nächsten Jahres beschäftigen und das ist auch gut so. Die Haushaltsverabschiedungen der Vergangenheit, zum Teil in der zweiten Jahreshälfte des betreffenden Geschäftsjahres, sind nicht Sinn einer Jahresplanung. Unser Kämmerer hat mit viel Wissen und Engagement einen Haushalt für 2024 aufgestellt. Erschreckend ist, wie viele Altlasten und Unstimmigkeiten aus den vergangenen Jahren immer wieder auftauchen und zusätzlich abgearbeitet werden müssen. Ein Beispiel sind die nicht erfolgten Verlustausgleiche bei den Stadtwerken die nicht nur den aktuellen Haushalt belasten, sondern auch ein Problem bei der Gründung des Kommunalunternehmens darstellen. Trotzdem unser Kämmerer gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweist, Kosten in einigen Bereichen einzusparen, scheitern seine Bemühungen immer wieder an getroffenen Stadtratsbeschlüssen. Das Gremium ist ein Spiegel der Gesellschaft und daher gibt es unterschiedliche Meinungen und Präferenzen zu den einzelnen Themen mit entsprechenden Beschlüssen. Füssen Land hat in 2023 bewusst den Antrag gestellt, die Einrichtungen Grüngutsammelstelle, BSP, Bibliothek und Museum genauer unter die Lupe zu nehmen. Erfolg gab es bei der Grüngutannahme, beim BSP gibt es umfangreiche, vertragliche Vereinbarungen, an die wir gebunden sind und die erfüllt werden müssen. Die Tradition zum Eishockeysport und 370 Kinder und Jugendliche, die aktuell beim EVF ihren Sport nachgehen, sind bei der Analyse des BSP auch zu berücksichtigen. Neben der kommerziellen Nutzung hat das BSP durch die vielen Kinder und Jugendliche auch einen sozialen Stellenwert, zumal Sport neben der Förderung von Teamgeist auch ein wichtiger Ausgleich zu Schule und Beruf ist. Bei aller positiver Sichtweise sind die laufenden jährlichen Kosten allerdings eine Herausforderung für unseren Haushalt und müssen wo immer möglich reduziert werden. Die Beratungen im Kulturbereich haben gezeigt, dass der Stadtrat mehrheitlich nicht der Meinung ist, hier große Einschnitte vorzunehmen. Aber auch die in den Beratungen von der Verwaltung eingebrachten Ideen der Kostenreduzierung waren überschaubar. Immer wieder wird beim Thema Einsparung nur auf die Auswirkungen bei Öffnungszeiten verwiesen. Warum muss ein Kulturamt Konzerte organisieren? Nur eine Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt. Bildung ist ohne Frage wichtig, Kultur ebenfalls und Beide können nie Rendite abwerfen. Aber die Defizite in diesem Bereich sind hoch. Generell gehen wir beim Thema Kostenanalyse davon aus, dass weiterer Haushaltsstellen zur Prüfung in 2024 folgen. Vorschlagen würde unsere Fraktion die Themen Schulen und Kindergärten, die Gärtnerei und den Bauhof.
Im Verwaltungshaushalt 2024 werden die Mindestanforderungen der Zuführung in den Vermögenshaushalt erfüllt, mehr aber auch nicht.  Hier sind keinerlei Spielräume vorhanden, nur weitere Kostenreduzierung oder weitere Gebührenerhöhungen können hier Abhilfe schaffen. Auch beim Thema Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer müssen wir uns dringend Gedanken über die Erschließung weiter Gewerbeflächen machen. Die Erhöhung der Kreisumlage hat in diesem Zusammenhang einen bitteren Geschmack. Die von uns getroffenen Einsparungen werden zu einem Teil gleich wieder aufgebraucht. Kurios in diesem Zusammenhang ist, dass die gewährten Stabilitätshilfen zur Erhöhung beitragen.  

Die Schuldenentwicklung der nächsten Jahre ist erschreckend. Die Projekte Schule und Kindergärten kosten unheimlich viel Geld, für zahllose weitere notwendige Investitionen oder anstehende Sanierungen, die vielen Bürgern nutzen würden, stehen kaum Mittel zur Verfügung. Die Immobilien der Stadt weisen teilweise einen hohen Investitionsstau auf. Als Beispiel sei hier die Sanierung der Wohnhäuser in der Ziegelwies genannt. Die Wohnanlage war schon vor rund 14 Jahren Thema im Stadtrat, passiert ist bisher fast nichts. Entscheidend wird sein, welche Immobilien/Grundstücke der Stadt werden behalten, welche Immobilien werden verkauft um mit dem Erlös Sanierungen und Investitionen vornehmen zu können. Eine Konzentration auf wesentliche Immobilien verursacht zudem weniger Verwaltungsaufwand. Dieses Thema ist sicherlich für jedes Mitglied des Stadtrates eine Herausforderung und keine leichte Entscheidung, aber, sie muss endlich angegangen werden. Genügend Klausuren hat es gegeben, im Haushaltkonsolidierungskonzept finden sich auch viele Vorschläge, die aber bisher nur geschoben und nicht umgesetzt wurden. Verschieben oder gar streichen ist auch die Überschrift über unser Investitionsprogramm. Ohne einer Ordnung der Immobilien stehen hier in den nächsten Jahren kaum Mittel für Investitionen/Sanierungen zur Verfügung. Grotesk ist der Hinweis bei den Stabilisierungshilfen: „Die Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden“. Wenn wir über Jahre keine Mittel für Investitionen und Sanierungen verwenden, wird es zwangsweise zu einer Ballung von Sanierungskosten in den nächsten Jahren kommen. Die Vergangenheit zeigt auch, dass Investitionen durch verschieben nicht billiger werden, als Beispiel sei nur der Luitpoldkreisel genannt. Dieses Projekt ist kein Prestigeobjekt, wie es eine Fraktion im Stadtrat immer wieder meint, sondern eine Maßnahme, die seit langem fast einstimmig vom Stadtrat beschlossen ist, und der Allgemeinheit dient. Festlegen müssen wir künftig im Vorfeld von Projekten, welche Gelder wollen wir dafür verwenden. Die Plankosten und auch der Zeitaufwand für den ZOB waren enorm, und doch wird nun eine kleine Lösung favorisiert. 
Unser Apel an das Gremium ist, trotz dem nicht optimalen Marktumfeld das Thema Immobilien endgültig in 2024 anzugehen und Entscheidungen zu treffen.

Immer wieder machen wir uns auch Gedanken zur Personalentwicklung in der Stadt.
Die Gründe für die Vielzahl von Kündigungen und Wechsel erschließen sich uns nicht im Detail, sind aber auffällig und für den Rest der Verwaltung eine Herausforderung.

Die Fraktion Füssen Land stimmt dem Haushalt 2024 zu und bedankt sich beim Kämmerer und seinem Team für das große Engagement und der sehr guten Aufbereitung der Zahlen. Unser Dank gilt auch dem Bürgermeister und dem Gremium für die konstruktive Zusammenarbeit sowie übrigen Verwaltung für die Unterstützung und dem Verständnis zur Kosteneinsparung. Persönlich würde ich mir wünschen, dass in Teilbereichen noch mehr Vorschläge und Verständnis zur Kostenreduzierung entwickelt werden. In diesem Gremium wird es kaum eine Person geben, die nicht offen für konstruktive Vorschläge ist.  Denn nur gemeinsam können wir den eingeschlagenen, steinigen Weg meistern. 


Haushaltsrede 2024 SPD (Ilona Deckwerth):

Überlegungen der SPD-Stadtratsfraktion zum Füssener Haushalt 2024 (es gilt das gesprochene Wort) 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Ausgangslage:
Haushaltsplanungen sind in Füssen seit Jahrzehnten von zwei wesentlichen Faktoren bestimmt: 
- Zum einen verfügt die Stadt über eine Steuerkraft, die um ca. ein Drittel unter dem Durchschnitt in Bayern liegt. Da aber die Kommune deswegen nicht weniger Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger zu leisten hat, muss bei jeder Ausgabe zwingend bedacht werden, dass nur ein äußerst begrenztes Budget zur Verfügung steht.  
- Zum anderen belasten die Kosten für den Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling den städtischen Haushalt. Auch in diesem Jahr 2024 sind allein an Betriebskostenzuschüssen 1,3 Millionen Euro eingeplant. Hinzukommen Gesamtinvestitionskosten in Höhe von ca. 3,4 Millionen Euro, die trotz höherer Förderung immer noch zu über 30 % von der Kommune getragen werden müssen. Zusammengerechnet über 12 Millionen Euro hat die Stadt Füssen hier allein in den vergangenen zehn Jahren für Betriebskostenzuschüsse und Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln aufgebracht. 
Vier Jahre unter der Führung von Herrn Bürgermeister Eichstetter haben an diesen Strukturproblemen nichts gelöst.

Füssener Haushaltsplanung in Zeiten einer zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung
Das Geld aus den Einnahmen reicht nicht aus für die normalen Ausgaben in den städtischen Aufgabenbereichen. Um diese Diskrepanz aufzulösen, müssen sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite gute Antworten gesucht werden.
Die Verbesserung der Einnahmen wurde ein Stück weit begonnen in Form von Gebührenerhöhungen. Anfängliche Erfolge wurden aber durch die Inflation wieder aufgezehrt. Inzwischen verschlechtern sich die Kostendeckungsgrade erneut und müssen in vielen Bereichen erneut verbessert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Die ertragreichste Einnahmeverbesserung für den Haushalt geschieht aktuell durch die Gewährung der Stabilisierungshilfe, zuletzt in Höhe von 5,3 Millionen Euro. Wir müssen froh sein, dass wir als hoch verschuldete Kommune diese kommunale „Sozialhilfe“ erhalten, aber zugleich ist sie ein Zeichen für die prekäre finanzielle Lage der Stadt. Diese muss endlich grundlegend verbessert werden und genau dies ist auch Ziel der Stabilisierungshilfe und Teil der Auflagen für die Gewährung der Gelder.  Sie sind ausschließlich zur Tilgung von Schulden zu verwenden. Es wird mit einer Pflicht zur Rückzahlung gedroht, sollten die Auflagen nicht erfüllt werden. Deshalb sind vermeidbare Ausgaben für unnötige Prestigeprojekte, die keine Pflichtaufgaben darstellen, zwingend zu vermeiden. Wir verstehen darum nicht, weshalb Herr Bürgermeister Eichstetter zusammen mit der Mehrheit im Stadtrat weiter an Projekten wie dem Umbau des Luitpoldkreisels oder eines Radwegbaus in Hopfen festhält, wobei ersteres nicht städtebaulich förderwürdig ist und bei letzterem es sich eigentlich um eine Aufgabe der Straßenbaubehörde handelt und nicht durch die Stadt erledigt werden muss. Trotz Übernahme der Investitionskosten bleibt unterm Strich ein mindestens deutlich sechsstelliger Betrag bei der Stadt, die ja die Grundstücksverhandlungen zu führen hat, die Baudurchführung und die Bauüberwachung, was ganz erhebliche Personalkosten nach sich ziehen wird – ganz abgesehen von den späteren Unterhaltslasten, die die Stadt zu tragen hat. 
Damit sind wir bereits mitten in der Ausgabenseite. Obwohl schon die kommunalen Grundaufgaben den Finanzrahmen der Stadt überschreiten, muss die Stadt Investitionen für die Sanierung der Grund- und Mittelschule sowie für den Ausbau der Kindertagesstätten leisten. Diese Mammutaufgabe, an der kein Weg vorbeiführt und mehr als überfällig ist, kann zum überwiegenden Teil nur mit zusätzlichen Kreditaufnahmen bewältigt werden. Hier rächt sich, dass in den ersten Jahren unter der Ägide des neuen Bürgermeisters das wenige Geld allzu leicht für unnötige Projektplanungen ausgegeben worden ist und ausgegeben wird. Um hier einige konkrete Zahlen und Beispiele zu nennen: für den Umbau des Luitpoldkreisels sind für die Jahre 2023 - 2025 insgesamt 580 000 Euro eingestellt, von denen 500 000 Euro als Eigenanteil der Stadt bleiben, da es sich um keine städtebaulich förderwürdige Maßnahme handelt. Es wäre schon interessant zu erfahren, wieviel Geld für Planungskosten für diesen autogerechten aber Fußgänger- und Radfahrerfeindlichen Umbau in den letzten 15 Jahren ausgegeben worden ist! Allein für die bisherige Planung des Radweges in Hopfen wurden bereits über 200 000 Euro ausgegeben, weitere Kosten für die städtischen Planungsleistungen werden nicht in Zahlen erfasst. Die Größenordnung drohender Zinszahlungen für Zwischenfinanzierungen bis zur Überweisung von zugesagten Geldern wird ebenso negiert wie die Nachfolgekosten für den Unterhalt. Diese beiden Projekte können selbst jetzt noch gestoppt und damit Ausgaben in Höhe von mindestens 700 000 Euro ad hoc gespart werden.

Der städtische Schuldenberg, der in den Vorgängerperioden unter Bürgermeister Paul Iacob um rund 20 Millionen Euro reduziert werden konnte – im Hinblick darauf, dass die große Aufgabe der Schulsanierung besser gestemmt werden kann – begann bereits vor deren Start wieder zu wachsen. Das Absinken der Schulden im Kernhaushalt von 45 Millionen Euro in 2022 auf 40,5 Millionen Euro in 2023 und das laut Plan leichte Ansteigen auf 41,2 Millionen Euro in 2024 ist nur den bereits auf 2023 vorgezogenen Auszahlungen von Fördergeldern für die Schulen und der Stabilisierungshilfe zu verdanken. Danach schraubt sich die Schuldenspirale im Gesamthaushalt bis zum Jahr 2027 unerbittlich nach oben, laut Plan bis auf 58,8 Millionen Euro, wenn, ja wenn diese Stadtpolitik so weiter betrieben wird wie bisher. Dabei betrug die Pro-Kopf-Verschuldung in Füssen bereits 2022 das Vierfache des Landesdurchschnitts.
In der Dezembersitzung 2023 brachte Herr Bürgermeister Eichstetter eine Liste von sogenannten Sparvorschlägen in den Stadtrat ein. Die darin aufgeführten Streichungen bzw. zeitlichen Verschiebungen von Projekten beziehen sich auf Zeiträume in mittlerer und fernerer Zukunft. Ohne ausführlich darüber nachzudenken oder zu beraten, ob und wieweit die genannten Sparvorschläge realisierbar sind und als solche eine nachhaltige Wirkung erzielen, wurde diese Liste mit den Stimmen der Mehrheit angenommen. Die Frage, was in 2024 konkret gespart werden kann, ist aber überhaupt nicht behandelt worden. 
Das ist nicht die Haushaltskonsolidierung, die gefordert wird!

Der Stadtrat muss sich dringend dem langwierigen und mühevollen Prozess einer konstruktiven Aufgabenkritik stellen: was muss unsere Stadt leisten, was kann gemacht und worauf muss verzichtet werden, um Kosten zu sparen? Das Verschieben bzw. Streichen von Investitionen hat mit Aufgabenkritik überhaupt nichts zu tun! Ein erster Schritt mit einer pauschalen Einsparung im Verwaltungshaushalt von 5% wäre machbar, aber mehr noch - und es wäre auch eine gerechtere Vorgehensweise – bringt es, die großen Etats gezielt anzupacken. So liegen im Vergleich zu anderen Städten der Größe und des Aufgabenspektrums von Füssen unsere Personalkosten deutlich über dem Durchschnitt. Es liegt nicht an den Personen, die für unsere Stadt arbeiten, sie alle geben ihr Bestes. Aber der Stadtrat muss sich im Detail fragen, welche Aufgaben wirklich von der Stadt zu erbringen sind, ob alle diese ausgeführten Arbeiten im Rahmen der städtischen Aufgabe der Daseinsvorsorge zwingend erforderlich sind oder nicht. Beispielsweise stellt sich die Frage, welche Gehwege und Straßen wann und wie oft durch städtische Beschäftigte vom Schnee geräumt werden sollen bzw. müssen. Es muss auch hinterfragt werden, in welchem Umfang und in welcher Qualität gärtnerische Maßnahmen zu erbringen sind. Und es reicht bis zur selbstkritischen Begrenzung der Wünsche und Ideen, die im Stadtrat und vom Bürgermeister für diverse Planungen an die Verwaltung herangetragen werden und dort enorme Arbeit verursachen, die dann aber oft gar nicht umgesetzt werden. 
Das Aufgabenspektrum von Stadtverwaltung, Bauhof und Stadtgärtnerei gehört im Rahmen einer echten Aufgabenkritik auf den Prüfstand. Dabei muss auch geprüft werden, welche Arbeiten möglicherweise auch im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit erledigt werden könnten.

Fazit 
Es hat sich im Vergleich zum letzten Haushalt nichts geändert: Auch dieser Haushaltsentwurf schont die leistungsstarken Schultern und belastet überproportional Familien und einkommensschwächere MitbürgerInnen. Die Dauerüberbelastung der Verwaltung wird weiter vorangetrieben.
Es ist nicht zu erkennen, wie die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Kommune aus eigenem Handeln heraus entscheidend verbessert werden kann. Im Gegenteil: wir steuern auf einen immer höheren Schuldenberg mit stetig steigenden Zinsbelastungen zu. 
Aber: Es wird weiter Kurs gehalten, das „Gaspedal bleibt durchgedrückt“, allen Warnschildern und Alarmzeichen zum Trotz. Die Mehrheit des Füssener Stadtrats steht leider hinter der Politik von Herrn Bürgermeister Eichstetter und bestätigt damit eine Vorgehensweise, die sozial unausgewogen ist, Strukturschwächen ignoriert und keine Perspektive für eine dem Gemeinwohl verpflichtete Stadtentwicklung aufzeigt.

Die SPD-Fraktion kann den vorgelegten Haushalt daher nicht mittragen und lehnt ihn ab. Die SPD-Fraktion bedankt sich beim Kämmerer, Herrn Thomas Klöpf, sowie dem Team der Finanzverwaltung, wie auch bei der gesamten Stadtverwaltung für ihre engagierte Arbeit unter schwierigen Bedingungen. 
Ilona Deckwerth und Erich Nieberle, SPD-Stadtratsfraktion 


Für die Haushaltsreden sind die Fraktionen selbst verantwortlich.


Nach der Vorstellung der Haushaltsreden gibt es eine weitere kurze Diskussion.

Herr Dr.  Böhm stellt die Frage an den Kämmerer, was passiert, wenn man den Stadtwerken die Schulden nicht   abbezahlen würde?

Herr Klöpf erklärt, dass die Stadtwerke ab 2025 ein eigenes Unternehmen sein werden. Rechtlich also selbstständig, können aber ohne Liquidität dieses nicht gründen. Sie wären nicht handlungsfähig. Man wird den Stadtwerken unter die Arme greifen müssen und zumindest die Jahre 2019 und 2020     ausgleichen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2024 als Satzungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2023 – 2027 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung

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4. Umsetzung Haltepunkt Füssen-West (Ministerium/Deutsche Bahn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In den Sitzungen am 25. April 2017, 24. November 2020, 26. Januar 2021, 18. Mai 2021 und 27. Juli 2021 wurde der Stadtrat über die Überlegungen der Deutschen Bahn informiert, im Füssener Westen ggf. einen zusätzlichen Bahnhalt einzurichten. 

Mit dem Programm „Stationsoffensive Bayern“ wollen der Freistaat Bayern und die Deutsche Bahn AG bis 2023 rund 20 neue Bahnstationen in Bayern realisieren. Bei ersten Gesprächen mit Vertretern der Bahn (DB Netz AG, DB Station & Service, Bayer. Eisenbahngesellschaft – BEG), dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu zum ÖPNV und der Stadt Füssen wurde das Thema schon damals erörtert und das grundsätzliche Interesse an einer Umsetzung in Füssen signalisiert und im Stadtrat positiv beschlossen. 

Hierbei wurde u. a. die Standortfrage erörtert und die in der Anlage dargestellte Fläche an der Maria-Hilfer Straße unter bestimmten Rahmenbedingungen als umsetzbar ermittelt. Der Stadtrat hatte damals mehrheitlich das Interesse an diesem zusätzlichen Bahnhalt bekundet. Nun hat die Deutsche Bahn bzw. das Ministerium die Umsetzung der Maßnahme beschlossen und möchte gemeinsam mit uns den Standort final entscheiden. 

Daher zwei Möglichkeiten: 

1.) Weiterverfolgung des ursprünglich geplanten Standorts an der Mariahilfer Straße ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Füssen.

(Wurde bereits 2021 beschlossen, dass dieser Standort nicht befürwortet wird)

Die Planung wurde von 2017 bis 2020 am Standort Mariahilfer Straße fortgeführt. 
Nachdem der Standort Froschenseestraße der sinnvollere und nachhaltigere Standort ist, hatte der Stadtrat im Jahr 2020 empfohlen, diesen dorthin zu verlegen und 2021 beschlossen, Verhandlungen zu den Umplanungskosten zu führen.
 
Das Ministerium ist bereit, den nachhaltig sinnvolleren Standort in der Froschenseestraße umzusetzen, wenn die Stadt sich an den Umplanungskosten beteiligt
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der finanzschwachen Situation kann die Bahn/das Ministerium der Stadt von ursprünglich 150.000 € auf 25.000 € Beteiligung entgegenkommen und das auf drei Haushaltsjahre aufgeteilt.

2024 = 5.000 €, 2025 = 10.000 € und 2026 = 10.000 €. 

2.) Weiterverfolgung des Standorts an der Froschenseestraße mit Beteiligung der Stadt Füssen an den rund 250.000 € (Um-)Planungskosten in Höhe von 25.000 € auf drei Haushaltsjahre aufgeteilt. 

Vorteile

  • P+R Parkplätze vom Zentrum Bahnhof nach außen verlagern (Weniger Verkehr im Zentrum)
  • Keinen zusätzlichen Verkehr in die Mariahilfer Straße leiten 
  • Keinen zusätzlichen Busverkehr in die Mariahilfer Straße leiten 
  • Bessere Anfahrbarkeit an der Froschenseestraße von verschiedenen Richtungen

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt dem Vorschlag der DB InfraGO bzw. dem Vorschlag des Bayerischen Bauministeriums zu, den optimierten Bahn-Halt Füssen-West mit Standort an der Froschenseestraße umzusetzen und sich an den (Um-)Planungskosten zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung der Stadt Füssen an den Planungskosten (Planungskosten ca. 200.000 bis 250.000 €) beläuft sich auf eine Höhe von 25.000 € auf drei Haushaltsjahre aufgeteilt (2024 – 2026).

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Derday hakt nach und möchte wissen, ob die Stadt sich auch an den Baukosten beteiligen müsse. Herr Eichstetter kann hier grünes Licht geben. Es werden nur die oben genannten Planungskosten, gesplittet auf die drei Haushaltsjahre, von der Stadt entrichtet werden müssen. 

Herr Meiler zweifelt an dem neuen Bahnhalt an der Froschenseestraße. Die Schwangauer fahren trotzdem mit dem Auto durch das Stadtgebiet und das Argument von Stadtrat Nieberle, dass  die Allgäu Kaserne durch die Aufstockung  den Bahnhalt Füssen-West  favorisieren wird,   sollte vernachlässigt werden. Er sieht eher eine zunehmende Verkehrsbelastung an der Froschenseestraße durch den   neuen Bahnhalt.

Herr Eichstetter zeigt Verständnis betont aber nochmals, dass die Stadt Füssen nur Einfluss auf den Standort hat, nicht aber auf die Frage, ob gebaut wird.
Dies wurde von der Regierung und der Deutschen Bahn aufgrund des    deutschlandweiten Innovationsprojekts so beschlossen.
   

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt dem Vorschlag der DB InfraGO bzw. dem Vorschlag des Bayerischen Bauministeriums zu, den optimierten Bahn-Halt Füssen-West mit Standort an der Froschenseestraße umzusetzen und sich an den (Um-)Planungskosten zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung der Stadt Füssen an den Planungskosten (Planungskosten ca. 200.000 bis 250.000 €) beläuft sich auf eine Höhe von 25.000 € auf drei Haushaltsjahre aufgeteilt (2024 – 2026).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung

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5. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 5
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5.1. Sachstandsmitteilung zum Umbau Luitpoldkreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Das technische Bauamt der Stadt Füssen teilt zum Umbau des Luitpoldkreisverkehrs folgendes mit:

2. Sachstandsmitteilung
-UPDATE vom 11.01.2024-

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, 

im Nachgang zur Informationsveranstaltung vom 29.11.2023 erhalten Sie in der Anlage den aktuellen Bauzeitenplan zur Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße-Prinzregentenplatz.

Gemäß diesem Bauzeitenplan wird entsprechend den Witterungsverhältnisse ein Baubeginn Ende Februar 2024 angestrebt, sodass Anfang Mai 2024 mit einer Fertigstellung der Arbeiten gerechnet werden kann (je nach Witterung). Zunächst erfolgt ab dem 26.2.2024 die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung. Voraussichtlich ab dem 29.2. starten dann die eigentlichen Bauarbeiten mit den Fräsarbeiten.

Abschließend möchten wir Sie vor Beginn der Bauarbeiten über Folgendes informieren:

  • Vollsperrung
die Baumaßnahme findet unter Vollsperrung statt. Für die Dauer der Gesamtmaßnahme wird eine großräumige Umleitung ausgeschildert. Während der Dauer der Bauarbeiten wird es im o. g. Bereich baustellenbedingte Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen geben. Der Termin der Vollsperrung wird kurz vor Baubeginn nochmals öffentlich bekannt gegeben. Ferner werden vor der Aufnahme der Bautätigkeit in diesem Bereich die Anlieger/innen durch ein neuerliches Informationsschreiben mittels Postwurfsendung informiert.

  • Bauablauf
solange es möglich ist, versuchen wir während der Bauzeit die Anfahrt der privaten Grundstücke zu gewährleisten. Selbstverständlich werden z.B. die Asphaltarbeiten unter Vollsperrung ausgeführt. Über auftretende Einschränkungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Nach den Asphaltfräsarbeiten werden die notwendigen Straßenkörper (Rand- Pflastersteine etc.) abgetragen, danach erfolgen die Anpassungsarbeiten im Straßen- und Gehwegbereich. U.a. wird die bestehende Kreisverkehrsfahrbahn um 1 m verbreitert, die provisorische Lichtsignalanlage durch eine festinstallierte Lichtsignalanlage ersetzt usw.

  • Müllabfuhr
die Müllabfuhr wird während der Baumaßnahme grundlegend, so wie gewohnt, den Müll abholen. 
Die Mülltonnen müssen ggf. dann zu einem Sammelort, welcher bekannt geben wird, gebracht werden. Anwohner, welche aus Altersgründen oder aufgrund eines Handikaps Probleme 
damit haben, die Mülltonne dorthin zu bringen, wenden sich bitte an die örtliche Bauleitung des ausführenden Unternehmens. Die Kontaktdaten werden aktuell zuvor durch Wurfzettel bekannt gegeben. Die ausführende Firma unterstützt Sie dann am Tag der Müllabfuhr. Es wird darum gebeten ggf. die Mülltonnen mit Ihrer Hausnummer, falls nicht ohnehin vorhanden, gut sichtbar zu kennzeichnen.

  • Versorgungsunterbrechungen (Strom, Wasser)
sollten planbare Unterbrechungen erforderlich sein, werden diese nur von kurzer Dauer sein und den betroffenen Anwohnern rechtzeitig mitgeteilt.

  • Menschen mit Handicap
da es verschiedenste Varianten und Ausprägungen von Handicaps gibt, bitten wir den Bedarf mit einem Projektverantwortlichen zu besprechen. Wir werden uns bemühen eine individuell auf Ihr Bedürfnis zugeschnittene Lösung zu finden.

  • Beweissicherung
vor Baubeginn findet im Auftrag der Stadt Füssen eine Bauzustandsdokumentation durch einen von der Stadt beauftragten Gutachter statt. Über die Besichtigung verfasst der Gutachter einen schriftlichen Bericht mit einer Fotodokumentation. Im Schadensfall wird dieser Bericht zur Schadensfeststellung herangezogen.

  • „Flüsterasphalt“
es bestehen verschiedene schallabsorbierende Asphalte. Die Erfahrungen mit lärmoptimierten Asphalten erfüllten nicht die Erwartungen hinsichtlich der Langzeitwirkung. Sie verursachen ferner einen erhöhten Unterhaltungsaufwand. Der lärmtechnische Effekt ist bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h gering, da hier die Geräusche der Motoren gegenüber den Abrollgeräuschen der Räder dominieren und nur letztere von den Eigenschaften des Asphaltes beeinflusst würden. Aufgrund der Mehrkosten solcher Asphalte bei Bau und Unterhaltung und dem geringen Effekt bei der Lärmvermeidung kann die Verwaltung deren Einsatz hier nicht empfehlen. 

  • Ansprechpartner
natürlich stehen wir gerne für Erläuterungen wie auch für Fragen zum aktuellen Planungsstand und für die nächsten Schritte zur Verfügung. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an folgende Ansprechpartner:

Projektleitung
Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Richard-Wagner-Straße 6
86356 Neusäß
Herr Michael Klob
Telefon: 0821 46059-79
Handy: 0172 / 8646043
E-Mail: m.klob@steinbacher-consult.com 

Baufirma
Josef Scheibel GmbH & Co. KG
Augsburger Str. 7 ½
87629 Füssen

Bauleiter
Herr Moritz Kistler
Telefon: 08362 / 5076-49
E-Mail: m.kistler@scheibel-fuessen.de 

Polier vor Ort
N.N.

Stadt Füssen
Technische Bauamt
Herr Reinhold Göster
Telefon: 08362 / 903-118
Mail: r.goester@stadt-fuessen.de

Ausführungsbereich der Baumaßnahme

Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme ist zeitlich so optimiert, dass eine weitere Verkürzung aus bautechnischer Sicht nicht möglich ist. Im Wesentlichen umfassen die Bauarbeiten folgende Einzelmaßnahmen im o. g. Bereich;

- die bestehende Kreisverkehrsfahrbahn wird um 1 m verbreitert,
- die Pflasterflächen des Kreisverkehrs werden zurückgebaut und asphaltiert,
- die „Ausbauchungen“ im östlichen Bereich des Kreisels werden begradigt,
- die vorhandenen Restflächen des Kreisverkehrsplatzes erhalten eine Deckensanierung,
- die provisorische Lichtsignalanlage wird durch eine festinstallierte Lichtsignalanlage ersetzt,
- zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird ab der Einmündung Bahnhofstraße bis zur Ampelanlage in der Luitpoldstraße und im nördlichen Bereich des Kreisels ein fest installiertes Geländer hergestellt,
- durch die Stadtwerke Füssen wird der Austausch eines Oberflurhydranten gegen einer Unterflurhydranten baubegleitend ausgeführt,
- die Fahrbahnteiler in dreieckiger Form im Bereich des Verkehrskreisels werden bodengleich abgesenkt,
- der nördlich gelegene Stellplatz mit Grünflächen wird zurückgebaut sowie werden die Borde auf Gehwegniveau angehoben und der Bereich wird neu gepflastert.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Technischen Bauamt Füssen

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Metzger wünscht sich einen täglichen und direkten Mitteilungsweg an alle Rettungsdienste zur Gewährleistung der Rettungswege. 

Herr Eichstetter verspricht, dass   der direkte Weg zum Bahnhof für die Rettung frei bleibt. Es wird ein tägliches Update an die Polizei und Rettungsdienste geben. 

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6. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 6

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschliessend 7

Diskussionsverlauf

Frau Fröhlich gibt zwei Anfragen von Bürgern an Herr Eichstetter weiter und möchte zur ersten Anfrage wissen, wie die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet geregelt ist. Es gibt Straßen, die nicht beleuchtet sind, manche nur teilweise oder sind einige sogar kaputt?

Herr Eichstetter    erklärt, dass es ein Beleuchtungskonzept gibt. Manche Straßen sind nur einseitig beleuchtet, bestimmte wichtige Straßen bzw. Wege bleiben beidseitig beleuchtet. Einige fahren auf 30 Prozent herunter. Zudem stellt die Stadt mit dem EWR zusammen auf die sparsameren LED-Lampen um.

Die zweite Frage von Frau Fröhlich bezieht sich auf die Räumpflicht im Winter.  Was passiert, wenn ein Grundstückeigentümer seiner Räumpflicht nicht nachkommt?  Erhält er sofort einen Mahnbescheid?

Nach Kenntnis werden die Eigentümer mit Fristsetzung angeschrieben, wird dem nicht Folge geleistet, ergehen Verwarnungen oder Bußgeldbescheide. Sollte der Räumpflicht dann immer noch nicht nachgekommen sein, wird die Stadt dieser nachgehen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen (kostenpflichtige Ersatzvornahme bei Gefahr in Verzug).

Sinnvoll ist es, die Meldoo App zu nutzen und die Stadt zu informieren, wenn ein Eigentümer seiner Räumpflicht nicht nachkommt.

Datenstand vom 16.10.2024 09:51 Uhr