Datum: 27.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:39 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2024 sowie Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027 (Verlustausgleiche an Stadtwerke Füssen) und Änderung der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Stadtwerke Füssen und städt. Forggensee-Schifffahrt Füssen
3 Bekanntgaben und Informationen
4 Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024
5 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 1

Diskussionsverlauf

Frau  Vesenmayer überreicht Herrn  Eichstetter   1600 Unterschriften zum Bürgerbegehren  „Erhalt des Dreitannenbichels“. Mit deutlichen Worten möchte sie und die Mitglieder des Vereins Füssen - West  darauf aufmerksam machen, dass  sie sich gegen eine Bebauung am geplanten Standort   aussprechen.  Es gäbe zwei sinnvollere Plätze für den Bau von „ Betriebswohnungen“.
Füssen - West soll zukunftsfähig sein, verkaufen sie nicht die Heimat, appelliert sie an den Rathauschef.

Herr Eichstetter dementiert die Aussage, dass durch die  Zuwegung 5 bis 10 Meter vom Hang entfernt werden sollen. Es sind nur 3 ½ Meter. Außerdem ist die Stadt Füssen auch nicht Eigentümer dieses Grundstücks. Lediglich der Dreitannenbichl ist eine Liegenschaft der Stadt Füssen. Die Adressen werden nun von der Verwaltung nach seiner Richtigkeit geprüft und in der nächsten Stadtratssitzung den Mitgliedern des Stadtrates zur Entscheidung eines  Bürgerbegehrens vorgestellt, erklärt weiter Herr Eichstetter. 

Herr Brecht möchte wissen, wieviel Zweitwohnungen die Stadt Füssen aktuell anerkannt hat?

Herr Eichstetter gibt an, dass es ca. 1615 Zweitwohnungen in Füssen gibt.

Ein weiterer Bürger fordert die Mitglieder des Stadtrates auf, eine Baumverordnung zu erstellen.
Der Wunsch wäre, dies auch in den nächsten 6 Monaten umzusetzen.

Herr Eichstetter erklärt, dass dies bereits in einer Stadtratssitzung ausführlich debattiert wurde. Es gab verschiedene Gründe, warum diese nicht eingeführt wurde. Vor- und Nachteile wurden damals explizit diskutiert. 
Herr Dr. Metzger schaltet sich ein und erklärt, dass er damals den Antrag im Stadtrat dazu gestellt hatte. Er dementiert auch, dass es nicht der Wahrheit entspreche, dass die Mehrheit der Städte eine Baumschutzverordnung haben. Es gibt genaue Vorschriften für eine selbige Verordnung, das wäre nicht unbedingt von Vorteil für die Stadt. 

Herr Angeringer sieht dies ebenfalls problematisch. Ein Baumkataster gibt es, jedoch nur für öffentliche Bäume. Personell wäre die Stadtverwaltung zudem gar nicht in der Lage so eine Verordnung aufzustellen. Es müsste jeder einzelne Baum auch im privaten Bereich ermittelt werden. 

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2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2024 sowie Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027 (Verlustausgleiche an Stadtwerke Füssen) und Änderung der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Stadtwerke Füssen und städt. Forggensee-Schifffahrt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 30.01.2024 den Haushalt der Stadt Füssen für das Jahr 2024. Mit Schreiben vom 14.02.2024 teilte das Landratsamt mit, dass mit diesem Haushaltsentwurf keine Genehmigung erteilt wird.

Hauptgrund sind die Verlustausgleichszahlungen an den städtischen Eigenbetrieb der Stadtwerke. Diese waren bereits in den Haushaltsvorberatungen Thema. Die Stadt Füssen kommt seit vielen Jahren nicht der gesetzlichen Vorgabe des § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung nach, Verluste älter als 5 Jahre auszugleichen. Die Rechtsaufsichtsbehörde findet hierbei in ihrem Versagungsschreiben deutliche Worte. Den Stadtwerken kann aus Sicht der Aufsichtsbehörde keine erfolgreiche Bewirtschaftung bescheinigt werden. In den entsprechenden Erfolgsplänen sind nach den vorliegenden Unterlagen über viele Jahre zum Teil auch größere Verluste erwirtschaftet worden. So sind bis zum Jahr 2017 knapp 2,38 Mio. € an Defiziten aufgelaufen. Nach § 8 Abs. 1 EBV soll der Jahresgewinn des Eigenbetriebs so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen nach § 6 Abs. 2 EBV mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Gemäß § 8 Abs. 2 EBV ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Demnach ist die Stadt Füssen seit vielen Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, die Verluste des Eigenbetriebes Stadtwerke auszugleichen.

Aktuell reichen nicht ausgeglichene Verlustvorträge bis ins Jahr 2011 zurück. D. h. bereits im Haushalt 2017 hätte der Ausgleich erfolgen müssen. Im Hinblick auf die beabsichtigte Gründung einer neuen Unternehmensform für die Stadtwerke wird nun die bislang in den Haushaltsgenehmigungen darauf verwiesene Verpflichtung auf die Verlustausgleiche eingefordert und führt dazu keine Genehmigung zu erteilen. Das Landratsamt fordert die Stadt nun dazu auf, die ausstehenden Verlustvorträge spätestens bis zur Gründung der neuen Unternehmensform auszugleichen. Die bislang geführte Praxis über die letzten 15 – 20 Jahre die Verlustausgleichszahlungen an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt fest zu machen wird nicht mehr geduldet.

Der neue Haushaltsentwurf sieht nun im Jahr 2024 und 2025 jeweils ca. 1,134 Mio. EUR an Verlustausgleichszahlungen an die Stadtwerke vor. Um diese zusätzlichen Mittel aufbringen zu können wurde die Verwaltung vom Bürgermeister beauftragt weitere Reduzierungen der Ausgabeansätze vorzunehmen. Es wurden deshalb weitere Mittel in den Bereichen des Unterhalts von städtischem Vermögen reduziert. Es sei deshalb hier ein wichtiger Verweis auf den Art. 74 Abs. 2 GO gegeben, welcher seitens der Stadt fordert Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Mit diesen weiteren Reduzierungen muss klar sein und verdeutlicht werden, dass insbesondere die kommunale Infrastruktur weiter stark belastet und einem Investitionsstau nicht entgegengewirkt werden wird. 

Da nicht alle Verlustvorträge im Jahr 2024 eingeplant und aufgebracht werden konnten hat dies auch zur Folge, dass die Gründung einer neuen Unternehmensform bei den Stadtwerken erst frühestens zum 01.01. 2026 erfolgen kann.

Es sei festgestellt, dass sich die Verlustvorträge im Bereich der Parkierungsanlagen seit 1998 auf knapp 8 Mio. Euro belaufen. Gemäß Aufzeichnung der Stadtwerke vom 15.02.2024 sind noch folgende Ausgleich offen. Planerisch finden sich diese nun in 2024 und 2025 wider. 


Da eine Vielzahl an Änderungen im Haushalt stattfinden mussten ist die Haushaltssatzung neu zu beschließen.  Der Vorbericht sowie alle Unterlagen wurden entsprechend überarbeitet. Die Änderungen im Investitionsprogramm wurden rot hinterlegt. Eine Aufstellung der Veränderung von Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt mit wesentlichen Änderungen wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls haben die Stadtwerke an ihren Wirtschaftsplänen Änderungen vorgenommen. Weshalb auch diese nochmals neu zu beschließen sind.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1 Haushalt Stadt Füssen:

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2024 als Satzungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2023 – 2027 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.


Beschlussvorschlag 2 Stadtwerke Füssen:

Der Stadtrat beschließt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Füssen, Bereiche Wasser, Abwasser, Parkierung für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung der vorgelegten Entwürfe.

Beschlussvorschlag 3 Städtische Forggensee-Schifffahrt:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der städt. Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des    vorgelegten Entwurfs.

Diskussionsverlauf

Die aktuell nicht ausgeglichenen Verlustvorträge reichen bis ins Jahr 2011 zurück. Im Haushalt 2017 hätte dieser Ausgleich erfolgen müssen. Herr Schulte fragt beim Stadtkämmerer Klöpf nach, wer denn dies der Stadt vorschreibt.

Herr Klöpf erklärt, zum einem wurde dies  damals im Stadtrat beschlossen und zum anderen wies der Kommunale Prüfungsverband mehrmals darauf hin.

Frau Deckwerth erwidert, dass Nachjustieren hier der falsche Ausdruck sei, man verwendet dies, wenn man ein Ziel vor Augen hält. In diesem Fall stehen erhebliche Summen im Raum.
Außerdem moniert sie die Information, dass im Haushalt mehr als 2 Millionen Euro fehlen und dies nicht sofort an die Mitglieder des Stadtrates ging.

Herr Eggensberger teilt mit, er versteht die Frage nicht, schließlich sei sie ja zur damaligen Zeitpunkt Mitglied des Stadtrates gewesen.

Eine weitere Meldung kam von Stadtrat Doser. Er erinnert daran, dass die Freien Wähler damals aus diesen Gründen dem Haushalt nicht zustimmten. Die Thematik war allen bekannt. Die SPD hingegen winkten diesen ab.

Herr Dr. Metzger pflichtet ebenfalls bei, er hat den Eindruck, dass mit dem jetzigen Bürgermeister die gestellten Aufgaben schnell und pflichtbewusst aufgearbeitet werden.

Herr Eichstetter fasst nochmals zusammen und erklärt, dass das Schreiben zum nicht genehmigten Haushalt mit Eingangsstempel vom 19.02.2024 nachmittags einging.

Am Folgetag wurde das Thema von der Verwaltung sofort bearbeitet und dann dem Fraktionsbeirat vorgelegt. Der Vorwurf, zu spät zu informieren, weist er entschieden zurück.

Herr Gmeiner fügt an, dass aus diesem Grund am 20.02.2024 fristgerecht nochmals zu einer öffentlichen Sitzung mit dem TOP Haushalt 2024 eingeladen wurde.

Beschluss 1

Haushalt Stadt Füssen:

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2024 als Satzungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2023 – 2027 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Stadtwerke Füssen:

Der Stadtrat beschließt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Füssen, Bereiche Wasser, Abwasser, Parkierung für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung der vorgelegten Entwürfe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Städtische Forggensee-Schifffahrt:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der städt. Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung  des    vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Sanierung der Stützmauer Tiroler Straße
Der noch ausstehende Metallhandlauf wurde am 26.02.2024 angebracht. Die Baumaßnahme ist damit abgeschlossen. 



Beschlussvorschlag

-

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4. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 4

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 5

Diskussionsverlauf

Herr Weisenbach bittet darum, den  Tagesordnungspunkt „Vorstellung Jugendparlamentsbeirat“  für die nächste Stadtratssitzung mit aufzunehmen.

Datenstand vom 25.04.2024 11:08 Uhr