Datum: 23.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben & Informationen
2 Bürgerfragestunde
3 Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Weißensee Bedarfsanerkennung für die neuen Kinderbetreuungsplätze
4 Ausarbeitung eines kommunalen Energienutzungsplans (ENP) für das Stadtgebiet Füssen; 2. Sachstandsbericht
5 Vorstellung der Vorstudie zur Machbarkeit einer gebietszentralen Wärmeversorgung Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
6 Hopfen am See; Radweglückenschluss - Planungsstand und weiteres Vorgehen
7 Anträge, Anfragen

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1. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 1
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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 2
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3. Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Weißensee Bedarfsanerkennung für die neuen Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Entsprechend dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (Art. 7 BayKiBiG) entscheidet die Gemeinde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder über die örtliche Bedarfsplanung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung. Damit den Voraussetzungen zur Förderung der Kindertageseinrichtung in Weißensee im Rahmen des Art. 10 BayFAG Rechnung getragen wird, bedarf es einer Beschlussfassung zur Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze durch den Stadtrat.

Bedarfserklärung

1.        Allgemeines

Aufgrund der aktuellen Bedarfsprognose besteht Bedarf, weiterer Betreuungsplätze für Kinder im U3- und Ü3-Bereich im Ortsteil Weißensee zu schaffen. Ferner um den derzeit noch betriebenen und eingerichteten Kindergarten „Kinderschule Weißensee“ in der Pfrontener Straße 45 in eine dauerhafte Lösung zu überführen, da nur noch ein befristetes Mietverhältnis bis Ende 2028 vorliegt.

2.        Bedarfsprognose

Auf der Basis der vorliegenden Bevölkerungsprognose und ungefähren Einschätzung der Nutzungsquoten ergibt sich folgende Bedarfsprognose;

Für die Kindergartenkinder (Ü3):
aktueller Bedarf 2 Gruppen, ab ca. 2027 wird die Zahl 50 so deutlich überschritten, dass sich ein Bedarf von 3 Gruppen ergibt; der Bedarf geht aber - ändert sich nichts bei den Zuzügen - ab 2032 auf einen Bedarf von 2 Gruppen zurück.
 
Für Krippenkindern (U3):
hier wird aktuell noch eher von einer geringen, dann aber zunehmenden Nutzungsquote ausgegangen. Aktueller Bedarf 1 Gruppe (ca. 9 - 12 Kinder), ab 2027 steigt der Bedarf auf ca. 14 bis 18 Kinder, also ggf. auf 2 Gruppen; er geht zwar dann ebenfalls wieder zurück. Hier wird damit gerechnet, dass der Rückgang der Kinderzahlen durch die Erhöhung der Nutzungsquoten kompensiert wird, es also bei einem Bedarf von 2 Krippengruppen bleibt.
Aktuell ist im Ortsteil Weißensee keine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren möglich, da keine Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren verfügbar ist bzw. besteht. Derzeit müssen 8 Kinder aus Weißensee Krippen in Füssen besuchen.
 
3.        Fazit

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Ortsteil Weißensee in jedem Fall 3 Gruppen benötigt werden (2 x Kindergarten und 1 x Krippe), um dem Betreuungsbedarf der Eltern gerecht werden zu können. Ferner wird ggf. eine flexible Lösung angestrebt, sodass eine Anpassung an die Entwicklung möglich ist. U. U. gelingt dies durch Austausch zwischen den Ortsteilen Füssen und Weißensee.

Aktueller Stand der Ausbauplanung
Auf Grundlage der o. g. Bedarfsprognose beschloss der Stadtrat der Stadt Füssen mit Beschlussfassung vom 26.11.2023 die Planung für einen Neubau einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung in Weißensee voranzutreiben. Die Einrichtung wird nach Abschluss der Baumaßnahme über 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätze verfügen.

Neue Kita-Projekte
Mittelfristig werden in den nächsten Jahren zusätzliche Kapazitäten sowie neue Einrichtungen u. a. eine 4-gruppige Kindertagesstätte (3 Kindergarten-, und 1 Krippengruppe) in Füssen-West, Hiebelerstraße, unter der Trägerschaft der Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. und mit dem 6-gruppigen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Gabriel in der Birkstraße in Füssen geschaffen. Fertigstellung beider Einrichtungen ist vsl. Mitte 2027.

Fachberatung
Grundlage für die genannte Bewertungssituation bildete die Entwicklungsprognose durch das Basis-Institut aus Gundelsheim in Zusammenarbeit mit der UNI Bamberg vom Juli 2023.
Durch die jährliche Aktualisierung der Prognosedaten zur Kinderzahlentwicklung und deren
Abgleich mit der Bestandsentwicklung von Kita-Plätzen, werden die laufenden Planungen
regelmäßig überprüft, neue Versorgungslücken identifiziert und entsprechend neue
Planungen aufgesetzt.

Abschließend
Der Hintergrund für den hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen liegt in der Zunahme der Kohorten in den verschiedenen Altersklassen. Diese Zunahme, sowie der Rechtsanspruch der Eltern und die gesellschaftlichen Veränderungen bedingen die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus von Kindertagesbetreuung. In Folge wird der Bedarf für eine dreigruppige Kindertagesstätte in Weißensee befürwortet. Der Neubau für 65 Plätze (15 Krippen- und 50 Kindergartenplätze) ist somit bedarfsgerecht.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in Weißensee wird der Bedarf für 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Stadtrat über den weiteren Planungsstand zu informieren.

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4. Ausarbeitung eines kommunalen Energienutzungsplans (ENP) für das Stadtgebiet Füssen; 2. Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zuletzt wurde am 26.09.2023 über den aktuellen Stand zur Erstellung eines Energienutzungsplans für das Stadtgebiet Füssen berichtet. Zeitgleich hat etwa das beauftragte Institut für Energietechnik in enger Abstimmung mit der Verwaltung mit der Ausarbeitung des Energienutzungsplans begonnen. Die in der Ausarbeitung behandelten Themenbereiche werden dabei u.a. in nachfolgende Handlungsbereiche untergliedert;

  • Energiebilanz Ist-Zustand,

  • Potenzialanalyse Energieeinsparung,

  • Potenzialanalyse Energieerzeugung,

  • Kommunaler Maßnahmenkatalog,
  • Schwerpunktprojekte,
     - energetisches Sanierungskonzept des Bestandsgebäudes Ziegelwies (Sanierungsfahrplan)
     - Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften; Bauhof, Feuerwehr, BSP, Rathaus 
        (Wärmeverbundlösung)
  • Dokumentation & Berichte.

Ziel der Ausarbeitung ist es, Potenziale und Wege aufzuzeigen, wie die in Füssen benötigte Energie zu einem größtmöglichen Anteil regenerativ erzeugt und bereitgestellt werden kann.
Am Anfang der Konzepterarbeitung erfolgte durch das beauftragte Institut für Energietechnik die energetische Datenerhebung und Bedarfsanalyse. Aktuell werden in einem nächsten Schritt verschiedene denkbare Szenarien für die Füssen Energiewende ermittelt und alternative Versorgungsstrategien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit analysiert. Voraussichtlich Mitte 2024 wird der Energienutzungsplan vollständig fertiggestellt sein. 

Herr Schafberger und Herr Stark vom Institut für Energietechnik werden in der heutigen Sitzung die Ausarbeitung der vergangenen 6 Monate, u. a. Ergebnisse des Ist-Zustands, Schwerpunktprojekt Wärmeverbund vorstellen und kurz erläutern. 

Folglich eine kleine Zusammenstellung für (mögliche) Maßnahmen aus der Umsetzung des ENP der Stadt Füssen, die Liste ist beispielhaft und nicht vollständig.

- Optimierung Energiemanagement kommunale Liegenschaften, Plausibilitätsprüfung etc. 
- Untersuchung Eigenstromerzeugung auf kommunalen Liegenschaften und Planungsumsetzung
-  Energieoptimierte Bauleitplanung
-  Abwasserwärmenutzung
-  …

Der kommunale Energienutzungsplan dient hierbei als informelle Planungsgrundlage und hält idealerweise Einzug in die nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Füssen. Dies bedarf auch einer engen Einbindung des zukünftigen Kommunalunternehmens Stadtwerke Füssen, die ggf. als kommunaler Wärmeversorger eine entscheidende Rolle bei der Wärmewende für die Gesamtstadt einnehmen können.
Der Abschluss der Erarbeitung des kommunalen Energienutzungsplans ist wie o. g. für Mitte des Jahres 2024 vorgesehen. Die Gremien werden rechtzeitig und ausführlich über den abschließenden Energienutzungsplan sowie die darin festgehaltenen Ergebnisse unterrichtet.

Abschließend kurz zum Sachstand kommunale Wärmeplanung
Auf Grundlage der Förderantragstellung vom Oktober 2023 war ursprünglich geplant, ab Februar 2024 die Ausschreibung für die kommunale Wärmeplanung zu starten, sodass Mitte 2024 mit der Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans hätte begonnen werden können.
Da aufgrund des „60-Milliarden-Lochs“ im Bundeshaushalt und lt. Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 11.01.2024 unklar ist, wann und in welcher Höhe Bundesfördermittel wieder bewilligt werden, ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass bis April/Juni 2024, wie geplant, kein Zuwendungsbescheid für die Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans für das Stadtgebiet Füssen vorliegt. Des Weiteren besteht hierbei das mögliche Risiko, keine Förderung bewilligt zu bekommen und die Gesamtkosten selbst tragen zu müssen.
Lt. aktueller Mitteilung vom 23.01.2024 werden zumindest Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind, weiterhin bearbeitet, wann und in welcher Höhe Fördermittel gewährt werden, ist aber weiterhin unklar. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zum Energienutzungsplan zur Kenntnis.



Anlage/n:
Präsentation IfE / Zwischenbericht ENP-Stadt Füssen

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5. Vorstellung der Vorstudie zur Machbarkeit einer gebietszentralen Wärmeversorgung Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Entwicklung des Baugebiet „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ in Weißensee wurde im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine Vorstudie zur Machbarkeit einer gebietszentralen Nahwärmeversorgung für das gesamte Neubaugebiet beauftragt. Die Vorstudie soll aufzeigen, wie eine Umsetzung eines Wärmenetzes technisch als auch wirtschaftlich realisiert werden könnte, mit dem Ziel einer möglichst CO2-neutralen Wärmeversorgung. Innerhalb der Studie wurden verschiedene Konzepte zur sicheren und umweltschonenden Wärmeversorgung betrachtet und hinsichtlich ihrer Effektivität, Klimaverträglichkeit und Kosten bewertet. Das zentrale Ziel lag darin, möglichst umfangreiche Optionen und Konzepte zu betrachten und eine engere Auswahl an konkreten Versorgungskonzepten für eine ggf. folgende Machbarkeitsstudie zu erhalten.

Die Erkenntnisse, die durch die Variantenuntersuchung innerhalb der Vorstudie gewonnen wurden, werden in der heutigen Sitzung durch Herrn Dipl. Ing. Klaus-Peter Dietmayer, der mit der Ausarbeitung der Vorstudie beauftragt wurde, vorgestellt und erläutert.

Ergebnis der Vorstudie
Im Rahmen der Vorstudie wurden in Anbetracht ökologischer sowie ökonomischer Aspekte zunächst unterschiedlichste Szenarien betrachtet. Als Versorgungslösungen wurden dabei u. a. folgende Varianten, alternativ zum fossilen Erdgas, untersucht:

V1; dezentrale Wärmeerzeugung via Luft/Wasser-Wärmepumpen
Wärmepumpen die der Außenluft Wärme entziehen haben aus Kostengründen und wegen der vergleichsweisen zumeist unkomplizierten Installation gegenwärtig einen großen Marktanteil.
Bei der dezentralen Variante mit Luft-/Wasser-Wärmepumpen bleibt die Wärmeversorgung im Grunde den Bauherren überlassen und die Stadt hat nur geringen Einfluss auf die Umsetzung (über planerische Festsetzungen). 

V2; zentrale Wärmeerzeugung mit einem Biomassekessel (Holzpellets)
Ein Nahwärmenetz auf Basis von Biomasse auf Grundlage von Holzpellets ist möglich, durch den Pelletkessel können im Jahresgang zukünftig Verbräuche für Wärme und Warmwasser regenerativ über Biomasse gedeckt werden.

V3; kaltes Nahwärmenetz
Die Variante kalte Nahwärme wurde nicht weiter betrachtet, da sie aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist.

V4; Blockheizkraftwerk
Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme bspw. aus Holzverbrennung sind
insbesondere im niedrigen Leistungsbereich unter 1.000 kW bisher deutlich von der Wirtschaft-
lichkeit und einer Betriebssicherheit für den automatischen Betrieb entfernt. Deshalb wurde diese
Lösung, obwohl energetisch interessant, hier nicht in den Variantenvergleich einbezogen.



Variantenvergleich
Grundlage der Betrachtung bildete eine Wärmeverbrauchsanalyse des Neubaugebietes und der darauf beruhenden Bewertung der technischen Konzepte. Für die Varianten wurde ebenfalls eine Energie- sowie CO2eq-Emissionsbilanz erstellt. Im Anschluss daran wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, wobei aktuelle Förderprogramme in den Untersuchungsgegenstand einbezogen wurden.

Fazit
Momentan ist die Thematik aufgrund der breiten Klimawandeldiskussion einer großen Dynamik unterworfen. Daraus resultierend sind die wirtschaftlichen Rahmendaten sehr schwer verbindlich für die Zukunft ein- und abzuschätzen. In Hinblick auf den Einsatz von regenativen Energien ist die Installation einer Pelletheizung eine ökologisch sinnvolle Alternative. Die endgültige Festlegung des Energiekonzeptes richtet sich also nach dem Schwerpunkt der Zielsetzung. Die Kenntnisse, was getan werden kann, liegen auf Grundlage der Vorstudie vor, die organisatorischen Strukturen, die die Stadt bei ihren Klimaschutzvorhaben unterstützen sollen, sind somit geschaffen.

Empfehlungen zur Wärmeversorgung
Die betrachteten Varianten 1 (Wärmepumpe) und 2 (Pellets) für die Wärmeversorgung des Neubaugebietes liegen in ihrer Wirtschaftlichkeit nahe zusammen und sind im Rahmen der Genauigkeit der Studie und unter Berücksichtigung einer Förderung als in etwa gleichwertig zu bewerten.
Die mittleren jährlichen Kosten unterscheiden sich nur gering. Die Nutzung von Pellets gilt als klimafreundlich, da sie bei uns als nahezu CO2-frei eingestuft wird. In Summe kann daher die Variante Nahwärmeversorgung mit Biomasse auf Grundlage von Holzpellets empfohlen werden. 
Aber: Moderne Pelletkessel haben zwar im Vergleich zu den „älteren“ Holzfeuerungsanlagen einen geringen Schadstoffausstoß, aufgrund des Brennstoffes Holz erhöhen sich die Emissionen bei den Feinstäuben, Stickoxiden und Schwefeldioxid dennoch. Obwohl Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, lässt sich auch dieser nicht grenzenlos nutzen. Hinsichtlich der Aspekte, ob die Holzverbrennung als Co2-neutral einzuschätzen ist und Holz für Heizen sinnvoll ist, unterscheiden sich die einzelnen Beurteilungen. Durch den Einbau eines Feinstaubfilters könnte die Feinstaubemissionen weitestgehend gesenkt werden, werden zudem die Holzpellets aus regional anfallenden Nebenprodukten der Holzwirtschaft hergestellt und stammen aus der Region, stellt sich die Variante als durchaus gute Lösung dar.

Anmerkung LuftWP
Für den Fall, dass im geplanten Neubaugebiet die Energieversorgung der meisten Gebäude mit LuftWP erfolgt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Geräuschkulisse der Vielzahl an Ventilatoren für die Wärmepumpen zu Akzeptanzproblemen führt, insbesondere im Bereich der dichten Bebauung. Zudem muss gerade bei Dunkelflauten ein Großteil des Strombedarfs bis auf weiteres mittels fossiler Kraftwerke erzeugt werden, dieser Umstand verschlechtert somit kausal die CO2 - Bilanz von mit Strom betriebenen Heizsystemen, insbesondere bei elektrischer Direktheizung, auf die LuftWP unter solcher Bedingung und bei sehr niedrigen Außentemperaturen häufiger umschalten müssen.

Heizzentrale
Im Vergleich Holzheizung gegen Wärmepumpe spielt allerdings auch die Verortung der Heizzentrale und Lagerfläche für die Energieträger eine wichtige Rolle. Dies könnte bei einer Energieerzeugung als Zentral-Pelletheizung für Heizung und Warmwasser bspw. im Bereich eins Mehrfamilienhauses durch Erweiterung der Tiefgarage im Untergeschoss realisiert werden. Durch geeignete Schalldämmmaßnahmen lässt sich auch die Lärmemissionen stark reduzieren. Nach Feststellung der Eignung und Genehmigungsfähigkeit muss die Verfügbarkeit vertraglich abgesichert und ggf. ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.





Betreibermodell
Vorausgesetzt der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss ein Nahwärmenetz aufzubauen, stellt sich die interessante Frage, wer das Nahwärmenetz zukünftig betreibt?
Für die Realisierung eines Nahwärmekonzepts gilt es als nächsten Schritt einen Betreiber zu finden. Dabei gibt es eine Vielfalt von Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile es individuell abzuwägen gilt.

Mögliche Wärmenetzbetreiber:

  1. Eine Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung
    ... z.B. wie das zukünftige Kommunalunternehmen Stadtwerke Füssen oder eine GmbH mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

  1. Eine Energiegenossenschaft, Bürgergenossenschaft
    ... an der die Kommune ggf. Anteile gezeichnet hat, z.B. bestehende Genossenschaft, Unternehmen, Privatperson

  1. Eine privatwirtschaftliche Lösung
    ... z.B. mit einem externer Energieversorger oder Dienstleister (Contractor); ewr, Biomassehof Allgäu o. dgl.

Die Auswahl eines geeigneten Betreibermodells ist von den Akteuren und von der jeweiligen Struktur vor Ort abhängig. Generell ist es jedoch von Vorteil, wenn der Betreiber eines Nahwärmeprojektes bereits früh bekannt ist, da weitere Planungsschritte sehr stark davon abhängen.
Aufgrund der Komplexität der energietechnischen, regulatorischen und energiewirtschaftlichen Gegebenheiten, wie im geplanten Neubaugebiet in Weißensee bietet sich ein Betreibermodell durch das zukünftige Kommunalunternehmen der Stadtwerke Füssen für das gesamte Wohngebiet an.

Betreiberbeteiligung
Wenn es bei einer Sitzung gewünscht wird, stellt sich die Biomasse Allgäu gemeinsam mit der Südwärme AG als mögliches Energieversorgungsunternehmen gerne dem Stadtrat vor und erläutert u. a. die Themenbereiche; Contracting-Modelle, Öko-Energiekonzepte, Beteiligungsstrukturen usw.

Förderung
Für die Erstellung dieser Studie wurde im Vorfeld kein Förderantrag gestellt. Da als Voraussetzung für die eigentliche Machbarkeitsstudie die Umsetzung des Bausteins der Vorstudie notwendig ist, um eine realistische Grundlage zu erhalten.

Für Wärmenetze besteht generell eine Fördermöglichkeit durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Diese müsste in einem ersten Schritt beantragt werden und auf dieser Basis könnte eine weiterführende Machbarkeitsstudie beauftragt werden. 

Aufgrund der Förderkulisse ist es evtl. wirtschaftlich sinnvoll, dass ein Betreiber das Nahwärme-netz selbst betreibt und die Wärmelieferung mit den Abnehmern abrechnet.

Weiteres Vorgehen
Die Erkenntnisse, die durch das Wärmeversorgungskonzept gewonnen wurden, können darüber hinaus auch für andere Quartiere genutzt werden. Im konkreten Einzelfall bedarf es dazu jeweils vertiefter Betrachtungen in Form einer weiterführenden Machbarkeitsstudie.

Angesichts der immens großen Herausforderungen des Klimawandels, gerade im Bereich der Wärmeversorgung, wird es sicherlich sinnvoll sein, die genannten Fragen zu klären. Dahin wird der Stadtrat gebeten, die Feststellungen zum weiteren Vorgehen zu treffen, u.a.;
- Weiterführung der Konzeptstudie hin zur Machbarkeitsstudie?
- Ggf. Federführung für die künftige, weitere Projektabwicklung?
 
Bei einer Entscheidung zur Umsetzung einer Nahwärmeversorgung, müsste als erster Baustein ein Förderantrag gestellt werden. Mit einem Beginn zur Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie ist etwa 6 Monate nach Förderantragsstellung zu rechnen. Die Entscheidung hinsichtlich Nahwärmeversorgung; ja oder nein? ist auch Im Rahmen der Erschließungs- bzw. Bauleitplanung von wichtiger Bedeutung, da für das Wohngebiet bei der weiteren Planung u. a. die Haupttrasse für die Wärmeversorgungsleitungen und die Nahwärmeversorgungszentrale berücksichtigt werden müssen.

Betreibermodell: 
In Gesprächen mit regionalen Betreibern solcher Anlagen, stellt das Gebiet Pitzfeld keine wirtschaftliche Lösung für Betreiber und absolut nicht für den Anwohner dar.  Eine Energieform die am Ende den Anwohner mehr kostet, als die neue Wärmeversorgungskonzepte wie beispielsweise eine Wärmepumpe in Kombination mit Speicher und Photovoltaikanlage, bedeutet nur noch Spitzenlastabdeckung aus dem Netz. Die Wärmeversorgungsanlagen der Nachbarstrassen (Edelweissstr. & Eisenhutstr.) sind relativ neu und werden voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht getauscht, somit können diese Gebäude auch nicht in der Planung berücksichtigt werden. 

Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat nimmt das Wärmeversorgungskonzept für das Neubaugebiet „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ in Weißensee zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat spricht sich gegen einen Aufbau eines Nahwärmenetzes im zukünftigen
    Neubaugebiet „Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost“ in Weißensee aus.





Anlage/n:
Präsentation_Vorstudie_Nahwärme_ Pitzfeld

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6. Hopfen am See; Radweglückenschluss - Planungsstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Unter der Projektleitung des Staatlichen Bauamts in Kempten wurde die Entwurfsplanung für den Neubau des Radweges entlang der St2008 innerhalb der Ortsdurchfahrt Hopfen am See auf Basis des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, zweite Änderung zwischenzeitlich fortgeführt. 
Die Stadt Füssen ist an den Planungsbesprechungen beteiligt. Nach der voraussichtlichen Fertigstellung der Bauleistungen 2026 wird nämlich der Radweg in die Baulast der Stadt übergehen. 

Die Entwurfsplanung sieht neben dem Radweg auf einer Teiltrasse einen Fußgängersteg im Flachwasserbereich des Hopfensees vor. Diese Steganlage wie auch andere Änderungen an Bestandswegen oder -flächen, -verursacht durch den Neubau des Radwegs- sind in den Baukosten des Staatlichen Bauamts enthalten. Kostenträger für den Neubau ist das Staatliche Bauamt Kempten.

Die Entwurfsplanungen sind soweit abgeschlossen. Die Erläuterungsberichte und Planunterlagen der beteiligten Planungsbüros Klinger und Rösel werden als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Verhandlungen über die Nutzungsänderungen bzw. -erweiterungen auf den fremden Grundstücken werden vom Staatlichen Bauamt Kempten und den Grundstückseigentümern mit unterstützender Beteiligung durch die Stadt Füssen geführt. 

Beschlussvorschlag

Nach Vorstellung der aktuellen Entwurfsplanung erteilt der Stadtrat der Stadt Füssen sein Einverständnis mit den weiteren Schritten der Planung und baulichen Umsetzung und ermächtigt den Bürgermeister, die Vertragsverhandlungen zwischen dem Staatlichen Bauamt Kempten und den Grundstückseigentümern zu unterstützen, voranzutreiben und abzuschließen.

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschliessend 7
Datenstand vom 23.04.2024 12:13 Uhr