Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:36 Uhr bis 17:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
2.1 Vollzug der Geschäftsordnung; Wegfall der Geheimhaltung von nichtöffentlichen Beschlüssen
3 Aufgabenkritik - Zukünftige Bewirtschaftung der stadteigenen Gärtnerei
4 Kindertagesstätte St. Gabriel - Entwurfsplanung & Förderantrag
5 Neubau einer Kindertagesstätte "Wichtel" - Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. - Entwurfsplanung & Förderantrag
6 Einfacher Bebauungsplan Weißensee - See Süd; Verlängerung der Veränderungssperre
7 Städtische Forggensee-Schifffahrt; hier: Änderung der Betriebssatzung; Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses vom 09.07.2024
8 Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024
9 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Laut aktuellem Zensus hat Füssen 740 weniger Einwohner, stellt Herr Brecht fest und hakt beim Ersten Bürgermeister nach, wie das zustande kommt.

Herr Eichstetter gibt an, dass dies aktuell in der Prüfung sei.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Wie in der letzten Stadtratssitzung am 25.06.2024 mitgeteilt, wird unser Schreiben an die Hopfen Grund GmbH & Co.KG vom 05.07.2024 bekanntgegeben, ferner auch das Antwortschreiben des Herrn Conle vom 15.07.2024 – s. Anhänge 

  • Einbruchversuch Hintereingang (Treppenhaus) bei FTM in der Nacht 18./19.07.2024
Der Einbruchversuch wurde der Polizei gemeldet und eine Anzeige gegen unbekannt erstattet. Unsere Handwerker haben die Türe provisorisch so repariert, dass sie wieder abgesperrt werden konnte. In dieser Woche wird der Auftrag für eine fachgerechte Reparatur vergeben. 

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2.1. Vollzug der Geschäftsordnung; Wegfall der Geheimhaltung von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.06.2024 bei folgenden nichtöffentlichen Beschlüssen den Wegfall der Geheimhaltung beschlossen (Art. 52 Abs. 3 GO) (Abstimmung 21:0):

Stadtratssitzung vom 25.06.2024

Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für das Stadtgebiet Füssen; Vergabe der Ingenieurleistungen

Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, nach Vorliegen der verbindlichen Förderzusage von mind. 60%, den Auftrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für das Stadtgebiet Füssen an das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden für eine Angebotssumme in Höhe von brutto 99.031,80 € zu vergeben. 
Im Verlauf des weiteren Bearbeitungsfortschrittes, ist zu gegebener Zeit über den aktuellen Projektstand zu informieren.
Abstimmung: 20:0

Stadtratssitzung vom 23.04.2024


Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Weißensee
Vergabe von Planungsleistungen für die Freianlagenplanung

Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der stufenweisen Beauftragung des Ingenieurbüros geiger & waltner landschaftsarchitekten gmbh aus 87435 Kempten für die Objektplanung der Freianlagen im Zusammenhang mit dem Neubau der Kita in Weißensee zu. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, den entsprechenden Architektenvertrag mit diesem Planungsbüro abzuschließen.
Abstimmung: 20:1

Stadtratssitzung vom 27.02.2024


Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Weißensee
Vergabe von Planungsleistungen

Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt nach EU-weiten Vergabeverfahren der stufenweisen Beauftragung an folgenden Büros zu;

  1. Die Objektplanung für Gebäude und Innenräume wird an das Architekturbüro Matin & Lieb aus 87629 Füssen vergeben.

  1. Die Fachplanung für Heizung-Lüftung-Sanitär wird an das Ingenieurbüro HLS Dienstleistungen Seib aus 63762 Großostheim vergeben.

  1. Die Fachplanung für die Elektrotechnik wird an das Ingenieurbüro Körbl und Feneberg aus 87629 Füssen vergeben.

Der jeweilige Architekten- und Ingenieurvertrag ist als Stufenvertrag und zunächst für die Leistungsphasen 1 - 2 abzuschließen.

Die Vergaben der Fachplanerleistungen im EU-Unterschwellenbereich in der Zuständigkeit der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der zukünftige Finanzbedarf für die Maßnahme in Höhe von voraussichtlich 3,8 Mio € ist im Haushaltsplanentwurf 2025 ff. zu veranschlagen.
Abstimmung: 16:4



Errichtung einer Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FLSA) in der Kemptener Straße 
Vergabe der Leistung Neubau einer Lichtsignalanlage

Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der Vergabe für die Neuerrichtung einer Lichtsignalanlage auf etwa Höhe des Normas in der Kemptener Straße in Füssen an den preisgünstigsten Anbieter zu.

Der Gesamtauftrag soll an die Firma Scheibel aus Füssen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 94.679,02 € brutto vergeben werden.

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mit Norma und der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2024 ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 

Die Abstimmung fand wegen persönlicher Beteiligung ohne Stadtrat Thomas Scheibel statt.
Abstimmung: 19:0


Stadtratssitzung vom 28.11.2023


Änderung des Bauauftrages für die Firma Lutzenberger GmbH hinsichtlich des 1. Ausschreibungspaketes

Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Auftragserweiterung an die Fa. Lutzenberger wie in der Vorlage beschrieben zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit den geschätzten Mehrkosten von 516.162,16 € baulich umzusetzen.
Dem Nachtrag für die Baustelleneinrichtung mit den Mehrkosten von 70.847,28 € wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. Lutzenberger zu vergeben.

Abstimmung: 20:1



Aus- und Umbau der Verkehrsanlagen im Bereich Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz
Vergabe der Bauleistungen

Beschluss:
  1. Der Stadtrat stimmt der Vergabe für Los 1 (Straßen- und Tiefbauarbeiten) und Los 2 (Lichtsignalanlage) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Josef Scheibel aus Füssen zum Bruttoangebotspreis von 359.631,27 € für Los 1 und 51.543,48 € für Los 2 zu. 

  1. Der Stadtrat stimmt der Vergabe für Los 3 (Füllstabgeländer) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Strabag AG aus Reutte zum Bruttoangebotspreis von 48.447,58 € zu.

  1. Die zur entsprechenden Umsetzung erforderlichen Investitionsmittel werden im Haushalt 2024 ausreichend zur Verfügung gestellt, bzw. wird einer Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt.

Thomas Scheibel hat aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Abstimmung: 18:1



Stadtratssitzung vom 24.10.2023


Bundesstützpunkt Eishockey und Curling; 
Fördermaßnahme Sanierung der technischen Anlagen;
Vergabe der Planungsleistungen LOS 3 (Fachplanung Kältetechnik), hier Aufhebung der Ausschreibung

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der fehlenden zeitlichen Zusage des Planungs-Büros für Kältetechnik, zur rechtzeitigen Erstellung der Planungsleistungen für einen Austausch in der Schließzeit 2024, die Auslobung der Planungsleistung LOS 3 B aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen für die Kältemaschinen inklusiv der technischen Auslegung der Kältetechnik auf Basis der vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

Der Stadtrat stimmt der Vergabe mittels einer funktionalen Ausschreibung zu. Die Vergabe wird über den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland veröffentlicht.

Christoph Weisenbach hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmung: 19:1



Bundesstützpunkt Eishockey und Curling; Vergabe der Bau- und Planerleistungen für im Rahmen der Fördermaßnahmen 2023/2024 noch zu vergebenden Aufträge - hier Kältetechnik und Lüftungstechnik mit Maßnahmeschwerpunkt 2024

Beschluss:
Der Stadtrat erteilt der Verwaltung aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der zeitlichen Brisanz den Auftrag, die Planungs- und Bauleistungen des Antrags B auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Bieter und unter Einhaltung der Fördervorrausetzungen sowie innerhalb der zur Verfügung stehenden HH-Mitteln zu vergeben. Die Ergebnisse der Vergaben sind dem Stadtrat bekannt zu geben. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass das Finanzierungsrisiko aufgrund der vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Stadt Füssen liegt.

Wolfgang Bader und Christoph Weisenbach haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Abstimmung: 18:1



Vergabe der Bauleistungen für die Stauanlagen Ober- und Mittersee - Ertüchtigung der Standsicherheit; Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass der Bauauftrag zur Instandsetzung der Stauanlagen Ober- und Mittersee in Höhe von brutto 125.800,26 € an das Unternehmen Strommer Tiefbau, Schongau vergeben werden soll.

Christoph Weisenbach hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Abstimmung: 19:1



Erschließung des Baugebietes Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost 
Vergabe von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen

Beschluss:
  1. Die notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. rd. 30.000 € werden außerplanmäßig unter der Haushaltsstelle 6200.9511 bereitgestellt. 
Als Deckungsvorschlag werden die Haushaltsmittel aus der Haushaltsstelle 6200.9482, Baugebiet Eschach Ost Planung, i. H. v. 30.000 € verwendet.

  1. Der Stadtrat beschließt das Ing.-Büro Mooser aus Kaufbeuren mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Regenwasserentsorgung) zum vorläufigen Honorar in Höhe von 125.079,09 (brutto) für die Erschließung des Baugebietes Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost in den Leistungsphasen 1-9 der HOAI zu Lasten der Stadt Füssen zu beauftragen. Zunächst wird bis zur Leistungsphase 2 ein Honorar von voraussichtlich 17.000 € (brutto) beauftragt.

  1. Der Stadtrat beschließt das Ing.-Büro Mooser aus Kaufbeuren mit der Objektplanung für Freianlagen zum vorläufigen Honorar in Höhe von 23.675,74 € (brutto) für die Erschließung des Baugebietes Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost in den Leistungsphasen 1-9 der HOAI zu Lasten der Stadt Füssen zu beauftragen. Zunächst wird bis zur Leistungsphase 2 ein Honorar von voraussichtlich 3.000 € (brutto) beauftragt.

  1. Der Stadtrat beschließt das Ing.-Büro Mooser aus Kaufbeuren mit der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung u. Schmutzwasserentsorgung) zum vorläufigen Honorar in Höhe von 68.700,51 € (brutto) für die Erschließung des Baugebietes Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost in den Leistungsphasen 1-9 der HOAI zu Lasten der Stadtwerke Füssen zu beauftragen. Zunächst wird bis zur Leistungsphase 2 ein Honorar von voraussichtlich 4.000 € (brutto) beauftragt. Die Mitteldeckung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen.

  1. Für weitere Planungsschritte bzw. für die Umsetzung der Maßnahme werden weitere notwendige Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2024 ff. bereitgestellt.

Christoph Weisenbach hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Abstimmung: 19:1



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3. Aufgabenkritik - Zukünftige Bewirtschaftung der stadteigenen Gärtnerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 beschliessend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 3
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.07.2024 beschliessend 3.4.3

Sachverhalt

Am 16.07.2024 erfolgte in nicht öffentlicher HFSK Sitzung ein Empfehlungsbeschluss zur Umsetzung der neuen Pflanzbewirtschaftung.:
Der HFSK befürwortet die Verpachtung der Gärtnerei … und empfiehlt dem Stadtrat die Umsetzung zur Organisationsanpassung und Optimierung der Gärtnerei inkl. der Bepflanzung zum 01.01.2025 umzusetzen.

Prüfung am 24.02.2023 sowie 14.03.2023: Bauhof der Stadt Füssen
Der aktuelle Bauhofleiter wurde im Jahr 2023 neuer Bauhof-Leiter der Stadt Füssen. Zum Zeitpunkt der Prüfungen war der jetzige Bauhofleiter kommissarisch für den Bauhof verantwortlich. Laut Stellenplan gibt es im Bauhof 38 Stellen (ohne Gärtnerei). Die Gärtnerei gehört organisatorisch ebenfalls zum Bauhof (+4,6 Stellen).

Das Tiefbauamt der Stadt Füssen wurde zum festen Ansprechpartner im Rathaus für die Bauhofleitung ernannt.

Die Wichtigkeit der Schnittstelle zwischen Rathaus und Bauhof wurde erkannt. Die Bauhof-Leitung soll eine maximale verwaltungstechnische Unterstützung erhalten. Die genaue Ausgestaltung der Unterstützung muss noch definiert werden. Möglichkeiten sind beispielsweise die Ausweitung der Mitarbeiterkapazitäten in der Schnittstelle „Rathaus“, externe Beratungsunterstützung bis hin zu kurzfristiger Unterstützung über eine „Leiharbeitskraft“.

Die Bauhofleitung hat einen Bericht zu erstellen, welche empfohlenen Maßnahmen aus dem Bauhofgutachten bereits umgesetzt sind. Im Jahr 2024 erfolgt eine Überprüfung der noch offenen Maßnahmen durch den RPA.

Prüfung am 19.06.2023: Gärtnerei

Wie bereits erwähnt ist der Bauhofleiter ebenfalls für die Gärtnerei verantwortlich. 

Das Betriebsgebäude der Gärtnerei befindet sich nicht im Bauhof-Areal. In der Gärtnerei vor Ort obliegt die Führung bei der Leitung Gärtnerei.

Das Tiefbauamt wurde ebenfalls (wie bereits im Bauhof) zum festen Ansprechpartner im Rathaus für die Gärtnerei ernannt.


Interne kalkulatorische Prüfung im September 2023:
1. Wirtschaftlichkeit Gärtnerei: HH-Planung 2023
Für das Jahr 2023 wurde ein Defizit in der Gärtnerei von 428 T€ geplant.
In den Personalkosten sind aufgrund von PK-Aufteilungen noch nicht alle PK enthalten 

2. Aufteilung der Produktivstunden auf Kostenträger lt. Bauhofgutachten „Jahr 2020“
(Basis 4 VZ-MA)

Heute haben wir in der Gärtnerei 4,6 VZA = 15% mehr = 5.156 Produktivstunden.

3. Detailbetrachtung der personalintensiven Eigenzucht (= Kulturarbeiten)

5. Wirtschaftlichkeitsberechnung: Eigenproduktion vs. Zukauf

Bei der Angabe von 50.000 Pflanzen pro Jahr ergibt ich ein rechnerischer Produktionspreis von rund 4 Euro pro Pflanze.

Bei einer Annahme von 31.800 Pflanzen (siehe 1. Fortschreibung im HH-Konsolidierungskonzept) ergibt sich ein Produktionspreis von grob 6 € pro Pflanze.



Ein aktueller Pflanzenpreis in der Eigenzucht von 4-6 EURO pro Pflanze ist nicht wirtschaftlich.

Daher sind Kostensenkungsmaßnahmen mit
hoher Priorität zu beraten und zu quantifizieren.

Im Haushaltskonsolidierungskonzept (1. Fortschreibung) wurden diese unter ganz anderen Datengrundlagen hinsichtlich Pflanzenanzahl und Herstellungskosten pro Pflanze angegeben.

- Sommerpflanze: 1,18 € in Eigenzucht
- Winterpflanze: 0,36 € in Eigenzucht

Im Gesprächstermin am 27.07.2023 mit den Verantwortlichen der Gärtnerei wurde erläutert, dass die Angaben kurzfristig auf Zuruf entstanden sind und nicht vollumfänglich mit allen Zahlen berechnet wurde. 









Bau Gärtnerei 2013 – Historische Aufarbeitung:

Baukosten Gärtnerei 2013: 

Grundstückswert                      970.000€

Bürogebäude/Kopfbau              450.730€
Gewächshäuser                       377.744€  
Gesamt                       828.474€ / 1.798.474€

Die Gärtnerei wurde im Jahr 2012/2013 unter ebenfalls falschen Kalkulationen (schön) gerechnet. 
Die Kalkulationen wurden 2013 mit Zahlen einer Groß Gärtnerei kalkuliert, jedoch nicht mit einer Nutzung bzw. Auslastung von nur rund 40%-50% des Jahres. 











Weiteres Vorgehen: 
  1. Durch interne Umbesetzung des „Leiter Gärtnerei“ zum Feuerwehrgerätewart, kann die Stelle Leiter Gärtnerei ersatzlos gestrichen werden. 
  2. Der Vorarbeiter Gärtnerei mit Team kann direkt dem Bauhof (ist bereits seit 2022 der Fall) unterstellt bleiben. Kann sogar dem Grüntrupp gleichgestellt werden (vgl. auch Forderung der Bauhof Organisationsuntersuchung). = Gärtnertrupp
  3. Das Team Gärtnerei zieht in den Bauhof um. Sozialräume etc. wurden 2022 neu gebaut. 
  4. Fahrzeuge, Lager, Pflanzenlager kann im Bauhof stattfinden.
Sodass die Gärtnerei zukünftig räumlich am Bauhof sein wird. 
  1. Die Pflanzeinkäufe erfolgen per jährlicher Ausschreibung und erfolgt immer in Teillieferungen. 
Die Bestellungen hat der Grüntrupp/Gärtnertrupp mit der Bauhofverwaltung selbstständig durchzuführen und eine Jahresplanung zu erstellen. 
  1. Die jetzige Gärtnerei soll vollständig zum 01.01.2025 verpachtet werden 
  2. Ein neues Kreisverkehr Bewirtschaftungskonzept wurde vom Team Gärtnerei in Zusammenarbeit mit Team Grüntrupp, Friedhofsverwaltung, Bürgermeister, Tiefbauamt und FTM erarbeitet. 
  3. Eine Umsetzung der Maßnahme soll zum 01.01.2025 erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des HFSK vom 16.07.2024 und befürwortet die Optimierung der Bepflanzung und die neue strategische Ausrichtung des Gärtnertrupps. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zum 01.01.2025 umzusetzen. 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Fröhlich schlägt vor, mehrjährige Pflanzen in den Kreisverkehren einzusetzen, wie es in anderen Kommunen bereits gehandhabt wird.

Herr Eichstetter pflichtet bei und fügt an, dass dies in einem Gremium bereits besprochen wurde. Dafür wurde ein ganzes Konzept ausgearbeitet, welches nicht nur optisch die Kreisverkehre
aufbessert, zudem noch viel Geld gespart wird. 
  

Beschluss

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des HFSK vom 16.07.2024 und befürwortet die Optimierung der Bepflanzung und die neue strategische Ausrichtung des Gärtnertrupps. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zum 01.01.2025 umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätte St. Gabriel - Entwurfsplanung & Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 beschliessend 1.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Planungsfortschritt für den Neubau der Kindertagesstätte St. Gabriel ist nun soweit, dass der Bauantrag und die Förderanträge gestellt werden können. 




Die Planung wurde im Detail nochmal mit leichten Dachüberstand (20 cm) optimiert, um Regen der Außen Mauer fernzuhalten und teure Unterhaltsmaßnahmen zu reduzieren.






Bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten / -beträge wurde seitens des Technischen Bauamts folgende, erste „Prognose“ erstellt:


Förderfähige Fläche
Aktueller Kostenrichtwert

Förderfähiger
Gesamtbetrag
Voraus.
Fördersatz
Voraus.
Zuwendung
Voraus. 
Eigenmittel
1095 m²
6.926 €

7.583.970 €
56 %
4.247.023 €
rd. 4,9 Mio. €

Bei voraussichtlichen Kosten von 9.600.000€ werden voraussichtliche Eigenmittel in Höhe von 4.852.977 € benötigt.

Evtl. Preissteigerungen/Indexierungen sind abhängig von der baulichen Realisierung entsprechend noch zu berücksichtigen.

Zu diesen Kosten kommen die Fremdfinanzierungskosten der Stadt hinzu, da die Aufwendungen über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen. Auch die darin enthaltenen FAG-Zuwendungen sind für wenigstens 2 Jahre anteilig vorzufinanzieren!



Betriebsträgervereinbarung

Bezüglich der Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarung sollte die bisherige Vorgehensweise der Stadt beibehalten werden. Danach werden für die Kinderkrippen jeweils 100 % des Defizits und für die Kindergartengruppen jeweils 80 % des Defizits von der Stadt getragen. Bei gemischt genutzten Einrichtungen wie der bei der Kirchenstiftung Zu den Acht Seligkeiten geplanten beträgt die städtische Defizitübernahme bisher 90 %. 

Im Hinblick auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt zur Kindertagesstätte der Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. sollte ggf. versucht werden, künftig bei den gemischt genutzten Einrichtungen auf eine Defizitübernahme von 85 % zu kommen. Dies vor allem, wenn der Anteil der Kinderkrippengruppen im Verhältnis zu den Kindergartengruppen so untergeordnet ist (z.B. 1 : 4 bei der Lebenshilfe, 2 : 6 bei der Kindertagesstätte St. Gabriel).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Kitaplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Bauantragsstellung (Verwaltungsweg zu bearbeiten), der Förderantragstellung und die Vorbereitung (LV Erstellung) und Durchführung der Ausschreibungen, sobald der Förderbescheid eingegangen ist. Die Vergaben sind im zuständigen Gremium zu vergeben. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Eichstetter möchte sich bei der Kitaleitung, dem Bauamt und den Planern für die großartige Zusammenarbeit bedanken. Die wöchentlichen Treffen  sind wichtig, sehr zeitintensiv aber  letztendlich auch sehr zielführend.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Kitaplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Bauantragsstellung (Verwaltungsweg zu bearbeiten), der Förderantragstellung und die Vorbereitung (LV Erstellung) und Durchführung der Ausschreibungen, sobald der Förderbescheid eingegangen ist. Die Vergaben sind im zuständigen Gremium zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Kindertagesstätte "Wichtel" - Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. - Entwurfsplanung & Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 beschliessend 1.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Kindertagesstätte „Wichtel“ wird nun mit einer Vorschul-HPT ergänzt, sodass der Bedarf auch in diesem Segment bedient werden kann. 

Im nächsten Schritt muss der Bauantrag gestellt und anschließend/parallel die Förderanträge bei der Regierung von Schwaben und dem Landkreis Ostallgäu gestellt werden. 

Kostenanteile: 
Vorbehaltlich einer finalen Kostenkalkulation/Bauantragsreife sind für die Finanzplanung der Stadt folgende Kosten für 2025/2026/2027 einzustellen (bei 100 % Baukostenzuschuss) und rund 56-80% Förderung von der RvS. 

4.650.000 Euro netto, zzgl. Plannebenkosten, zzgl. Unsicherheiten rund 6.000.000 Euro.
Abzgl. Förderung verbleiben rund 2.000.000-3.000.000 Euro bei der Stadt Füssen. Genaue Zahlen erst nach Förderbescheid im Dezember 2024. 

Ausgaben
Voraussichtliche Kosten
Grunderwerb (bereits erledigt) 
40.000 €
100 % Baukostenzuschuss zu den voraussichtlichen, anteiligen Baukosten für die Kindertagesstätte in Höhe von (geschätzt) 6.000.000 € brutto
6.000.000 €
Dafür voraussichtliche FAG-Förderung (angenommen 56 %, förderfähige Fläche ca. 530 m2), ggf. Erhöhung bei integrativen Anteilen
1.672.000 €
Verbleibender Investitionsanteil der Stadt
5.028.000 €


Raumplanung: 







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Historie:
Mit Notarvertrag vom 9. Juni 2022, URNr. M 1078/2022 hat die Stadt Füssen eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1066/4 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Gemeinsam mit dem angrenzenden städtischen Grundstück Fl.Nr. 1066/65 (bisher Trenngrün mit 1.863 qm) soll dort eine neue Kindertagesstätte mit Förderzentrum entstehen. Bauherr wäre die Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. Dazu wäre geplant, dass die Stadt die beiden Grundstücke an die Lebenshilfe im Wege des Erbbaurechts überträgt.

Zwischenzeitlich wurde die erworbene Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1066/4 vermessen. Das neu gebildete Grundstück Fl.Nr. 1066/77 hat nun eine Größe von 948 qm.

Durch den sozialen Verwendungszweck des Grundstücks wurde der Erwerb nun zu einem Kaufpreis von insgesamt nur 30.148 Euro erworben. Der eigentliche Kaufpreis von 380.148 Euro wurde um 350.000 Euro „verbilligt“, sofern die Stadt oder ein Dritter dieses Grundstück für die in dieser Verbilligungsrichtlinie genannten sozialen Zwecke für wenigstens 10 Jahre so verwendet.

Für das Vorhaben „Kindertagesstätte mit Förderzentrum“ steht so nun eine Gesamtfläche aus beiden genannten Grundstücken von 2.811 qm zur Verfügung. Auf die entsprechenden Beschlüsse des Stadtrates vom 25. Januar 2022, 28. Juni 2022 und dem heutigen TOP 3.2.1. wird dazu verwiesen. In diese neue Einrichtung gehen dann auch die beiden provisorischen Kinderkrippengruppen der Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. über.

Neben dem Grunderwerb läuft parallel auch die Änderung des dortigen Bebauungsplans, so dass dort auch das Baurecht (insbesondere auf dem Trenngrün) für eine Kindertagesstätte bzw. eine soziale Einrichtung entstehen kann.

Aus förderrechtlichen Gründen ist für die Planung der Kindertagesstätte wegen Überschreitens der VOF-Schwellenwerte ein Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses hat die Lebenshilfe bisher nicht gestartet, weil der künftige Träger erst Sicherheit zu den künftigen Konditionen für die geplante Kindertagesstätte mit Förderzentrum haben möchte. Dabei geht es nicht nur um die inhaltliche Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrages mit den Regelungen zur Finanzierung der Baukosten der Kindertagesstätte, sondern auch um den späteren laufenden Betrieb (Bau- und Betriebskosten bzw. –betriebsträgervereinbarung).

Mit den Eckdaten der Nutzungsüberlassung an die Lebenshilfe Ostallgäu hat sich der Stadtrat bereits in den Sitzungen am 21. September 2021 und am 28. Juni 2022 befasst. Darauf wird wegen der Einzelheiten verwiesen. Zusammenfassend geht es nun um folgende Eckpunkte, die final beraten und beschlossen werden sollten, um dem künftigen Träger der Kindertagesstätte Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben.

Grundstückserwerb/Erbbaurecht

Dazu könnten sich folgende Bedingungen anbieten, wenn man den städtischen Grundstücksstreifen mit halben Wert (200 Euro / qm) ansetzt (derzeit Grünfläche, wird aber Bauland, aber wird wenigstens teilweise für kommunale Aufgabenerfüllung verwendet):

Bezeichnung
Werte
Betrag in Euro
Grundstück Fl.Nr. 1066/77
984 m2
40.000 €
Grundstück Fl.Nr. 1066/65
1.863 m2 
186.300 € 1)
Grundstückswert insgesamt
Gerundet
230.000 €
Daraus Erbbauzins pro Jahr
3 %
6.900 €
Laufzeit
50 Jahre
345.000 €
Preisindexierung

Zzgl. Preisindexierung
 
  1. In die Berechnung des Erbbauzinses würden nur 50 % der Fläche einfließen, da die Hälfte der Fläche als Fläche für das Förderzentrum angesetzt wird. Praktisch würde die Stadt damit auf den Erbbauzins für die anteilige Fläche der Kindertagesstätte verzichten, da sie diese ja wieder über die Defizit-/Betriebsträgervereinbarung bezahlen müsste. In der Betriebsträgervereinbarung und der jährlichen Abrechnung wäre sodann sicherzustellen, dass dort kein Erbbauzins in Rechnung gestellt wird.

Auch wenn durch den Erbbauzins nicht eine sofortige Refinanzierung des städtischen Kaufpreises erfolgt, so stellt diese doch die deutlich wirtschaftlichere Lösung auf die Laufzeit vor. Und die Stadt bleibt Eigentümerin des Grundstücks.

Bauträgerschaft und Baukosten

Ursprünglich liefen die Gespräche darauf hinaus, dass die Lebenshilfe Ostallgäu und Kaufbeuren e.V. die Bauträgerschaft übernimmt und sich die Stadt mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 80 % beteiligt – und die FAG-Förderung dafür in Anspruch nimmt.  Damit bestünde seitens der Lebenshilfe nach wie vor Einverständnis. Für die Lebenshilfe bedeutet dies aber, dass deren 20 % Baukostenanteil über die jährlichen kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in die Betriebskostenabrechnung einfließt, letztlich also wieder als laufende Kosten von der Stadt zu tragen wären.

Vorbehaltlich einer konkreten Planung sind für die Finanzplanung der Stadt folgende Kosten für 2023 und 2024 einzustellen (bei 100 % Baukostenzuschuss)

Ausgaben
Voraussichtliche Kosten
Grunderwerb
40.000 €
100 % Baukostenzuschuss zu den voraussichtlichen, anteiligen Baukosten für die Kindertagesstätte in Höhe von (geschätzt) 6.700.000 €
6.700.000 €
Dafür voraussichtliche FAG-Förderung (angenommen 56 %, förderfähige Fläche ca. 530 m2), ggf. Erhöhung bei integrativen Anteilen
1.672.000 €
Verbleibender Investitionsanteil der Stadt
5.028.000 €

Zu diesen Kosten kommen die Fremdfinanzierungskosten der Stadt hinzu, da die Aufwendungen über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen. Auch die darin enthaltenen FAG-Zuwendungen sind für wenigstens 2 Jahre anteilig vor zu finanzieren!

Im Falle eines nur 80 %-igen Baukostenzuschusses würde sich die Situation wie folgt darstellen:

Ausgaben
Voraussichtliche Kosten
Grunderwerb
40.000 €
80 % Baukostenzuschuss zu den voraussichtlichen, anteiligen Baukosten für die Kindertagesstätte in Höhe von (geschätzt) 6.700.000 €
5.360.000 €
Dafür voraussichtliche FAG-Förderung (angenommen 56 %, förderfähige Fläche ca. 530 m2), ggf. Erhöhung bei integrativen Anteilen
1.337.600 €
Verbleibender Investitionsanteil der Stadt
4.062.400 €

Über jährliche wiederkehrende Abschreibung und Verzinsung wäre hier dann ein Betrag in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro über die Laufzeit von 50 Jahren zu refinanzieren. Die jährliche zusätzliche Belastung würde je nach aktuellen Zinssatz bei ca. 60.000 Euro liegen, die über das Betriebskostendefizit zu erstatten wäre. Zuwendungen nach dem FAG könnten darauf in der Form nicht berücksichtigt werden. Insgesamt würde sich so der Anteil der Stadt von 1,4 Millionen Euro über die Laufzeit und abhängig von der Zinsentwicklung auf 3 Millionen Euro erhöhen.

Während der Planungsphasen (2023 und 2024) müssten der Lebenshilfe als Träger der Einrichtung die flächenanteiligen Kosten der Planung (VgV-Verfahren, Wettbewerb und der Architekten- und Fachplanerleistungen) Zug um Zug nach Anforderung erstattet werden. Folgende Ansätze sind deshalb vorzusehen:

ALTE Haushaltsplanung: 
Haushaltsjahr
Ausgaben bzw. Einnahmen
Ausgaben
Einnahmen
2023
Baunebenkosten (anteilige VgV-Kosten),  LPh 1 – 2
200.000 Euro

2024
Baunebenkosten (LPh 3 und 4)
200.000 Euro

2024
Anteilige Bau- und Baunebenkosten
3.000.000 Euro

2025
Anteilige Bau- und Baunebenkosten
3.100.000 Euro

2026
Anteilige FAG-Förderung
 
500.000 Euro
2027
Anteilige FAG-Förderung

700.000 Euro
2028
Restzuwendungen aus FAG-Förderung

472.000 Euro

Betriebsträgervereinbarung

Bezüglich der Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarung sollte die bisherige Vorgehensweise der Stadt beibehalten werden. Danach werden für die Kinderkrippen jeweils 100 % des Defizits und für die Kindergartengruppen jeweils 80 % des Defizits von der Stadt getragen. Bei gemischt genutzten Einrichtungen wie der bei der Lebenshilfe geplanten beträgt die städtische Defizitübernahme bisher 90 %. 

Im Hinblick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt zur Kindertagesstätte der Kirchenstiftung „Zu den Acht Seligkeiten“ sollte ggf. versucht werden, künftig bei den gemischt genutzten Einrichtungen auf eine Defizitübernahme von 85 % zu kommen. Dies vor allem, wenn der Anteil der Kinderkrippengruppen im Verhältnis zu den Kindergartengruppen so untergeordnet ist (z.B. 1 : 4 bei der Lebenshilfe, 2 : 6 bei der Kindertagesstätte St. Gabriel).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Entwurfsplanung der Kita Mosaik und beauftragt die Verwaltung mit der Bauantragstellung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (laut B-Plan), der Förderantragstellung und der Vorbereitung zu den notwendigen Ausschreibungen. Die Baukostenabrechnung ist entsprechend der Mittelabflussplanung Lebenshilfe/Stadt sicherzustellen und im Haushalt einzuplanen.  

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Entwurfsplanung der Kita Mosaik und beauftragt die Verwaltung mit der Bauantragstellung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (laut B-Plan), der Förderantragstellung und der Vorbereitung zu den notwendigen Ausschreibungen. Die Baukostenabrechnung ist entsprechend der Mittelabflussplanung Lebenshilfe/Stadt sicherzustellen und im Haushalt einzuplanen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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6. Einfacher Bebauungsplan Weißensee - See Süd; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan Weißensee - See Süd im unten dargestellten Geltungsbereich aufzustellen. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. 

Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre beschlossen. 

Geltungsbereich innerhalb der rot gestrichelten Linie:


Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 02.07.2024 behandelt und beschlossen, den Geltungsbereich insgesamt als Dorfgebiet festzusetzen. Der insoweit geänderte Entwurf soll in der Sitzung am 10.09.2024 nochmals behandelt und gebilligt werden, um im Anschluss die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Da die Veränderungssperre bereits am 09.09.2024 endet ist eine Verlängerung notwendig. Entwurf der Satzung siehe Anlage im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf zur Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf zur Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Verlängerung.pdf

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7. Städtische Forggensee-Schifffahrt; hier: Änderung der Betriebssatzung; Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses vom 09.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeiten der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen – Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen wurde zuletzt zum 06.01.2021 geändert.

Nunmehr und erstmalig soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb und Kiosk auf dem am Bootshafen nahegelegenen städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag durch die Forggensee-Schifffahrt angeboten werden.
  
Zu diesem Zweck ist die derzeit gültige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ in § 2 zu ergänzen. Der Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt über seine Organe (Werkleitung, Werkausschuss, Stadtrat und Erster Bürgermeister), so dass der Unternehmensgegenstand in der Betriebssatzung hinreichend bestimmt festgelegt werden muss. Der angepachtete Minigolfplatz fällt nicht unter „Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen“, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung. Der Betrieb der Minigolfanlage stellt eine zusätzliche wirtschaftliche Betätigung („Aliud“) dar, die wesensmäßig nicht der Schifffahrt zugeordnet werden kann. Der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomie und Kiosk dient einem eigenen Freizeitzweck und wird somit in § 2 Abs. 1 Satz 1 ergänzt. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die vierte Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen“ wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 09.07.2024 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die vierte Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen“, in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vierte Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen“, in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2024.07.09_Vierte Änd.Satzung der Betriebssatz_FSF.pdf

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8. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschliessend 9

Diskussionsverlauf

Stadtrat Schulte stellt fest, dass am Rathaus zur Kirche St. Mang mehrere Parkplätze durch Fahrradständer ersetzt wurden und fragt nach einem Konzept für Kirchengänger nach.

Herr Eichstetter erklärt, dass noch zwei Parkplätze vorhanden sind. Die Radständer wurden aufgrund der hohen Nachfrage positioniert und sind momentan in der Versuchsphase. Änderungen können nach der Saison vorgenommen werden, evtl. auch in neue Ständer investiert werden.

Stadtrat Adam spricht sich für eine Querungshilfe an der Welfenstraße aus. 

Dies wurde bereits mehrfach geprüft. Für eine Querungshilfe ist ein gefahrenfreier Übergang nicht gegeben und ein Zebrastreifen wurde von Seiten der Polizei aus gleichem Grund abgelehnt. Die einzige Lösung wäre ein Lichtsignal, welches aber sehr kostspielig ist.

Stadtrat Meiler schlägt vor, die Bushaltestelle an der Kurve Froschenseestraße in Richtung Bahnübergang etwas zu verschieben, er sieht hier auch eine Gefahrenquelle für Busbenutzer.

Dr. Böhm bemängelt, dass die Beschilderung an der Fußgängerzone „Radfahrer absteigen“ zu hoch installiert sei. Es wird von den Radlern nicht wahrgenommen.

Herr Eichstetter stimmt dem zu und gibt an, dass für rollbare Schilder bereits Gespräche geführt werden.

Datenstand vom 25.03.2025 15:35 Uhr