Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:42 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Diskussionsverlauf
Es gab keine Wortmeldungen.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
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ö
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beschliessend
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2 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Eichstetter teilt mit, dass wir dieses Jahr im Oberseebad erfreulicherweise einen neuen Besucherrekord hatten (insgesamt 15.932 Besucher).
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2.1. Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den kommunalen Finanzausgleich; Übergangsregelung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
Auf anhängendes Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16.07.2024 wird verwiesen.
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3. Vorberatung des Vermögenshaushalt 2025 sowie der Finanzplanung 2025 - 2027;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Tagesordnung ist die erste Vorberatung des Haushalts für das kommende Jahr vorgesehen. Mangels belastbarer Zahlen für den Verwaltungshaushalt (die wichtigen Finanzgrundlagen wie die Kreisumlage, die staatlichen Zuweisungen wie Schlüsselzuweisung, die Einkommenssteuerbeteiligung usw.) ist vorgesehen, sich in dieser Sitzung vor allem mit dem 1. Entwurf des Vermögenshaushalts 2025-2028 und hier im Schwerpunkt mit dem Investitionsprogramm, auch für den Finanzplanungszeitraum 2025-2028 zu befassen.
Dazu wird im Rahmen der Beratung der 1. Entwurf vorgestellt und erläutert.
Erläuterung zur Planung „Vermögenshaushalt 2025-2028“.
Highlights/Trend zum Vermögenshaushalt 2025 & 2026.
.
Strenge Haushaltsdisziplin innerhalb der Verwaltung.
- Verwaltungshaushalt hat die interne Vorgabe, mind. 5% mehr an Zuführung an den Vermögenshaushalt 2024/2025 zu liefern.
Die Zuführung soll sich somit auf 2.900.000 Euro erhöhen.
Somit auf 7.400.000 Euro zu senken.
- Gesamt somit um eine Haushaltserleichterung von rund 10% zu generieren, zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Einsparungen/Mehreinnahmen in Jahren 2021-2024.
- Zusätzlich hat sich das Vermögenshaushaltsvolumen gesamt von ursprünglich 29.591.500 Euro auf 27.500.000 Euro, also 7% reduziert.
- Die Deckungslücke „Einnahmen/Ausgaben“ im Vermögenshaushalt zum Vergleich 2024 für 2025 von -8.623.500 Euro auf nun -7.617.800 Euro reduziert.
- Somit werden die Stabilisierungsauflagen erfüllt und die internen (selbst gesetzten Auflagen) ebenfalls umgesetzt.
Fazit: „Die Musik spielt wieder im Verwaltungshaushalt. Hier wird sich zeigen, ob die benötigten Mittel für den Vermögenshaushalt (Stichwort: Zuführung) erfüllt werden können.“
Der Verwaltungshaushalt ist derzeit in der Aufarbeitung und wird erstmals im November vorgestellt.
Finale Zahlen können wie immer erst im Januar vorgelegt werden.
Top/Prio 1 Projekte 2025 & 2026 zusammengefasst:
Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2025
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008)
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Straßenerschließungskosten Weidach-Nord
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Gewerbegebiet W 80, Erschließung
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BSP Energiekonzept und Baumaßnahmen im Zusammenhang
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
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Dachsanierung Augsburger Str. 15
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Anschaffung Abrollbehälter-LKW, zzgl. Beschaffungen nach 10 Jahres Plan.
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Straßenentwässerungskosten / Hochwasser /Starkregen
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Deckensanierung Innere Kemptner Straße
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Sanierung Kaiser-Maximilians-Platz 1 (Fassade, Fenster,)
Teil 1 von 2 (Süd & West)
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Spielplatzkonzept
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Gewässerausbau Mühlbach mit Planfeststellungsverfahren
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Grundsanierung Brücke Achweg
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Neuerstellung Flächennutzungsplan (Teil 1 von 2)
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Ersatzbeschaffung FÜS-SF 14
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Sanierung des Bestandsgebäudes Bauhof
(Dachsanierung & Garagenerweiterung)
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Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2026
Projektname
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Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008)
(Einnahmen in gleicher Höhe)
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Breitbandausbau Glasfaserversorgung
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Technische Infrastruktur, Verteilernetz Kabinen, Brandschutz Arena 2. Teil
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Straßenerschließungskosten
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Beschaffung Tunneleinsatzfahrzeug
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Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 1. Bauabschnitt
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Bahnhof Füssen; Bike&Ride Offensive, Fahrradabstellanlage
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Revitalisierung Lorch-Haus
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Dachsanierung Augsburger Str. 15
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Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
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Erneuerung der Lautenmacherstraße
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Kita Sternschnuppe, Dach
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Gewerbegebiet W 80, finale Erschließung
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Neuerstellung Flächennutzungsplan (2. Teil)
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(Forecast) Top 15 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2027
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Breitbandausbau Glasfaserversorgung
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Kita Weißensee, Neubau 3 Gruppen
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Ersatzbeschaffung Drehleiter
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 2. Bauabschnitt
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Ausbau Karlstraße
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; Sanierung der Kanalisation im Rathaus
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Revitalisierung Lorch-Haus
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Haus Hopfensee, Sanierungskonzept
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Fassadensanierung Augsburger Str. 15
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Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Verweis auf die Sitzung vom 12.12.2023 zum Thema Auflagen der Stabilisierungshilfen:
Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2023 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Oktobersitzung der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 5,3 Mio. EUR zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 20. November 2023 ging nun der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Vorab wurde der Bescheid bereits allen Mitgliedern des Stadtrates per E-Mail übermittelt.
Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen werden dem HFSK anhand einer Präsentation zu Beginn der Sitzung nochmal vorgestellt.
Die Auflagen müssen bis spätestens 31.03.2024 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.
Als Auflagen sind unter anderem im Bereich des Investitionsprogramms folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Reduzierung der Summe der im Zeitraum 2023 bis 2025 geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der geplanten Eigenanteile im Vergleich zum Stabilisierungshilfeantrag 2023
- Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen im Zeitraum 2023 bis 2025
- Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren
- Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
- Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden
- Unter Umständen erforderlich mit neuen Maßnahmen erst beginnen, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind
- Sofern notwendig und möglich, müssen neben den freiwilligen Aufgaben auch die originären Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden, bzw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs überprüft werden
- Die geplanten Investitionen sind kritisch zu hinterfragen und müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein
Die Ergebnisse der Überarbeitung des Investitionsprogrammes einschließlich der geforderten Reduzierungen der Gesamtinvestitionen, Eigenanteile und Kreditaufnahmen sind sodann in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Die Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts ist durch den Stadtrat bis spätestens 31.03.2024 mit dem Ziel zu beschließen, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Für die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gelten folgende Auflagen:
- Umfassende Prüfung der Anpassung der Miet- und Pachteinnahmen für städtische Liegenschaften
- Umfassende Prüfung der Veräußerung von nicht rentablen und nicht für originäre Pflichtaufgaben erforderliche Immobilien und Grundstücke
- Konkrete und zielgerichtete Überprüfung, inwieweit das vorhandene Vermögen für die städtische Aufgabenerfüllung benötigt wird bzw. erforderlich ist
- Umfassende Prüfung der Reduzierung von Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen und insbesondere bei den defizitären Einrichtungen
- Umfassende Prüfung der Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen insbesondere (damit nicht abschließend) benannt sind Kindertagesstätten, Bundesstützpunkt Eishockey und Curling, Museen/Theater/Bibliothek, Jugendhaus, Turnhallen, Freibad, Stadtgärtnerei, Stadtwerke (insbesondere Parkierung)
- Durchführung einer konstruktiven Aufgabenkritik im Rahmen des Monitorings zur Haushaltskonsolidierung bei den städtischen originären Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben
- Prüfung der Beschränkung von Investitionstätigkeiten auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Prüfung von Kosteneinsparungen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden
- Bislang getroffene Konsolidierungsmaßnahmen sind fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung und Intensivierung des Konsolidierungskurses erforderlich sind
- Fortlaufende Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts zu dokumentieren
- Die Stabilisierungshilfe verfolgt das Ziel durch eigene Konsolidierung im Haushalt und mit Hilfe der Gewährung von Stabilisierungshilfen die Stadt Füssen durch Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung sowie durch eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen wieder hinreichend finanzielle Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Als Nachweis hierzu dient ein stringentes Haushaltskonsolidierungskonzept, welches den Vorgaben des Ministeriums entspricht und mit dem Ziel fortgeschrieben, beschlossen und umgesetzt wird, mittelfristig wieder die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die vom Ministerium getroffenen Auflagen dienen dazu, dass die gewährten Stabilisierungshilfemittel auch ihren Zweck verfolgen.
Verstöße gegen Auflagen und ein fehlender Konsolidierungswille können zur Rückzahlung der gewährten Hilfen führen.
Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber ebenfalls ausführlich am 29.12.2023 informiert.
Beschlussvorschlag
Vorberatung & Einarbeitung der Hinweise
Dokumente
Download Doppelhaushalt? Bericht aus Kommune.pdf
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4. Fassadensanierung - Kaiser-Maximilian-Platz 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Fassadensanierung Kaiser-Maximilian-Platz 1 in 87629 Füssen:
Die rund 70 Liegenschaften der Stadt Füssen verfügen über diversen Sanierungsstau.
Die wichtigsten Erstmaßnahmen sind jeweils, Dach und Fach zu renovieren und zu sanieren und dort wo notwendig auszutauschen, so auch im Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1.
Dach bezeichnet hierbei alles inklusive der tragenden Konstruktion, Eindeckung, Dachrinnen, etc. Fach bezeichnet hierbei: die äußere Gebäudehülle (Fenster, Fassade, etc.) sowie die tragende Konstruktion (tragende Wände) und die in den Wänden verbauten Installationen (Rohrleistungssysteme, Elektroanlagen, etc.).
In Vorbereitung auf den Umbau des Eingangsbereich von Füssen Tourismus und Marketing, sowie der Barrierefreien Rampe, bedingt es die Notwendigkeit zur Sanierung des „Fach“, also der Fassade inklusive einem Fenstertausch.
Die Abstimmungen mit Behörden wie dem LfD, LRA OAL sind bereits durchgeführt.
Die Untersuchung kommt zu folgenden „Fach“ Maßnahmenpaket für 2025 & 2026:
- Fenstertausch
Fassadensanierung
Fassadenanstrich
Spengler Arbeiten
Möglicher Ablaufplan:
2024:
- Kostenschätzung liegt vor
- Stadtratsbeschluss September 2024
- Förderanträge 2024 stellen
2025:
- Nach Haushaltsgenehmigung Durchführung der Ausschreibung/Angebotseinholung Ende April 2025
- Durch FTM – Umbau Haupteingang Schiebetüre Fertigstellung bis Juli 2025
- Bauabschnitt 1: Süd/West - Fertigstellung bis Ende Oktober (Beginn voraussichtlich im Sommer 2025)
2026:
- Rampenbau ab Ende 2025 bzw. Frühjahr 2026
- Bauabschnitt 2: Nord/Ost – Fertigstellung im Zeitraum April bis September 2026
Für die Gesamtmaßnahme werden 2025 und 2026 insgesamt 350.000 Euro budgetiert.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat befürwortet die Fassadensanierung am historischen Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Förderantragstellung und Einholung aller Genehmigungen (denkmalfachliche Erlaubnis).
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, nach Haushaltsgenehmigung 2025 die Maßnahmen auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben und dem Stadtrat die Vergaben bekanntzugeben.
Die Haushaltsmittel sind entsprechend dem Sachvortrag einzuplanen.
Diskussionsverlauf
Herr Peresson spricht die Farbgestaltung an; das Gebäude hatte in früheren Jahren den Farbanstrich „Maria Theresia Gelb“, den er sich wieder wünscht. Dies ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz zu klären.
Beschluss
Der Stadtrat befürwortet die Fassadensanierung am historischen Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Förderantragstellung und Einholung aller Genehmigungen (denkmalfachliche Erlaubnis).
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, nach Haushaltsgenehmigung 2025 die Maßnahmen auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben und dem Stadtrat die Vergaben bekanntzugeben.
Die Haushaltsmittel sind entsprechend dem Sachvortrag einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Energienutzungsplan Stadt Füssen
Ergebnispräsentation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende zu beschleunigen, wurde Ende 2022 durch den Stadtrat die Ausarbeitung eines Energienutzungsplans (kurz: ENP) für das gesamte Stadtgebiet Füssen beschlossen. Weiter wurde Mitte 2023 das Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg mit der Ausarbeitung des digitalen Energienutzungsplans beauftragt.
Grundlage für die Erstellung des Energienutzungsplans war der Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Förder-programms Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne. Die Erstellung des Energienutzungsplanes wurde mit 70% Zuwendung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aus dem Programm „Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne“ gefördert.
Der ausgearbeitete Energienutzungsplan für die Stadt Füssen liegt jetzt vor, Herr Schafberger und Herr Stark vom IfE wird die ausgearbeiteten Ergebnisse des Energienutzungsplans in einem Abschlussbericht in der heutigen Sitzung vortragen. Die Präsentation und der ENP ist der Sitzungsvorlage angefügt und wird zur gegebenen Zeit auf der Homepage der Stadt Füssen veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Für die Stadt Füssen liegt nun ein kommunenscharfes Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und -versorgungsstruktur vor. Der Fokus liegt auf der Identifizierung und dem Aufzeigen von konkreten Handlungsmöglichkeiten vor Ort, um die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Die Datengrundlagen müssen in den nächsten Jahren durch Datenakquise und Beteiligung an Förderprojekten laufend aktualisiert und sukzessive erweitert werden.
Die wesentlichen Erkenntnisse des digitalen Energienutzungsplans beziehen sich auf folgende Aspekte.
- Analyse der energetischen Ausgangssituation
Potenzialanalyse zur Energieeinsparung
Zukunftsszenarien
Maßnahmenkatalog von konkreten Effizienzmaßnahmen
Schwerpunktprojekten
Um ein vollständiges Bild zur Entwicklung der Wärmeversorgung zu erhalten, wird der Energienutzungsplan zu gegebener Zeit hin zum kommunalen Wärmeplan aktualisiert und ergänzt. In Hinblick auf die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen wird es von der Verwaltung weiterhin für sinnvoll gehalten, dass eine Maßnahmenumsetzung hin zur Wärmeplanung nur erfolgt, wenn ein positiver Bewilligungsbescheid zur Förderung vorliegt.
Konkrete Detailprojekte
Eine der Schlüsseltechnologien in der Wärmewende sind u. a. innovative und auf erneuerbaren Energien fußende Nahwärmenetze und Wärmeinseln. Diese auf- und auszubauen, muss daher eine vordringliche Aufgabe im kommunalen Klimaschutz sein. Um diese Entwicklung schnellstmöglich anzuschieben und zu fördern, sollte die Stadt die entsprechenden Möglichkeiten der Versorgung von Stadtquartieren erkunden. Daher wird von der Verwaltung empfohlen, das auf Grundlage der Daten aus dem Energienutzungsplans, das Projekt Aufbau des Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ im Rahmen einer sogenannten Umsetzungsbegleitung weiterverfolgt und entwickelt wird.
Damit die Potenziale der Gebäude gehoben und Maßnahmen sinnvoll priorisiert angegangen werden können, wurde als weiteres sog. Schwerpunktprojekt für die städtische Liegenschaft Kaiser-Maximilian-Platz 1 ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, um die Sanierung der öffentlichen Gebäude in den nächsten Jahren möglichst effektiv abwickeln zu können. Die Liegenschaft Kaiser-Maximilian-Platz 1 stellt dabei ein übergeordnetes Projektmuster dar.
Veränderung der Zuständigkeit
Innerhalb der städtischen Verwaltung gibt es derzeit keine Fachkraft, die sich konkret mit dem Energiemanagement, d.h. energetische Betrachtung der städtischen Immobilien usw. auseinandersetzt. Derzeit werden die Themen bzgl. der Ausarbeitung des Energienutzungsplans und der zukünftigen Wärmplanung im Zuständigkeitsbereich des technischen Bauamts abgewickelt. Allerdings erscheint es vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Stadtwerke in ein Kommunalunternehmen sinnvoll zu sein, bereits jetzt die Weichen zu stellen und den zukünftigen Geschäftsbereich Wärme bei den Stadtwerken zu verankern. Dadurch bietet sich die Chance, die Umsetzung der Wärmewende voranzutreiben und die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende zu meistern.
Als erster Baustein beim gezielten Aufbau für die Wärmeversorgung der Zukunft könnte bspw. das o. g. Förderprojekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ fungieren.
Mit dieser Maßnahme können stadteigene Liegenschaften nicht nur als Vorbild für eine klimaschonende Wärme- und ggf. Stromversorgung dienen, sondern umliegende Liegenschaften aktiv in diese Energieversorgung einbezogen werden. Die Bearbeitungsschritte zur Umsetzungs-begleitung stellen folglich dar:
- Ausschreibung gemäß den Förderbedingungen
- Antragstellung für ein Förderprojekt zur Umsetzungsbegleitung
- Konkretisierung der technischen Machbarkeit
- Vertiefte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Berechnung der spezifischen Wärmegestehungskosten
- Klärung weiterer rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen (Betreiber- und Preisbildungsmodellen)
- Vorstellung der Ergebnisse in kommunalen Gremien
- Projektübergabe an den Auftraggeber und ggf. an den Fachplaner
Die Stadtwerke Füssen sind in dieses Projekt bereits einbezogen worden.
Beschlussvorschlag
Der Abschlussbericht zum kommunalen Energienutzungsplan für die Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen, dieser ist Leitfaden und Werkzeug zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung vor Ort.
Die Stadtwerke Füssen werden ferner beauftragt, für das aus dem Energienutzungsplan abgeleitete Projekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
Die weiteren erforderlichen Finanzmittel sowie Fördermittel sind im Wirtschaftsplan für das das Finanzplanjahr 2024/25 in der Haushaltsberatung mit zu berücksichtigen.
Diskussionsverlauf
Herr Dr. Metzger teilt mit, dass die Ergebnisse des Klimabeirats noch ausgearbeitet werden müssen. Eine Gesamttrasse mit Teilen der Innenstadt sei nicht zielführend (evtl. nur Einzelbereiche - wo hoher und wo geringer Bedarf?); die Details müssen abgewogen werden.
Beschluss
Der Abschlussbericht zum kommunalen Energienutzungsplan für die Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen, dieser ist Leitfaden und Werkzeug zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung vor Ort.
Die Stadtwerke Füssen werden ferner beauftragt, für das aus dem Energienutzungsplan abgeleitete Projekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
Die weiteren erforderlichen Finanzmittel sowie Fördermittel sind im Wirtschaftsplan für das das Finanzplanjahr 2024/25 in der Haushaltsberatung mit zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Antragstellung zur Höherprädikatisierung der Stadt Füssen zum Kneipp-Heilbad
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Nach der Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ mit Ausdehnung über alle Ortsteile im November 2021 strebt die Stadt Füssen die Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad an. Damit unterstreicht sie die Bedeutung des Kneipp’schen Naturheilverfahrens als zentraler und nach außen wirkender Gesundheitssäule in Verbindung mit der spezifischen Profilierung für gesunden Schlaf.
Für die Antragstellung sind nötig:
- Vollständig ausgefülltes Formular inkl. aller geforderten Antragsunterlagen/Gutachten/Nachweise für das Prädikat Kneippheilbad
Stadtratsbeschluss zur Anerkennung nach Art. 7 Abs. 5 KAG
Gutachten Ortshygiene
Bioklimatisches Gutachten
Gutachten über die Luftqualität
Medizinisch-wissenschaftliches/balneologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüglich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten
Medizinisch-wissenschaftliches/balneologisches Gutachten über die artgemäße Durchführung und gesicherte Qualität der Kneippkuren
Feststellung der Heilanzeigen
Aktueller Nachweis über ein Qualitätsmanagement- System bei Erbringern kurmedizinischer Leistungen
Tourist-Information mit Zertifizierung nach DTV oder ServiceQ
Lageplan der Gemeindegrenzen
Ortsprospekt, Unterkunftsverzeichnis, sonstige Broschüren
Zum Teil können im Rahmen vorheriger Prädikatisierungsverfahren erstellte Gutachten genutzt werden.
Neu zu bestätigen ist das kommunale Einvernehmen mit der Antragstellung, das sich in einem Stadtratsbeschluss ausdrücken soll.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet den Antrag der Stadt Füssen zur Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad und beauftragt das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing mit der Abwicklung des Antragsverfahrens.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet den Antrag der Stadt Füssen zur Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad und beauftragt das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing mit der Abwicklung des Antragsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
24.09.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Da nächstes Jahr nach den Faschingsferien am 10. März die neue Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen in Betrieb genommen werden kann, sollte ab Nutzung der neuen Sporthalle zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte eine Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) erlassen worden sein.
Die Sporthallenbenutzungssatzung gilt für alle drei Sporthallen der Stadt Füssen (Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen, Weidachturnhalle und Weißenseeturnhalle).
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.
Die Gebühren für die Benutzung der Sporthallen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung der Stadt Füssen erhoben (eigener Tagesordnungspunkt).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
|
8 |
Sachverhalt
Nach § 11 der soeben beschlossenen Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen erhebt die Stadt Füssen für die Benutzung der Sporthallen Gebühren nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung.
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 1. Januar 2025 für die Nutzung von Sporthallen zu Trainings- und Wettkampfzwecken eine Gebühr in Höhe von 20 €/Stunde für eine Einfachhalle bzw. 1 Teilhalle in der Dreifachsporthalle, 40 €/Stunde für 2 Teilhallen und 60 €/Stunde für 3 Teilhallen inkl. des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes zu erheben.
Für eine gewerbliche Nutzung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € / 60 € / 90 € pro Stunde erhoben.
Bis zum Jahresende gelten noch die aktuellen Gebühren in Höhe von 16,- €/Stunde.
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die Niederschrift vom 23.07.2024 wird in der nächsten Stadtratssitzung genehmigt.
zum Seitenanfang
10. Anträge, Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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24.09.2024
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Es gab keine Anträge und Anfragen.
Datenstand vom 25.03.2025 15:39 Uhr