Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:42 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
2.1 Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den kommunalen Finanzausgleich; Übergangsregelung
3 Vorberatung des Vermögenshaushalt 2025 sowie der Finanzplanung 2025 - 2027;
4 Fassadensanierung - Kaiser-Maximilian-Platz 1
5 Energienutzungsplan Stadt Füssen Ergebnispräsentation
6 Antragstellung zur Höherprädikatisierung der Stadt Füssen zum Kneipp-Heilbad
7 Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung)
8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung)
9 Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024
10 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 1

Diskussionsverlauf

Es gab keine Wortmeldungen.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Eichstetter teilt mit, dass wir dieses Jahr im Oberseebad erfreulicherweise einen neuen Besucherrekord hatten (insgesamt 15.932 Besucher).

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2.1. Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den kommunalen Finanzausgleich; Übergangsregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Auf anhängendes Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16.07.2024 wird verwiesen.

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3. Vorberatung des Vermögenshaushalt 2025 sowie der Finanzplanung 2025 - 2027;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Tagesordnung ist die erste Vorberatung des Haushalts für das kommende Jahr vorgesehen. Mangels belastbarer Zahlen für den Verwaltungshaushalt (die wichtigen Finanzgrundlagen wie die Kreisumlage, die staatlichen Zuweisungen wie Schlüsselzuweisung, die Einkommenssteuerbeteiligung usw.) ist vorgesehen, sich in dieser Sitzung vor allem mit dem 1. Entwurf des Vermögenshaushalts 2025-2028 und hier im Schwerpunkt mit dem Investitionsprogramm, auch für den Finanzplanungszeitraum 2025-2028 zu befassen. 

Dazu wird im Rahmen der Beratung der 1. Entwurf vorgestellt und erläutert.

Erläuterung zur Planung „Vermögenshaushalt 2025-2028“. 

Highlights/Trend zum Vermögenshaushalt 2025 & 2026. 
.  

Strenge Haushaltsdisziplin innerhalb der Verwaltung. 
  • Verwaltungshaushalt hat die interne Vorgabe, mind. 5% mehr an Zuführung an den Vermögenshaushalt 2024/2025 zu liefern. 
Die Zuführung soll sich somit auf 2.900.000 Euro erhöhen. 

  • Zugleich muss sich die Neukreditaufnahme um weitere 5% reduzieren. 
Somit auf 7.400.000 Euro zu senken. 
  • Gesamt somit um eine Haushaltserleichterung von rund 10% zu generieren, zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Einsparungen/Mehreinnahmen in Jahren 2021-2024. 

  • Zusätzlich hat sich das Vermögenshaushaltsvolumen gesamt von ursprünglich 29.591.500 Euro auf 27.500.000 Euro, also 7% reduziert. 

  • Die Deckungslücke „Einnahmen/Ausgaben“ im Vermögenshaushalt zum Vergleich 2024 für 2025 von -8.623.500 Euro auf nun -7.617.800 Euro reduziert.

  • Somit werden die Stabilisierungsauflagen erfüllt und die internen (selbst gesetzten Auflagen) ebenfalls umgesetzt. 

  • Doppelhaushalt wird im Jahr 2026 & 2027 angestrebt

Fazit: „Die Musik spielt wieder im Verwaltungshaushalt. Hier wird sich zeigen, ob die benötigten Mittel für den Vermögenshaushalt (Stichwort: Zuführung) erfüllt werden können.
Der Verwaltungshaushalt ist derzeit in der Aufarbeitung und wird erstmals im November vorgestellt.
Finale Zahlen können wie immer erst im Januar vorgelegt werden. 

Top/Prio 1 Projekte 2025 & 2026 zusammengefasst: 

Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2025 
 
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008) 
Straßenerschließungskosten Weidach-Nord
Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
Straßenausbau - Komplettsanierungen
Gewerbegebiet W 80, Erschließung
BSP Energiekonzept und Baumaßnahmen 
im Zusammenhang
Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
Dachsanierung Augsburger Str. 15
Anschaffung Abrollbehälter-LKW, zzgl. 
Beschaffungen nach 10 Jahres Plan.
Straßenentwässerungskosten / Hochwasser /Starkregen
Deckensanierung Innere Kemptner Straße
Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
Sanierung Kaiser-Maximilians-Platz 1 (Fassade, Fenster,) 
Teil 1 von 2 (Süd & West)
Spielplatzkonzept
Gewässerausbau Mühlbach mit Planfeststellungsverfahren
Grundsanierung Brücke Achweg
Neuerstellung Flächennutzungsplan (Teil 1 von 2)
Ersatzbeschaffung FÜS-SF 14
Sanierung des Bestandsgebäudes Bauhof 
(Dachsanierung & Garagenerweiterung)


Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2026 

Projektname
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008)
(Einnahmen in gleicher Höhe)
Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
Breitbandausbau Glasfaserversorgung
Technische Infrastruktur, Verteilernetz
Kabinen, Brandschutz Arena 2. Teil
Straßenerschließungskosten
Beschaffung Tunneleinsatzfahrzeug
Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 1. Bauabschnitt
Straßenausbau - Komplettsanierungen
Bahnhof Füssen; Bike&Ride
Offensive, Fahrradabstellanlage
Revitalisierung Lorch-Haus
Dachsanierung Augsburger Str. 15
Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
Erneuerung der Lautenmacherstraße
Kita Sternschnuppe, Dach
Gewerbegebiet W 80, finale Erschließung
Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
Neuerstellung Flächennutzungsplan (2. Teil)

(Forecast) Top 15 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2027 
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
Breitbandausbau Glasfaserversorgung
Kita Weißensee, Neubau 3 Gruppen
Ersatzbeschaffung Drehleiter
Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
Straßenausbau - Komplettsanierungen 
Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 2. Bauabschnitt
Ausbau Karlstraße
Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; Sanierung der Kanalisation im Rathaus
Revitalisierung Lorch-Haus
Haus Hopfensee, Sanierungskonzept
Fassadensanierung Augsburger Str. 15
Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung



Verweis auf die Sitzung vom 12.12.2023 zum Thema Auflagen der Stabilisierungshilfen: 
Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG; Information über die Auflagen zur Stabilisierungshilfe 2023 (komuna.net)
Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2023 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Oktobersitzung der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 5,3 Mio. EUR zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 20. November 2023 ging nun der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Vorab wurde der Bescheid bereits allen Mitgliedern des Stadtrates per E-Mail übermittelt. 

Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen werden dem HFSK anhand einer Präsentation zu Beginn der Sitzung nochmal vorgestellt. 

Die Auflagen müssen bis spätestens 31.03.2024 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.

Als Auflagen sind unter anderem im Bereich des Investitionsprogramms folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Reduzierung der Summe der im Zeitraum 2023 bis 2025 geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der geplanten Eigenanteile im Vergleich zum Stabilisierungshilfeantrag 2023
  • Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen im Zeitraum 2023 bis 2025
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren
  • Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
  • Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden
  • Unter Umständen erforderlich mit neuen Maßnahmen erst beginnen, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind
  • Sofern notwendig und möglich, müssen neben den freiwilligen Aufgaben auch die originären Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden, bzw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs überprüft werden
  • Die geplanten Investitionen sind kritisch zu hinterfragen und müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein


Die Ergebnisse der Überarbeitung des Investitionsprogrammes einschließlich der geforderten Reduzierungen der Gesamtinvestitionen, Eigenanteile und Kreditaufnahmen sind sodann in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Die Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts ist durch den Stadtrat bis spätestens 31.03.2024 mit dem Ziel zu beschließen, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen. 

Für die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gelten folgende Auflagen:

  • Umfassende Prüfung der Anpassung der Miet- und Pachteinnahmen für städtische Liegenschaften
  • Umfassende Prüfung der Veräußerung von nicht rentablen und nicht für originäre Pflichtaufgaben erforderliche Immobilien und Grundstücke
  • Konkrete und zielgerichtete Überprüfung, inwieweit das vorhandene Vermögen für die städtische Aufgabenerfüllung benötigt wird bzw. erforderlich ist
  • Umfassende Prüfung der Reduzierung von Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen und insbesondere bei den defizitären Einrichtungen
  • Umfassende Prüfung der Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen insbesondere (damit nicht abschließend) benannt sind Kindertagesstätten, Bundesstützpunkt Eishockey und Curling, Museen/Theater/Bibliothek, Jugendhaus, Turnhallen, Freibad, Stadtgärtnerei, Stadtwerke (insbesondere Parkierung)
  • Durchführung einer konstruktiven Aufgabenkritik im Rahmen des Monitorings zur Haushaltskonsolidierung bei den städtischen originären Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben
  • Prüfung der Beschränkung von Investitionstätigkeiten auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
  • Prüfung von Kosteneinsparungen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
  • Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden
  • Bislang getroffene Konsolidierungsmaßnahmen sind fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung und Intensivierung des Konsolidierungskurses erforderlich sind
  • Fortlaufende Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts zu dokumentieren
  • Die Stabilisierungshilfe verfolgt das Ziel durch eigene Konsolidierung im Haushalt und mit Hilfe der Gewährung von Stabilisierungshilfen die Stadt Füssen durch Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung sowie durch eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen wieder hinreichend finanzielle Handlungsspielräume zu ermöglichen. 

Als Nachweis hierzu dient ein stringentes Haushaltskonsolidierungskonzept, welches den Vorgaben des Ministeriums entspricht und mit dem Ziel fortgeschrieben, beschlossen und umgesetzt wird, mittelfristig wieder die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die vom Ministerium getroffenen Auflagen dienen dazu, dass die gewährten Stabilisierungshilfemittel auch ihren Zweck verfolgen. 

Verstöße gegen Auflagen und ein fehlender Konsolidierungswille können zur Rückzahlung der gewährten Hilfen führen.

Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber ebenfalls ausführlich am 29.12.2023 informiert.

Beschlussvorschlag

Vorberatung & Einarbeitung der Hinweise

Dokumente
Download Doppelhaushalt? Bericht aus Kommune.pdf

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4. Fassadensanierung - Kaiser-Maximilian-Platz 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Fassadensanierung Kaiser-Maximilian-Platz 1 in 87629 Füssen: 


Die rund 70 Liegenschaften der Stadt Füssen verfügen über diversen Sanierungsstau. 
Die wichtigsten Erstmaßnahmen sind jeweils, Dach und Fach zu renovieren und zu sanieren und dort wo notwendig auszutauschen, so auch im Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1.

Dach bezeichnet hierbei alles inklusive der tragenden Konstruktion, Eindeckung, Dachrinnen, etc. Fach bezeichnet hierbei: die äußere Gebäudehülle (Fenster, Fassade, etc.) sowie die tragende Konstruktion (tragende Wände) und die in den Wänden verbauten Installationen (Rohrleistungssysteme, Elektroanlagen, etc.).

In Vorbereitung auf den Umbau des Eingangsbereich von Füssen Tourismus und Marketing, sowie der Barrierefreien Rampe, bedingt es die Notwendigkeit zur Sanierung des „Fach“, also der Fassade inklusive einem Fenstertausch. 
Die Abstimmungen mit Behörden wie dem LfD, LRA OAL sind bereits durchgeführt. 

Die Untersuchung kommt zu folgenden „Fach“ Maßnahmenpaket für 2025 & 2026: 
  • Fenstertausch
  • Fassadensanierung
  • Fassadenanstrich
  • Spengler Arbeiten 

Möglicher Ablaufplan: 

2024:
  • Kostenschätzung liegt vor
  • Stadtratsbeschluss September 2024
  • Förderanträge 2024 stellen

2025:
  • Nach Haushaltsgenehmigung Durchführung der Ausschreibung/Angebotseinholung Ende April 2025
  • Durch FTM – Umbau Haupteingang Schiebetüre Fertigstellung bis Juli 2025 
  • Bauabschnitt 1: Süd/West - Fertigstellung bis Ende Oktober (Beginn voraussichtlich im Sommer 2025)

2026:
  • Rampenbau ab Ende 2025 bzw. Frühjahr 2026 
  • Bauabschnitt 2: Nord/Ost – Fertigstellung im Zeitraum April bis September 2026 

Für die Gesamtmaßnahme werden 2025 und 2026 insgesamt 350.000 Euro budgetiert. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat befürwortet die Fassadensanierung am historischen Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Förderantragstellung und Einholung aller Genehmigungen (denkmalfachliche Erlaubnis).  

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, nach Haushaltsgenehmigung 2025 die Maßnahmen auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben und dem Stadtrat die Vergaben bekanntzugeben. 

Die Haushaltsmittel sind entsprechend dem Sachvortrag einzuplanen. 

Diskussionsverlauf

Herr Peresson spricht die Farbgestaltung an; das Gebäude hatte in früheren Jahren den Farbanstrich „Maria Theresia Gelb“, den er sich wieder wünscht. Dies ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz zu klären.

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet die Fassadensanierung am historischen Gebäude Kaiser-Maximilian-Platz 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Förderantragstellung und Einholung aller Genehmigungen (denkmalfachliche Erlaubnis).  

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, nach Haushaltsgenehmigung 2025 die Maßnahmen auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben und dem Stadtrat die Vergaben bekanntzugeben. 

Die Haushaltsmittel sind entsprechend dem Sachvortrag einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Energienutzungsplan Stadt Füssen Ergebnispräsentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende zu beschleunigen, wurde Ende 2022 durch den Stadtrat die Ausarbeitung eines Energienutzungsplans (kurz: ENP) für das gesamte Stadtgebiet Füssen beschlossen. Weiter wurde Mitte 2023 das Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg mit der Ausarbeitung des digitalen Energienutzungsplans beauftragt.

Grundlage für die Erstellung des Energienutzungsplans war der Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Förder-programms Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne. Die Erstellung des Energienutzungsplanes wurde mit 70% Zuwendung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aus dem Programm „Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne“ gefördert.

Der ausgearbeitete Energienutzungsplan für die Stadt Füssen liegt jetzt vor, Herr Schafberger und Herr Stark vom IfE wird die ausgearbeiteten Ergebnisse des Energienutzungsplans in einem Abschlussbericht in der heutigen Sitzung vortragen. Die Präsentation und der ENP ist der Sitzungsvorlage angefügt und wird zur gegebenen Zeit auf der Homepage der Stadt Füssen veröffentlicht.

Weiteres Vorgehen
Für die Stadt Füssen liegt nun ein kommunenscharfes Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und -versorgungsstruktur vor. Der Fokus liegt auf der Identifizierung und dem Aufzeigen von konkreten Handlungsmöglichkeiten vor Ort, um die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Die Datengrundlagen müssen in den nächsten Jahren durch Datenakquise und Beteiligung an Förderprojekten laufend aktualisiert und sukzessive erweitert werden.
Die wesentlichen Erkenntnisse des digitalen Energienutzungsplans beziehen sich auf folgende Aspekte.

  • Analyse der energetischen Ausgangssituation
  • Potenzialanalyse zur Energieeinsparung
  • Zukunftsszenarien
  • Maßnahmenkatalog von konkreten Effizienzmaßnahmen
  • Schwerpunktprojekten

Um ein vollständiges Bild zur Entwicklung der Wärmeversorgung zu erhalten, wird der Energienutzungsplan zu gegebener Zeit hin zum kommunalen Wärmeplan aktualisiert und ergänzt. In Hinblick auf die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen wird es von der Verwaltung weiterhin für sinnvoll gehalten, dass eine Maßnahmenumsetzung hin zur Wärmeplanung nur erfolgt, wenn ein positiver Bewilligungsbescheid zur Förderung vorliegt.

Konkrete Detailprojekte
Eine der Schlüsseltechnologien in der Wärmewende sind u. a. innovative und auf erneuerbaren Energien fußende Nahwärmenetze und Wärmeinseln. Diese auf- und auszubauen, muss daher eine vordringliche Aufgabe im kommunalen Klimaschutz sein. Um diese Entwicklung schnellstmöglich anzuschieben und zu fördern, sollte die Stadt die entsprechenden Möglichkeiten der Versorgung von Stadtquartieren erkunden. Daher wird von der Verwaltung empfohlen, das auf Grundlage der Daten aus dem Energienutzungsplans, das Projekt Aufbau des Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ im Rahmen einer sogenannten Umsetzungsbegleitung weiterverfolgt und entwickelt wird.

Damit die Potenziale der Gebäude gehoben und Maßnahmen sinnvoll priorisiert angegangen werden können, wurde als weiteres sog. Schwerpunktprojekt für die städtische Liegenschaft Kaiser-Maximilian-Platz 1 ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, um die Sanierung der öffentlichen Gebäude in den nächsten Jahren möglichst effektiv abwickeln zu können. Die Liegenschaft Kaiser-Maximilian-Platz 1 stellt dabei ein übergeordnetes Projektmuster dar.

Veränderung der Zuständigkeit
Innerhalb der städtischen Verwaltung gibt es derzeit keine Fachkraft, die sich konkret mit dem Energiemanagement, d.h. energetische Betrachtung der städtischen Immobilien usw. auseinandersetzt. Derzeit werden die Themen bzgl. der Ausarbeitung des Energienutzungsplans und der zukünftigen Wärmplanung im Zuständigkeitsbereich des technischen Bauamts abgewickelt. Allerdings erscheint es vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Stadtwerke in ein Kommunalunternehmen sinnvoll zu sein, bereits jetzt die Weichen zu stellen und den zukünftigen Geschäftsbereich Wärme bei den Stadtwerken zu verankern. Dadurch bietet sich die Chance, die Umsetzung der Wärmewende voranzutreiben und die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende zu meistern.

Als erster Baustein beim gezielten Aufbau für die Wärmeversorgung der Zukunft könnte bspw. das o. g. Förderprojekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ fungieren.
Mit dieser Maßnahme können stadteigene Liegenschaften nicht nur als Vorbild für eine klimaschonende Wärme- und ggf. Stromversorgung dienen, sondern umliegende Liegenschaften aktiv in diese Energieversorgung einbezogen werden. Die Bearbeitungsschritte zur Umsetzungs-begleitung stellen folglich dar:

  • Ausschreibung gemäß den Förderbedingungen
  • Antragstellung für ein Förderprojekt zur Umsetzungsbegleitung
  • Konkretisierung der technischen Machbarkeit
  • Vertiefte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Berechnung der spezifischen Wärmegestehungskosten
  • Klärung weiterer rechtlicher und energiewirtschaftlicher Fragestellungen (Betreiber- und Preisbildungsmodellen)
  • Vorstellung der Ergebnisse in kommunalen Gremien
  • Projektübergabe an den Auftraggeber und ggf. an den Fachplaner

Die Stadtwerke Füssen sind in dieses Projekt bereits einbezogen worden.

Beschlussvorschlag

Der Abschlussbericht zum kommunalen Energienutzungsplan für die Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen, dieser ist Leitfaden und Werkzeug zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung vor Ort.

Die Stadtwerke Füssen werden ferner beauftragt, für das aus dem Energienutzungsplan abgeleitete Projekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Die weiteren erforderlichen Finanzmittel sowie Fördermittel sind im Wirtschaftsplan für das das Finanzplanjahr 2024/25 in der Haushaltsberatung mit zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Metzger teilt mit, dass die Ergebnisse des Klimabeirats noch ausgearbeitet werden müssen. Eine Gesamttrasse mit Teilen der Innenstadt sei nicht zielführend (evtl. nur Einzelbereiche - wo hoher und wo geringer Bedarf?); die Details müssen abgewogen werden.

Beschluss

Der Abschlussbericht zum kommunalen Energienutzungsplan für die Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen, dieser ist Leitfaden und Werkzeug zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung vor Ort.

Die Stadtwerke Füssen werden ferner beauftragt, für das aus dem Energienutzungsplan abgeleitete Projekt Nahwärmenetz „Seilerstraße-Rathaus“ die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Die weiteren erforderlichen Finanzmittel sowie Fördermittel sind im Wirtschaftsplan für das das Finanzplanjahr 2024/25 in der Haushaltsberatung mit zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antragstellung zur Höherprädikatisierung der Stadt Füssen zum Kneipp-Heilbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nach der Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ mit Ausdehnung über alle Ortsteile im November 2021 strebt die Stadt Füssen die Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad an. Damit unterstreicht sie die Bedeutung des Kneipp’schen Naturheilverfahrens als zentraler und nach außen wirkender Gesundheitssäule in Verbindung mit der spezifischen Profilierung für gesunden Schlaf.
Für die Antragstellung sind nötig:
  • Vollständig ausgefülltes Formular inkl. aller geforderten Antragsunterlagen/Gutachten/Nachweise für das Prädikat Kneippheilbad
  • Stadtratsbeschluss zur Anerkennung nach Art. 7 Abs. 5 KAG
  • Gutachten Ortshygiene 
  • Bioklimatisches Gutachten
  • Gutachten über die Luftqualität
  • Medizinisch-wissenschaftliches/balneologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüglich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten
  • Medizinisch-wissenschaftliches/balneologisches Gutachten über die artgemäße Durchführung und gesicherte Qualität der Kneippkuren
  • Feststellung der Heilanzeigen 
  • Aktueller Nachweis über ein Qualitätsmanagement- System bei Erbringern kurmedizinischer Leistungen
  • Tourist-Information mit Zertifizierung nach DTV oder ServiceQ 
  • Lageplan der Gemeindegrenzen
  • Ortsprospekt, Unterkunftsverzeichnis, sonstige Broschüren
Zum Teil können im Rahmen vorheriger Prädikatisierungsverfahren erstellte Gutachten genutzt werden.

Neu zu bestätigen ist das kommunale Einvernehmen mit der Antragstellung, das sich in einem Stadtratsbeschluss ausdrücken soll.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet den Antrag der Stadt Füssen zur Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad und beauftragt das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing mit der Abwicklung des Antragsverfahrens.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet den Antrag der Stadt Füssen zur Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad und beauftragt das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing mit der Abwicklung des Antragsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Da nächstes Jahr nach den Faschingsferien am 10. März die neue Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen in Betrieb genommen werden kann, sollte ab Nutzung der neuen Sporthalle zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte eine Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) erlassen worden sein.

Die Sporthallenbenutzungssatzung gilt für alle drei Sporthallen der Stadt Füssen (Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen, Weidachturnhalle und Weißenseeturnhalle).

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.

Die Gebühren für die Benutzung der Sporthallen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung der Stadt Füssen erhoben (eigener Tagesordnungspunkt).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Nach § 11 der soeben beschlossenen Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen erhebt die Stadt Füssen für die Benutzung der Sporthallen Gebühren nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung.

Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 1. Januar 2025 für die Nutzung von Sporthallen zu Trainings- und Wettkampfzwecken eine Gebühr in Höhe von 20 €/Stunde für eine Einfachhalle bzw. 1 Teilhalle in der Dreifachsporthalle, 40 €/Stunde für 2 Teilhallen und 60 €/Stunde für 3 Teilhallen inkl. des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes zu erheben.

Für eine gewerbliche Nutzung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € / 60 € / 90 € pro Stunde erhoben.

Bis zum Jahresende gelten noch die aktuellen Gebühren in Höhe von 16,- €/Stunde. 

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Niederschrift vom 23.07.2024 wird in der nächsten Stadtratssitzung genehmigt.

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10. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Es gab keine Anträge und Anfragen.

Datenstand vom 25.03.2025 15:39 Uhr