Datum: 16.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:26 Uhr bis 18:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben & Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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16.07.2024
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beschliessend
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2. Beleuchtung Hohes Schloss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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16.07.2024
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beschliessend
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Sachverhalt
Erneuerung bzw. Modernisierung der Außenbeleuchtung am Hohen Schloss in Füssen.
Das Elektrizitätswerk Reutte haben gemeinsam mit dem Bauamt und dem Ersten Bürgermeister Eichstetter ein Beleuchtungskonzept für die Außenbeleuchtung am Hohen Schloss erarbeitet.
Nach Erarbeitung des Konzepts und Bemusterung der LED Strahler, konnte ein Nachttermin mit Vertretern des EWR, Erster und Zweiter Bürgermeister, sowie Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier die Konzeptionierung vor Ort überprüfen und die Beleuchtung testen.
Die sehr positive Beleuchtungskonzeption konnte im Zuge der LED Straßenlaternen Umrüstung bei den Herstellern abgefragt werden, sodass diese das Konzept mittragen und die Umrüstung wie folgt vorschlagen:
Zusammengefasst:
Weniger Strahler, neue Technik, bessere Ausleuchtung, weniger Lichtverschmutzung, Insektenfreundliche Strahler und neue Verkabelung/Verdrahtung nach technisch neuestem Stand.
Bestand:
Neuinstallation:
Der Kostenpunkt für die gesamte Umrüstung beläuft sich auf rund 78.994 Euro netto, zzgl. MwSt., zusätzlich kommen auf Füssen Tourismus und Marketing ein touristischer Mehraufwand von 27.732 Euro netto, zzgl. MwSt. zu.
Die Stadt Füssen muss hierbei nur die rund 94.000 Euro aufbringen. Der Touristische Mehraufwand, um die Fassadenbeleuchtung als Kulissenbeleuchtung noch besser darzustellen („Postkartenmotiv“) wird von FTM getragen und ist im Haushalt 2024 bereits berücksichtigt und vom Verwaltungsrat in der Junisitzung bereits einstimmig, positiv entschieden worden.
Da für die LED-Laternenumrüstung für das Jahr 2024, 200.000 Euro angesetzt wurden, aber aufgrund der großen Auftragslage nur maximal 100.000 Euro verbaut werden können, stehen somit 100.000 Euro für die Investition der LED-Umrüstung zur Verfügung und ist in den Haushaltsmitteln 2024 ausreichend vorhanden. Somit kann eine sofortige Beauftragung und Umrüstung zeitnah erfolgen. Somit bleiben wir sogar unter dem Jahresbudget von 200.000 Euro.
Historie Sitzungen 2020 & 2021 zur Erinnerung:
Wie bereits 2020 & 2021 seitens der EWR angemahnt, kann die Beleuchtung nicht mehr eingeschalten werden.
Da die Beleuchtung jedoch schon seit geraumer in einem desolaten Zustand war, hat das EWR darauf hingewiesen, dass die Verkabelung und die Strahler erneuert werden müssen.
Die Leitungen bzw. Verkabelung gehen zum Teil durch Dachböden und als blanke Leitungen über Blechdächer. Hier besteht eine nicht unerhebliche Gefahr durch die Leitungsführung.
Zudem sind die Leitungen durch private Dachböden weder versichert, noch dinglich gesichert?!
Aufgrund des entsprechenden Auftrages über die Bauhofleitung hat sich unser Elektriker die Situation mit dem EWR angesehen und kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht den technischen Anforderungen und sollte generalüberholt werden.
Unter gegebenen Bedingungen wird er die Beleuchtung nicht wieder in Betrieb nehmen.
1. Kein FI/ bzw. RCD für Stromkreise im Außenbereich vorgeschrieben.
2. NYM Leitungen im Außenbereich (nicht geeignet) sollten für NYY Leitungen ( für Außenbereich geeignet und UV-Beständig) ausgetauscht werden.
3. Freihängende Leitungen sollten neu befestigt werden.
4. Verkabelung durch private Dachböden)
5. Die Hälfte der bestehenden Halogenstrahler sind nicht mehr Witterungsbeständig und mit Wasser vollgelaufen.
6. Halogenstrahler (Stromfresser) sollten für LED Strahler ausgetauscht werden.
Auf die dazu überlassenen Bilder wird verwiesen.
Nicht umsonst wurde der Stadtrat am 8. September 2020 mit der Situation der Außenbeleuchtung konfrontiert und ihm ein neues Beleuchtungskonzept vorgestellt. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass die Außenbeleuchtung am Hohen Schloss mittlerweile in die Jahre gekommen und erneuerungsbedürftig ist.
Sie ist immerhin 50 Jahre alt, damals waren 8 Leuchten bereits komplett defekt und nicht mehr reparabel. Das gesamte Kabelnetz ist verbraucht und defekt (50 Jahre alt im Erdboden). Die Realisierung dieses von EWR vorgeschlagenen Konzeptes wurde in der Sitzung auch beschlossen, die Mittel dafür sollten in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Dazu kam es dann angesichts der Finanzsituation offensichtlich nicht mehr. Die Kosten wurden damals vom EWR auf rund 200.000 Euro beziffert. Die Amortisationszeit wurde bei den damaligen Kosten und Energiepreisen mit rund 15 Jahren genannt.
Beschlussvorschlag
Der HFSK stimmt der LED-Umrüstung und Sanierung der Außenbeleuchtung am Hohen Schloss in Füssen zu und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung.
Beschluss
Der HFSK stimmt der LED-Umrüstung und Sanierung der Außenbeleuchtung am Hohen Schloss in Füssen zu und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling; Eispreise Saison 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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16.07.2024
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Sachverhalt
Im Bundesstützpunkt (BSP) werden jährlich die Eintrittspreise zum Saisonbeginn neu festgelegt.
Am 01.07.2024 hat die neue Saison im BSP begonnen.
Nachdem im Jahr 2023 die Kosten im BSP umfangreich analysiert wurden, wird für die Preisgestaltung ab der Saison 2024/2025 ein unterschiedlicher Eintrittspreis zwischen Halle 1 und der Arena empfohlen. Die Arena verursacht u.a. aufgrund der Größe, der Zielgruppen und des Personalaufwands einen höheren Kostenaufwand.
Bei ersten groben Kostenanalysen nach Hallen wurden folgende Kosten ermittelt:
Arena: ca. 1.200.000,- €
(bei 2.270 Stunden Belegung ergibt sich ein kostendeckender Preis von ca. 529 €/Stunde)
Halle 1: ca. 600.000,- €
(bei 2.343 Stunden Belegung ergibt sich ein kostendeckender Preis von ca. 256 €/Stunde)
Zwischensumme: Arena und Halle 1: 1.800.000,- € (kostendeckender Preis von ca. 390,-€ / Stunde)
Halle 2 (Curling): 300.000,- €
(bei 4893 Stunden Bahn-Belegung ergibt sich ein kostendeckender Preis von ca. 61 €/Bahn/Stunde)
Gesamt: ca. 2.100.000,- €
Eine kostendeckende Steigerung der Preise ist aktuell nicht zu empfehlen. Vielmehr sollten die Vertriebsaktivitäten verstärkt werden, um die Belegung deutlich zu steigern. Angestrebt werden sollte eine durchschnittliche Belegung deutlich über 70%. Aktuelle beträgt die Belegungsquote in der Arena ca. 50%, in der Halle 1 ca. 51% und in der Curling-Halle ca. 40% - ausgehend von einem Öffnungstag von 15 Stunden.
Um den kontinuierlichen Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird empfohlen, die Preise um durchschnittlich 7,5% zu steigern. Aufgrund einer Vielzahl von Preiserhöhungen in den letzten Jahren (letztmalig 16% in der Saison 2023/2024), ist darauf zu achten, dass die mögliche Preisobergrenze nicht überschritten wird.
Insbesondere bei Schul- sowie Kinder- und Jugendgruppen wurde weiterhin auf möglichst geringe Preise geachtet.
Referenten-Entwurf - Jahressteuergesetz 2024 - Sportanlagen
Aufgrund noch ungeklärter zukünftiger steuerlicher Regelungen werden als WORSTCASE höhere Ausgaben erwartet. Der im Umlauf befindliche Referentenentwurf des BMF Jahressteuergesetz 2024 (Rechtsstand 27. März 2024) sieht eine bislang wenig diskutierte Steuerbefreiung bei der Überlassung von Sportstätten vor. Nach § 4 Nr. 22c UStG sollen Einrichtungen, die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehenden sonstigen Leistungen von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, künftig steuerfrei gestellt werden. Diese Befreiung von der Umsatzsteuer wird aus Kreisen des BMF derzeit als Vorteil für die Kommunen und kommunalen Einrichtungen kolportiert, da insofern die für die Eintrittsentgelte keine Umsatzsteuer abzuführen wäre. Dies wäre allerdings i.d.R. nur zutreffend, wenn die Einrichtungen Gewinne bzw. eine Umsatzsteuerzahllast aufweisen würden. Das BSP Füssen kann von dieser Neuregelung stark negativ betroffen sein. Da sich das BSP in der Regel nicht kostendeckend betreiben lässt, entsteht in diesem Fall ein Vorsteuerüberhang aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Auch die Möglichkeit Vorsteuer aus den Investitionen geltend zu machen wäre dann nicht mehr möglich.
Die Steuerbefreiung hätte allerdings nicht nur negativen Einfluss auf zukünftige Investitionen, sondern ggf. auch auf bereits durchgeführte Investitionen. Bei bereits durchgeführten Investitionen (Abschluss innerhalb der letzten 10 Jahre) könnte es nachträglich noch zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a UStG) kommen, da die Einnahme eines steuerfreien Entgelts für die Nutzung zu einer Änderung der maßgeblichen Verhältnisse für den ursprünglichen Vorsteuerabzug führt, die zu Ungunsten der Stadt zu korrigieren ist. Es wären somit teilweise erhebliche Vorsteuerbeträge an die Finanzämter zurückzuzahlen, was den Haushalt der Stadt schwer belasten könnte, da die (anteilige) Rückzahlung der Vorsteuer bei Durchführung der Investition nicht absehbar war.
Sollte der Entwurf verabschiedet werden, so müssten jährlich mindestens zusätzliche 350.000€ über Preiserhöhungen aufgefangen werden:
o Wenn die 350 T€ auf unsere „Preislisten-Kunden“ umgelegt werden (Umsatzplanung 2024 - 346 T€), verdoppeln sich die Preise
o Alternativ müssten Gespräche mit den Verbänden und Vereinen (DEB / DCV / EV Füssen etc.) zur teilweisen Übernahme der Zusatzkosten geführt werden
o Da der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 bezüglich Sportanlagen noch kaum bekannt ist, wären wir wahrscheinlich die ersten, die diese Zusatzkosten einpreisen
Mittelfristig: Bisher gibt es noch keine Gebührensatzung für den Bundesstützpunkt.
Eine feste Gebührensatzung, die für die ganze Saisonzeit festgelegt wird, ermöglicht es kaum auf Belegungssituationen Einfluss zu nehmen. Um eine professionelle Vertriebssteuerung sicherzustellen, sollte die Nutzung von Preisspielräumen ermöglicht werden. Beispielsweise könnten Tagesbelegungen vor 15 Uhr aufgrund eines Preisvorteils besser ausgelastet werden. Oder bevorzugte Belegungszeiten zwischen 18 und 22 Uhr könnten noch zu höheren Preisen angeboten werden. Ein late night Preis (22-23 Uhr) könnte ebenfalls Zusatzumsatz ermöglichen.
Geregelt werden sollte noch, wie die Preissteigerungen für bereits getätigte Buchungen umgesetzt werden sollten. Teilweise ist auf mögliche Preissteigerungen bereits in den Buchungsbestätigungen hingewiesen worden.
Bisher gibt es noch keine Gebührensatzung für den Bundesstützpunkt für Eishockey & Curling (= Betrieb gewerblicher Art). Es ist empfehlenswert, die Erstellung von zwei Satzungen zu beschließen:
- Satzung über die Benutzung den Bundesstützpunkt für Eishockey & Curling
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt die aktuelle Preisliste 2024 für die Benutzung des BSP gemäß dem o.g. Sachvortrag zu finalisieren und zu veröffentlichen.
- Der Entwurf „Jahressteuergesetz 2024 – Sportanlagen“ wird - aus aktuellem Anlass - zur Kenntnis genommen. Die dargestellten Preise würden sich wie im o.g. Sachvortrag genannt in etwa verdoppeln. Nach in Kraft treten der entsprechenden gesetzlichen Neuregelung oder bei neuen Informationen zum Gesetzentwurf wird die Verwaltung das Gremium erneut zum Sachstand informieren.
Beschluss
- Die Verwaltung wird beauftragt die aktuelle Preisliste 2024 für die Benutzung des BSP gemäß dem o.g. Sachvortrag zu finalisieren und zu veröffentlichen.
- Der Entwurf „Jahressteuergesetz 2024 – Sportanlagen“ wird - aus aktuellem Anlass - zur Kenntnis genommen. Die dargestellten Preise würden sich wie im o.g. Sachvortrag genannt in etwa verdoppeln. Nach in Kraft treten der entsprechenden gesetzlichen Neuregelung oder bei neuen Informationen zum Gesetzentwurf wird die Verwaltung das Gremium erneut zum Sachstand informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Genehmigung der Niederschrift vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
Beschluss
Der Ausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Anträge, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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16.07.2024
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Diskussionsverlauf
Dritter Bürgermeister Wolfgang Bader möchte nochmals klar zum Thema „Dreitannenbichl“
Stellung nehmen. Nach den unzähligen und teils verwirrenden Berichterstattungen klärt er dahingehend auf, dass die Mitglieder des Stadtrates dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen werden. Der Dreitannenbichl wird nicht bebaut. Das Grundstück auf dem das Arbeiterwohnheim entstehen soll, wurde längst verkauft und ist neben dem Dreitannenbichl geplant. Der Stadtrat hatte sich klar für eine Verdichtung innerorts ausgesprochen, dem wurde nachgekommen.
Dass hier unter Umständen eine freie Sicht verbaut wird, mit dem muss gerechnet werden.
Stadtrat Adam bedankt sich bei den Ausrichtern der Stadtolympiade für die hervorragende Organisation. Die einzige Problematik mit dem Eintritt im Hallenbad in Nesselwang wurde bereits angesprochen und für das kommende Jahr angepasst.
Datenstand vom 25.03.2025 15:17 Uhr