Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:29 Uhr bis 17:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Bauangelegenheiten
2.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
2.2 Bauanträge
2.2.1 Errichtung einer Winkelstützmauer entlang der südlichen Grundstücksgrenze mittels Winkelstützsteinen aus Beton, Weidachstraße 47a, Fl.Nr.3054/27, Gmk. Füssen
2.2.2 Textilgeschäft zu Kaffeerösterei mit Manufaktur Einzelhandel und Café Im Obergeschoss die Ladenfläche mit Büro zu einer Wohnung Errichtung einer Werbeanlage, Ritterstraße 2, Fl.Nr. 90 Gmk. Füssen
2.2.3 Teilabriss und Erweiterung Betriebsgebäude mit Produktions-, Büro- und Sozialflächen, Wiedmar 5, Fl.Nr. 527/4 Gmk. Weißensee
2.2.4 Nutzungsänderung, Hutergasse 3, Fl.Nr. 118, Gemarkung Füssen
2.2.5 Hotel Filser – Umbau Nebengebäude (Gartenvilla), König-Ludwig-Promenade 23, Fl.Nr. 1589, Gemarkung Füssen
2.2.6 Umbau best. Wohnhaus zum Zweifamilienhaus mit Aufstockung und energetischen Sanierung, Frauensteinweg 29, Fl.Nr. 1657/1, Gemarkung Füssen
3 Straßen- und Wegerecht
3.1 Widmung Froschenseestraße
3.2 Widmung Luitpoldstraße
3.3 Widmung Prinzregentenplatz
3.4 Widmung Am Kapellenberg
3.5 Widmung Morisse
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 06.02.2024
5 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

  1. Aktualisiertes Verkehrskonzept im Bereich Grund-/Mittelschule siehe Anlagen

  1. Wegen zwischenzeitlicher Abwesenheit des Sachbearbeiters beim LRA OAL fand zu den Bauthemen dieser Sitzung keine inhaltliche Vorabstimmung statt.

Beschlussvorschlag

(Kenntnisnahme)

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2
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2.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

1.        Nutzungsänderung von Garage Nr. 13 in Handwerker und XXL Garagenpark zu Kaffeerösterei und Lager, Seilerstraße 7, Fl.Nr. 1722 Gmk. Füssen 
2.        Nutzungsänderung von Ferienhaus in Wohnung mit Carport u. Stellplatz, Tiroler Straße 43b, Fl.Nr. 3170/2 Gmk. Füssen 
3.        Tektur Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, Stiftsweg 1, Fl.Nr. 432/9, Gemarkung Füssen 

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2.2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2
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2.2.1. Errichtung einer Winkelstützmauer entlang der südlichen Grundstücksgrenze mittels Winkelstützsteinen aus Beton, Weidachstraße 47a, Fl.Nr.3054/27, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Antrag

Im November 2023 haben die Grundstückseigentümer des o. a. Reiheneckhauses einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Winkelstützmauer auf dem Grundstück gestellt. 

Begründung: Aufgrund des Hochwasserschutzes liegt das Grundstück höher als die Weidachstraße und auch das südlich angrenzende Grundstück, welches noch nicht in nächster Zeit bebaut werden wird. Der dortige Grundstückseigentümer lässt es nicht zu, dass sich die Geländeböschung der Haus Nr. 47 a auf sein Grundstück erstreckt. Beim Böschungsverlauf auf dem eigenem Grundstück würden lt. Angabe ca. 30 qm Garten verloren gehen. Die Böschung sei für das Kleinkind der Familie gefährlich und ein Zaun müsste entsprechend weit (ca. 2 m) in das eigene Grundstück gesetzt werden. 

Um dies zu verhindern soll entlang der ca. 15 m langen südlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichtet werden. Wenn auf dem südlichen Grundstück ebenfalls das Gelände auf die gleiche Höhe angefüllt wird sei diese Mauer nicht mehr sichtbar. 

Ab der Weidachstraße soll die Mauer auf eine Länge von 1 m eine Höhe von 0,8 m erreichen, danach auf eine Länge von 4 m eine Höhe von 1 m und im westlichen Teil auf eine Länge von 10 m eine Höhe von 1,20 m. 

Bebauungsplan

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans O 65 - Weidach Nord 2.
Eine Stützmauer wie geplant steht im Widerspruch zu § 9 Abs. 2 der Satzung, die regelt: 

Jedes Grundstück muss an die Nachbargrundstücke ohne Absatz, ohne Stützmauer und ohne künstliche Böschung anschließen. 

Die beantragte Lösung ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich nicht vertretbar. Eine Winkelstützmauer dieser Größe stellt einen städtebaulichen Fremdkörper in dem Bereich dar. Zur Verhinderung solcher Lösungen schließt der Bebauungsplan dies aus. 

Die nachteilige Wirkung wird noch verstärkt durch die Randlage direkt an der stark frequentierten Weidachstraße. Mit der Genehmigung würde die Gefahr einer Präzedenzfallwirkung für weitere Grundstücke entstehen, zumal gemäß den Ausführungen des Nachbarn nicht bekannt ist, wie lange diese Stützwand sichtbar erhalten bleiben wird.

Erforderlich ist oberhalb der Stützmauer eine Absturzsicherung in Form eines Zauns. Die notwendige Höhe beträgt mindestens 0,9 m. Der Antrag enthält hierüber aber keine planerische Aussage. Lt. Schreiben vom 18.02.2024 soll ein verfahrensfreier Zaun errichtet werden. Der Bebauungsplan lässt Einfriedungen mit einer Höhe von bis zu 1,20 m zu.  Mit Zaun würde damit eine bauliche Abgrenzung nach außen mit einer Höhe von bis zu 2,40 m entstehen können. 

Dass Lösungen dieser Art nicht zugelassen werden können wurde bereits der BSG Allgäu als Bauträgerin anlässlich einer früheren Anfrage wegen Palisaden auf diesem Grundstück mitgeteilt. 

Tatsächlich sollte auch die vorhandene schräge Böschung keine dauerhafte Lösung bleiben. In Betracht käme grundsätzlich ein Zaun am Böschungsfuß. Bei der Bebauung des Nachbargrundstücks müsste das Gelände höhenmäßig angeglichen und der Zaun wieder versetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies bauherrnseitig nicht gewünscht ist. 

Zur Vermeidung des negativen Erscheinungsbildes könnte alternativ eine teilbegrünbare Stützmauer mit Natursteinen in Betracht gezogen werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Zustimmung zu einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan für folgende Lösung zu erteilen:

Errichtung einer teilbegrünbaren Stützmauer mit Natursteinen entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit Höhen gemäß Antrag und Zaun gemäß Bebauungsplan.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer erkundigt sich, ob bei den Nachbarn ähnliche Gegebenheiten bestehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das sei nicht bekannt. Ein Nachzug der Nachbarn ist möglich.

Martin Dopfer wünscht sich ein einheitliches Aussehen und spricht an, dass das angrenzende Grundstück noch unbebaut ist, so gesagt zurückbehalten wurde.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht die Aussage von Martin Dopfer und ergänzt, dass eine Bebauung auch erst nach 20 Jahren erfolgen kann.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Zustimmung zu einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan für folgende Lösung zu erteilen:

Errichtung einer teilbegrünbaren Stützmauer mit Natursteinen entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit Höhen gemäß Antrag und Zaun gemäß Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.2. Textilgeschäft zu Kaffeerösterei mit Manufaktur Einzelhandel und Café Im Obergeschoss die Ladenfläche mit Büro zu einer Wohnung Errichtung einer Werbeanlage, Ritterstraße 2, Fl.Nr. 90 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzungsänderung ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig (Mischgebiet). Denkmalgeschützte Substanz wird soweit ersichtlich nicht nachteilig verändert und Abweichungen von der Baugestaltungssatzung sind nicht erkennbar. 

Lt. nachgereichter Erklärung sollen die Werbeanlagen neu eingereicht werden und sind deshalb nicht Gegenstand der Beurteilung. 

Mit der Nutzungsänderung ergibt sich ein Mehrbedarf von 4 Stellplätzen. 
Ein räumlicher Nachweis ist auf dem Grundstück nicht möglich. 

Eine Ablösung setzt nach der Stellplatzsatzung eine Gastraumfläche von mind. 50 qm voraus. Dies ist gegeben, weil der angegebenen „Sitzfläche Café“ insoweit der entsprechende Anteil „Lauffläche“ hinzuzurechnen ist. 
Als „Lauffläche Café und Einzelhandel“ werden angegeben: 51,15 qm.
Das Anteilsverhältnis Café zu Einzelhandel beträgt ca. 2/3 zu 1/3. 
Zwei Drittel der Lauffläche sind ca. 34 qm. 
Sitzfläche Café 31,57 qm + 34 qm Lauffläche = gesamt ca. 66 qm gastronomische Fläche.
Ergebnis: Ablösung der vier Stellplätze ist zulässig. 

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugestimmt werden, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Hinweis: die auf der öffentlichen Platzfläche vorgesehene Außenbestuhlungsfläche ist eine separat zu beurteilende straßenrechtliche Sondernutzung und nicht Gegenstand des Bauantrages. Für die bisher dort vorhandenen Fahrradständer ist eine Ersatzlösung geboten. An der Ostseite ist nach Abstimmung mit der Feuerwehr eine Aufstellfläche für ein Feuerwehrfahrzeug in einer Breite von mind. 6 m einzuhalten (siehe Fotomontage mit Eingang vom 22.02.2024).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und die Ablösung von vier Stellplätzen zu befürworten. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm spricht an, ob Änderungen der Fenster im Erdgeschoss geplant sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, seines Wissens erfolgt keine Änderung der Fenster. Weitere Abstimmungen finden mit der Denkmalschutzbehörde statt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und die Ablösung von vier Stellplätzen zu befürworten. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.3. Teilabriss und Erweiterung Betriebsgebäude mit Produktions-, Büro- und Sozialflächen, Wiedmar 5, Fl.Nr. 527/4 Gmk. Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.02.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im Zuge einer früheren formlosen Anfrage wurde bereits die grundsätzliche Befürwortung der Erweiterung signalisiert und dies bei Bedarf - bei Anforderung durch das LRA OAL - über eine Bauleitplanung zu regeln (Beschluss vom 06.12.2022). 

Das Baugrundstück befindet sich aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bauvorhaben in der näheren Umgebung wurden vom Landratsamt Ostallgäu gemäß § 35 BauGB genehmigt. Das Landratsamt Ostallgäu beurteilt das Gebiet bisher offensichtlich als Außenbereich.

Geprägt ist der Bereich, der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt ist aber bereits in wesentlichem Umfang durch die vorhandene Bebauung. Aufgrund dieser Vorprägung ist nicht davon auszugehen, dass dem Vorhaben die Lage im Landschaftsschutzgebiet OAL-06 entgegensteht.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die bauliche Erweiterung des zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, die im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Nach Ansicht der Verwaltung ist das Vorhaben damit gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zulässig.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung wurde 2023 bereits ein Lärmschutzgutachten erstellt und dem LRA zugeleitet. Eine Rückmeldung liegt der Stadt Füssen bisher nicht vor.

Die nachgewiesenen Stellplätze können als ausreichend eingestuft werden.

Zum nördlichen Nachbargrundstück ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine seitens der Stadt Füssen zu beurteilende Frage. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.4. Nutzungsänderung, Hutergasse 3, Fl.Nr. 118, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 29.02.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Nach bisheriger Genehmigung befand sich bereits eine Gastraumfläche im OG, sowie eine Ladenfläche mit Sitzgelegenheiten zum Verzehr vor Ort im EG. Mit dem Antrag soll nun das EG als Café statt Laden genutzt werden. 

Bauplanungsrechtlich ist dies im Mischgebiet zulässig. 

Für EG und OG bestehen bisher aus dem Altbestand drei abgelöste Stellplätze. Diese können bei der Bedarfsberechnung weiter angesetzt werden. Den Antragstellern wurde bereits mitgeteilt, dass insoweit ohne weiteren Nachweis eine Gastraumfläche (ohne Berücksichtigung reiner Verkehrsflächen wie die Treppe) von max. 34 qm möglich ist.  Die angeforderte flächenmäßige Differenzierung wurde nachgereicht. 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans A 85 E – Altstadt. Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.
Zur Sicherung wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, da das Vorhaben den definierten Zielen nicht widerspricht. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und einer Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth fordert eine barrierefreie Gestaltung und bittet um einen Hinweis zur Barrierefreiheit an die Bauherren.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist zurück, dass die Barrierefreiheit baulich nicht gegeben ist.

Ilona Deckwerth führt an, das ist eine Frage der Zwischenlösung. Den Bauherren soll ein Hinweis zur Barrierefreiheit mitgeteilt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, dass nehmen wir mit auf und geben das den Bauherren weiter.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und einer Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.5. Hotel Filser – Umbau Nebengebäude (Gartenvilla), König-Ludwig-Promenade 23, Fl.Nr. 1589, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 26.02.2024 (noch in Bearbeitung) siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im EG und OG sind je drei Doppelzimmer geplant; im DG befinden sich zwei „Zimmer“, die nach der eingezeichneten Ausstattung ganze Wohnungen sind. 

Für den Umbau wurde die zweite Änderung des Bebauungsplanes N 5 durchgeführt, die bereits als Satzung beschlossen wurde. 

Die Prüfung hat zwischenzeitlich die Zulässigkeit incl. GRZ und GFZ bestätigt. Wegen der Zufahrt zur Gartenvilla über das Vorderliegergrundstück und den dort befindlichen Stellplätzen ist noch eine Dienstbarkeit einzutragen (befindet sich bereits in der Vorbereitung). 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Dienstbarkeit bzgl. Zufahrt und Stellplätzen ist nachzureichen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Dienstbarkeit bzgl. Zufahrt und Stellplätzen ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.6. Umbau best. Wohnhaus zum Zweifamilienhaus mit Aufstockung und energetischen Sanierung, Frauensteinweg 29, Fl.Nr. 1657/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 29.02.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die ursprüngliche Genehmigung aus 1968 stellt den EG-Grundriss als nachträglich aufgeklebte Pläne auch im OG dar. Hierbei handelte es sich offensichtlich um einen Fehler, weil bei dieser Lösung weder ein Bad noch ein Schlafzimmer vorhanden gewesen wäre. Der Fehler beruht offensichtlich auf einer nachträglichen Änderung durch die Verschiebung des Gebäudes. 
Insoweit ist von einem bisherigen Einfamilienhaus auszugehen. 

Das DG war bisher aufgrund der geringen Höhe nicht ausbaufähig. Mit der Sanierung soll der Kniestock auf 1,215 m angehoben werden. Die Breite des Hauses ist so gering (incl. neuer Außenwanddämmung nur 7,8 m), dass diese Höhe hier beim Verzicht auf Gauben bzw. Quergiebel tatsächlich notwendig ist. Mit der in der letzten Sitzung thematisierten Höhe von 1 m anlässlich eines ähnlichen Falls in der Reintalstraße ist hier objektiv kein ausreichender Ausbau mehr möglich. Ein Vollgeschoß entsteht trotzdem nicht. Bei der Beibehaltung des 1 m wird die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels notwendig werden.

Vier Stellplätze können räumlich beengt aber mit noch ausreichenden Größen nachgewiesen werden. Eine Abweichung besteht in der Lage von zwei Stellplätzen außerhalb der im Bebauungsplan eingezeichneten Flächen östlich des Hauses. Bessere Alternativen bestehen ohne umfangreiche Veränderungen des Bestands nicht. 

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn beide Wohnungen dauergenutzt werden und keine Ferien- oder Zweitwohnung entsteht. Im Antrag wird erklärt, dass dauergenutzter Wohnraum geschaffen wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Kniestockhöhe sind wie bei dem Vergleichsfall in der Reintalstraße max. 1 m möglich. Die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels wird als notwendig anerkannt. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die Wohnungen weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt werden.

Diskussionsverlauf

Anne-Verena Jahn nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Kniestockhöhe sind wie bei dem Vergleichsfall in der Reintalstraße max. 1 m möglich. Die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels wird als notwendig anerkannt. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die Wohnungen weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3
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3.1. Widmung Froschenseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Die Froschenseestraße wurde vom Landkreis Ostallgäu abgestuft und ist von der Stadt Füssen als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis eingetragen (Stadtratsbeschluss vom 21.11.1995 Nr. 87). Das verlaufende Teilstück durch die heutige Kaserne auf den Fl.Nrn. 846/9, 846/8, 846/10 Gmk. Füssen wurde im Jahre 2008 eingezogen. Schlussendlich ist die Widmung der Froschenseestraße zu berichtigen.

Lageplan unmaßstäblich:
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Froschenseestraße wie im beiliegenden Lageplan farbig markiert wie folgt zu widmen:

Straßenklasse:                 Ortsstraße
Straßenname:                        Froschenseestraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 846, Teilfläche 846/7, 984/1, 2449/4, 2449/6, 988/1, Teilfläche 683/6
Anfangspunkt:        Nördl. Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 846/9, 846/8 Gmk. Füssen 
Endpunkt:        Einmündung B 310, südöstl. Grundstücksgrenze Fl.Nr. 2449/3 Gmk. Füssen
Baulastträger:                        Stadt Füssen        
Widmungsbeschränkung:        keine
Länge in km:                        1,099 

Sonderbaulast, Art:                 Unterhalt des Bahnüberganges
von km: 0,678         bis km: 0,687
Länge in km:                        0,009 
Träger der Baulast:                Deutsche Bahn

Gesamtlänge in km:                1,108

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Froschenseestraße wie im beiliegenden Lageplan farbig markiert wie folgt zu widmen:

Straßenklasse:                 Ortsstraße
Straßenname:                        Froschenseestraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 846, Teilfläche 846/7, 984/1, 2449/4, 2449/6, 988/1, Teilfläche 683/6
Anfangspunkt:        Nördl. Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 846/9, 846/8 Gmk. Füssen 
Endpunkt:        Einmündung B 310, südöstl. Grundstücksgrenze Fl.Nr. 2449/3 Gmk. Füssen
Baulastträger:                        Stadt Füssen        
Widmungsbeschränkung:        keine
Länge in km:                        1,099 

Sonderbaulast, Art:                 Unterhalt des Bahnüberganges
von km: 0,678         bis km: 0,687
Länge in km:                        0,009 
Träger der Baulast:                Deutsche Bahn

Gesamtlänge in km:                1,108

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Widmung Luitpoldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Die Luitpoldstraße ist nach der Abstufung der ehemaligen Bundesstraße B 310 in das Bestandsverzeichnis der Stadt Füssen aufzunehmen und zu widmen. Siehe unmaßstäblichen Lageplan:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Luitpoldstraße wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen:

Straßenname:                                Luitpoldstraße
Straßenklasse:                        Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:                Füssen, Teilfläche 4105/2, 4105/1, 598/6, Teilfläche 4105
Anfangspunkt:        Übergang Kemptener Straße a.H.v. Fl.Nr. 653, 625 Gmk. Füssen
Endpunkt:                                Prinzregentenplatz a.H.v. 4106/1 Gmk. Füssen
Straßenbaulastträger:                Stadt Füssen
Länge in km:                                0,248
Widmungsbeschränkung:                keine

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm zweifelt an der Widmung zur Ortsstraße für den südlichen Teil der Luitpoldstraße, da dort der Bebauungsplan einen verkehrsberuhigten Bereich festsetzt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, das ist dafür nicht ausschlaggebend.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Luitpoldstraße wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen:

Straßenname:                                Luitpoldstraße
Straßenklasse:                        Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:                Füssen, Teilfläche 4105/2, 4105/1, 598/6, Teilfläche 4105
Anfangspunkt:        Übergang Kemptener Straße a.H.v. Fl.Nr. 653, 625 Gmk. Füssen
Endpunkt:                                Prinzregentenplatz a.H.v. 4106/1 Gmk. Füssen
Straßenbaulastträger:                Stadt Füssen
Länge in km:                                0,248
Widmungsbeschränkung:                keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Widmung Prinzregentenplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der Prinzregentenplatz ist durch die Abstufung der ehemaligen Bundesstraße B 310 in das Bestandsverzeichnis der Stadt Füssen aufzunehmen und zu widmen. Siehe unmaßstäblichen Lageplan.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Prinzregentenplatz wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen:

Straßenname:                        Prinzregentenplatz
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, Teilfläche 4105/2, 4106/1, Teilfläche 4105
Anfangspunkt:        Übergang Luitpoldstraße a. H. v. Fl.Nr. 4105/1 Gmk. Füssen
Endpunkt:        Einmündung Fl.Nr. 4103/4 Gmk. Füssen, Kaiser-Maximilian-Platz, 
B 16
Straßenbaulastträger:        Stadt Füssen
Länge in km:                         0,080
Widmungsbeschränkung:        keine

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Prinzregentenplatz wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen:

Straßenname:                        Prinzregentenplatz
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, Teilfläche 4105/2, 4106/1, Teilfläche 4105
Anfangspunkt:        Übergang Luitpoldstraße a. H. v. Fl.Nr. 4105/1 Gmk. Füssen
Endpunkt:        Einmündung Fl.Nr. 4103/4 Gmk. Füssen, Kaiser-Maximilian-Platz, 
B 16
Straßenbaulastträger:        Stadt Füssen
Länge in km:                         0,080
Widmungsbeschränkung:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Widmung Am Kapellenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Gemäß Verkehrsausschussbeschlusses Nr. 8 vom 10.08.1998 wurde für Bad Faulenbach eine Gewichtsbegrenzung von 7,5 t beschlossen. 

Derzeit lautet die Widmungsbeschränkung Am Kapellenberg gesperrt für Lastkraftfahrzeuge und Krafträder, ausgenommen LKW bis zu 3 to zul. Ges. Gew. v. 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr und Parkplatz (teilw. bewacht). Die Widmungsbeschränkung ist folglich auf den Beschluss anzupassen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt Am Kapellenberg wie folgt nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Am Kapellenberg
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2794
Anfangspunkt:         Ländeweg a.H. v. Fl.Nr. 2710/2 Gmk. Füssen nördl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Alatseestraße a.H. v. Fl.Nr. 2770 Gmk. Füssen nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,090
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt Am Kapellenberg wie folgt nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Am Kapellenberg
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2794
Anfangspunkt:         Ländeweg a.H. v. Fl.Nr. 2710/2 Gmk. Füssen nördl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Alatseestraße a.H. v. Fl.Nr. 2770 Gmk. Füssen nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,090
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. Widmung Morisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Gemäß Verkehrsausschussbeschlusses Nr. 8 vom 10.08.1998 wurde für Bad Faulenbach eine Gewichtsbegrenzung von 7,5 t beschlossen. Die Umsetzung der Begrenzung erfolgt ab der Morisse.
 

Derzeit lautet die Widmungsbeschränkung der Morisse gesperrt für Lastkraftfahrzeuge und Krafträder, ausgenommen LKW bis zu 3 to zul. Ges. Gew. v. 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr und Parkplatz (teilw. bewacht). Die Widmungsbeschränkung ist folglich auf den Beschluss anzupassen. Sie lautet nun gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht. 
Weiter ist die Sonderbaulast am lebenden Zaun und am Geländer zu den Schrebergärten der Hanfwerke Füssen-Immenstadt AG zu streichen, da diese nicht mehr bestehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Morisse
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2801/2, 737/2 
Anfangspunkt:         Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,308
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Morisse
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2801/2, 737/2 
Anfangspunkt:         Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,308
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 06.02 2024 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2024 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth, Anne-Verena Jahn und Thomas Meiler stimmen bei der Beschlussfassung nicht mit ab.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Farbgestaltung der Fassaden in der Altstadt

Magnus Peresson kritisiert, wie bereits in einer vergangenen Sitzung, die Farbgestaltung der Fassaden in der Altstadt. Wir haben eine Gestaltungssatzung, das heißt jede Fassade muss mit dem Stadtbauamt und der Denkmalpflege abgestimmt werden, unterstreicht Magnus Peresson. In der Vergangenheit habe Magnus Peresson als Architekt schon bösartige Dinge festgestellt. Schließlich moniert Magnus Peresson die Fassadenfarbe auf der Hofseite der Reichenstraße 9 zur Hinteren Gasse mit den drei bestehenden alten Häusern und diverse Anbauten. Bei insgesamt 8 Bauteilen besteht eine weiße Fassadenfarbe.  

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass Herr Angeringer diesbezüglich mit den Bauherren bereits in Kontakt steht.

Magnus Peresson verdeutlicht, hier muss man jetzt eingreifen, da die Leute das schon mal gemacht haben. Die Gestaltung sei in der Altstadt nicht würdig. Abgesehen davon bemängelt Magnus Peresson die Farbgestaltung der Fassade des Faulenbachgäßchen 7 ½. Hierbei verweist Magnus Peresson auf einen Fachartikel, welcher die verschiedenen Farbgestaltungsbereiche in der Altstadt beschreibt. Weiter spricht Magnus Peresson die Rückseite der Reichenstaße 11 an und erläutert, dass die alten verrotteten Fenster mit Kreuzsprossenfenstern ersetzt wurden. Deshalb ist eine Änderung der Fassadenfarbe zu erwarten, was Magnus Peresson beanstandet, da es sich hierbei um einen Edelputz handelt. Letztendlich wünscht sich Magnus Peresson eine sofortige Regelung durch das Bauamt bei der noch bestehenden Baustelle und legt nahe, wenn man das einreißen lässt, wird aus der romantischen Seele eine Vogelscheuche. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, das Bauamt ist schon in Kontakt mit den Bauherren und wird das nochmal nachverfolgen.

Magnus Peresson spricht sich für eine Besprechung mit dem Landesamt für Denkmalpflege oder auch mit einem Restaurator, Kirchenmaler aus.

Dr. Martin Metzger regt an, das als Antrag für die nächste Sitzung zu beschließen.

Magnus Peresson ist überzeugt, bei der Reichenstraße 11 muss sofort eingegriffen werden, da die Baustelle noch besteht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter wendet ein, dass eine Behandlung als Antrag in der nächsten Sitzung nicht notwendig ist, da in dieser Zeit die Angelegenheiten durch das Bauamt geklärt werden könne. Vorsitzender Maximilian Eichstetter nimmt die Angelegenheit als Anfrage mit.

Straßensperrung Kreuzkopfstraße

Christoph Weisenbach informiert, dass bei der Straßensperrung in der Kreuzkopfstraße 4 seit drei Monaten scheinbar keine Baustellenveränderung besteht und erkundigt sich, wann die Straßensperrung endet.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die verkehrsrechtliche Anordnung endet zum 01.04.2024.  

Gestaltungssatzung

Christoph Weisenbach bittet um den Sachstand der Gestaltungssatzung, nachdem die Angelegenheit mit dem Faulenbachgässchen 7 ½ nun geklärt ist.
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, die neue Gestaltungssatzung ist noch nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird demnächst erfolgen.

Informationen zum Lorchhaus

Christoph Weisenbach erkundigt sich nach Neuigkeiten vom Lorchhaus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, dass dazu ein Termin mit der Denkmalschutzbehörde stattfand und das Thema im nächsten Stadtrat behandelt wird.

Nachbesserung/Verbesserung der Beschilderung Radweg an der Hopfener Straße auf Höhe des Edeka Neubaus

Thomas Meiler erläutert, dass die neue Edeka Ausfahrt für Radfahrer derzeit sehr gefährlich sei und frägt nach der Möglichkeit eine provisorische Beschilderung bis Ostern anzubringen.

Dr. Martin Metzger bittet ergänzend um Auskunft, ob sein Antrag dazu bei der Verwaltung eingegangen sei.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, die Beschilderung ist beauftragt, wegen der kühlen Temperaturen konnte diese jedoch noch nicht vollendet werden. Die Stelle ist gefährlich. Schlussendlich muss die Beschilderung von Edeka gestellt werden. Die Verwaltung unterstützt die Umsetzung der Beschilderung und wird diese verrechnen, untermauert Vorsitzender Maximilian Eichstetter.

Anmerkung zur Fassadenrückgestaltung der Reichenstraße 9

Dr. Christoph Böhm ergänzt zu den Anmerkungen der Farbgestaltung von Magnus Peresson, dass die Idee als Hotelbesitzer mit der gleichen Farbe ein großes Hotel darzustellen, gelungen ist. Die unterschiedliche Fassadenfarbe in der Altstadt ist prägend und umsetzbar. Dr. Christoph Böhm appelliert für ein sofortiges Handeln. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, dass kann mit aufgenommen werden. 

Anmerkung zu Bauantrag 2.2.

Ilona Deckwerth bezieht sich auf die Nutzungsänderung unter Punkt 2.2. und möchte sich über die Barrierefreiheit vergewissern.  
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert die gegebene Situation und betont, dass sich die Denkmalschutzbehörde gegen eine Rampe ausgesprochen hat. Der Hinweis auf die Barrierefreiheit wird mitaufgenommen.

Ilona Deckwerth fordert eine automatische Aufnahme des Hinweises auf Barrierefreiheit.

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr