Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:52 Uhr bis 19:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
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2 |
Bauleitplanung
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2.1 |
Bebauungsplan Weißensee - See, sechste Änderung im Bereich Schlickestraße;
bauliches Konzept
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2.2 |
Einfacher Bebauungsplan W 81 E – Kemptener Straße; Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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2.3 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung
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3 |
Bauangelegenheiten
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3.1 |
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
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3.2 |
Bauvoranfragen
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3.2.1 |
Umbau Mitteltrakt, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gemarkung Füssen
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3.2.2 |
Abbruch der best. Gebäude, Neubau eines Gebäudekomplexes mit 32 WE und 2 Gewerbeeinheiten inkl. Tiefgarage mit 51 Stellplätzen, Kemptener Straße 10, Fl.Nr. 730/1, Gemarkung Füssen
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3.3 |
Bauanträge
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3.3.1 |
Sanierung und Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in ein Gebäude für Hobby, mit kleinen Anbauten für einen Hundezwinger und Hühnerstall, Hubmannsegg 1, Fl.Nr. 290/2 Gemarkung Weißensee
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3.3.2 |
Nutzungsänderung und Umbau einer ehemaligen Gaststätte und einer Hausbar mit Lagerräumen in zwei Ferienwohnungen in einem Appartementhaus, Höhenstraße 53, Fl.Nr. 168/23, Gemarkung Hopfen am See
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3.3.3 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Wohnungen, 22 Stpl. in der Tiefgarage und 9 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 24 und 26, Fl.Nr. 873, Gemarkung Füssen
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3.3.4 |
Tektur II zu Umbau und Umnutzung Wohnungen und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Detail und Ausführungsänderungen und Anbau Müllraum, Reichenstraße 3-5, Fl.Nrn. 97, 99 und 95/1, Gemarkung Füssen
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3.3.5 |
Umnutzung der bestehenden Wohnung im Dachgeschoss zur Vermietung als Ferienwohnung, Gabelschrofenweg 4, Fl.Nr. 1604/9, Gemarkung Füssen
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3.3.6 |
Nutzungsänderung der ehemaligen Kinderzimmer in Whg. 1b vom Wohneigentum zur Ferienwohnung, Ringweg 24, Fl.Nr. 178/17, Gemarkung Hopfen am See
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3.3.7 |
Anbau einer Dachgaube und Außentreppe + zusätzliche Wohneinheit, Falkensteinstraße 2, Fl.Nr. 245/13, Gemarkung Weißensee
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3.3.8 |
Nutzungsänderung eines Textilgeschäftes zu einer Eisdiele/ Café, Reichenstraße 15, Fl.Nr. 77, Gemarkung Füssen
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4 |
Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.05.2024
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5 |
Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
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1 |
Sachverhalt
- Geh- und Radweg B 16 beim Skate- und Bikepark, Bauzeitenplan
- Moosangerweg, Auswertung Verkehrserfassung mit Geschwindigkeiten in der Zeit vom 21.05.24-28.05.24
- KiTa St. Gabriel: Materialkonzept
Unterlagen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem.
Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme ohne weitere Beschlussfassung
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2. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
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beschliessend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bebauungsplan Weißensee - See, sechste Änderung im Bereich Schlickestraße;
bauliches Konzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
In seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2022 beschloss der Stadtrat mit 21:0 Stimmen:
Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Umwidmung des Grundstücks Fl.Nr. 245/40 der Gemarkung Weißensee und beschließt die Einleitung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens mit dem Ziel, dort vorwiegend Wohnraum zu entwickeln, der auch geeignet ist, die bestehenden Wohnraumversorgungsprobleme der örtlichen Bevölkerung wenigstens angemessen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Erschließungsträger des Areals bzw. des Grundstücks Fl.Nr. 245/40 der Gemarkung Weißensee, der BSG Allgäu Siedlungsgenossenschaft e.V. einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag über die Planungskosten und die inhaltliche Realisierung (ggf. Vorhabens- und Durchführungsvertrag) zu verhandeln und diesen dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Lageplan des betroffenen Bereichs:
Im Anschluss wurde eine Umweltprüfung für den betroffenen Bereich durchgeführt und ein Bebauungsvorschlag entwickelt.
Danach können nordöstlich des beizubehaltenden Weges drei Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage errichtet werden.
Mit drei Geschoßen zzgl. einem durch die Hanglage bedingten teilweise sichtbaren Untergeschoß liegt die Bebauung von ihrer Höhenentwicklung in dem Rahmen, der nordöstlich von der bestehenden Nachbarbebauung vorgegeben ist.
Zwei der Gebäude sind mit insgesamt 22 Eigentumswohnungen und das dritte Gebäude mit 13 – evtl. geförderten - Mietwohnungen konzipiert. Gerade Letzteres wäre ein wichtiger Beitrag in der Wohnraumentwicklung im Stadtgebiet und den Stadtteilen, nachdem derartige Angebote auf dem freien Markt sonst aktuell nicht mehr entstehen.
Auf die weiteren Informationen im Ratsinformationssystem wird für angemeldete Benutzer verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich das vorgelegte bauliche Konzept als Grundlage für die weitere Bauleitplanung.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich das vorgelegte bauliche Konzept als Grundlage für die weitere Bauleitplanung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.2. Einfacher Bebauungsplan W 81 E – Kemptener Straße; Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
|
2.2 |
Sachverhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2024 wurde in der Zeit vom 19.04.2024 bis 21.05.2024 im Internet unter der Internetadresse: www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-81-e der Stadt Füssen veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2024 in der Zeit vom 19.04.2024 bis 21.05.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2024 beteiligt und hatten bis 21.05.2024 Gelegenheit sich zu äußern.
Beteiligt wurden das Landratsamt Ostallgäu, die Regierung von Schwaben und der regionale Planungsverband Allgäu.
Stellungnahmen welche keine Einwände, Äußerungen, Bedenken oder nur Hinweise enthalten gingen ein von:
- Regionaler Planungsverband Allgäu, E-Mail vom 21.05.2024:
„o. g. Vorhaben stehen regionalplanerische Belange nicht entgegen.
- Regierung von Schwaben, E-Mail vom 15.05.2024, Az.: 24- 4622.8095-43/1:
„In Anbetracht des bestehenden Einzelhandelsbesatzes in der Kemptener Straße geben wir aus landesplanerischer Sicht zu o.g. Bauleitplanvorhaben der Stadt Füssen rein vor-sorglich folgenden Hinweis: Wir sind seitens der obersten Landesplanungsbehörde angehalten, bei Gewerbe- und Mischgebietsausweisungen darauf hinzuweisen, dass "durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist" (vgl. Begründung zu LEP-Ziel 5.3.1).“
- Landratsamt Ostallgäu – Staatliches Bauamt, Stellungnahme vom 21.05.2024:
„Keine Äußerung“.
- Landratsamt Ostallgäu – Untere Bodenschutzbehörde, Stellungnahme vom 15.05.2024: „Altlasten: Der vorliegende Bebauungsplan für das Gebiet "W 81 E – Kemptener Straße" wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft. Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen.
Schutzgut Boden: Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten. Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.“
Beschlussvorschlag
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Bebauungsplansatzung ist nicht veranlasst.
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den einfachen Bebauungsplan W 81 E – Kemptener Straße in der Fassung vom 04.06.2024 als Satzung.
Beschluss
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Bebauungsplansatzung ist nicht veranlasst.
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den einfachen Bebauungsplan W 81 E – Kemptener Straße in der Fassung vom 04.06.2024 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Satzung und Begründung PBUV 20240604.pdf
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2.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
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beschliessend
|
2.3 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 07.02.2023 wurde über den Umbau des Anwesens Kemptener Straße 26 (Fl.Nr. 760/9 Gemarkung Füssen) mit folgenden Inhalten beraten:
- Nutzungsänderung der Lagerräume im OG zu 2 WE,
Ausbau Dachgeschoss zu 1 WE,
Abbruch und Wiederaufbau der bestehenden Werkstatt und
Aufstockung der Werkstatt mit 4 zusätzlichen WE
Aus der Abstimmung mit dem LRA ergab sich, dass von dort aus ohne Bebauungsplan keine Genehmigung erteilt werde, weil sich das Vorhaben nicht mehr nach § 34 BauGB einfüge.
Mit 12:1 Stimmen wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Die Erteilung wurde aber einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht gestellt, soweit die Dauerwohnnutzung bestätigt und anhand einer Betriebsbeschreibung gesichert wird. Zu Abweichungen von der Stellplatzsatzung erfolgte keine Zustimmung; die ausstehenden (zahlenmäßigen) Nachweise sind zu erbringen. Unter Erfüllung dieser Voraussetzungen bestand Zustimmung zu einer Ablösung gemäß Spielplatzsatzung.
Der Grundstückseigentümer beantragte mit Schreiben vom 11.05.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
In Abstimmung mit dem LRA wurde für das Vorhaben durch ein entsprechendes Fachbüro eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Diese kommt am 15.04.2024 zum Schluss, dass mit dem vorgestellten Konzept eine Einhaltung der zu stellenden Anforderungen zu erwarten ist.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde erstellt, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.
Die geforderte Dauerwohnnutzung wurde in die Satzung aufgenommen (3.3). Die Lage der Stellplätze wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan verbessert (Reduzierung der Ausfahrtsbreiten auf die Kemptener Straße bzw. den dortigen Geh- und Radweg). In der Satzung wird zudem klargestellt, dass die Abstandsflächen nach Bayerischer Bauordnung einzuhalten sind (4.3).
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem Grundstück Kemptener Straße 26 (Fl.Nr. 760/9 Gemarkung Füssen) die beantragten Umbaumaßnahmen gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.02.2024 zu ermöglichen. Alle projektbezogenen Kosten sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) vom Bauherrn zu tragen.
Der Ausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 04.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich nach Ansichten der Planzeichnung.
Armin Angeringer zeigt die Planzeichnung und erläutert dazu.
Jürgen Doser äußert, dass der eingezeichnete Baum an der Herkomerstraße für Radfahrer die Einsichtnahme erschwert und findet das eine große Gefahr.
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob in der Westansicht eine Treppe wie eine Rutsche erkennbar ist.
Armin Angeringer verdeutlicht die Treppe anhand der Planzeichnung.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem Grundstück Kemptener Straße 26 (Fl.Nr. 760/9 Gemarkung Füssen) die beantragten Umbaumaßnahmen gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.02.2024 zu ermöglichen. Alle projektbezogenen Kosten sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) vom Bauherrn zu tragen.
Der Ausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 04.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240424 BBP W 84 - Kemptener Straße E.pdf
Download 240424 BBP W 84 - Kemptener Straße E Satzung Begründung.pdf
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3. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
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beschliessend
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
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beschliessend
|
3.1 |
Sachverhalt
1. Einbau einer Dachgaupe, Riedener Straße 4, 4a, Fl.Nr. 7, Gemarkung Hopfen am See
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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3.2. Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.2 |
zum Seitenanfang
3.2.1. Umbau Mitteltrakt, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gemarkung Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.2.1 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Vorhaben ist nach der Art der Nutzung gemäß § 34 BauGB zulässig. Bad Faulenbach ist ein touristisch geprägter Stadtteil. Die Umwandlung von 5 Fremdenzimmern in 3 Ferienwohnungen steht hier nicht im Widerspruch zu städtebaulichen Zielen.
Zur Einhaltung der Satzung nach § 22 BauGB wegen der dort geregelten Gesamtzahl von maximal sechs Wohnungen:
§ 3 Abs. 1: „Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird festgesetzt auf sechs Wohnungen je Wohngebäude. Zu den Wohnungen nach Satz 1 zählen alle Wohnungen unbeachtlich der näheren Zweckbestimmung (z. B. Erst-/Zweitwohnsitz, Ferienwohnung, betreutes Wohnen).“
Lt. nachgereichter Beschreibung vom 27.05.2024 liegen insoweit folgende Nutzungen vor:
Gebäudeteil 1: Privatwohnung Nr. 1 im DG
Gebäudeteil 2: OG 1: 2 Hotelappartements (Planung statt 5 Hotelzimmer)
OG 2: 2 Hotelappartements (Planung statt 5 Hotelzimmer)
DG: 1 Hotelappartement (Planung)
Gebäudeteil 3: OG 1+2: Privatwohnung Nr. 2
Die Hotelappartements sind im Plan als „FeWo“ 1 bis 5 = Ferienwohnungen eingetragen.
Es handelt sich jeweils um mindestens einen Schlafraum, einen Wohnraum und Bad/WC. Die Kochgelegenheit ist planlich angedeutet durch ein eingezeichnetes Möbelstück mit Waschbecken. Entscheidend ist die Bezeichnung als Appartement bzw. Ferienwohnung, die die Wohnungseigenschaft im Sinne der Satzung bestätigt.
Summe: 2 Privatwohnungen + 5 Hotelappartements = 7 Wohnungen ggü. max. 6 lt. Satzung.
Die Satzung nach § 22 BauGB sieht keine Abweichungsmöglichkeit vor.
Eine Reduzierung ist notwendig.
Die Aufstockung des Mitteltrakts fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung ebenfalls grundsätzlich ein.
Die Gaube zur Rückseite weist lt. dem Plan Ansicht Süd eine Breite von ca. 4,5 m auf. In der Kombination mit Balkon wirkt sie sehr massiv, auch wenn sie im Verhältnis zur Breite des Mitteltrakts nur bei ca. 31% liegt. Eine gestalterisch zurückhaltende Ausführung, wie sie die noch gültige alte Fassung der Baugestaltungssatzung fordert, besteht nicht. Für die Zulassung spricht ggf. die nur eingeschränkte Einsehbarkeit. Die Schleppgaube an dem südwestseitigen Bau ist noch breiter, allerdings ohne Balkon (siehe Ansicht Osten).
Bei dem die Dachkante unterbrechenden zweiteiligen Fensterelement an der Nordseite handelt es sich ebenfalls um eine nachteilige Veränderung des Erscheinungsbildes. Lt. der Beschreibung im Plan Schnitt A-A und dem Grundriss DG soll hier ein zweiter Rettungsweg aus dem DG hergestellt werden.
Lt. Antrag sind keine zusätzlichen Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der o. g. Änderungen ist eine Berechnung notwendig und noch nachzureichen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Der Vollzug der Satzung nach § 22 wird im Aufgabenbereich der Stadt Füssen zu sehen sein, was die Zahl der Wohnungen betrifft.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Zahl der Wohnungen ist auf maximal sechs zu reduzieren und eine Stellplatzberechnung vorzulegen.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm bittet um Auskunft, um welche Satzung es sich handelt.
Armin Angeringer gibt wieder, es handelt sich um die geltende Satzung nach § 22 BauGB.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Entstehung von mehr als sechs Wohnungen ist durch die Satzung ausgeschlossen. Schließlich muss der Antrag um eine Wohnung reduziert werden. Eine Möglichkeit der Ausnahme, Abweichung ist aufgrund der Satzung nicht möglich. Zugleich muss die fehlende Stellplatzberechnung noch vorgelegt werden. Ansonsten kann das kommunale Einvernehmen erteilen werden.
Dr. Christoph Böhm empfindet die sehr große Gaube als unästhetisch.
Armin Angeringer stellt die Gaube im Bestand in der Planzeichnung dar und betont, letztendlich ist das eine Frage des Verhältnisses.
Magnus Peresson spricht sich gegen die Gestaltung der Gaube aus und kritisiert, dem Bauausschuss sei die Ästhetik eines Hauses unwichtig.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zweifelt an der Aussage, wie Herr Peresson ein gesamtes Gremium infrage stellen kann.
Magnus Peresson verdeutlicht, es handelt sich um Bautechnik.
Thomas Scheibel empfindet es sei eine rote Linie überschritten.
Magnus Peresson betont, die rote Linie überschreite er gerne, wenn das sein muss.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schlichtet und legt nahe, in diesem Fall ist das die Entscheidung des Landratsamtes. Wir sollten nicht über Themen sprechen, die uns nichts angehen. Der Bauausschuss kann nicht darüber entscheiden, worüber wir nicht entscheiden dürfen. Wir müssen uns nichts anmaßen, was das Landratsamt zu entscheiden hat.
Magnus Peresson wendet ein, mit der Erteilung des Einvernehmens winken wir die Bauvorhaben immer durch. Das Landratsamt wird dabei nichts ändern.
Dr. Christoph Böhm gibt wieder, wir beziehen uns auf die Satzung der Stadt Füssen, welche unser geltendes Recht ist.
Jürgen Doser empfindet Verständnis für die eine Seite. Trotzdem unterstützt er die Weiterentwicklung, durch Dachgeschossausbauten mit einer Nachverdichtung neue Wohnflächen zu schaffen. Ebendarum stellt sich Jürgen Doser die Frage, ob die Satzung noch zeitgemäß ist.
Dr. Martin Metzger stellt dar, dass eine Wohnung zu viel geplant ist. Aus diesem Grund kann den Bauherren die Empfehlung weitergegeben werden, dass die Größe der Gaube reduziert werden soll.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert zusammenfassend, eine Reduzierung von vier Glasflügel auf zwei Flügel wirkt ästhetischer. Aufgrund der Reduzierung um eine Wohnung muss schlussendlich eine neue Planung durch die Bauherren erfolgen. Deshalb sollen die gegebenen Anregungen den Bauherren weitergeben und im neuen Bauantrag mit aufgenommen werden.
Dr. Christoph Böhm hebt hervor, das ist keine Schikane und befürwortet Schaffung von Wohnraum.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, wir geben das mit und der Antrag soll noch weiter optimiert werden.
Martin Dopfer spricht an, warum erteilen wir das kommunale Einvernehmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, dass Ergebnis ist, das gleiche, das Landratsamt kann keinen Genehmigungsbescheid erteilen, zumal gegen den Bau an sich nichts dagegenspricht.
Martin Dopfer begrüßt den Bau. Trotzdem versteht er die Vorgehensweise nicht, dass kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, wir können das Einvernehmen versagen, dass Ergebnis ist, das gleiche.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Zahl der Wohnungen ist auf maximal sechs zu reduzieren und eine Stellplatzberechnung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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3.2.2. Abbruch der best. Gebäude, Neubau eines Gebäudekomplexes mit 32 WE und 2 Gewerbeeinheiten inkl. Tiefgarage mit 51 Stellplätzen, Kemptener Straße 10, Fl.Nr. 730/1, Gemarkung Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
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beschliessend
|
3.2.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Planung wurde geändert:
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zuletzt
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neu
|
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Zahl der WE
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46
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32
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Tiefgarage
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60 Stellplätze
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51 Stellplätze
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Zahl der Geschoße
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IV (4. Geschoß: Mansarddach)
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III zzgl. Walmdach
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Firsthöhe
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12,58 + 0,20 = 12,78 m
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10,86 + 0,15 = 11,01 m
|
Die vormals drei großformatigen Gebäuderiegel wurden mit der Planung in eine kleinteiliger wirkende Struktur aufgelöst bzw. stärker gegliedert.
Durch die geänderte Dachform und die damit verbundene Reduzierung der Gebäudehöhe um 1,77 m wirkt die Bebauung nicht mehr wie vier- sondern wie dreigeschoßig.
Die geänderte Struktur führt an der Nordseite zu einer besseren Integration.
Die Westseite ist mit ihren Fensterreihen stark gleichförmig gestaltet. Hier müssen zumindest die Verbindungsbauten mit Flachdach farblich abgesetzt werden.
Eine konkrete Fragestellung ist mit dem neuen Antrag nicht verbunden. Insofern ist lt. Vorgabe die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Gegenstand der Klärung.
Die absoluten Werte der überbauten Grundfläche und der Geschoßflächen liegen weiterhin über den Größen der Nachbarbebauung. Damit ist eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben, sondern es bleibt bei der bereits befürworteten und notwendigen Entwicklung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Die Größenordnung kann nach vorläufiger Einschätzung als sich noch einfügend einzustufen sein. Fraglich ist die Art des einzurichtenden Gewerbes. Nach Abbruch des Bestands ist das Gebiet nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet einzustufen.
Um Näheres zu regeln kann die Stadt Füssen dennoch einen Bebauungsplan aufstellen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt fest, dass aus Sicht der Stadt Füssen eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben ist und ein Einvernehmen auf dieser Grundlage nicht erteilt werden kann. Der Ausschuss stellt aber eine Zustimmung in Aussicht, soweit das Projekt wie bisher angedacht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt wird. Insoweit wird die eingereichte Gebäudeplanung als Ausgangsbasis befürwortet / unter folgenden Voraussetzungen befürwortet: […].
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, nach der Berechnung für 64 Stellplätze.
Armin Angeringer informiert, das ist abhängig von der Wohnungsgröße. Demzufolge benötigen Wohnungen unter 30 qm einen Stellplatz. Das ist im Moment einer der Punkte, der aus den Unterlagen nicht genau hervorgeht.
Matthias Friedl befürwortet das Vorhaben aufgrund der Nachverdichtung und erkundigt sich nach einer Erhöhung der Wohnungsanzahl.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, aus seiner Sicht kann die Anzahl der Wohnungen in der weiteren Planung erhöht werden, da ein Bebauungsplan benötigt wird.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt fest, dass aus Sicht der Stadt Füssen eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben ist und ein Einvernehmen auf dieser Grundlage nicht erteilt werden kann. Der Ausschuss stellt aber eine Zustimmung in Aussicht, soweit das Projekt wie bisher angedacht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt wird. Insoweit wird die eingereichte Gebäudeplanung als Ausgangsbasis befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
3.3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.3 |
zum Seitenanfang
3.3.1. Sanierung und Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in ein Gebäude für Hobby, mit kleinen Anbauten für einen Hundezwinger und Hühnerstall, Hubmannsegg 1, Fl.Nr. 290/2 Gemarkung Weißensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
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beschliessend
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3.3.1 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Lt. Plan wurde der Stadel durch die Erweiterung von 12,30 m auf 15,80 m verlängert (=ca. 28%).
Nach einem Schreiben des LRAes OAL vom 29.01.2024 werden die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Genehmigung wegen der Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sein. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben. Das LRA geht bei der Einstufung als sonstiges Vorhaben von einem Widerspruch zu öffentlichen Belangen i. S. v. § 35 Abs. 3 BauGB aus:
- Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Flächen für die Landwirtschaft
Entstehung / Verfestigung der Splittersiedlung
Angekündigt wurde, die ungenehmigten Anbauten an den Stadel rückbauen zu lassen und die Freizeitnutzung des Stadels zu untersagen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Hühnerhaltung und ein Hundezwinger im Außenbereich ortstypisch und bei einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle keine grundsätzliche Fehlentwicklung. Insoweit wäre der Vorschlag, die Anbauten zu beseitigen und diese beiden Nutzungen innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben ist in der eingereichten Form nicht genehmigungsfähig. Dies wurde in der Zwischenzeit auch dem anwaltschaftlichen Vertreter der Antragsteller mitgeteilt. Alternative Planlösungen werden vom LRA momentan nicht bewertet.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Ostallgäu vom 29.01.2024 das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Alternativ vorgeschlagen wird, die Anbauten zu beseitigen und den Hühnerstall und den Hundezwinger innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger erörtert und stellt infrage, das Landratsamt ist gegen die Architektur.
Armin Angeringer hebt hervor, das Landratsamt kritisiert die Nutzungen.
Dr. Martin Metzger schildert, ein Hobbyraum ist nicht im Außenbereich möglich.
Matthias Friedl erklärt beispielhaft die Umnutzung eines Stadels.
Dr. Martin Metzger beschreibt, die Nutzung ist kein Problem, solange nicht angebaut wird.
Dr. Christoph Böhm spricht an, der Stadel ist genehmigt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, die Nutzung ist nicht genehmigt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Ostallgäu vom 29.01.2024 das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Alternativ vorgeschlagen wird, die Anbauten zu beseitigen und den Hühnerstall und den Hundezwinger innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3.2. Nutzungsänderung und Umbau einer ehemaligen Gaststätte und einer Hausbar mit Lagerräumen in zwei Ferienwohnungen in einem Appartementhaus, Höhenstraße 53, Fl.Nr. 168/23, Gemarkung Hopfen am See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschliessend
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3.3.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Seit der im September 2023 in Kraft getretenen Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte sind zusätzliche Ferienwohnungen im Baugebiet nicht mehr zulässig.
Dass die Nutzungsänderung insoweit nicht mehr genehmigungsfähig ist, hat das LRA den Antragstellern bereits mit Schreiben vom 16.05.2024 mitgeteilt.
Eine Befreiung scheidet aus, weil diese den Grundzügen des Bebauungsplanes und dessen Änderung aus 2023 zuwiderlaufen würde (§ 31 Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB).
Zwar ist nachvollziehbar, dass eine Dauerwohnnutzung im Konflikt mit den bestehenden weiteren Ferienwohnungen steht. Als Lösung kommt aber nur in Betracht, ggf. auch die Ferienwohnungen in dauergenutzte Wohnungen umzuwandeln. Wenn sich dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht in absehbarer Zeit realisieren lässt ist eine Dauervermietung trotzdem möglich, wenn den potentiellen Mietern von vornherein bekannt und bewusst ist, dass sich der Wohnraum in einem Haus mit Ferienwohnungen befindet.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Dies wurde den Antragstellern bereits mitgeteilt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird eine Nutzungsänderung in dauergenutzten Wohnraum empfohlen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird eine Nutzungsänderung in dauergenutzten Wohnraum empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3.3.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Wohnungen, 22 Stpl. in der Tiefgarage und 9 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 24 und 26, Fl.Nr. 873, Gemarkung Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
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beschliessend
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3.3.3 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Planung
Geplant ist ein größerer Ersatzbau für das bestehende Mehrfamilienhaus, das sich baulich in einem schlechten Zustand befindet und aktuell bereits leer steht.
Vorgesehen ist eine Modulbauweise in Massivholz. Die Fassaden sollen unter Berücksichtigung entsprechender Schutzmaßnahmen zu ca. 50% eine Begrünung erhalten. Die Wohnungen sind überwiegend mit Flächen bis zu 30 qm geplant. Damit erreicht werden soll die Bezahlbarkeit auch für Mieter wobei die Zielgruppe Beschäftigte bei der Bundeswehr und im Gesundheitsbereich sind.
Die Wohnungen sind barrierefrei geplant. Angedacht sind dabei auch Bereiche für betreute Wohngruppen für Senioren in Kooperation mit den ortsansässigen Pflegediensten.
Grunderwerb
Das Konzept beinhaltet den Vorschlag zum Erwerb einer Teilfläche aus dem westlichen Straßengrundstück der Basilius-Sinner-Straße. Die Straße befindet sich auf ganzer Länge in der westlichen Hälfte des c. 14 m breiten städtischen Grundstücks Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen. Die östliche Hälfte ist ein Grünzug. Eine zwingende Notwendigkeit für die Beibehaltung der Grünfläche als städtisches Eigentum ist nicht erkennbar. Ein Ausbau der Straße mit Verbreiterung ist weder vorgesehen noch nötig. Die ortsbildprägende Baumreihe erscheint allerdings erhaltenswert.
Aus Sicht der Verwaltung ist insoweit eine Lösung wie folgt vorstellbar:
- Erhalt von ca. 6,5 m Breite im städtischen Eigentum
Veräußerung der östlichen Hälfte auf der Länge des Baugrundstücks an die Antragstellerin (ca. 220 qm).
Die genauen Maße richten sich nach den im Detail zu erfassenden örtlichen Verhältnissen.
Erhaltung der straßenbegleitenden Baumreihe bzw. zumindest teilweise Wiederherstellung, soweit die vollständige Erhaltung durch das Bauvorhaben nicht möglich ist oder der Zustand eine Ersatzpflanzung nahelegt.
Öffentliche Leitungstrassen für Wasser und Kanal befinden sich nicht im betroffenen Bereich. Die Leitungen verlaufen innerhalb der Straßentrasse. In den Grün- und Parkflächen befinden sich nur die Hausanschlüsse, die dann auf Privatgrund liegen würden. Rechtliche Sicherungen sind nicht erforderlich.
Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes W 86 E. Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, soweit keine Ferien- oder Zweitwohnungen entstehen. Das Nutzungskonzept beschreibt auf Seite 8, dass dies nicht vorgesehen ist.
Da nur ein einfacher Bebauungsplan mit Regelung der Art der baulichen Nutzung vorgesehen ist richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit im Übrigen nach § 34 BauGB. Iin Teilen ist die Umgebung durch großformatige Baukörper geprägt, so dass sich das Vorhaben insoweit einfügt (siehe Lageplan 1:1.000). Die Höhe ist mit drei Vollgeschoßen geplant, wobei oberhalb des 2. OG bereits das Dach ohne weiterem Kniestock liegt. Die maximale Firsthöhe liegt damit bei 11,18 m.
Lt. Satzung ist der Nachweis einer Kinderspielplatzfläche von 175 qm erforderlich. Lt. Plan werden 150,95 qm = 151 qm nachgewiesen. Die fehlende Fläche von 24 qm ist abzulösen.
Alternativ beantragt wird eine Befreiung von der Ablösepflicht.
Begründung: Es sind größtenteils sehr kleine Wohnungen geplant, die nicht für die Bewohnung von Familien mit Kindern geeignet sind.
Dies ist richtig, allerdings ist es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass in den ca. 20 Einzimmerappartements alleinstehende Elternteile mit Kleinkind wohnen, welches noch kein eigenes Zimmer benötigt, bei denen aber trotzdem eine Spielplatzfläche für Kleinkinder notwendig ist.
KFZ-Stellplätze: 1 Stellplatz wird oberirdisch statt zusätzlich in der Tiefgarage nachgewiesen (Abweichung) und ein fehlender Stellplatz ist abzulösen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung einfügen und grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Dem Verkauf einer ca. 220 qm großen Teilfläche aus dem Straßengrundstück Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt. Die näheren vertraglichen Einzelheiten sind im Stadtrat festzulegen. Die im Sachverhalt unter a) bis d) genannten Punkte sind zu berücksichtigen.
Der anteiligen Ablösung der Spielplatzfläche wird zugestimmt, einer Befreiung von der Nachweispflicht nicht. Der Ablösung eines Stellplatzes wird ebenfalls zugestimmt.
Zugestimmt wird aufgrund des Wohnraumkonzepts dem räumlichen Nachweis von einem Stellplatz oberirdisch statt in der Tiefgarage und der Ablösung eines Stellplatzes.
Diskussionsverlauf
Martin Dopfer legt nahe, das ist auf Kante genäht und das Letzte, was wir mitgehen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert die fehlenden Stellplätze.
Armin Angeringer führt zu der Stellplatzsituation weiter aus.
Martin Dopfer verdeutlicht, die derzeitige Planung sei sein persönliches Ende zum Mitgehen.
Dr. Martin Metzger erkundigt sich, nach einem Größenvergleich des Bestandes und der Planung.
Armin Angeringer zeigt die Unterschiede auf.
Dr. Martin Metzger bittet um Auskunft der Zufahrten.
Armin Angeringer informiert über die Zufahrten und betont, ein Präzedenzfall sollte vermieden werden. Zusätzlich teilt Armin Angeringer mit, dass von der Stellplatzsatzung abgewichen wird und eine Ablehnung möglich ist.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt infrage, wie der Spielplatz betreten werden kann und regt an, eine größere Spielplatzfläche abzulösen.
Christoph Weisenbach ergänzt, mehr Spielplatzfläche könnte abgelöst werden.
Matthias Friedl empfindet eine Einfahrt am Gehweg entlang der Straße als eine Option.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht eine Wohnung weniger als geplant und die Stellplatzsituation verändert sich.
Dr. Martin Metzger befürwortet den Verkauf der Fläche.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, bei der Reduzierung um eine Wohnung sind zwei Stellplätze weniger zu errichten. Schließlich müssen keine Kompromisse eingegangen werden.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.
Dem Verkauf einer ca. 220 qm großen Teilfläche aus dem Straßengrundstück Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt. Die näheren vertraglichen Einzelheiten sind im Stadtrat festzulegen. Die im Sachverhalt unter a) bis d) genannten Punkte sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3.4. Tektur II zu Umbau und Umnutzung Wohnungen und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Detail und Ausführungsänderungen und Anbau Müllraum, Reichenstraße 3-5, Fl.Nrn. 97, 99 und 95/1, Gemarkung Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschliessend
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3.3.4 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 28.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Notwendigkeit für den neuen Tekturantrag ergab sich aus baulichen Veränderungen während der derzeit laufenden Bauausführung.
Auszug aus dem Antrag mit Beschreibung der Änderungen:
Bei den geänderten Nutzungen wird ein Zimmer EG West neu mit 25 qm (2 Betten) angegeben.
Dies ist noch mit den bisherigen Plänen zu vergleichen.
Begründet ist dies wie folgt: „…hier kein Wohnraum verhindert / umgenutzt wird sowie es der Stärkung eines genehmigten Betriebes geht. (Statt Lagerraum ein Gästezimmer zusätzlich).“
Die Änderungen sind bauplanungsrechtlich zulässig; lediglich eine evtl. Mehrung der Zimmer ist seit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes mit Veränderungssperre nicht mehr zulässig. Die Anforderungen der Baugestaltungssatzung sind einzuhalten. Abweichungen wurden nicht beantragt.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Die Tekturinhalte des Vorhabens beurteilen sich schwerpunktmäßig nach dem Denkmalschutz; insoweit liegt noch keine abschließende Bewertung vor. Bauplanungsrechtlich werden die Änderungen nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein, allerdings ist die Zahl der Zimmer eigens zu beurteilen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine Mehrung der Hotelzimmer ist seit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes mit Veränderungssperre nicht mehr zulässig. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird hierzu nicht zugestimmt. Die Anforderungen der Baugestaltungssatzung sind einzuhalten.
Diskussionsverlauf
Simon Hartung fasst einfach zusammen, die haben das anders gestaltet als geplant und wir sollen es glattziehen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, das kommunale Einvernehmen kann erteilt werden, ausgenommen das Hotelzimmer.
Martin Dopfer äußert Bedenken, da die eigentliche Frage Umnutzung, Wohnungen und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer betitelt. Hiernach äußert Martin Dopfer dem kann der Ausschuss nicht einwilligen. Demzufolge bittet Martin Dopfer um eine konkrete Benennung im Beschlussvorschlag, um das explizit zu nennen.
Armin Angeringer führt dazu aus und informiert, wir können das nicht bestreiten. Schlussendlich kann der Beschlussvorschlag anders formuliert werden.
Martin Dopfer stellt infrage, ob er der Einzige sei, der ein schlechtes Gefühl dabei hat.
Armin Angeringer teilt mit, das kommunale Einvernehmen kann auch verweigert werden, der Planer muss schließlich eine andere Lösung darlegen.
Martin Dopfer zeigt auf, Stellplätze waren kein Thema des Bauantrages.
Armin Angeringer verneint, Stellplätze waren kein Thema der Tektur.
Christoph Weisenbach schildert, bei einer späteren Behandlung wird eventuell die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit weiteren Details vorliegen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, es besteht die Veränderungssperre, daher muss der Antrag nicht so detailliert beleuchtet werden.
Thomas Scheibel möchte wissen, ob eine Aufforderung zum Rückbau angestrebt werden kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, wenn die Baubehörde dies anordnet, dann schon.
Dr. Christoph Böhm moniert, da steht Umnutzung, also verlieren wir Wohnraum. Hiernach sollen weitere Hotelzimmer geschaffen werden. Weiter moniert Dr. Christoph Böhm, dass die grüne Insel nicht geschaffen, sowie die Genehmigung überschritten ist, die Farbgestaltung, die Gliederung der Fassaden neu und den Gesprächstermin ignoriert wurde. Letztendlich regt Dr. Christoph Böhm an, den Bauantrag aufzuschieben.
Armin Angeringer erwähnt, die grüne Insel hat das Landratsamt im genehmigten Plan für drei Stellplätze gestrichen.
Dr. Christoph Böhm stellt infrage, warum das nicht nochmal im Ausschuss beraten wurde. Das Landratsamt hat das Einvernehmen der Stadt Füssen ersetzt.
Armin Angeringer informiert, in diesem Fall ist keine Anhörung zur Ersetzung des Einvernehmens erfolgt. Das Landratsamt hat einfach die Genehmigung erteilt. Wenn die Einvernehmensersetzung im Raum steht, wird das der Stadt Füssen zur Erteilung erneut vorgelegt. Schlussendlich legt Armin Angeringer nahe, das kann man für richtig halten oder nicht. Angesichts dessen wurde dem Landratsamt eine schriftliche Mitteilung gesendet. Jedoch blieb eine andere Entscheidung aus. In Anlehnung daran erläutert Armin Angeringer zur Ausführung der Fassade.
Magnus Peresson schildert den Ablauf der Bauanträge in der Vergangenheit und kritisiert die Farbgestaltung. Zusätzlich wünscht sich Magnus Peresson ein Konzept für die Farbgestaltung innerhalb von zwei Wochen. Bei Nichterfüllung legt Magnus Peresson nahe, einen externen Experten für einen Farbplan zu beauftragen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, wir vereinbaren einen Vororttermin mit dem Eigentümer.
Dr. Christoph Böhm unterstreicht, beim zu vereinbarenden Termin soll Magnus Peresson und er mit teilnehmen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Eine Mehrung der Hotelzimmer ist seit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes mit Veränderungssperre nicht mehr zulässig. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird hierzu nicht zugestimmt. Die Anforderungen der Baugestaltungssatzung sind einzuhalten. Ein Vorort-Termin mit dem Eigentümer bezüglich der Fassadengestaltung im rückwärtigen Bereich wird zeitnah vereinbart.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3.5. Umnutzung der bestehenden Wohnung im Dachgeschoss zur Vermietung als Ferienwohnung, Gabelschrofenweg 4, Fl.Nr. 1604/9, Gemarkung Füssen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
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beschliessend
|
3.3.5 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der Ausbau zu einer Wohnung ist genehmigt. Lt. Beschreibung wurde sie bisher nur von Familienangehörigen genutzt. Eine Fremdvermietung sei nicht erfolgt. Zukünftig soll die Wohnung auch an Nichtfamilienmitglieder als Ferienwohnung vermietet werden.
Nach dem hier gültigen Bebauungsplan N 6 ist die Umnutzung im Wege einer Ausnahme genehmigungsfähig. Ein Änderungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet.
Andere Fälle der nachträglichen Zulassung als Ferienwohnung aus der jüngeren Vergangenheit in diesem Gebiet:
- Tegelbergstraße 22, Baugenehmigung 2013. Das Einvernehmen wurde erteilt. Der Fall liegt noch vor der Ausarbeitung des Beherbergungskonzepts (kein Bezugsfall).
- Tegelbergstraße 9, Baugenehmigung August 2023. Das nicht erteilte Einvernehmen wurde ersetzt. Die Verweigerung des Einvernehmens wurde darauf gestützt, dass der Umfang der FeWo-Nutzung maximal ein Drittel der Zahl der Wohnungen hätte umfassen dürfen (Planung: zwei dauergenutzte WE und zwei FeWo) und ein Drittel der Wohnfläche (Planung: 62% dauergenutzte Wohnfläche und 38% FeWo). Das LRA hat sich dieser Forderung nicht angeschlossen.
- Tegelbergstraße 24, Baugenehmigung November 2023 „Umnutzung Dachgeschoss zu Ferienwohnung“. Das Einvernehmen wurde erteilt. Die o. g. Vorgaben zu max. einem Drittel wurden erfüllt.
Örtlich und zeitlich wird derselbe Maßstab anzulegen sein wie bei Tegelbergstr. 24.
Die Vorgaben aus dem dortigen Fall werden erfüllt.
Im EG und OG ist jeweils eine weitere dauergenutzte Wohnung genehmigt.
Um die Ziele der Wohnraumsicherung zu erfüllen, wird die Entwicklung in diesem Bebauungsplangebiet weiter kritisch zu beobachten sein. Sollten sich die Fälle der Umwandlungen in Ferienwohnungen häufen ist auch hier eine Änderung des Bebauungsplanes geboten.
Die Begründbarkeit für eine Änderung wird dabei umso schwieriger, je mehr solche Umwandlungen zugelassen werden. Zeitlich und zahlenmäßig wird insoweit rechtzeitig eine Grenze zu ziehen sein.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein, weil die ausnahmebedürftige Nutzung als untergeordnet einzustufen ist.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Christoph Weisenbach bittet um Auskunft des Genehmigungsstandes sowie die vorhandenen Stellplätze.
Armin Angeringer informiert, es entsteht keine Mehrung an der Zahl der Wohnungen, schließlich ändert sich der Stellplatzbedarf nicht.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
3.3.6. Nutzungsänderung der ehemaligen Kinderzimmer in Whg. 1b vom Wohneigentum zur Ferienwohnung, Ringweg 24, Fl.Nr. 178/17, Gemarkung Hopfen am See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
|
ö
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beschliessend
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3.3.6 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 21.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Eine der Wohnungen des Mehrfamilienhauses soll in eine kleinere dauergenutzte Wohnung und eine Ferienwohnung aufgeteilt werden.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB ausnahmsweise genehmigungsfähig. Der in solchen Fällen mehrfach angewandte Maßstab einer Befürwortung durch den Ausschuss, wenn maximal ein Drittel der Zahl der Wohneinheiten und der Wohnfläche betroffen sind und im Gebiet keine Häufung von Fällen vorliegt, wird eingehalten.
Stellplätze sind nach den zahlenmäßigen Anforderungen der Satzung ausreichend nachgewiesen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein, weil die ausnahmebedürftige Nutzung als untergeordnet einzustufen ist.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme nicht zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Christoph Weisenbach führt aus, wenn er den Grundrissplan ansehe, handelt es sich um die Einheiten 1A und 1B, die Einheit 1A ist dabei eine in sich abgeschlossene Einheit, mit Abgeschlossenheitsbescheinigung. Bei zusätzlicher Betrachtung der Einheit 1B, ist diese ebenfalls abgeschlossen. Außerdem besteht eine weitere Einheit 1D in diesem Bereich.
Es bestehen diverse Schlafzimmer und Wohnzimmer. Zusätzlich schildert Christoph Weisenbach, dass der Stellplatznachweis widersprüchlich sei.
Armin Angeringer teilt mit, die Stellplätze sind genehmigt.
Martin Dopfer erkundigt sich, ob dies ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentümern sei. Kann hierbei eine Ferienwohnung genehmigt werden, so dass weitere Eigentümer keine Ferienwohnung im Mehrfamilienhaus mehr genehmigen lassen können.
Armin Angeringer informiert, dass es auf die Eigentumsverhältnisse nicht ankommt.
Jürgen Doser erwidert, das geht nicht, wenn ein anderer Eigentümer des Mehrfamilienhauses eine Ferienwohnung genehmigen lassen möchte, ist das nicht mehr möglich.
Armin Angeringer teilt mit, dass Baugesetzbuch legt, dazu fest das ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen werden können. Auf die Eigentumsverhältnisse wird kein Bezug genommen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter kommt zum Schluss, dass kommunale Einvernehmen wird, nicht erteilt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3.3.7. Anbau einer Dachgaube und Außentreppe + zusätzliche Wohneinheit, Falkensteinstraße 2, Fl.Nr. 245/13, Gemarkung Weißensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
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ö
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beschliessend
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3.3.7 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die zusätzliche Wohnung ist nach Bebauungsplan zulässig, da dort für jedes Reihenhaus bis zu zwei Wohnungen als zulässig festgesetzt sind. Der Zugang erfolgt über eine neue Außentreppe zu dem dort bereits genehmigten Balkon an der Giebelseite.
Es liegt keine Angabe vor, dass eine Ferienwohnung geplant wäre. Dies wäre gemäß den Zielen der eingeleiteten Änderung, die durch eine Veränderungssperre gesichert ist, auch nicht möglich.
Es werden auch zwei zusätzliche Stellplätze in der nördlichen Ecke des Grundstücks nachgewiesen. Die Zufahrt dorthin ist beengt (einspurig auf ca. 20 m Länge), aber ausreichend.
Für die Gaube ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Positioniert wurde sie in der Flucht über dem Fenster im OG. Sie liegt damit sehr nahe an der Grenze zum Nachbarhaus. Die insoweit bestehenden brandschutztechnischen Anforderungen sind aber nicht von der Stadt Füssen zu überprüfen oder zu bewerten. Die Zulassung kann aber abhängig gemacht werden, ob der Abstand zu der benachbarten Gaube in gestalterischer Hinsicht ausreichend ist. Dies ist ohne eine Darstellung im Plan nicht ausreichend beurteilbar. Der Abstand wird tendenziell zu gering sein.
Präzedenzfälle liegen im Baugebiet bei den beiden benachbarten Reihenmittelhäusern Falkensteinstraße 4 und 6 vor. Das vorgelegte Foto legt allerdings nahe, dass die dortige Bauausführung (augenscheinlich mit Balkon) nicht der Genehmigung (ohne Balkon) entspricht.
Dachaufbauten oder evtl. Gauben sind lt. Luftbild auch an der Falkensteinstraße 12 und 14, sowie am Kühmoser Weg 7 vorhanden. Eine Genehmigung für Gauben liegt hier nicht vor.
Im Hinblick auf die möglicherweise fehlenden Genehmigungen wurde die Bauaufsichtsbehörde um Überprüfung gebeten.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Gestalterisch können keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Der Brandschutz wird trotz des geringen Abstandes lösbar sein. Die anderen Gauben werden überprüft, aber der beantragten Genehmigung nicht entgegenstehen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, wenn wir bei der Optik sind, schön ist was anderes und ergänzt: absolut grenzwertig.
Matthias Friedl regt eine Anpassung an die bestehenden Gauben an und gibt wieder, das sind zwar andere Eigentümer, aber rein als Vorschlag.
Armin Angeringer informiert, wir wissen natürlich nicht, was mit den mittleren Gauben passiert, da diese nicht der Genehmigung entsprechen. Eine Empfehlung für die Errichtung wie der Schwarzbau ist ausgeschlossen.
Martin Dopfer erkundigt sich, die Gauben sind genehmigt in der Größe nur der Balkon nicht.
Armin Angeringer verdeutlicht anhand der Seitenansicht, dass die Größe nicht der Genehmigung entspricht.
Martin Dopfer lässt wissen, durch den Bauantrag kam die Problematik hervor. Bei der frontalen Ansicht ergeben drei gleiche Gauben mehr Sinn. Aufgrund dessen erkundigt sich er, inwieweit ein Rückbau der bestehenden Gauben gefordert werden kann. Weiter empfindet Martin Dopfer für den Bauherren eine größere Gaube als Gewinn, das ist die Entscheidung des Bauherrn. Die andere Gaubengröße ist optisch nicht schön.
Armin Angeringer bringt ins Gespräch, wir können gerne dem Bauherren empfehlen, das Ergebnis der Baukontrolle abzuwarten und die Gestaltung der Gaube an den Bestand anzupassen.
Martin Dopfer möchte wissen, wann läuft die Fiktionsfrist ab.
Armin Angeringer führt aus, die Fiktionsfrist endet am 16.07.2024. Dennoch habe er bereits die Rückmeldung erhalten, dass das Ergebnis der Baukontrolle etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Matthias Friedl erläutert, entscheidend ist, ob die bestehenden Gauben bestehen bleiben dürfen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert zusammenfassend, die prinzipielle Entscheidung ist das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Schließlich ist der Beschluss so zu formulieren, dass wir das kommunale Einvernehmen erteilen, wie die Baubehörde die Entscheidung für die zwei anderen Gauben veranlasst. Sollten die Entscheidung fallen, die Gauben zu verkleinern, würden wir dabei mitgehen. Fällt die Entscheidung aus, die Gauben im Bestand können so bleiben, soll der Bauherr die geplante Gaube anpassen an diese. Zusätzlich schließen wir die potenzielle Umnutzung zu einer Ferienwohnung aus. Der vorliegenden Planung kann nicht zugestimmt werden.
Armin Angeringer teilt mit, Informationen zu einer Umnutzung zur Ferienwohnung liegen im Antrag nicht vor.
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, die Beschlussfassung war für eine Ablehnung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, der vorliegende Antrag so wie er ist, ist abgelehnt. Die geplante Gaube soll an das Ergebnis der Baukontrolle angepasst werden. Ein einheitliches Bild ist zu bevorzugen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu erteilen. Es wird in Aussicht gestellt das kommunale Einvernehmen zu erteilen, wenn die Entscheidung der Baubehörde für die bereits bestehenden Gauben vorliegt und der Bauherr die geplante Gaube einheitlich an das Gebäude anpasst. Eine Nutzung als Ferienwohnung oder Zweitwohnung ist auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3.8. Nutzungsänderung eines Textilgeschäftes zu einer Eisdiele/ Café, Reichenstraße 15, Fl.Nr. 77, Gemarkung Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
04.06.2024
|
ö
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beschliessend
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3.3.8 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Gegenüber der in der Sitzung am 09.04.2024 behandelten Planung beinhaltet der aktuelle Antrag nur noch die Nutzungsänderung im EG. Der Ausbau der DG-Ebenen und die rückseitige Erweiterung im Bereich des Treppenhauses ist nicht mehr Gegenstand des Antrages.
Die Obergeschoße 1 und 2 sind offensichtlich mit dargestellt, weil bei der Stellplatzberechnung eine geringere Bettenzahl angegeben ist als zuvor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen einfachen Bebauungsplanes A 85 E für die Altstadt. Die Einrichtung gastronomischer Betriebe ist nicht Gegenstand geplanter Regelungen. Insofern widerspricht diese derzeit keinen planerischen Zielen, was eine Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre rechtfertigt.
Mit der Nutzungsänderung ist der notwendige Nachweis zusätzlicher Stellplätze erforderlich.
Der vorgelegten Berechnung kann nicht vollumfänglich gefolgt werden:
- Sie bezieht die in der Reichenstraße gelegene Außenbestuhlungsfläche mit ein. Da diese im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt wird die Außenbestuhlungsfläche nicht Bestandteil der Baugenehmigung, sondern sie wird über eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zugelassen. Die Einzeichnung im Plan wurde empfohlen, um zu klären, ob die ausreichende Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet ist bzw. den sich daraus ergebenden Umfang an möglicher Bestuhlung zu definieren. Hinzu kommt die Entscheidung über die angefragte Versetzung einer im dem Bereich derzeit gelegenen öffentlichen Sitzbank. Bei der Stellplatzberechnung sind Sondernutzungsflächen aber nicht anzusetzen; insofern reduziert sich der berechnete Bedarf um die dafür angesetzten 1,2 Stellplätze.
Im Bereich der Eisdiele / Café wurden die Flächen differenziert nach Sitzbereichen mit einem Ansatz von 1 Stellplatz je 10 qm und den Laufbereichen mit 1 Stellplatz je 23 qm. Die Eisverkaufstheke wurde nicht berücksichtigt. Vertretbar ist eine Differenzierung der Flächen nur, indem die Ladenverkaufsfläche (=Theke zum Außerhausverkauf) mit der zuzurechnenden Lauffläche mit 1 Stellplatz je 40 qm angesetzt wird und die gastronomischen Flächen mit 1 Stellplatz je 10 qm separat. Allerdings lässt sich die Lauffläche im Cafébereich nicht wie in der Zeichnung dargestellt mit reduziertem Wert ansetzen. Grundsätzlich ist die volle Gastraumfläche als solche anzusetzen. Abzugsfähig sind nur Bereiche, in denen sich die Gäste aus objektiven Gründen nicht länger aufhalten werden (z. B. Treppenräume). Die Zeichnung erfasst demgegenüber nicht einmal Flächen als Sitzbereiche, wo Stühle eingezeichnet sind. Im Ergebnis ist für das Café ein höherer Bedarf als berechnet anzusetzen.
Der abzulösende Bedarf liegt damit nicht nur bei fünf Stellplätzen, sondern höher.
Die Genehmigung setzt voraus, dass der Ablösung der noch genau zu ermittelnden Zahl an Stellplätzen zugestimmt wird.
Die Stellplatzsatzung setzt bei gastronomischen Betrieben hierfür eine Gastraumfläche von mindestens 50 qm voraus. Diese wird mit ca. 116 qm erreicht.
Im Sinne der Stadtentwicklung muss die Einrichtung eines neuen gastronomischen Betriebes grundsätzlich als nicht wünschenswert eingestuft werden. Die anhaltende Zunahme von solchen Flächen geht zu Lasten einer ausgewogenen Durchmischung unterschiedlicher Geschäftsarten und damit der Qualität des Stadtbildes.
Sollte einer Versetzung der Sitzbank zugestimmt werden, sind die Kosten veranlasserbezogen durch den Antragsteller zu übernehmen. Wenn der Stellplatzablösung nicht zugestimmt wird, erübrigt sich diese Frage zunächst.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein. Für die Verweigerung der Stellplatzablöse muss eine entsprechende Begründung vorliegen, die aber nicht ersichtlich ist. Das Gleichbehandlungsgebot gegenüber anderen Fällen ist zu berücksichtigen. Wenn die Außenbewirtschaftungsfläche im Plan dargestellt ist wird sie aus Sicht des LRAes auch Gegenstand der Baugenehmigung. Ob der Antragsteller aus anderen Gründen (z. B. Eigentum) die Möglichkeit hat, davon Gebrauch zu machen, ist eine hier nicht zu beantwortende Frage.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zwar zu erteilen, da dies bauplanungsrechtlich geboten ist. Der Stellplatzablösung wird jedoch nicht zugestimmt und eine Versetzung der Sitzbank ist damit nicht erforderlich. Ein baurechtliches Einvernehmen wird auch zu der Außenbewirtschaftungsfläche im öffentlichen Straßenraum nicht erteilt. Nutzungen dieser Art sind über eine verkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zu beurteilen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger möchte wissen, welche Fläche für die Gastronomie und als Frühstücksraum vorgesehen sind.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die gesamte Fläche.
Dr. Martin Metzger erörtert, die gesamte Fläche ist schließlich so ein Mischding.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter: also das wird in der Konsequenz so sein.
Dr. Martin Metzger spricht an, die gesamte Fläche kann Gastronomie sein und ist Grundlage für die Stellplatzberechnung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, die Frage mit dem unterschiedlichen Stellplatzbedarf ergibt sich daraus, da der Architekt die Flächen bei der Stellplatzberechnung zwischen Laufbereich und Sitzbereich differenziert. Schlussendlich ist die Frage, ob die Stadt Füssen Stellplätze prinzipiell ablöst.
Simon Hartung hebt hervor, grundsätzlich besteht über den Räumen bereits das Hotel. Die Frage, ob der Frühstücksraum öffentlich oder nicht öffentlich ist, hat keinen Einfluss auf uns. Es geht um die Grundsatzfrage der Stellplatzablöse.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, also um die Frage, ob aus einem Einzelhandelsbetrieb ein Gastronomiebetrieb entstehen soll.
Simon Hartung bejaht, um das geht es, ob das öffentlich oder nicht öffentlich ist, sei irrelevant.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt der Aussage zu.
Martin Dopfer gibt wieder, er lese etwas von einer Sitzbank in der Planunterlage.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, der Planer hat die Freiflächen in den Planunterlagen eingezeichnet. Dabei müsste eine bestehende Sitzbank versetzt werden. Jedoch werden wir keinen Bauantrag bewilligen, der Freiflächen enthält, da diese sonst Teil der Baugenehmigung sind. Folglich wird das mit der Sondernutzungserlaubnis geregelt.
Martin Dopfer bittet um Auskunft, ob Freiflächen zu einem höheren Stellplatzbedarf führen.
Armin Angeringer zeigt auf, Freiflächen im öffentlichen Verkaéhrsraum sind eigentlich kein Teil des Bauantrags. Die hier zu klärende Frage ist die Feuerwehrzufahrt, welche mindestens 3,5 m betragen muss. Das Landratsamt gab die Rückmeldung, dass die eingezeichneten Freiflächen Bestandteil der Baugenehmigung werden, wenn sie im Antrag eingezeichnet sind. Die Freiflächen werden allerdings über eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Die in diesem Fall eingezeichneten Flächen müssen dem Grunde nach aus dem Antrag genommen werden, wenn dem Antrag zugestimmt wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erkundigt sich, wie lange die Fiktionsfrist sei.
Armin Angeringer teilt mit, die Fiktionsfrist endet am 15.07.2024.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter wir haben mehrere Ungereimtheiten, die Stellplätze sind noch nicht geklärt, der Bauherr und Architekt hat die Freiflächen falsch eingezeichnet. Die Alternative wäre eine Ablehnung, dann wäre das Thema erledigt. Im Antrag ist die Außenbestuhlung zu entfernen und die Stellplätze abzustimmen.
Simon Hartung erwähnt, dass grundsätzliche Problem ist, das wir einen Einzelhandel verlieren, da wir genug Gastronomie haben. Das andere Thema ist, ohne Frühstücksraum wird das Hotel nicht richtig zu betreiben sein.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, das sind auch die negativen Rezensionen, dass kein Aufenthalts-, Frühstücksraum besteht.
Simon Hartung legt nahe, da kann man nicht vernünftig arbeiten, für den Betrieb bleibt uns nichts anderes übrig.
Matthias Friedl spricht an, sollte ausschließlich ein Frühstücksraum entstehen wäre eine Stellplatzablöse fällig.
Armin Angeringer verneint, wenn die Nutzung ausschließlich für die Hostelgäste ist, sei das nicht stellplatzbedürftig.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert, das habe ich auch vorgeschlagen. Allerdings ist das nicht rentabel.
Matthias Friedl stellt dar, es könnte eine Gastronomie verhindert werden und eine Fläche für den Einzelhandel erhalten bleiben.
Sebastian Schuhwerk äußert, die Stadt wird für den Einzelhandel unattraktiver; wenn man das verhindern kann, ohne das Hotel zu gefährden, ist das zu befürworten.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, umso mehr ist ein nochmaliger Kontakt mit dem Architekten und Eigentümer notwendig. Eine pauschale Ablehnung ist ungünstig, unter anderem gibt es die Möglichkeit den Einzelhandelsbereich zu verkleinern und im hinteren Teil einen Frühstücksraum einzurichten.
Christoph Weisenbach bringt vor, die Attraktivität für den Einzelhandel zu erhalten ist schwer. Zum anderen stellt sich die Frage das Gebäude wirtschaftlich zu erhalten und betreiben. Einen Abnehmer für die Fläche zu finden, kann sich schwierig gestalten.
Jürgen Doser spricht das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2017 an und schildert, dass seit zehn Jahren ein Konzept benötigt wird, um in Zukunft genau diese Diskussion zu verhindern.
Dr. Martin Metzger führt aus, es wäre nicht schlecht hätten wir so ein Konzept. Die Entwicklung geht in die Richtung Hotels, Hostels. Mit dem Konzept können wir die Entwicklung jedoch nicht verhindern.
Jürgen Doser geht davon aus, dass in Zukunft uns das Thema beschäftigen wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, wir haben extra einen Bebauungsplan aufgestellt, um keine Ferienwohnungen oder Bettenmehrungen zuzulassen und eine neue Gestaltungssatzung erlassen. Wir wissen ganz genau, was wir nicht wollen. Die Umsetzung des Konzepts mit mehr Einzelhandel und weniger Gastronomiebetriebe wird letztendlich nicht umsetzbar sein, da die Gastronomie mehr Pacht an die Eigentümer zahlen kann. In diesem Fall findet keine Verpachtung statt, sondern die Eigentümer betreiben das selbst. Der Antrag wird zur Behandlung auf den nächsten Ausschuss verschoben. In der Zwischenzeit setzt sich Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit dem Planer und dem Bauherren zusammen und wird die Vorschläge weitergeben, um den Einzelhandel nicht ganz zu verlieren.
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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 07.05.2024 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.05.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.05.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Farbgestaltung, Pkws in Fußgängerzone
Magnus Peresson bittet ebenfalls den Besitzer der Reichenstr. 9 zu kontaktieren, da mit großer Wahrscheinlichkeit die Edelputzfassade des Gebäudes, nachdem neue Fenster eingebaut wurden, verändert wird. Schließlich wird eine Aufwertung der Hinteren Gasse erfolgen. Zum anderen spricht Magnus Peresson an, dass einige Pkws in die Fußgängerzone, z. B. Reichenstraße unzulässig einfahren.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bestätigt, das kommt täglich vor. Viele der Pkws suchen Parkplätze und werden durch die Navis in die Fußgängerzone geleitet.
Magnus Peresson verdeutlicht, da müssen wir was unternehmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, die Anbringung von weiteren Pfosten schränkt die Anwohner weiter ein.
Christoph Weisenbach berichtet seine gleichartigen Erfahrungen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter regt an einen Pfosten könnte auf Höhe des „LaPerla“ errichtet werden.
Christoph Weisenbach kritisiert, das ist nicht vorteilhaft, da der Schrannenplatz als Wendemöglichkeit genutzt werden kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter rät dazu einen weiteren Pfosten zu setzen und hakt an, ob ein Pfosten tatsächlich gesetzt oder weitere Beratungen, Überlegungen erfolgen sollen.
Jürgen Doser teilt mit, es soll zu keinem Schnellschuss kommen.
Hotel Berger
Martin Dopfer bittet um Auskunft, ob es einen neuen Planungsstand zum ehemaligen Hotel Berger besteht, da auf dem Grundstück ein Schild steht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, das Schild auf dem Grundstück ist Werbung für ein Projekt an anderer Stelle
Armin Angeringer informiert, die Ablehnung liegt beim Landratsamt. In Vorgesprächen gibt es noch einmal einen Versuch mit einer Verkleinerung eine Genehmigung zu bekommen.
Wasserstand Forggensee
Matthias Friedl wundert sich, warum der Forggensee nicht weiter heruntergelassen wurde als die Unwetterwarnung einging und bittet um Auskunft, ob die Stadt das beeinflussen kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das werden wir im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung weiter behandeln.
Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr