Datum: 02.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 18:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:39 Uhr bis 18:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
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2 |
Verkehrsangelegenheiten
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2.1 |
Maßnahmen bei Sperrung des Lechuferwegs nach Fertigstellung des neuen Radwegs am Skateplatz
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3 |
Bauleitplanung
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3.1 |
Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord, dritte Änderung, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.
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3.2 |
Einfacher Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel; Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
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3.3 |
Einfacher Bebauungsplan Weißensee - See Süd, Billigung des Entwurfs zur Beteiligung
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4 |
Bauangelegenheiten
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4.1 |
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge
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4.2 |
Bauvoranfragen
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4.2.1 |
Neubau Hotel, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2750/3 und 2742, Gmk. Füssen
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4.2.2 |
formlose Bauvoranfrage, Wohnbebauung, Wolkensteinweg, Fl.Nr. 421/54 und 421/55, Gmk. Füssen
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4.2.3 |
formlose Bauvoranfrage, Sanierung, Umbau und Nutzungsänderung, Herkomerstr. 16/18, Fl.Nrn. 789/16 und /17 Gmk. Füssen
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4.2.4 |
formlose Bauvoranfrage, Umbau der Geschäftsräume von FTM - Füssen mit barrierefreiem Zugang von Süden, Kaiser-Maximilian-Platz 1, Fl.Nr. 4103 Gmk. Füssen
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4.3 |
Bauanträge
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4.3.1 |
Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes zur Einzelhandel und Cafe mit integriertem Rezeptionsbereich, Reichenstraße 15, Fl.Nr. 77 Gmk. Füssen
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4.3.2 |
Nutzungsänderung Wohnung Nr. 58 (Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz) in Wohnung als Zweitwohnsitz mit zusätzlicher Nutzung als Ferienwohnung, Panoramaweg 14, Fl.Nr. 168/58, Gmk. Hopfen am See
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4.3.3 |
Neubau eines Carports, Ehrwanger Straße 15, Fl.Nr. 4130 Gmk. Füssen
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4.3.4 |
Neubau Bettenhaus, Neubau Rezeption mit Dachterrasse und Pool, Neubau Erdsauna, Neubau Technikraum + Betriebsleiterwohnung, Nutzungsänderung Waschküche + Lager zu 5 Zimmern, Nutzungsänderung Rezeption + Büro zu Fitnessräumen, Enzensbergstraße 5, Fl.Nr. 204, 120/2 Gmk. Hopfen am See
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4.3.5 |
Umbau eines best. Einfamilienhauses mit Ergänzung einer Ferienwohnung, Verlegung der Zufahrt, Neubau einer Fertiggarage, Einbau einer Dachgaube, best. Garagen werden zu Kinderzimmer und Stauraum, Burgweg 18, Fl.Nr. 195/32 Gmk. Hopfen am See
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4.3.6 |
Sanierung des Einzeldenkmals "Wohn- und Geschäftshaus Baur", Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227 Gmk. Füssen
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4.3.7 |
Nutzungsänderung des bestehenden Bauvorhabens von einer Wohnung in eine Ferienwohnung ohne Umbaumaßnahmen, Oberried 9, Fl.Nrn. 17, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5 Gmk. Weißensee
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4.3.8 |
Errichtung von Büro- und Sozialräumen in Modulbauweise, Wiedmar, Fl.Nr. 527/4 Gmk. Weißensee
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5 |
Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.06.2024
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6 |
Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
1 |
Sachverhalt
Die Ritterstraße ist gemäß bestehender Beschlusslage wieder von Montag, 1. Juli, bis zum 3. Oktober von 10 bis 18 Uhr gesperrt.
Dokumente
Download Baugestaltungssatzung.pdf
Download Baugestaltungssatzung - Geltungsbereich.pdf
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2. Verkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Maßnahmen bei Sperrung des Lechuferwegs nach Fertigstellung des neuen Radwegs am Skateplatz
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt
Im Jahre 1987 wurde beschlossen, den Lechuferweg im Zuge des Forggenseerundweges als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen.
Im Frühjahr 1988 wurde entschieden, den Lechuferweg (ohne Bootshafenbereich) als Fußweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ auszuweisen.
Diese Regelung besteht bis heute.
Mit Fertigstellung der neuen Verbindung entlang des Skateparks an der B 16 soll der Lechuferweg aus Verkehrssicherheitsgründen nur noch als Fußweg ausgewiesen werden und Radfahrer über diesen neuen Geh-/Radweg, Schwedenweg und Weidachstraße sowie umgekehrt geführt werden.
Neben dem Verkehrszeichen 239 (Fußweg) sollte zur Verdeutlichung noch VZ 254 (Verbot für Radfahrer) am Bootshafen, an den Einmündungen Pilgerschrofenweg sowie Höhe Einmündung Allgäuer Überlandwerk (AÜW) angebracht werden.
Nach ersten Erfahrungen der Akzeptanz könnten dann an den Verkehrszeichen ggf. zusätzliche Barrieren in Form einer Absperrung in Erwägung gezogen werden, diese zunächst auch provisorisch mit einer Absperrschranke über die Hälfte der Breite des Lechuferweges.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss stimmt der Sperrung des Radverkehrs für den Lechuferweg vom Allgäuer Überlandwerk (AÜW) bis zum Bootshafen wie vorgeschlagen zu.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger führt aus, Schnellradweg ist ein großes Wort. Derzeit kann auf diesem Weg nicht schnell gefahren werden. Zusammenfassend kann der Radweg nur schneller werden. Der Bereich zum Kraftwerk und die Anbindung in die Stadt sei für einen Schnellradweg armselig. Auf der einen Seite haben wir eine Sperrung für Radfahrer. Auf der anderen Seite haben wir einen gemeinsamen Fuß-/Radweg. Einen Lösungsansatz kann Dr. Martin Metzger nicht wiedergeben. Ferner regt Dr. Martin Metzger an, die Damen und Herren könnten sich auch über das davor und dahinter Gedanken machen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass es sich im Bereich des Kraftwerks um Privatgrund handelt, der zudem schon auf dem Gebiet der Gemeinde Schwangau liegt. Es bestehen für die Zukunft Sanierungspläne. Die Trasse über das Stauwehr betrifft aber nicht die Stadt Füssen.
Dr. Martin Metzger stellt infrage, wie in einem ganz offiziellen Radweg ein Privatgrundstück integriert sein kann. Das sei widersprüchlich.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, wir kümmern uns in unserem zuständigen Bereich. Der Name Schnellradweg hat etwas mit der Förderung zu tun. Ebenfalls wird versucht den Bereich in der Gemarkung Füssen bestmöglich zu optimieren. In der Vergangenheit sind schon unzählige problematische Meldungen zum bestehenden Lechuferweg eingegangen.
Thomas Meiler wünscht sich nach Fertigstellung des Radweges eine Optimierung der Beschilderung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, das ist in Abstimmung und wird in Zukunft nochmal angepasst.
Beschluss
Der Ausschuss stimmt der Sperrung des Radverkehrs für den Lechuferweg vom Allgäuer Überlandwerk (AÜW) bis zum Bootshafen wie vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord, dritte Änderung, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.1 |
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf der dritten Änderung des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Änderung ergänzt als Ausnahme die Möglichkeit für klinikbezogene Wohnheime. Im Übrigen bleibt der rechtskräftige Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord unverändert bestehen.
Die Entwürfe lagen in der Zeit vom Freitag, 24.05.2024 bis Montag, 24.06.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte gleichzeitig.
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Abwägung der Stellungnahmen, wie sie zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen wurden. Diese erfolgte mit Schreiben vom 16.05.2024 und Termin zum 24.06.2024.
- Stellungnahmen ohne Einwände
- Kreisheimatpfleger Ostallgäu, Lamerdingen, mit E-Mail vom 23.06.2024
Regierung von Schwaben, SG 24, Augsburg, mit E-Mail vom 17.06.2024/Gz. 24-4622.8095-45/2
Regionaler Planungsverband, Kaufbeuren, mit E-Mail vom 19.06.2024
Wasserwirtschaftsamt, Kempten, mit Schreiben vom 28.05.2024/2-4622-OAL 129-12422/2024
Landratsamt OAL, Bauleitplanung Staatl. BA, mit Schreiben vom 24.06.2024
Landratsamt OAL, Untere Immissionsschutzbehörde, mit Schreiben vom 06.06.2024
- Stellungnahmen mit redaktionellen Ergänzungen
- Schwaben Netz GmbH, Augsburg, mit Schreiben vom 20.06.2024
Stellungnahme:
„in Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens teilen wir Ihnen mit, dass wir gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan keine Einwände erheben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Planungsbereich bereits Gasleitungen von uns betrieben werden, deren Bestand und Betrieb zu sichern ist. Aktuelle Bestandsplane können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: ,http://planauskunft.schwaben-netz.de/‘“
- Deutsche Telekom, Kempten, Vorgang Nr. , 2024339, PN, mit Schreiben vom 07.06.2024
Stellungnahme:
„Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten. Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:
Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, PTI 23 (Gablinger Straße 2, D-86368 Gersthofen)
Diese Adresse bitte wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden.“
- Elektrizitätswerke Reutte GmbH& Co. KG, Füssen, mit Schreiben vom 24.05.2024
Stellungnahme:
„Die Stromversorgung des Bebauungsplangebietes "Enzensberg-Nord" ist grundsätzlich sichergestellt über unser regionales Mittelspannungs - Verteilungsnetz ( 20 kV ) Die Stromversorgung im Klinikbereich erfolgt über die kundeneigene Trafostation ‚Fachklinik’“
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München, mit Schreiben vom 04.06.2024/P-2024-2474-1_S2
Stellungnahme:
„Bodendenkmalpflegerische Belange:
Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen.
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen.
Art. 8 (1) BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 (2) BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD zu melden. Bewegliche Bodendenkmäler (Funde) sind unverzüglich dem BLfD zu übergeben (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG).
Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege(www.blfd.bayern.de).“
- Landratsamt Ostallgäu, Untere Bodenschutzbehörde, mit Schreiben vom 11.06.2024
Stellungnahme:
(Fachliche Informationen und Empfehlungen)
„Altlasten:
Der vorliegende Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 - Enzensberg Nord, 3. Änderung wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft. Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen.
Schutzgut Boden:
Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten. Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.“
- Landratsamt Ostallgäu, Kommunale Abfallwirtschaft SG 32,mit Schreiben vom 21.06.2024
Stellungnahme:
„Die abfallwirtschaftlichen Belange (Anfahrbarkeit der Grundstücke) sind ausreichend berücksichtigt, wenn für Grundstücke, die nicht an durchgehend befahrbaren Straßen bzw. Wendeflächen liegen, an der nächstliegenden Durchgangsstraße Stellplätze für die Abfallbehältnisse sowie für die Bereitstellung sperriger Abfälle vorgesehen sind.“
Anmerkung des Planers: Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten Informationen, die der Kenntnisnahme dienen. Auf Grund der Natur der Änderungssatzung (Ergänzung der Art der Baulichen Nutzung) sind inhaltlich jedoch keine Bereiche davon direkt betroffen. Eine Änderung der Unterlagen ist daher nicht erforderlich.
- Stellungnahmen mit Einwendungen:
- Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, mit E-Mail vom 26.06.2024
(verspätet)
Stellungnahme:
„In der Planzeichnung fehlt die Darstellung der biotopkartierten sowie nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Flächen im Geltungsbereich (auf Fl. Nr. 168/71 Gmk. Hopfen a.S., sowie Südspitze von Fl.Nr. 168/75 Gmk. Hopfen).
Ebenso wurde textlich nichts dazu erläutert. Dies ist nachzutragen.“
Abwägung:
Die jüngste Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 2 liegt in Form der vorhabenbezogenen 2. Änderung in der Fassung des Beschlusses vom 06.02.2007 vor. Die dort getroffenen Festsetzungen sind explizit nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes hat keinen zeichnerischen Teil. Inhalt des Planverfahrens zur 3. Änderung ist die Ergänzung der Ausnahme für Wohnheimnutzungen. Die Stellungnahme ist verspätet und stellt inhaltlich nicht auf die veröffentlichten Unterlagen ab. Die Naturschutzgesetzgebung steht gleichberechtigt neben der städtebaulichen Satzung. Die Berührpunkte zur geringfügig angepassten möglichen Art der Baulichen Nutzung wurden nicht aufgezeigt und liegen offensichtlich nicht vor. Auch unter Hinsicht auf § 4a Abs. 5 BauGB sieht die Stadt daher kein Erfordernis, die Planunterlagen anzupassen.
Erläuternd wird in der Begründung das Luftbild aus dem BayernAtlas mit den Flächendarstellungen zu Biotopen und Ökoflächen ergänzt.
Abstimmungsergebnis: 13:0
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Abwägung der zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB vorgetragenen Stellungnahmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 24.05.2024 bis 24.06.2024.
- Es sind keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen.
Beschlussvorschlag
- Abwägung, Einzelbeschlüsse s. o.
- Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord, dritte Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 02.07.2024, als Satzung.
Beschluss 1
Abstimmung zur Abwägung 1.3.1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Abwägung, Einzelbeschlüsse s. o.
- Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg-Nord, dritte Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 02.07.2024, als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240627 BBP HaS Nr. 2 Enzensberg-Nord 3Ä S Satzung Begründung.pdf
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3.2. Einfacher Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel; Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.2 |
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auszuschließen ist auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass Wohngebäude ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient wird dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.
Das Gebiet wird nach der Art der baulichen Nutzung als WR (reines Wohngebiet) festgesetzt, was dem Bestand entspricht. Nicht einbezogen ist der Kindergarten, für den auf absehbare Zeit keine Regelungsnotwendigkeit besteht.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 02.07.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 02.07.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Satzung und Begründung 20240702.pdf
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3.3. Einfacher Bebauungsplan Weißensee - See Süd, Billigung des Entwurfs zur Beteiligung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3.3 |
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan Weißensee - See Süd aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2022 enthält die Zielvorgabe „Zu prüfen ist eine Zulassung von bis zu einem Drittel der Fläche in einem Gebäude.“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) werden deshalb im Entwurf auf ein Drittel der Fläche in einem Gebäude beschränkt.
Zu regeln ist auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass zwei Drittel der Fläche des Gebäudes ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der teilweise Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient, wurde dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.
Aufgrund der Bestandssituation erfolgt eine Aufteilung in die beiden Gebietsarten Allgemeines Wohngebiet im Osten und Dorfgebiet im Westen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 02.07.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Diskussionsverlauf
Matthias Friedl bittet, das gesamte Gebiet als Dorfgebiet festzulegen, aufgrund der sonst entstehenden Einschränkungen für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb. Zusätzlich sei die Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen eingebettet.
Armin Angeringer erläutert die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes und zeigt auf, welche davon gestrichen werden können.
Matthias Friedl erkundigt sich, ob ein Beschluss gefasst werden kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, der Beschluss wird entsprechend angepasst.
Armin Angeringer führt weiter aus, wir arbeiten das bis zur nächsten Sitzung aus und legen es zur Billigung vor.
Christine Fröhlich fragt, was für einen Sinn die ein Drittel, zwei Drittel Lösung besitzt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, das haben wir in weiteren Stadtgebieten ebenfalls angewendet.
Armin Angeringer zeigt auf, dass das Beherbergungskonzept Weißensee als ein sogenanntes Eignungsgebiet darstellt und in gewisser Weise Ferienwohnungen zugelassen werden soll.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht das an verschiedenen Beispielen.
Armin Angeringer teilt mit, die Struktur der bestehenden Bebauung im jeweiligen Gebiet ist ebenfalls einschlägig. Dort wo eine Prägung als reines Wohngebiet und insbesondere durch Mehrfamilienhausbebauung besteht, kommt eine solche Zulassung eher nicht in Frage.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes so zu gestalten, dass die Art der baulichen Nutzung für das gesamte Gebiet als Dorfgebiet festzusetzen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Satzung und Begründung 20240702.pdf
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4. Bauangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
02.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
|
ö
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beschliessend
|
4.1 |
Sachverhalt
4.1.1 Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Kemptener Straße 20, Fl.Nr. 760/7, Gmk. Füssen
4.1.2 Erweiterung und Umbau eines McDonalds Restaurants und Überdachung der Mülleinhausung, Kemptener Straße 69b, Fl.Nr. 744/1, Gmk. Füssen
4.1.3 Anbaubau für Küchenerweiterung mit Balkon bei best. Einfamilienhaus, Breitenbergstraße 11, Fl.Nr. 222/1 Gmk. Weißensee
4.1.4 Neubau Doppelhaushälfte, Wolkensteinweg, Fl.Nr. 421/34 Gmk. Füssen
4.1.5 Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau Doppelhaushälfte, Wolkensteinweg, Fl.Nr. 421/35 Gmk. Füssen
4.1.6 Anbau eines Wintergartens mit Terrassendach an bestehendes Mehrfamilienhaus, Hochstiftstraße 2, Fl.Nr. 3084 Gmk. Füssen
4.1.7 Errichtung Löschwasserentnahmestelle, Bau eines unterirdischen Löschwasserbehälters mit einem Nutzvolumen von 100 m³, Niederried
4.1.8 Erneuerung der Wasserversorgung, Bau von drei unterirdischen Löschwasserbehältern mit einem Nutzvolumen von jeweils mind. 150 m³, Kemptener Str. 70
4.1.9 Sanierung und Aufstockung eines Zweifamilienhauses und Erweiterung um eine Wohneinheit, Reintalstraße 15, Fl.Nr. 1661/21, Gmk. Füssen
4.1.10 Anbau Materiallager, Kemptener Str. 73, Fl.Nr. 743/2 Gmk. Füssen
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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4.2. Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.2 |
zum Seitenanfang
4.2.1. Neubau Hotel, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2750/3 und 2742, Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.2.1 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Beschluss zum letzten Stand der Planung:
Es ging nun eine geänderte Planung ein. Diese enthält eine ausgeprägtere Staffelung der Gebäudeteile. An die Frontseite zur Straße wurde vor den viergeschoßigen Baukörper ein dreigeschoßiger Bereich davorgesetzt. Die hangseitig oberste Ebene wurde leicht nach hinten abgesetzt. Wenn das Gelände wie in den Plänen eingezeichnet hergestellt wird ist nun kein fünfgeschoßiger Gebäudeteil mehr vorhanden. Ein seitliches Einrücken der vierten Geschoßebene ist aber weiterhin nicht gegeben. Die Tiefgarage ist nur noch ein- statt zweigeschoßig.
Nach einer ersten Rückfrage beim Landratsamt Ostallgäu wird sich diese Fassung nach dem Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen.
Im EG ist ein „Bistro“ eingetragen. Bei der Stellplatzbedarfsberechnung wurde es nicht angesetzt. Damit ist eine Nutzung nur für Hotelgäste zulässig. Für andere Gäste müssten weitere Stellplätze nachgewiesen werden. Hierzu wird antragstellerseitig mitgeteilt:
Die Betriebsbeschreibung wurde beim Landratsamt Ostallgäu nachgereicht und ist bei der Stadt Füssen am 27.6.2024 eingegangen.
Die Hotelzimmer sind als „Studios“ mit Wohnflächen zwischen ca. 36 und 89 qm bezeichnet. Die Grundrisse lassen auf die mögliche Einrichtung von Küchenzeilen schließen. Sitzgelegenheiten in Form von Esstischen sind dargestellt.
Als Appartements mit angedeuteter Einrichtung mit Wohnraum, Bad und Kochgelegenheit würden 23 Studios im Widerspruch zu der Satzung nach § 22 BauGB stehen. Danach beträgt die mögliche Gesamtzahl solcher Appartements maximal sechs. Eine Abweichungsmöglichkeit besteht nach der Satzung für Fälle des § 34 BauGB nicht, sondern nur wenn dies speziell durch Bebauungsplan geregelt wird (§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB für den Stadtteil Bad Faulenbach).
Hierzu wird antragstellerseitig mitgeteilt: „Ein Hotel…
Insofern sei die Stadt Füssen umfangreich abgesichert und ein Bebauungsplan nicht erforderlich.
Die Betriebsbeschreibung hat ebenfalls nur eine Hotelnutzung zum Gegenstand.
Die Bereitschaft zur Absicherung über eine dingliche Sicherung der Verhinderung von Zweitwohnungen wurde noch einmal bestätigt.
Für die 23 Studios sollen 19 Stellplätze in der Tiefgarage und 9 oberirdische Stellplätze nachgewiesen werden (gesamt 28 Stellplätze). Dies wird dem Bedarf entsprechen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben fügt sich nun nach § 34 BauGB ein und wird auch ohne Bebauungsplan grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die dingliche Sicherung liegt im Entscheidungsbereich der Stadt Füssen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nicht zugelassen werden kann. Zur Absicherung, dass dauerhaft keine Zweitwohnungen entstehen, ist eine dingliche Sicherung zu veranlassen.
Diskussionsverlauf
Thomas Scheibel kritisiert die Umsetzung des Betriebskonzeptes in den Planzeichnungen und führt näher dazu aus. Zusätzlich fordert Thomas Scheibel eine Stellungnahme von Füssen Tourismus.
Armin Angeringer gibt wieder, eine Stellungnahme von Füssen Tourismus liegt bereits aus den vorherigen Anfragen vor.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet den Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier um eine kurze mündliche Stellungnahme.
Stefan Fredlmeier verdeutlicht, die Widersprüche könne er nicht auflösen und führt allgemein zum Aparthotel aus. Schlussendlich gibt Stefan Fredlmeier wieder, die Beschreibung und die Pläne sollten überprüft werden. Zu der Beurteilung aus baurechtlicher Sicht kann er nichts Weiteres wiedergeben. Den Widerspruch aufzulösen hält er für elementar.
Armin Angeringer erörtert die Planzeichnungen.
Dr. Martin Metzger äußert sich, er wird dem so nicht zustimmen, auch wenn das Projekt noch weiterentwickelt wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, die Fiktionsfrist endet zum 26.07.2024. Das Vorhaben muss demzufolge beschlossen werden. Im Nachgang werden wir uns mit dem Planer, Bauherren zusammensetzen.
Christine Fröhlich stellt dar, es wurde ein umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang spricht Christine Fröhlich, die Konzepte der Firma an und befürchtet, dass das Konzept nicht umgesetzt wird. Zugleich erörtert Christine Fröhlich die Stellplatzunterschiede. Letztendlich erklärt sie das Projekt ausschließlich mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umsetzbar.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich für die Hinweise.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nicht zugelassen werden kann. Zur Absicherung, dass dauerhaft keine Zweitwohnungen entstehen, ist eine dingliche Sicherung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
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4.2.2. formlose Bauvoranfrage, Wohnbebauung, Wolkensteinweg, Fl.Nr. 421/54 und 421/55, Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.2.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Wohnhaus soll drei Wohnungen erhalten.
Abweichungen:
- GRZ
Entsprechend der vorgelegten Berechnung wird die GFZ eingehalten, die GRZ(1) jedoch leicht überschritten (0,43 statt 0,40 =+8 %). Die Überschreitung beruht nach vorläufiger Erkenntnis aus der Anrechnung der Fläche unter dem nord- und ostseitigen Vordach. Dieses soll eine teilweise Begrünung erhalten und überdeckt die Hauszugangsflächen bis zum Müllraum und der Fahrradabstellfläche.
- Stellplatzsatzung
Entsprechend der Satzung sind je Wohneinheit je 2 Stellplätze als überdeckte, offene Stellplätze, die von einem begrünten Vordach überdeckt sind, geplant.
Entgegen der Stellplatzsatzung besteht kein Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche, sondern lediglich ein Abstand von mind. 1 m. Die Zufahrt zu den einzelnen Stellplätzen erfolgt jeweils direkt vom Wolkensteinweg bzw. vom Schwedenweg aus.
Der Planer begründet die Abweichung wie folgt: Es ist kein Gehweg vorhanden, die Straße schließt eben an das Baugrundstück an, beide Straßen sind wenig befahren und gut einsehbar. Die Nachbargrundstücke entlang des Wolkensteinwegs parken ebenfalls direkt entlang der Straße, mehrheitlich als Längsparker.
Im Antrag nicht beschrieben wird die Abweichung, nach der statt einer Zufahrtsbreite von insgesamt max. 6 m an der Nordseite eine Zufahrtsbreite von ca. 8,9 m und an der Ostseite von ca. 8,7 m vorgesehen ist (= Summe ca. 17,6 m, somit knapp die dreifache Breite).
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung von der GRZ grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Zur Förderung der Wohnraumschaffung kann es vertretbar sein, auch der Abweichung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Abweichungen im geplanten Umfang nicht zu befürworten.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, ein kommunales Einvernehmen zu Abweichungen in dem beantragten Umfang nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, ein kommunales Einvernehmen zu Abweichungen in dem beantragten Umfang nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2.3. formlose Bauvoranfrage, Sanierung, Umbau und Nutzungsänderung, Herkomerstr. 16/18, Fl.Nrn. 789/16 und /17 Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.2.3 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Vorhabensbeschreibung:
Der Altbau wird nicht mehr abgebrochen, sondern komplett umgebaut, kernsaniert, renoviert und einer völlig neuen Nutzung zugeführt. Dies betrifft überwiegend das EG. Das KG würde nur teilweise geändert werden.
- Bereich 1 (im Plan orange markiert): ´
Café/Bar/Verkaufsfläche mit ca. netto 39 qm,
Verkaufstheke/Bartheke mit ca. netto 20 qm,
Vorbereitung/Küche/Backbereich/Lager mit ca. netto 28 qm,
Sozialräume (Aufenthalt/Umkleide etc.), WC-Personal und WC Café.
- Bereich 2 (im Plan blau markiert):
mehre Möglichkeiten auf 39 qm z. B. Laden für Spezialitäten, Friseur, Büro oder Apartment
- Bereich 3 (im Plan grün markiert):
Ein Teil des Gebäudes wird abgerissen mit Neubau einer Grenzgarage (Länge 9.00 m)
- Bereich 4: Frühstücksterrasse mit ca. netto 28 qm
- Bereich 5 (im Plan rot gestrichelt): Aufstockung des Gebäudes mit einem DG: Wohnung
- Stellplätze lt. Plan: 6, hiervon für
- Café/Bar/Verkaufsfläche ca. 39 qm: 2 Stellplätze
- Frühstücksterrasse mit ca. netto 28 qm 1 Stellplatz
- Laden/Friseur/Büro/Apartment, ca. 39 qm 1 Stellplatz
- Wohnung im DG größer 30 qm 2 Stellplätze
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan lässt die geplanten Nutzungen zu, wobei eine Wohnung eine Dauerwohnnutzung voraussetzt. Nicht zulässig und auch nicht geplant ist z. B. eine Wettannahmestelle.
Längs entlang der Herkomerstraße angeordnete Stellplätze waren bereits in einer früheren Genehmigung enthalten. Sie ragen nicht bis in den Kurvenbereich. Der in der Mitte liegende, sowie der südliche Längsstellplatz muss um ausreichend ein- und ausfahrbar zu sein mindestens 6 m lang sein. Hintereinander liegende Stellplätze im Bereich der Garage sind grundsätzlich nicht möglich bzw. setzen voraus, dass die in der Garage gefangenen Stellplätze nicht frei anfahrbar sein müssen, z. B., wenn es sich um den Betriebsinhaber handelt und der davor liegende Stellplatz für Kunden desselben Geschäfts konzipiert ist. Dies ist mit der Weiterführung der Planung näher klärungsbedürftig; bei zwei gefangenen Stellplätzen ist dies aus dem Konzept noch nicht schlüssig.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die Zustimmung zu einem Umbau und den angedachten Nutzungen grundsätzlich in Aussicht. Wohnungen sind nur mit einer Dauernutzung als Erstwohnsitz möglich. Stellplätze müssen zahlenmäßig gemäß Satzung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachgewiesen werden. Gefangene Stellplätze sind nur möglich, wenn dies durch ein vorzulegendes betriebliches Konzept schlüssig begründet ist; bei zwei gefangenen Stellplätzen wird dieser Nachweis nicht zu führen sein. Es wird empfohlen, die Frage der Grenzabstände vorab mit dem Landratsamt Ostallgäu abzustimmen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger möchte wissen, welche Nutzungen im Gebäude entstehen.
Armin Angeringer erläutert, die in der Anfrage aufgeführten Nutzungen.
Dr. Martin Metzger empfindet, dass sei ein Schritt zurück.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, die Nutzungsrichtung ist noch in Abstimmung. Ein wichtiger Punkt zum Abklären ist die geplante Doppelgarage.
Christoph Weisenbach moniert, für eine Entscheidung müssen wir wissen, welche Nutzungen vorgesehen sind.
Armin Angeringer schildert, die aufgeführten Nutzungsarten sind alle miteinander zulässig. Die genauen Größen ergeben sich aus den Stellplatzanforderungen.
Christoph Weisenbach äußert, er möchte vorher wissen, über was er abstimme.
Armin Angeringer verdeutlicht, der Bauherr möchte ein Signal was zugestimmt wird.
Christoph Weisenbach ist der Meinung, man muss doch vorher wissen, was man möchte.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, das was der Antragsteller wollte und aus Sicht der Stadt Füssen nicht in Frage kommt, haben wir schon verneint. Weiter geht Vorsitzender Maximilian Eichstetter davon aus, dass der Antragsteller noch in der Findungsphase ist. Die Nutzungen möchte er sich wahrscheinlich offenhalten.
Dr. Martin Metzger legt nahe, dass die Parkplätze über den Gehweg angefahren werden. Auch an dem etwas kritischen Kreuzungsbereich.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Lage der genehmigten Parkplätze auf und hebt hervor, diese wurden nie so errichtet.
Armin Angeringer ergänzt, das war Thema der Vorgespräche und wird beachtet.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die Zustimmung zu einem Umbau und den angedachten Nutzungen grundsätzlich in Aussicht. Wohnungen sind nur mit einer Dauernutzung als Erstwohnsitz möglich. Stellplätze müssen zahlenmäßig gemäß Satzung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachgewiesen werden. Gefangene Stellplätze sind nur möglich, wenn dies durch ein vorzulegendes betriebliches Konzept schlüssig begründet ist; bei zwei gefangenen Stellplätzen wird dieser Nachweis nicht zu führen sein. Es wird empfohlen, die Frage der Grenzabstände vorab mit dem Landratsamt Ostallgäu abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4.2.4. formlose Bauvoranfrage, Umbau der Geschäftsräume von FTM - Füssen mit barrierefreiem Zugang von Süden, Kaiser-Maximilian-Platz 1, Fl.Nr. 4103 Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.2.4 |
Sachverhalt
Inhalt der Planung:
- Umgestaltung des Vorplatzes für eine barrierefreie Erschließung des Haupteingangs an der Südseite
Umbau des Windfangs mit zwei automatischen Schiebetüren für eine barrierefreie Erschließung der Halle.
Der Entwurf ist bereits mit der Denkmalschutzbehörde und dem Vertreter des Landratsamts Ostallgäu bzgl. der Barrierefreiheit abschließend abgestimmt.
Die Planung kann von diesen Seiten 1:1 so umgesetzt und als Bauantrag eingereicht werden.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Besondere bauplanungsrechtliche Anforderungen bestehen nicht.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024:
Das Vorhaben wird genehmigungsfähig sein, wenn die Änderung nun den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit entspricht.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine erneute Behandlung im Gremium nach Ergänzung als vollständiger Bauantrag ist nicht erforderlich.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich erkundigt sich, ob Parkplätze wegfallen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, die Maßnahme findet auf der Vorderseite statt. Dort bestehen keine Parkplätze.
Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob der eingezeichnete Baum auch tatsächlich ausgeführt werden soll.
Stefan Fredlmeier beschreibt, soweit keine Anhaltspunkte dagegensprechen, soll dieser gepflanzt werden.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine erneute Behandlung im Gremium nach Ergänzung als vollständiger Bauantrag ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3 |
zum Seitenanfang
4.3.1. Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes zur Einzelhandel und Cafe mit integriertem Rezeptionsbereich, Reichenstraße 15, Fl.Nr. 77 Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.1 |
Sachverhalt
Zur letzten Planung erteilte der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das kommunale Einvernehmen nicht. Ein Gespräch mit dem Eigentümer fand statt.
Geänderte Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Zu dem Umbau mit Nutzungsänderung im EG liegt ein abgewandeltes Konzept vor:
• Rezeption wird in Ladenfläche verlegt
• Wirtschaftliche Nutzung ist nur mit zusätzlicher Laufkundschaft möglich
• Verkaufsfläche für regionale erzeugte Produkte und Labelprodukte wie:
Honig, Gewürze, Nudeln, Getränke, Fleisch- und Milcherzeugnisse, Kaffee,...
• Gastronomiefläche für den Verzehr von:
Frühstück, Brotzeit, Kuchen, Eis und Hauseigener Kaffee
• Hausgäste können Bereiche auch ohne Verpflegung nutzen
• Einnahmen sind unabkömmlich für den Erhalt des Gebäudes und finanzielle
Grundlage der Selbständigkeit
• Gebäudedach muss saniert und gedämmt werden
• Fassadenwiederherstellung soll zum positiven Stadtbild beitragen
Der EG-Grundrissbereich erhält zusätzliche Ladenverkaufsflächen, womit der Schwerpunkt nicht mehr so stark im Bereich der Cafénutzung liegt. Nach Ermittlung im Antrag sind noch fünf Stellplätze abzulösen. Die Außenbestuhlung wurde aus dem Antrag herausgenommen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben fügt sich auch in der neuen Variante nach § 34 BauGB ein und wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und der erforderlichen Stellplatzablösung zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm unterstreicht, dem muss man zustimmen. Zusätzlich bezieht sich Dr. Christoph Böhm auf die Fassade.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, der Eigentümer ist bemüht und befürwortet eine Unterstützung bei der Fassadengestaltung.
Magnus Peresson stellt dar, die Fassadenfarbe ist mit dem Lorch-grünen angrenzenden Gebäude abzustimmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter befürwortet das Konzept.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und der erforderlichen Stellplatzablösung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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4.3.2. Nutzungsänderung Wohnung Nr. 58 (Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz) in Wohnung als Zweitwohnsitz mit zusätzlicher Nutzung als Ferienwohnung, Panoramaweg 14, Fl.Nr. 168/58, Gmk. Hopfen am See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Vorhaben liegt im SO1 (Sondergebiet) des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord. Zulässig sind hier: Sanatorien, Kur- und Erholungsheime, Kurhotels, sowie alle anderen Kur- und Erholungszwecken dienende Gebäude in die Kureinrichtungen angegliedert sind. Die beantragte Nutzung entspricht nicht dieser Vorgabe und ist demzufolge nicht genehmigungsfähig. Der Antragstellerin wurde dies vorab auf Anfrage bereits mitgeteilt und empfohlen, die Wohnung als Dauerwohnraum zu vermieten.
Es wurde dennoch der Bauantrag zur Genehmigung einschließlich der Nutzung als Zweitwohnsitz eingereicht. Hierbei wird darauf verwiesen, dass schon seit Jahrzehnten eine Nutzung als Ferienwohnung stattgefunden habe. Eine Dauerwohnnutzung sei nicht beabsichtigt. Eine Genehmigungsfähigkeit liege auch nach der Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsgesetz vor.
Hinweis: das Zweckentfremdungsgesetz ist hier nicht einschlägig, da die Stadt Füssen keine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.
Die Antragstellerin wies noch darauf hin, dass die Alternative ggf. der Leerstand sei. Denkbar sei auch eine befristete Erlaubnis.
Dem Hinweis auf andere Wohnungen in dem Objekt wird nachgegangen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben ist gemäß gültigem Bebauungsplan und der Abweichung dazu nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan regelt dies in ausreichender Form.
Eine Befristung ändert nichts an der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit der Ferienwohnung im festgesetzten Sondergebiet.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da das Vorhaben nicht zu den zulässigen Nutzungen des Bebauungsplans zählt. Einer Befreiung wird nicht zugestimmt. Vorhandener Wohnraum soll gemäß den Ergebnissen der Wohnraumbedarfsanalyse als Dauerwohnraum genutzt werden.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich gibt wieder, im angehängten Brief wird Bezug genommen auf andere Beispiele im gleichen Objekt und erkundigt sich, wie es sich damit verhält.
Armin Angeringer teilt mit, diese werden wie in üblicher Weise überprüft.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und befürwortet den Hinweis.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da das Vorhaben nicht zu den zulässigen Nutzungen des Bebauungsplans zählt. Einer Befreiung wird nicht zugestimmt. Vorhandener Wohnraum soll gemäß den Ergebnissen der Wohnraumbedarfsanalyse als Dauerwohnraum genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3.3. Neubau eines Carports, Ehrwanger Straße 15, Fl.Nr. 4130 Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.3 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Kläranlage liegt im Außenbereich. Sie zählt zu den privilegierten Nutzungen.
Der Carport ist betrieblich notwendig (Wetterschutz insbesondere im Winter für Einsatzfahrzeuge) und daher von der Privilegierung mit umfasst. Die Gesamtanlage liegt im Landschaftsschutzgebiet, der Carport aber innerhalb des bereits bebauten Bereiches. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben damit nicht entgegen.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben wird genehmigungsfähig sein, soweit die Begründung des betrieblichen Zwecks des Carports auch schriftlich vorgelegt wird (wurde angefordert).
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3.4. Neubau Bettenhaus, Neubau Rezeption mit Dachterrasse und Pool, Neubau Erdsauna, Neubau Technikraum + Betriebsleiterwohnung, Nutzungsänderung Waschküche + Lager zu 5 Zimmern, Nutzungsänderung Rezeption + Büro zu Fitnessräumen, Enzensbergstraße 5, Fl.Nr. 204, 120/2 Gmk. Hopfen am See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.4 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 02.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Für die Erweiterung wurde die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße am 05.07.2022 nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Gemäß Durchführungsvertrag war nun innerhalb von zwei Jahren nach Satzungsbeschluss der Bauantrag einzureichen.
Der Antrag entspricht nach erster Prüfung dem Bebauungsplan. Hiervon ausgenommen ist das kleine Rückgebäude. Dort befinden sich bisher zwei genehmigte Saunahütten. Diese sollen durch ein Gebäude mit unterirdischem Technikraum und eingeschoßiger Betriebsleiterwohnung ersetzt werden. Der bereits überbaute Bereich bleibe gleich. Das dort geplante BHKW soll neben dem Hotelbetrieb auch zur Versorgung der Gebäude in der Nachbarschaft geeignet sein. Gegenüber den Hotelzimmern muss die Anlage schallentkoppelt sein, daher die Situierung außerhalb.
Zahl der Betten (Auszug Antrag):
Das Landratsamt Ostallgäu teilte bereits mit, dass es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handelt, von dem keine Befreiung zugelassen werden kann. Es ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Füssen Tourismus und Marketing nahm wie folgt positiv Stellung:
Im Sinne der Förderung des Qualitätstourismus haben sowohl der Verwaltungsrat als auch der Marketing- und Wirtschaftsausschuss von Füssen Tourismus und Marketing für die Kapazitätserweiterungen im Bereich der Unterkünfte in Füssen die folgenden Leitlinien entwickelt und verabschiedet:
1. Die Steigerung der Übernachtungen über eine reine Ausweitung der Kapazitäten ist keine zielführende Maßnahme innerhalb der Qualitätsstrategie.
2. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Betriebe hat den Vorrang vor neuen Kapazitäten.
3. Eventuelle neue Kapazitäten müssen der Beseitigung strategischer Schwächen dienen (Leuchtturmfunktion, Nischen, Stützung stadtrelevanter Betriebe).
Die Planung […] zielt auf die Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit eines Bestandsbetriebs, der zu den Leuchttürmen des touristischen- und Gesundheitsangebotes im Allgäu zählt und weit überregionale Ausstrahlung hat. Aus touristischer Sicht ist die Maßnahme daher zu befürworten. Baurechtliche Aspekte bleiben hiervon unberücksichtigt.
In dem notwendigen Bebauungsplanänderungsverfahren kann die Betriebsleiterwohnung an der geplanten Stelle als zulässig festgesetzt werden.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben setzt die Änderung des Bebauungsplanes voraus. Es bietet sich an, das Betriebsleitergebäude mit aufzunehmen. Hinsichtlich dessen nordseitigen Abstandsflächen, die sich auf das Nachbargrundstück erstrecken, ist aber eine Lösung im Benehmen mit dem dortigen Eigentümer zu finden (z. B. Abstandsflächenübernahme). Angedacht ist ein Tausch von Flächen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Situierung des Technikgebäudes mit Betriebsleiterwohnung außerhalb der Baugrenze und der Zahl der Betten zu erteilen.
Der Ausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes
- Erhöhung der zulässigen Bettenzahl auf 165
Festsetzung der Betriebsleiterwohnung als zulässig an der geplanten Stelle und in der geplanten Größe des Gebäudes.
Die anfallenden Kosten sind auf der Grundlage eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Diskussionsverlauf
Andreas Eggensberger nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Situierung des Technikgebäudes mit Betriebsleiterwohnung außerhalb der Baugrenze und der Zahl der Betten zu erteilen.
Der Ausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes
- Erhöhung der zulässigen Bettenzahl auf 165
Festsetzung der Betriebsleiterwohnung als zulässig an der geplanten Stelle und in der geplanten Größe des Gebäudes.
Die anfallenden Kosten sind auf der Grundlage eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3.5. Umbau eines best. Einfamilienhauses mit Ergänzung einer Ferienwohnung, Verlegung der Zufahrt, Neubau einer Fertiggarage, Einbau einer Dachgaube, best. Garagen werden zu Kinderzimmer und Stauraum, Burgweg 18, Fl.Nr. 195/32 Gmk. Hopfen am See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.5 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Beantragte Befreiungen vom Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 9 – Bebele West:
- Dachgaube an der Nord- statt der Südseite
Begründung lt. Antrag: Da über der best. Küche ein kleiner Galeriebereich geplant ist, wird zur besseren Nutzung (Belichtung, Lüftung sowie besseren Begehbarkeit) eine Dachgaube Richtung Norden benötigt.
Desweiteren möchte der Bauherr auf der Südseite des Daches zusätzlich zu der best. Solaranlage eine Photovoltaikanlage installieren. Hier ist die der Wirkungsgrad südseitig dementsprechend effizienter. Referenzen für Dachgauben auf der Nordseite sind in unmittelbarer Nachbarschaft zu finden (Haus Nrn. 11 und 17).
- Abstand der Dachgaube zur Giebelwand von mind. 3 m
Begründung: Der Abstand zur Giebelwand beträgt 2,085m und unterschreitet somit den Abstand um 0,915m. Das Maß wird nur geringfügig unterschritten und es gibt keine Auswirkungen bezüglich der errechneten Abstandsflächen oder der Belichtung von Nachbargrundstücken. Verwiesen wird auf einen Präzedenzfall bei Haus Nr. 17.
Hinweis: Haus Nr. 17 liegt zwar direkt angrenzend, aber außerhalb des Bebauungsplangebietes.
Zulässigkeit der Ferienwohnung:
Die Ferienwohnung beschränkt sich auf Räume des Gebäudes und nimmt nur einen untergeordneten Umfang an. Die Ferienwohnung fällt damit unter die Betriebe des Beherbergungsgewerbes nach § 13a Satz 2 BauNVO. Der Bebauungsplan setzt diese als allgemein zulässig fest.
Die Entwicklung in diesem Bereich wird zu beobachten sein. Im Moment liegt noch keine auffällige Tendenz zu einer nachteiligen Änderung von dauergenutztem Wohnraum vor. Soweit sich dies später anders entwickelt, muss eine Änderung des Bebauungsplans vorbehalten bleiben.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben wird genehmigungsfähig sein, soweit die neue Garage anders positioniert wird (z. B. Tausch mit Stellplatz 1, weil die maximalen Anbaulängen an den Grundstücksgrenzen nicht mehr eingehalten werden (Abstandsflächenrecht).
Die Anfahrbarkeit des Stellplatzes 1 ist allerdings bereits jetzt unzureichend, da der Abstand zu dem davor liegenden Stellplatz 3 zu gering ist.
Weiter festgestellte notwendige Befreiung: GRZ
GRZ1 (Hauptgebäude) lt. Bebauungsplan 0,3 (eingehalten)
GRZ2 (incl. Garagen, Stellplätze, Zufahrten) 0,3 + 50% = 0,45.
Geplant: 0,52 = Überschreitung 15%. Eine Begründung liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Allerdings sind die Stellplätze so anzuordnen, dass sie ausreichend anfahrbar sind. Auf die notwendige Änderung der Lage der neuen Garage zur Einhaltung der Abstandsflächen wird hingewiesen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Allerdings sind die Stellplätze so anzuordnen, dass sie ausreichend anfahrbar sind. Auf die notwendige Änderung der Lage der neuen Garage zur Einhaltung der Abstandsflächen wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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4.3.6. Sanierung des Einzeldenkmals "Wohn- und Geschäftshaus Baur", Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227 Gmk. Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.6 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Zum letzten Stand des Antrages konnte das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden.
Ein neuer Antrag wurde am 21.06.2024 vorgelegt. Beschreibung:
Nach der Wohnflächenberechnung vom 20.06.2024 handelt es sich neben den vier bereits genehmigten Ferienwohnungen um drei dauergenutzte Wohnungen.
Die Stellplatzberechnung wurde nachträglich um die gewerblichen Nutzungen (Café, Büros) im EG ergänzt. Der Planer weist darauf hin, dass sich dahingehend gegenüber der Altbestandsnutzung kein Mehrbedarf ergebe.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben wird nun bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein. Die Größe der Gauben und die Lage des Treppenhauses u. ä. beurteilt der Denkmalschutz.
Gauben (Straßenseite):
Östlicher Hausteil:
3 genehmigte Gauben. Planung: Vergrößerung der Fensterhöhe. Die 2 Gauben rechts werden geringfügig breiter, die Gaube links deutlich schmaler.
Westlicher Hausteil:
3 genehmigte Gauben. Planung: nur noch eine Gaube. Diese sitzt tiefer in der Dachfläche und ist etwas breiter als jede einzelne der genehmigten Gauben.
Die Gesamtgaubenbreite je Hausseite und in der Summe ist geringer als der genehmigte Stand (lt. eingereichtem Plan).
Gauben (Rückseite):
Östlicher Hausteil:
Das Gaubenband entspricht in seiner Breite der Genehmigung. Die Lage wurde geringfügig nach Osten und nach oben verschoben.
Westlicher Hausteil:
Die beiden Einzelgauben wurden gegenüber der Genehmigung geringfügig vergrößert und minimal verschoben.
Baugestaltungssatzung (Neufassung) dazu:
6.2.1 Dachgauben sind nur in Dächern von mehr als 40 Grad Neigung in Form von Einzelgauben zulässig, wenn sie sich in Form, Farbe und Größe dem Ortsbild einordnen. Dachgauben sind sparsam einzusetzen und wahrnehmbar kleiner als die darunterliegenden Fenster auszuführen. Bei der Ausrichtung ist auf das Gesamtbild der Fassade zu achten, Regelmäßigkeiten sind einzuhalten. Auf Abstände zwischen den Gauben und zu allen Dachrändern sowie dem First ist zu achten. Die Ansichtsflächen sind schlank zu halten.
6.2.2 Dachgauben in der ersten Dachebene sind zulässig. Historisch in zweiter Reihe nachweisbare Dachgauben sind in dieser Art und Form zulässig.
6.2.3. Als Eindeckung ist nur das Material des Hauptdaches zulässig. Stirnflächen sind bevorzugt zu verputzen. Seitliche Verkleidungen sind zu verputzen, in Blech (Farbton des Daches) bzw. in Holz mit senkrechten Nut- und Federbrettern auszuführen.
6.2.4 Negative Gauben (Dacheinschnitte) sind nicht zulässig.
6.2.5 Dachgauben sind zwischen die Sparren zu setzen. Bei historischen Dachkonstruktionen ist der Einbau von Wechseln und dergleichen unzulässig.
Das Gaubenband auf der Rückseite steht im Widerspruch zu 6.2.1 (Größe). Allerdings ist die Breite bereits genehmigt. Die geringfügige Verschiebung begründet keine Ablehnung.
Nach den Plänen wurden die Gauben an den Randseiten auf die Sparren gesetzt, in der Mitte der Gauben wurden die Sparren für die Fensteröffnungen herausgeschnitten. Die Krangaube weicht an der Westseite vom Sparrenverlauf ab.
Die straßenseitigen Fenster werden im westlichen Teil verändert. Satzungskonforme Teilungen sind in den Zeichnungen nicht erkennbar.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Bestimmungen der Baugestaltungssatzung sind einzuhalten, soweit nicht schon Abweichungen aufgrund der bisherigen Genehmigung vorhanden sind.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich nach den Nordansichten.
Armin Angeringer führt zu der Nordansicht aus.
Dr. Christoph Böhm moniert die genehmigte Gaubenwand durch das Landesamt für Denkmalpflege in der Nordansicht. Ebenfalls fordert Dr. Christoph Böhm die Südansicht und führt näher dazu aus.
Christine Fröhlich weist Dr. Christoph Böhm auf sachliche Kritik hin und distanziert sich von seinen Wertungen.
Dr. Christoph Böhm teilt mit, die Baugestaltungssatzung soll eingehalten werden. Folglich kann er dem Vorhaben zustimmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt hervor, der Hinweis auf die Baugestaltungssatzung ist im Beschlussvorschlag bereits enthalten. Das Landratsamt muss die Gestaltungssatzung einhalten und schlichtet.
Dr. Christoph Böhm ergänzt, das war ein Vergleich und entschuldigt sich.
Magnus Peresson gibt wieder, dass vor einem Jahr eine Rufmordkampagne gegen Herrn Dr. Christoph Böhm und ihn bestand. Die Geschichte sei so übel, dass er diese weiter dokumentiert.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, es ist nicht geklärt, wie die Vorwürfe entstanden sind. Es liegen keine Beweise vor.
Thomas Scheibel distanziert sich vom unangebrachten Vergleich und entschuldigt sich im Namen aller vernünftigen Stadtratsmitgliedern bei den Bauherren.
Christine Fröhlich moniert die Wertung und gibt sachlich wieder, fachlich und architektonische Kritik ist völlig in Ordnung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich für die Richtigstellung und begrüßt das Bauvorhaben.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Bestimmungen der Baugestaltungssatzung sind einzuhalten, soweit nicht schon Abweichungen aufgrund der bisherigen Genehmigung vorhanden sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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4.3.7. Nutzungsänderung des bestehenden Bauvorhabens von einer Wohnung in eine Ferienwohnung ohne Umbaumaßnahmen, Oberried 9, Fl.Nrn. 17, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5 Gmk. Weißensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.7 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Nach der Außenbereichssatzung sind die Wohnungen wie folgt geregelt:
„Pro Wohngebäude sind jedoch max. zwei Wohnungen zulässig. Die fremdenverkehrliche Nutzung wird auf zusätzlich max. zwei Ferienwohnungen beschränkt wobei sichergestellt sein muss, dass eine Vermietung auf Dauer an einen wechselnden Personenkreis erfolgt.“
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Aus Sicht der Verwaltung deutet die Regelung in der Satzung allerdings darauf hin, dass es planerisch nicht vorgesehen ist, dass nur eine Ferienwohnungsnutzung vorhanden ist, was mit dem Antrag der Fall wäre, sondern nur zusätzlich zu einer Dauerwohnnutzung.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Eine Ferienwohnnutzung ist nach der Außenbereichssatzung nur zusätzlich zu einer Dauerwohnnutzung zulässig.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Eine Ferienwohnnutzung ist nach der Außenbereichssatzung nur zusätzlich zu einer Dauerwohnnutzung zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.3.8. Errichtung von Büro- und Sozialräumen in Modulbauweise, Wiedmar, Fl.Nr. 527/4 Gmk. Weißensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
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ö
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beschliessend
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4.3.8 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der Antrag ging am 21.06.2024 ein. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Das Vorhaben wird wie folgt begründet:
„Wir haben wegen der Nutzungsänderung/ Kündigung vom bisherigen Geschäftsgebäude der Firma […] einen genehmigten Bauplan für Abriß/ Umbau/ Neubau von Büro- und Sozialräumen.
Bis Ende September, spätestens Ende 2024 haben wir die Vorgabe, das bisher angemietete Gebäude zu verlassen. Nach den Gesprächen wegen der zeitlichen Umsetzbarkeit mit den Baufirmen sehen wir uns "gezwungen" eine Zwischenlösung in Form einer Containerlösung in Modulbauweise zu finden, bevor wir den genehmigten Neubau starten.
Hierzu legen wir Ihnen einen neuen Bauantrag vor mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung.“
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben liegt im Außenbereich, wird aber nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 04.06.2024 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.06.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
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02.07.2024
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Intelligente Ampelanlage
Martin Dopfer erkundigt sich nach der intelligenten Ampelanlage, explizit, ob diese schon ausgelernt haben.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, nächste Woche findet ein erneuter Termin statt und führt weiter aus.
Martin Dopfer informiert, er habe beobachtet, dass beim Einfahren vom Weidach in die Sebastianstraße nur Zeit für ein Auto besteht, dann schaltet die Ampel wieder auf Rot. Die Ampelschaltungen sind noch nicht rund.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, das System benötigt ein Jahr zum Lernen. Die Fehler werden mit der Zeit behoben.
Martin Dopfer merkt erneut an, ganz rund läuft es noch nicht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und legt nahe, im Laufe der Wochen sollte das noch geklärt werden.
Thomas Scheibel möchte wissen, ob die Grünphasen bei den Fußgängerampeln länger sind.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt dazu aus, dass die Fußgänger gemessen werden und längere Grünphasen entstehen können. Gleichzeitig informiert Vorsitzender Maximilian Eichstetter über die Einstellungen der Ampelanlage.
Markierung Radweg, Panzerstraße
Dr. Martin Metzger moniert, dass die rote Radweg Markierung zur Panzerstraße, welche im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten des Edeka Neubau errichtet wurden, nur noch zur Hälfe erhalten ist. Dementsprechend bittet er um Ergänzung.
Blumenkasten Augsburger Straße
Dr. Martin Metzger erkundigt sich, nach dem individuellen Blumenkasten an der Augsburger Straße.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, der Blumenkasten stand an der Bundesstraße und ist nicht von der Stadt Füssen. Er sei aber bereits entfernt worden.
Radweg Schutzstreifen Kemptener Straße
Dr. Martin Metzger geht auf den ehemals bestehenden Schutzstreifen für den Radweg an der Kemptener Straße ein und bittet diesen wieder vollständig einzurichten.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, es bestehen Stellungnahmen von der Polizei und Verkehrsbehörde. Der Schutzstreifen ist rechtlich unzulässig, da dieser mindestens 1,50 m betragen muss. Die anliegenden Grundstücke sind nun in unserem Eigentum.
Dr. Martin Metzger hebt hervor, als der unerlaubte Schutzstreifen noch bestand, fühlte er sich sicherer.
Verkehrsüberwachung
Dr. Christoph Böhm teilt mit, dass die Mitarbeiteranzahl des Kommunale Ordnungsdienstes von drei auf 11 Mitarbeiter gestiegen ist. Der Gewinn sei ebenfalls zurückgegangen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, es sind 15 Mitarbeiter beschäftigt, dabei umfassen diese die Verkehrsüberwachung, Verkehrsbehörde, Badeaufsicht am Oberseebad und Überwachung des Gewerbes, Märkte. Ferner informiert Vorsitzender Maximilian Eichstetter die Parkplatznutzer zahlen zuverlässiger die Parkgebühren, da flächendeckend kontrolliert werden kann. Die Einnahmen wirken folglich auf die Haushaltsstelle Parkierungen aus.
Dr. Christoph Böhm regt an, in der Fußgängerzone mehr zu kontrollieren.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht, der fließende Verkehr ist schwer zu kontrollieren.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Datenstand vom 19.12.2024 08:21 Uhr