Datum: 08.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 16 – Uferstraße 10; Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfragen
4.2.1 Aufstockung best. Bürogebäude mit Errichtung einer Betriebsleiterwohnung, Hiebelerstr. 43, Fl.Nr. 1107/10 Gmk. Füssen
4.2.2 Ergänzung zur Vorbescheid: Neubau eines Mehrparteien -Wohnhauses, Luitpoldstr. 9, Fl.Nr. 41/1 Gmk. Füssen
4.3 Bauanträge
4.3.1 Umbauarbeiten in bestehendem Zweifamilienhaus; Errichtung einer Dachterrasse, Ritterstr. 13, Fl.Nr. 24 Gmk. Füssen
4.3.2 V-Markt*Anbau Metzgerei**Antrag auf Nutzungsänderung_VR-SB-Bank zu Imbiss, Kemptener Str. 107, Fl.Nrn. 1734/2, 1735/1, 1740, 1743 Gmk. Füssen
4.3.3 Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Thanellerstr. 5, Fl.Nrn. 241/80, 241/4 Gmk. Weißensee
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 10.09.2024

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Franziskanergasse 7

Mit dem Bescheid vom 18.09.2024 wurde die Tektur zur Baugenehmigung vom 08.06.2021, Sanierung des Einzeldenkmals „Wohn- und Geschäftshaus Baur“ genehmigt. Der Bescheid mit den Planunterlagen ist im Ratsinformationssystem einsehbar. 


Ritterstr. 15
Vor dem Metallzaun der Dachterrasse wurden Platten als Sichtschutz angebracht. Diese stehen im Widerspruch zum Denkmalrecht und der Baugestaltungssatzung. Die Bauaufsichtsbehörde wurde eingeschaltet. Es läuft die Anhörung vor der angekündigten Beseitigungsanordnung. 

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2. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 2
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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 3
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3.1. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 16 – Uferstraße 10; Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer beabsichtigt eine Teilaufstockung des Gebäudes. Der hangseitige Bestandsfirst wird dazu Richtung Straße verlängert. Straßenseitig ergeben sich hier im südlichen Teil des Gebäudes vier Geschoße zzgl. der zurückversetzten Dachgeschoßebene, was nach § 34 BauGB nicht mehr zulässig ist. 

Das Vorhaben beinhaltet zwei zusätzliche Zimmer + Fitnessraum. Allerdings fanden vorher bereits folgende Veränderungen statt:

  • 2013: von 48 auf 43 Zimmer reduziert
  • 2018: auf 41 Zimmer reduziert

Wenn nun wieder auf 43 Zimmer (+ Fitnessraum) erweitert wird liegen somit immer noch 5 Zimmer weniger als 2013 vor.

Eine Abstimmung mit Füssen Tourismus und Marketing (Herrn Fredlmeier) und dem Tourismusverein hat bereits stattgefunden; eine Befürwortung ist erfolgt.

Die nachzuweisenden Stellplätze sind nach vorläufiger Information bereits auf die frühere Zimmerzahl bemessen. Ein zusätzlicher Nachweis ist damit nicht erforderlich. Eine genaue Aufstellung ist mit der Vorhabenplanung vorzulegen.

In seiner Sitzung am 06.02.2024 beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Uferstraße 10 (Flur Nrn. 215/5 und 34/9 Gmkg. Hopfen a. S.). Ziel ist die Sicherung und bauliche Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes.
Auszuschließen sind Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen (im Textteil ergänzt). 

In der Abstimmung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) befand sich zuletzt die Gestaltung der beiden DG-Ebenen

  1. die südostseitigen und insbesondere die nordwestseitigen sehr breiten Gaubenbänder mit Dachterrassen: hier ist eine Reduzierung erfolgt;
  2. ob sich für den Anschnitt des südwestlichen Giebels in der DG-Ebene mit dem Balkon noch eine harmonischere Lösung erzielen lässt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. (Die Darstellung der Höhenverhältnisse zu den Nachbargebäuden wird in der nächsten Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vorgelegt.) 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl hackt an der Höhenfrage von Martin Dopfer aus der letzten Sitzung an und bemängelt, dass keine vergleichbaren Höhenansichten mit den angrenzenden Gebäuden vorliegen. Darüber hinaus vertritt Matthias Friedl die Ansicht sei massiv beeinträchtigt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Planung am Bildschirm.

Matthias Friedl gibt wieder, aktuell fällt der First des Daches nicht auf.  Infolge einer Versetzung ändert sich das, dass Bild der Uferstraße verändert sich.

Armin Angeringer schildert, das wurde mit dem Planer bereits besprochen, dieser das nicht als dramatisch einstuft.  Durchaus kann der Planerin, dass als Aufgabe mitgegeben werden. Während der Auslegung kann eine Vergleichsperspektive aufgebaut werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, die Verhältnisse der Höhen können zur nächsten Beschlussfassung mit vorgelegt werden.

Dr. Martin Metzger hebt hervor, bei der vergangen Bebauungsplanplanung waren Pläne mit Höhen vorhanden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter können wir beim nächsten Mal erneut zeigen.

Matthias Friedl verdeutlicht, die Frage zu den Höhen wurde in der letzten Sitzung von Martin Dopfer angesprochen und ist noch nicht beantwortet.

Armin Angeringer gibt wieder, in den vorgelegten Unterlagen ist nur ein kleiner Ausschnitt beinhaltet. Darüber hinaus zeigt Armin Angeringer die vorhandenen Unterlagen aus der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrssitzung vom 06.02.2024.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass wird beim nächsten Mal vorgelegt. Es erfolgt sowieso eine zweifache Auslegung.

Dr. Christoph Böhm legt nahe, Herr Peresson hat bei der vergangenen Planung des Bebauungsplanes mitgewirkt. Aufgrund der Schwierigkeiten wurde dieser Bebauungsplan eingestellt und in zwei Bebauungspläne aufgeteilt. An dieser Stelle erkundigt sich Dr. Christoph Böhm, ob die jetzige Planung in die alte Planung hineinpasst. 

Armin Angeringer führt aus, das wurde nicht überprüft.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, das ist irrelevant, da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vom Landratsamt verlangt wird. Die Höhenlinien sind im Bestand bereits angezeigt und erläutert die Planzeichnung an der Bildschirmpräsentation.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen, welche Höhenlinien gemeint sind. Gleichzeitig lässt Dr. Christoph Böhm wissen, dass Martin Dopfer die uneinheitliche Beurteilung von Vorhaben, z.B. Bad Faulenbach bemängelte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert die Unterschiede und veranschaulicht die Planung.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob die Höhe in Bad Faulenbach ebenfalls ein Thema war. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Unterschiede zum Vorhaben in Bad Faulenbach auf.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. (Die Darstellung der Höhenverhältnisse zu den Nachbargebäuden wird in der nächsten Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vorgelegt.) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2024-02-06 PBUV Beschluss TOP 3.8 Vorhabensbezogener B-Plan Uferstraße 10.pdf
Download A_VA2024-08-28_TF_24071 ergänzt.pdf

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4
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4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

5.1.1        Erneuern des alten und morschen Jägerzauns durch einen Lattenzaun aus Holz (80 cm Höhe), Oblisbergstr. 2, Fl.Nr. 967/3 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre weitergeleitet.)
5.1.2        Neubau einer Doppelgarage, Hutlerbergweg 2a, Fl.Nr. 3144/10 Gmk. Füssen (Weiterleitung noch ausstehend)
5.1.3        Errichtung + Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung, Kemptener Str. 63, Fl.Nr. 747 Gmk. Füssen (Weiterleitung noch ausstehend)
5.1.4        Neubau einer integrativen KITA mit 6 Gruppen und zugehörigen Räumen, Birkstr. 18+20, Fl.Nr. 817/3 Gmk. Füssen  (Weiterleitung noch ausstehend)

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4.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.2
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4.2.1. Aufstockung best. Bürogebäude mit Errichtung einer Betriebsleiterwohnung, Hiebelerstr. 43, Fl.Nr. 1107/10 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.10.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

ZVAL
Das Vorhaben liegt im interkommunalen Gewerbegebiet des Zweckverbandes Allgäuer Land (ZVAL). Der PBUV-Ausschuss ist insoweit nicht für die Entscheidung über das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zuständig, sondern die Verbandsversammlung des ZVAL. Er kann aber einen Empfehlungsbeschluss für den ZVAL fassen und mit seinem Beschluss vorgeben, wie der Erste Bürgermeister als Vorsitzender in der Verbandsversammlung sein Stimmrecht ausüben soll. Der PBUV hat demgegenüber über ortsrechtliche Vorgaben wie der Stellplatzsatzung zu entscheiden.

Am 25.09.2024 fand zwar eine Sitzung des ZVAL statt. Die Anfrage lag aber zum Versand der Einladung noch nicht vor. Eine beschlussmäßige Behandlung konnte daher nicht erfolgen. Die nächste Sitzung ist erst für 2025 vorgesehen. Je nach Eingang des Bauantrages ist aus Fristgründen eine Behandlung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erforderlich.

Beschreibung des Vorhabens: 


Antragsinhalte:

Aus Sicht der Stadt Füssen ist die Zulassung über die Ausnahme vertretbar. Ob sich lärmschutztechnische Auswirkungen ergeben, ist im Einzelnen durch die Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zu prüfen. 

Die Überschreitung ist im Verhältnis zum Gesamtbaukörper eher gering und erscheint vertretbar. 

Das Grundstück steht im Eigentum des ZVAL. Es ist im Bebauungsplan als Teil des Gewerbegebiets festgesetzt. Das bestehende Gebäude liegt in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze und hält die Abstandsfläche ein. Die neue Außentreppe liegt in diesem 3m-Bereich, was zu einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch die Abstandsfläche der Treppe führt. Das Maß ist im Plan nicht eingezeichnet. 

Gegen eine dort liegende Abstandsfläche sind keine konkreten Gründe erkennbar. Auf dem Grundstück befindet sich eine öffentliche Kanalleitung. Der Schutzbereich befindet sich auf dem ZV-Grundstück. 

Stellplätze 
Lt. Satzung sind für die Wohnung zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Dies ist im Bauantrag zu berücksichtigen. 

Gestaltung 
Der im OG auskragende Grundriss wirkt in den Ansichten Ost und West unharmonisch. Um dies zu verbessern, wird dem Planer empfohlen, im EG die seitlichen Wände bis zur Vorderkante im OG vorzuziehen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist die Begründung der Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung. Die bisher vorgetragenen Sicherheitsaspekte werden dafür nicht ausreichend sein, zumal dies auch über externe Securitydienste gewährleistet werden kann, was bei Gewerbebetrieben nicht unüblich ist.

Beschlussvorschlag

Zur Verbesserung der Gestaltung sind im EG die seitlichen Wände bis zur Vorderkante im OG vorzuziehen. 
Der Verbandsversammlung des ZVAL wird empfohlen, das kommunale Einvernehmen zu der Ausnahme der Betriebsleiterwohnung und der Befreiung von der Baugrenze zu erteilen. Die Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung ist näher zu begründen. Hinsichtlich der Lage der Abstandsfläche der Außentreppe auf dem nördlichen ZV-Grundstück wird die grundsätzliche Übernahme empfohlen. Die Konditionen der Abstandsflächenübernahme sind näher festzulegen. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, ob das blockhausartige Gebäude auf dem Grundstück entfernt wird.

Maximilian Eichstetter informiert, der Antrag beinhaltet die Aufstockung des Containers.

Armin Angeringer erörtert das Vorhaben.

Beschluss

Zur Verbesserung der Gestaltung sind im EG die seitlichen Wände bis zur Vorderkante im OG vorzuziehen. 
Der Verbandsversammlung des ZVAL wird empfohlen, das kommunale Einvernehmen zu der Ausnahme der Betriebsleiterwohnung und der Befreiung von der Baugrenze zu erteilen. Die Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung ist näher zu begründen. Hinsichtlich der Lage der Abstandsfläche der Außentreppe auf dem nördlichen ZV-Grundstück wird die grundsätzliche Übernahme empfohlen. Die Konditionen der Abstandsflächenübernahme sind näher festzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2.2. Ergänzung zur Vorbescheid: Neubau eines Mehrparteien -Wohnhauses, Luitpoldstr. 9, Fl.Nr. 41/1 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Über das Vorhaben wurde in der letzten Sitzung beraten, der formlosen Anfrage grundsätzlich zugestimmt, aber klargestellt, dass keine Abweichungen von der Baugestaltungssatzung zugelassen werden. 

Es wurde nun eine geänderte Fassadenlösung vorgelegt. Lt. Beschreibung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Reduzierung der Fensteranzahl und -größe insbesondere zur Luitpoldstraße
  • Änderung der erdgeschossigen Fensterformate

Die Ausbildung einer Arkade sei aus folgenden Gründen nicht möglich:

  • Die Grundfläche des Gebäudes ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße, des vom Denkmalschutz verlangten, rückseitigen Grenzabstandes von 5 Metern und dem Ziel, barrierefreien Wohnraum mit einer Aufzugsanlage zu schaffen für vernünftige Wohnungsgrundrisse (kein Gewerbe) zu klein, um zusätzlich noch einen Rücksprung durch eine Arkade anbieten zu können.
  • Eine Arkade mit zwangsläufig und ausschließlich dorthin ausgerichteten Fensteröffnungen einer Wohnung ist für die zukünftigen Bewohner eine kaum zumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre und würde zudem eine mangelnde Belichtung der Räume bedeuten  
  • Die Arkade des benachbarten Gebäudes Nr.7, um dessen Fortführung es bei dem formulierten Wunsch nachvollziehbarerweise geht, endet an der gemeinsamen Grenze mit einer grenzständigen Wand, deren Beseitigung und damit Eingriff in die Statik des benachbarten Hauses nicht vom Nachbarn verlangt werden kann.    

Der zukünftige Zugang zum geplanten Gebäude sei durch Baulast über das Nachbargrundstück Nr. 7 gesichert und werde demzufolge seitlich und nicht unmittelbar vom Gehweg aus erfolgen.  

Zu Fenstern regelt die Baugestaltungssatzung in § 3 Abs. 1: 

Es ist eine Lochfassade mit stehenden regelmäßig angeordneten Fensterformaten sowie überwiegendem Mauerwerksanteil auszubilden, hierbei bildet der Anteil der Fenster einen deutlich untergeordneten Anteil zur Fassade aus.
Im Verhältnis „Öffnung zu Wand“ muss der Wandanteil deutlich überwiegen (Lochfassade definiert sich durch mind. 60 % Fassadenanteil). Der Abstand der Wandöffnungen untereinander und zu den Gebäudeecken muss mindestens eine Fensterbreite und mindestens 75 cm betragen.

Die eingereichten perspektivischen Darstellungen sind nicht bemaßt. Insoweit ist eine exakte Nachprüfung nicht möglich. 

Ergänzt wurde die Planung noch um die Anfrage vom 23.09.2024. Sie beinhaltet hofseitig einen zweigeschoßigen Anbau im nordseitigen Grenzbereich. Nach den vorliegenden Plänen für das Nachbargebäude Hintere Gasse 17 befinden sich dort genehmigte Fenster. Der Anbau ist zwar planungsrechtlich vorstellbar, aber offensichtlich bauordnungsrechtlich nicht umsetzbar. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für den hofseitigen Anbau. Dieser wird aus bauordnungsrechtlichen Gründen (Brandschutz, Fenstersituation) nicht genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für die geänderte Fassadenlösung in Aussicht zu stellen, soweit die Baugestaltungssatzung eingehalten und bei der weiteren Planung Arkaden berücksichtigt werden. Dies ist anhand maßhaltiger Pläne nachzuweisen. Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss ist erforderlich. Der hofseitige Anbau ist wird schon bauordnungsrechtlich nicht zulässig sein. Auf dessen Weiterverfolgung ist zu verzichten.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson möchte zunächst wissen, wie Leute zum Beispiel mit einem Schubkarren in den Hofraum gelangen. Er ist nicht überzeugt, dass ein einfacher Flur ausreichend ist. Magnus Peresson sieht an dieser Stelle noch Klärungsbedarf.

Dr. Martin Metzger wünscht sich eine Planung mit Arkaden. Gleichzeitig kann Dr. Martin Metzger die Begründung nicht nachvollziehen.

Magnus Peresson informiert über die Gestaltungsbroschüre aus dem Jahre 1970 und spricht an, sich an diesem zu orientieren. 

Armin Angeringer erörtert, dass dieses Buch vorhanden ist. Des Weiteren weist Armin Angeringer hin, dass die Sanierungsziele mit der Schaffung des Sanierungsgebietes westl. Innenstadt teilweise überarbeitet wurden.

Dr. Christoph Böhm geht davon aus, dass der Eingang zum Wohnhaus über fremden Grund verläuft.

Armin Angeringer bejaht und erläutert zusätzlich, dass Geh- und Fahrtrecht liegt uns nicht vor. Im Anschluss äußert Armin Angeringer wir gehen davon aus, dass das Geh- und Fahrtrecht vorhanden ist, insoweit, wird der Zugang über das Nachbargebäude erfolgen.

Christoph Weisenbach legt nahe, wir sollten uns das Geh- und Fahrtrecht vorlegen lassen und moniert, dass im Erdgeschoss keine vernünftige Wohnung durch die Lage am  bestehenden Gehweg entstehen kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das Einvernehmen kann so nicht erteilt werden. Schlussendlich kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, wenn die Gestaltung mit Arkaden angepasst und nochmal dem Ausschuss vorgelegt wird.

Armin Angeringer ergänzt zum Einbau des Zwischenraumes, der nach Aussage des Landratsamtes nicht genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für die geänderte Fassadenlösung in Aussicht zu stellen, soweit die Baugestaltungssatzung eingehalten und bei der weiteren Planung Arkaden berücksichtigt werden. Dies ist anhand maßhaltiger Pläne nachzuweisen. Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss ist erforderlich. Der hofseitige Anbau ist wird schon bauordnungsrechtlich nicht zulässig sein. Auf dessen Weiterverfolgung ist zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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4.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.3
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4.3.1. Umbauarbeiten in bestehendem Zweifamilienhaus; Errichtung einer Dachterrasse, Ritterstr. 13, Fl.Nr. 24 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.09.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Umbaumaßnahmen in dem als Einzeldenkmal kartierten Gebäude sind bauplanungsrechtlich zulässig. Abweichungen von der Baugestaltungssatzung sind nicht ersichtlich oder beantragt. Soweit schadhafte Fenster ausgetauscht werden sollen sind diese optisch dem Bestand anzugleichen und aus Holz zu fertigen. Im 2. OG soll auf dem vorhandenen westlichen Flachdach auf einer Teilfläche unter Einhaltung der Grenzabstände eine Dachterrasse genehmigt werden. 

Weitere äußere Änderungen sind nicht beantragt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Neuinstallation der Elektrik die Verkabelung der von der Stadt Füssen unentgeltlich genutzten Außenlampe am Haus und der vorhandenen Beleuchtung des Hohen Schlosses überprüft und ggf. instandgesetzt werden soll.

Die Pläne stellen die vorhandenen gewerblichen Nutzflächen und in den Obergeschoßen zwei Wohnungen dar. Vollständige Pläne zum Altbestand der Obergeschoße lagen zunächst nicht vor. Am 04.10.2024 hat die Stadt Füssen zusätzliche Unterlagen erhalten. 

Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans für die Altstadt mit zugehöriger Veränderungssperre. Von den dort formulierten Zielen wird nicht abgewichen. Angaben zu einer Ferien- oder Zweitwohnsitznutzung sind nicht vorhanden. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden. 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung. 
Die Dachterrasse ist so weit zurückversetzt, dass sie von öffentlichen Verkehrsflächen aus nahezu nicht einsehbar sein wird. Ein Sichtbezug vom Hohen Schloss wird in eingeschränkter Form vorhanden sein. 
Bei dem Flachdachanbau handelt es sich nicht um eine Dachlandschaft, die einen besonderen historischen Wert im Stadtbild darstellt. Das Flachdach wurde erst 1962 hergestellt als der seitliche Anbau im 1. OG erweitert wurde. Die Dachterrasse erscheint insoweit vertretbar.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Nach dortiger Beurteilung ist allerdings nur von einer genehmigten Wohneinheit auszugehen. 
Dies ist nachvollziehbar, weil zwar mehrere „Zimmer“ oder „Kammern“ in den Bestandsplänen eingetragen sind, aber keine zwei Küchen oder zumindest zeitentsprechende Bäder. 

Allerdings ist für die formal zweite Wohnung lt. Satzung ein Nachweis von zwei zusätzlichen Stellplätzen erforderlich. Soweit ein örtlicher Nachweis auf dem Baugrundstück oder in ausreichender Nähe an auch rechtlich geeigneter Stelle nicht möglich ist, ist eine Ablösung der beiden Stellplätze erforderlich. 

Die Ablösesumme beträgt trotz der Lage im Sanierungsgebiet 10.000 Euro je Stellplatz, soweit kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Dies kann gemäß den vorliegenden Akten als zwischenzeitlich gesichert angenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen. Der Ablösung von zwei Stellplätzen à 10.000 Euro wird zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob das Geländer an der Dachterrasse mit Sichtschutz geplant ist.

Armin Angeringer stellt dar, nach der Planung soll das Geländer transparent bleiben.

Jürgen Doser befürwortet die Renovierung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen. Der Ablösung von zwei Stellplätzen à 10.000 Euro wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.3.2. V-Markt*Anbau Metzgerei**Antrag auf Nutzungsänderung_VR-SB-Bank zu Imbiss, Kemptener Str. 107, Fl.Nrn. 1734/2, 1735/1, 1740, 1743 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 02.09.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Auszug aus dem Antrag:


Hieraus ergibt sich als Abweichung vom Bebauungsplan:


Mit dem Bauantrag wurden die bereits vorliegenden Änderungen an der Westseite neben dem Haupteingang (Imbiss ca. 12 qm mit Sitzmöglichkeiten in einem außenliegenden Anbau, ca. 12 qm zzgl. Lagercontainer ca. 13 qm) und die teilweise Veränderung der Lage einzelner Stellplätze mit behandelt. Im Moment fehlen noch die Ansichten dieses Anbaus. Soweit ersichtlich weicht der Anbau hinsichtlich seiner Gestaltung vom Bebauungsplan ab. Die Ergänzung des Antrages wurde angefordert. Sollte sich die Abweichung bestätigen kann diese nur unter dem Aspekt zugelassen werden, dass es sich um eine sehr beschränkte Größe handelt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung zum Metzgereianbau und soweit erforderlich auch zu dem Imbissbetrieb grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hiervon ausgenommen ist der Außenanbau beim Imbiss (Sitzplatzüberdachung, Lagercontainer). 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl spricht an, ob die Stellplätze 65 bis 67 im Anlieferungsbereich bestehen.

Armin Angeringer zeigt die Planung auf.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hiervon ausgenommen ist der Außenanbau beim Imbiss (Sitzplatzüberdachung, Lagercontainer). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.3.3. Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Thanellerstr. 5, Fl.Nrn. 241/80, 241/4 Gmk. Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.09.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Antragsteller hat nach seiner Beschreibung im März 2024 eine Wohnung im Gebäude Thanellerstraße 5 als Ferienwohnung gekauft. Bei der Anmeldung zur Vermietung als Ferienwohnung wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass dafür keine Genehmigung vorliegt. Die Nutzungsänderung wird nun beantragt.

Das Gesamtobjekt liegt in einem Bereich, in dem diese Umnutzung vor dem Hintergrund der Zahl der hier vorliegenden Fälle nicht mehr zugelassen werden soll, sondern eine Sicherung des Dauerwohnens verfolgt wird. Dazu befindet sich ein einfacher Bebauungsplan in Aufstellung. Das Aufstellungsverfahren wird durch eine Veränderungssperre gesichert.

Die Zulassung einer Ausnahme kommt nicht in Betracht. Hierdurch würde ein Präzedenzfall geschaffen, der das gesamte Verfahren gefährden würde. 

Die objektbezogenen Besonderheiten wie Pool, Sauna oder Tennisplatz sind bekannt. Sie stellen in der Abwägung der Belange jedoch gegenüber der im öffentlichen Interesse liegenden Wohnraumversorgung keine überwiegenden Belange dar. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist selbst befugt, über die Fortführung dieser Freizeitangebote zu entscheiden. Es liegt im freien Ermessen eines möglichen Kaufinteressenten, die Höhe der damit verbundenen Nebenkosten seiner Kaufentscheidung zugrunde zu legen. Höhere Nebenkosten aufgrund eines solchen Angebotes sind kein städtebaulicher Grund, von der als Ziel festgelegten Sicherung als Dauerwohnraum Abstand zu nehmen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird in planungsrechtlicher Hinsicht nicht mehr genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 10.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 10.09.2024 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.09.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.09.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2024 07:07 Uhr