Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 18:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Bauleitplanung
2.1 Vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplanes N 5 Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel); Billigung des Entwurfes zur Beteiligung
2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kemptener Straße 10; Aufstellungsbeschluss
2.3 Bebauungsplan O 4 - Weidach, zweite Änderung; Billigung des Entwurfs zur Beteiligung
2.4 Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
2.5 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Augustenstraße und Umgebung
2.5.1 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes
2.5.2 Erlass einer Veränderungssperre
2.6 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Schwangauer und Tiroler Straße
2.6.1 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes
2.6.2 Erlass einer Veränderungssperre
2.7 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Ziegelwies
2.7.1 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes
2.7.2 Erlass einer Veränderungssperre
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Neubau eines Arbeitnehmerwohnheimes in Holzmodulbauweise mit Mittelgarage in Massivbauweise, Nähe Borhochstraße, Fl.Nr. 970/28, Gmk. Füssen
3.2.2 Wohnraumerweiterung, Wachsbleiche 18, FlNr. 1597/6, Gmk. Füssen
3.3 Bauanträge
3.3.1 Umnutzung 6 Wohnungen in 6 Ferienwohnungen, Schwangauer Straße 1, Fl.Nr. 381, Gmk. Füssen
3.3.2 Umnutzung 7 Wohnungen in 7 Ferienwohnungen, Tiroler Str. 55, Fl.Nr. 3143, Gmk. Füssen
3.3.3 Nutzungsänderung von drei Wohnungen zu Ferienwohnungen, Augustenstraße 22, Fl.Nr. 1330/11, Gmk. Füssen
3.3.4 Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 6 im Obergeschoss zur Ferienwohnung, Augsburger Straße 21 1/4, Fl.Nr. 1331/14, 1331/13, Gmk. Füssen
3.3.5 Umbau bestehendes Wohnhaus in 3 WE / Anbau Treppenhaus und Carport, Schwedenweg 6, FlNr. 1680/1
3.3.6 Nutzungsänderung einer Diskothek Erhöhung der zulässigen Personenzahl auf 380 Besucher, Kemptener Straße 127, Fl.Nr. 1747/2, Gmk. Füssen
3.3.7 Nutzungsänderung: Einbau einer Betriebsleiter-Wohnung im 1. OG, Am Kühbrunnen 10, Fl.Nr. 1314/4, Gmk. Füssen
3.3.8 Neubau eines landwirtschaftlichen Lagerschuppens (Erntegut, Maschinen und Geräte), An der Riedener Straße, Fl.Nr. 45, Gmk. Hopfen am See
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 07.11.2023
5 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

  1. Öffentliche WCs beim Tesla-Ladepark am Volkfestplatz

Das öffentliche WC beim Tesla-Ladepark auf dem Volksfestplatz soll zukünftig nur noch eingeschränkt geöffnet sein, z. B. bei Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz (Vorteil: Reduzierung der Reinigungskosten).

Für Nutzer des Ladeparks, die LKW-Fahrer, die auf dem Volksfestplatz parken, die Flix-Bus-Gäste etc. sollen zukünftig in dem Gebäude auf dem Tesla-Ladepark WCs zur Verfügung stehen. 
Dazu wird der derzeitige (Container-) Bau durch einen dementsprechend anderen mit WCs ersetzt. 


  1. Parkplätze nördlich des Hotels Hirsch, Schulhausstraße

Zur Verbesserung der Parkierungssituation beim Hotel werden die bisher längs liegenden Stellplätze an der Nordseite des Hotels durch eine schräge Anordnung ersetzt. Dadurch entstehen zusätzliche Stellplätze. Die Markierungen sollen angebracht werden, sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Nach ca. einem Jahr soll bewertet werden, ob die Lösung längerfristig fortgeführt werden kann.


  1. Pferde- und Ponyranch Weißensee

Die Vorhabenträgerin wurde durch die Verwaltung schriftlich daran erinnert, dass nach den Regelungen des städtebaulichen Vertrages innerhalb von drei Monaten nach dem Satzungsbeschluss und somit bis zum 10.01.2024 der Bauantrag für den neuen Stall mit Freiflächenplan des Gesamtareals und den Ausgleichsflächen einzureichen ist. Gemäß Vertrag verliert der Bebauungsplan andernfalls seine Gültigkeit bzw. wird aufgehoben. Der Satzungsbeschluss wurde bisher nicht bekannt gemacht. Vor dem 10.01.2024 wird dies auch nicht erfolgen, zumal vorab die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung vorliegen muss. Sollte der Bauantrag nicht fristgerecht eingereicht werden bleibt vorbehalten, den Satzungsbeschluss nicht mehr bekannt zu geben. Konsequenz: der Bebauungsplan tritt nicht in Kraft und alle bisher nicht genehmigten Anlagen sind auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zurückzubauen. 


  1. Ferienwohnungen

Seit der letzten Sitzung ergaben sich folgende Entscheidungen, die die Wirksamkeit der Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des Beherbergungskonzepts und der Wohnraumbedarfsanalyse belegen:

  • Ablehnung durch das LRA OAL:                         eine FeWo am Roßbergweg
  • Rücknahme wegen angekündigter Ablehnung:         eine FeWo in der Ritterstraße
  • Anhörung wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit:         eine FeWo am Gemswandweg
  • Anhörung - kein Bauantrag, keine Gen.-Fähigkeit:        zwei FeWo am Schlagsteinweg

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt dies ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger nimmt ab 17.02 Uhr und Simon Hartung ab 17.03 Uhr an der Ausschusssitzung teil. 

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2
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2.1. Vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplanes N 5 Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel); Billigung des Entwurfes zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss fasste am 10.10.2023 mit 12:0 Stimmen folgenden Beschluss: 
[Der Ausschuss] „beschließt die Einleitung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: 
Fl.-Nrn. 1589, 1589/4 (Teilfläche), 1589/5, 1592/2 und 1592/3 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

− Erweiterung eines ortsansässigen Tourismusbetriebes zur Sicherstellung der 
   Wettbewerbsfähigkeit 
− Erhalt und Schaffung eines ausgewogenen Angebots an Arbeitsplätzen 
− Planung in Einklang mit Umwelt und Naturschutz 
− Stärkung des Tourismusstandorts“


Die Vorhabensplanung wurde im Hinblick auf die Verträglichkeit einer giebelseitigen Gaube und die bessere Lage der zusätzlichen Stellplätze weiterentwickelt. Die Zufahrt zu dem einbezogenen Gebäude erfolgt wie bisher von der Straußbergstraße. Die neue Fahrradgarage wird gemäß nachbarlicher Abstimmung nicht an der Nordseite der Stellplätze situiert, sondern an deren Ostseite. 

Ein Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde erstellt; ein Lärmschutzgutachten liegt vor (siehe Anlagen im Ratsinformationssystem). 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2023-11-28 2BPä und 1Erw_vBP Hotel Filser_PLAN.pdf
Download 2023-11-28 2BPä und 1Erw_vBP Hotel Filser_TEXT.pdf
Download 2023-11-28 SU zum vBP Hotel Filser_GESAMT.pdf

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2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kemptener Straße 10; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Das Areal soll neu geordnet werden. Geplant sind in erster Linie dauergenutzte Wohnungen, die z. T. vermietet werden sollen. Im EG und Teilen des OG ist eine nichtstörende gewerbliche Nutzung z. B. für Dienstleistungen denkbar. Der Neubau erhält eine Tiefgarage mit Zufahrt von der Kemptener Straße und Ausfahrt auf die Kirchstraße. Die maximale Höhe orientiert sich an der westseitigen Nachbarbebauung. Das beim Neubau das KG nicht aus dem Boden herausstehen soll sind maximal vier Vollgeschoße möglich, wobei die oberste Ebene im DG mit geneigtem Dach liegen muss; ein Mansarddach ist hierbei vorstellbar. 

Zur Vorhabensplanung fanden bereits Vorberatungen statt, sowie Gesprächstermine, um eine dem Umfeld angepasste Lösung zu erreichen. Entlang der Kemptener Straße ist ein urbaner Charakter mit entsprechender Massivität der Bebauung vertretbar. An der Kirchstraße ist auf die sich nach Osten Richtung Kirche fortsetzende kleinteiligere Struktur Rücksicht zu nehmen. 

Das Projekt ist aufgrund seiner Größe, insbesondere die Zahl der Geschoße und die Geschoßfläche nur über einen Bebauungsplan realisierbar.

Um für die weiteren Planungen des Vorhabens und die damit verbundene Investition eine Grundlage zu schaffen ist es geboten, dem Aufstellungsbeschluss zu fassen. Details des Vorhabens können dann im Rahmen des Vorentwurfs der Bebauungsplanung festgelegt werden. 
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Anwesen Kemptener Straße 10 aufzustellen, um auf dem Areal die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu ermöglichen. Im EG und Teilen des OG ist eine nichtstörende gewerbliche Nutzung z. B. für Dienstleistungen denkbar. Ferien- oder Zweitwohnungen sind ausgeschlossen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen (Durchführungs-) Vertrages vom Bauherrn zu tragen. 
Geltungsbereich: 

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth möchte wissen, ob eine weitere Vorstellung des Sachverhalts vorgesehen ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, es fand bereits ein Vororttermin statt. Weiter wurde das Vorhaben in der letzten Ausschusssitzung behandelt. Grundsätzlich geht es hier lediglich um den Aufstellungsbeschluss, der eine Weichenstellung für die nächsten Schritte ist. Eine weitere Vorstellung findet nicht statt. 

Ilona Deckwerth erkundigt sich, inwieweit es mehrere Eigentümer gibt, da mehrere Grundstücke betroffen sind.

Armin Angeringer informiert es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Es ist letztendlich ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen der einen konkreten Vorhabenträger bezeichnet.

Ilona Deckwerth spricht an, ob bereits ein Vertrag vorhanden sei.

Armin Angeringer führt aus, der zu beschließende Aufstellungsbeschluss sei die Grundlage für die nächsten Schritte. Mit dem Aufstellungsbeschluss haben die Eigentümer die Sicherheit ein Planungsbüro zu beauftragen und Planungen zu konkretisieren sowie einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass bereits mehrere Gesprächsrunden mit Herrn Dr. Böhm und Herrn Peresson in der Vergangenheit stattfanden.

Ilona Deckwerth unterstreicht im Beschlussvorschlag soll der Ausschluss von Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und ein Verweis auf die SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung), sozialen Wohnungsbau erfolgen.

Armin Angeringer informiert dies ist ein Thema des städtebaulichen Vertrages.

Ilona Deckwerth gibt erneut wieder die SoBoN im Antrag mit aufzunehmen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter spricht sich gegen die SoBoN aus. Jedoch sieht er eine Ergänzung im Beschluss für möglich.

Ilona Deckwerth wendet ein, dass Beschlüsse vorliegen.

Christoph Weisenbach widerspricht dem.

Ilona Deckwerth bittet um weitere Auskunft über die Unterlagen der SoBoN.

Jürgen Doser legt nahe, dass die SoBoN bei neu ausgewiesen Baugebieten mit einbezogen wird. Hier handelt es sich um einen privaten Bauplatz.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die SoBoN im städtebaulichen Vertrag beabsichtigt wird.

Dr. Martin Metzger richtet sich an Frau Deckwerth und erläutert, dass die Ergänzung keine Konsequenzen besitzt.

Ilona Deckwerth spricht sich für die Aufnahme der SoBoN in den Beschluss aus, da der Stadtrat hierzu Beschlüsse gefasst habe. Weiter führt Frau Deckwerth aus die Planungshoheit besitze die Gemeinde. Laut Frau Deckwerth vorliegender Definition ist die SoBoN nicht auf ein neues Baugebiet bezogen, sondern richtet sich nach einer Wohneinheitsgröße ab 10 Wohneinheiten. Dies sei hier vorliegend.

Dr. Christoph Böhm stimmt der Aussage von Herrn Dr. Metzger zu, jedoch seien zusätzliche Verhandlungen mit dem Baubewerber denkbar. Außerdem erkundigt sich Dr. Böhm in welchem Stadium die Baufenster und Bauhöhe festgelegt werden. Dazu erläutert Böhm, dass der Baubewerber auf die Gestaltungsvorschläge eingehe und in der Kirchstraße drei Stockwerke sowie für die Kemptener Straße vier Stockwerke in Hufeisenform plant.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, dass heute der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Danach werden die konkreten Planungen beginnen.

Jürgen Doser findet befremdlich, dass bei der vergangenen Beratung nur zwei Ausschussmitglieder mit einbezogen wurden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, die Einladung zu der vergangenen Beratung erfolgte von der Architektin.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Anwesen Kemptener Straße 10 aufzustellen, um auf dem Areal die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu ermöglichen. Im EG und Teilen des OG ist eine nichtstörende gewerbliche Nutzung z. B. für Dienstleistungen denkbar. Ferien- oder Zweitwohnungen sind ausgeschlossen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen (Durchführungs-) Vertrages vom Bauherrn zu tragen. Die entsprechende SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) soll berücksichtigt werden.
Geltungsbereich: 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplan O 4 - Weidach, zweite Änderung; Billigung des Entwurfs zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 29.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan O 4 Weidach im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.04.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit ihrer Bekanntmachung am 14.04.2022 in Kraft.

Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.12.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.12.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung und Begründung.pdf

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2.4. Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. 

Zur Sicherung der Planung wurde am 05.04.2022 die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung am 08.04.2022 in Kraft.

Der Ausschuss billigte in öffentlicher Sitzung am 10.10.2023 den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.10.2023 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 


Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Montag, 30.10.2023 bis Freitag, 01.12.2023 öffentlich aus.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.


Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom Freitag, 20.10.2023 und E-Mail vom Dienstag, 24.10.2023 beteiligt und hatten bis Freitag, 01.12.2023 Gelegenheit sich zu äußern.

Beteiligt wurden das Landratsamt Ostallgäu, die Regierung von Schwaben und der regionale Planungsverband Allgäu.


Stellungnahmen welche keine Einwände, Äußerungen, Bedenken oder nur Hinweise enthalten gingen ein von:
  1. Regierung von Schwaben, E-Mail vom 07.11.2023, Az.: 24- 4622.8095-40/2:
    „o. a. Bauleitplanvorhaben stehen landesplanerische Belange nicht entgegen.“
  2. Landratsamt Ostallgäu, E-Mail vom 01.12.2023:
    Es wurden keine Bedenken geäußert.


Stellungnahme mit Äußerung:

Regionaler Planungsverband Allgäu, Schreiben vom 01.12.2023:

„Wir bitten die Stadt Füssen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um RP 16 B V 2.3 (Z) ausreichend Rechnung zu tragen. Gemäß diesem Regionalplanziel soll darauf hingewirkt werden, dass die Region von der Errichtung überwiegend eigengenutzter Freizeitwohngelegenheiten (Zweitwohnungen) freigehalten wird.“

„Da sich laut Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im westlichen Umfeld des Plangebietes ein Bereich mit Geogefahren befindet (Bereich mit Rutschanfälligkeit), weisen wir vorsorglich auf das Ziel des Regionalplans der Region Allgäu (RP 16) B I 3.4.3 hin. Gemäß diesem Regionalplanziel sollen im alpinen Teil der Region die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser, Muren, Erosionen und Lawinen fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang kommt in den Siedlungsgebieten im Rahmen der Bauleitplanung der vorbeugenden Freihaltung der Gefährdungsräume besondere Bedeutung zu (siehe Begründung zu RP 16 B I 3.4.3 (Z)). Ob bzw. inwieweit das Plangebiet in einem Gefährdungsraum liegt, ist von den zuständigen Fachbehörden zu beurteilen.“


Zu Absatz 1 der Stellungnahme:
Beherbergungskonzept für die Stadt Füssen; Endbericht / Februar bis Dezember 2020 (Erhebungszeitraum Februar bis Juni 2020), Auszug:
„Problemverschärfend wirkt sich der zunehmende Trend zur Bildung von Zweitwohnsitzen in touristisch attraktiven Ferienstandorten aus, teilweise selbstgenutzt, teils weitervermietet. Die so bewirtschafteten Domizile stehen die überwiegende Zeit im Jahr leer und tragen zur Ausbildung einer Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt bei. Eine merkliche Anhebung der Zweitwohnungssteuer (in einigen Gemeinden teils 20 % der Kaltmiete) hat zwar positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, hat aber vielfach nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Auch die Stadt Füssen muss sich mit einem Anteil von 16 % Zweitwohnungsbesitzern (1.091 selbstgenutzte Zweitwohnungen und 141 weitervermietete) am Wohnungsbestand zunehmend Fragen der Verhältnismäßigkeit stellen. Einige Kommunen, insbesondere in Bayern (u.a. Berchtesgaden, Schönau, Ruhpolding und Kreuth), sind inzwischen dazu übergegangen keine Zweitwohnungen mehr zuzulassen (Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion).“
Der Stadtrat der Stadt Füssen hat sich zuletzt in einem Infoabend am 14.09.2020 mit dem Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum – Rechtliche Möglichkeiten und Instrumentarien“ beschäftigt. Die Veranstaltung fand gemeinsam mit den Gemeinderäten der benachbarten Gemeinden Pfronten und Schwangau in Schwangau statt.

Abwägungsvorschlag:
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu gegebener Zeit weiter darüber zu beraten und zu beschließen ob Zweitwohnungen ausgeschlossen werden sollen und eine entsprechende Satzung nach § 22 BauGB für weitere Teile des Stadtgebietes zu erlassen ist. Bisher besteht eine Satzung für Bad Faulenbach. Aufgrund dieser wird u. a. die Aufteilung in Wohnungseigentum der Genehmigung durch die Stadt Füssen unterworfen. Zur Erreichung des Ziels soll in diesem Bereich seit dem Satzungsneuerlass die Aufteilung generell nicht mehr zugelassen werden. Auf das gesamte Stadtgebiet ist dieses Modell nicht übertragbar, sondern die Vorgehensweise muss gebiets-oder vorhabenspezifisch erfolgen. 

Im Baugebiet Oberkirch 1 bestehen nur noch zwei unbebaute Baugrundstücke, wobei für eines bereits eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus vorliegt; weitere 14 Wohnhäuser, die schon weitestgehend in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bestehen bereits. Die Einführung einer Genehmigungspflicht nach § 22 BauGB würde damit hier nur sehr geringe Wirkung entfalten und das Gebiet nicht mehr in anderer Form prägen. Eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist damit aktuell nicht veranlasst.

Zu Absatz 2 der Stellungnahme:
Das Landratsamt Ostallgäu sah in seinen Stellungnahmen keine Veranlassung auf Geogefahren einzugehen.

Abwägungsvorschlag:
Geogefahren sind für das gegenwärtige Bauleitplanverfahren nicht relevant. Das Baugebiet ist bis auf an zwei Stellen bereits vollständig bebaut. Auf einem der beiden Grundstücke liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Westlich des zweiten Grundstücks auf Fl.Nr. 350/25 Gmkg. Weißensee liegt eine bereits bestehende Bebauung und die Straße, die insoweit eine abschirmende Wirkung hätte. Über bisherige Gefährdungen oder Beeinträchtigungen dieser Art liegen keine Erkenntnisse vor.

Beschlussvorschlag

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung in der Fassung vom 05.12.2023 als Satzung.

Beschluss

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung in der Fassung vom 05.12.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Augustenstraße und Umgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.5
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2.5.1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Für den Bereich Füssen Nord empfiehlt das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1). Der anlassbezogene Neuerlass eines einfachen Bebauungsplans und einer Veränderungssperre werden empfohlen. Siehe Anhang 2!

Der Stadt Füssen liegt aktuell ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen im Gebäude Augustenstraße 22 in 3 Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.


Anhang_1:

Anhang 2


Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.5.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Einfachen Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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2.6. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Schwangauer und Tiroler Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.6
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2.6.1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.6.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Der Bereich Schwangauer Straße und Tiroler Straße (Lechvorstadt) ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt eingestuft: „Dicht bebaut, bisher keine relevante Nachfrage; Überplanung anlassbezogen“. Der Bereich Lechvorstadt ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Stufe 3 priorisiert. Der anlassbezogene Neuerlass eines einfachen Bebauungsplans und einer Veränderungssperre werden empfohlen. Siehe Anhang 2!

Der Stadt Füssen liegt aktuell ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umwandlung von 6 dauerhaft genutzten Wohnungen im Gebäude Schwangauer Straße 6 in Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Anhang_1:

Anhang 2




Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan S 87 E – Schwangauer-Tiroler-Straße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan S 87 E – Schwangauer-Tiroler-Straße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.6.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.6.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Einfachen Bebauungsplan S 87 E – Schwanger-Tiroler-Straße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 87 E – Schwanger-Tiroler-Straße eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 87 E – Schwanger-Tiroler-Straße eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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2.7. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Ziegelwies

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.7
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2.7.1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Der Bereich Ziegelwies ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt eingestuft: „Dicht bebaut, bisher keine relevante Nachfrage; Überplanung anlassbezogen“. Der Bereich Ziegelwies ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Stufe 3 priorisiert. Der anlassbezogene Neuerlass eines einfachen Bebauungsplans und einer Veränderungssperre werden empfohlen. Siehe Anhang 2!

Der Stadt Füssen liegt aktuell ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umwandlung von 7 dauerhaft genutzten Wohnungen im Gebäude Tiroler Straße 55 in 7 Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Außerdem liegen der Stadt Füssen Beschwerden von Nachbarn eines an der Königstraße liegenden Grundstücks über erhebliche Belästigungen durch Kleintierhaltung vor.

Lösungsvorschläge – Alternativen:

Finanzielle Auswirkungen:


Beschlussvorschlag:
Füssen, 05.12.2023
STADT FÜSSEN
Schmid
Anhang_1:

Anhang 2




Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.7.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.7.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Einfachen Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

1.        Umbau eines best. Einfamilienhauses und Erweiterung, Johann-Heel-Str. 14, Fl.Nr. 288/11 Gmk. Weißensee
2.        TEKTUR Cafe´Bistro EG/ Garage, TEKTUR zum AZ: 40-6024.01-1006/21, TEKTUR zum AZ: 40-6024.01-199/22, Uferstraße 21, Fl.Nr. 181/11, Gmk. Hopfen am See
3.        Erweiterung Mitarbeiterraum, Enzensbergstraße 6, Fl.Nrn. 204, 120/2, Gmk. Hopfen am See

Diskussionsverlauf

Zu 2. 

Ilona Deckwerth erkundigt sich, ob es sich bei 2. um eine Nutzungsänderung handelt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verneint, es ist bei ursprünglichen Bauantrag durch den Planer ein Fehler in der Stellplatzberechnung entstanden.

Ilona Deckwerth regt an, dass die Barrierefreiheit sichergestellt und der Behindertenbeauftragte des Landratsamtes miteinbezogen werden soll.

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Neubau eines Arbeitnehmerwohnheimes in Holzmodulbauweise mit Mittelgarage in Massivbauweise, Nähe Borhochstraße, Fl.Nr. 970/28, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Die Planung umfasst fünf Vollgeschoße. Dies liegt im Rahmen der Bebauung an der Nordseite (Borhochstr.  6d) mit ebenfalls fünf Geschoßen und Mariahilfer Str.19 an der Ostseite mit neun Geschoßen. 

Zur Sicherung der Zuwegung wird ein ca. 5 m breiter Grundstücksstreifen in der Verlängerung der Straße Am Dreitannenbichl mit veräußert. Dieser Streifen ist dem Baugrundstück zuzumessen. Damit liegt die notwendige Verbindung zu der öffentlichen Verkehrsfläche vor. 

LRA OAL
Ergebnisse aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
  • Die Bezugsgrößen zum Maß der baulichen Nutzung sind nach Vorlage beim LRA näher zu prüfen. 
  • Hinsichtlich der Nutzung als Arbeitnehmerwohnheim wird eine detailliertere Betriebsbeschreibung notwendig. Entscheidend für die Zulässigkeit ist der Charakter eines Wohnhauses mit entsprechender Mindestwohndauer.
  • Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen.
  • Die Zufahrt ist dem Baugrundstück zuzumessen, ansonsten liegt keine gesicherte Erschließung vor. 

Maß der baulichen Nutzung: Grundfläche (GR)
Vorhaben                                 GR: 411,29 m² ergibt:GRZ 1 (Gebäude) = 0,31; GFZ = 1,54
Mariahilfer Straße 17 und 19 je        GR: 477 m²
Borhochstraße 6a und b je                 GR: 310 m²
Borhochstraße 6c                        GR 328 m²
Borhochstraße 6d                        GR 320 m²
Am Dreitannenbichl 5, 7 und 9        GR 276 m² (gesamt)

Maß der baulichen Nutzung Vollgeschosse und Höhe
Vorhaben:                                5 Vollgeschosse und 16,50 m Höhe
Mariahilfer Straße 17 und 19                9 Vollgeschosse und 26,15 m Höhe
Borhochstraße 6a, b und c                4 Vollgeschosse und 11,50 m Traufhöhe / 13,20 m Firsthöhe
Borhochstraße 6 d                        5 Vollgeschosse und 14,35 m Traufhöhe / 16,05 m Firsthöhe
Am Dreitannenbichl 5, 7 und 9        2 Vollgeschosse und ca. 7 m Höhe Dachfirst
Google Earth (leider fehlen noch die Gebäude Borhochstraße 6a bis 6d).


Dem Einfügegebot ist damit Rechnung getragen, da die Gebäude Mariahilfer Straße 17 und 19 eine prägende Wirkung aufweisen.

Spielplatz
Der vom Planer eingezeichnete Spielplatz ist mit 45 qm zu klein. Nach Berechnung gemäß der Spielplatzsatzung mittels der Wohnfläche ergibt sich bei 2.056 qm angegebener Wohnfläche: pro 25 qm Wohnfläche sind 1,5 qm Spielfläche anzulegen, also sind 123 Quadratmeter Spielfläche anzulegen. 123 -45 = 78 qm. Die Spielplatzfläche ist damit um 78 qm zu vergrößern.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Nachweis der Sicherung der Erschließung ist mit dem Bauantrag die Hinzumessung der Zufahrtsfläche zu dem Baugrundstück nachzuweisen. Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Spielplatzgröße ist im Bauantrag satzungskonform zu lösen oder die Differenz abzulösen.

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl möchte wissen, wann die Unterlagen im Ratsinformationssystem eingestellt wurden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, die Unterlagen waren bereits Bestandteil des Kaufvertrages.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Fassadengestaltung.
Armin Angeringer teilt mit, es handelt sich um einen Antrag auf Bauvorbescheid, der dies nur eingeschränkt behandelt; die im RIS eingestellten Ansichten werden gezeigt.

Jürgen Doser zweifelt zum einen an den geplanten Stellplätzen des Arbeitnehmerwohnheimes, da hier ein anderer Stellplatzschlüssel gilt. Zum anderen kritisiert Jürgen Doser das verspätete Einstellen der Unterlagen in das Ratsinformationssystem. Weiter bewertet Jürgen Doser die Größe der geplanten Grundrisse mehr als kritisch und sieht einige Probleme. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert es wurden Unternehmen und Gastronomen nach einem Bedarf abgefragt. 

Jürgen Doser empfindet das Thema als sehr schwierig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kommt zum Schluss, dass Jürgen Doser für größere Wohnungen sei. Weiter hebt Vorsitzender Maximilian Eichstetter hervor, dass eine Mischung von Wohnungsgrößen besteht, hier kann ein Hinweis auf größere Schnitte an den Bauherren gegeben werden. Zusätzlich wird das Auswirkungen auf den Stellplatzschlüssel haben.

Dr. Martin Metzger unterstreicht die Aussage und erläutert, dass auf die Größe der Wohnungen nur begrenzt Einfluss genommen werden kann, solange eine Nachfrage vorhanden ist.

Peter Hartung nimmt ab 17.29 Uhr an der Ausschusssitzung teil.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht, dass ein großer Wohnungsmangel, z. B. im Pflegebereich, bei Gastronomen und in der Hotellerie besteht und weitere Wohnungen dringend benötigt werden. Für mehr Wohnqualität kann eine Anregung auf größere Zuschnitte gegeben werden.

Ilona Deckwerth erläutert, eine Begründung für das Arbeitnehmerwohnheim ist die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum in Füssen. Dementsprechend sei sie sich sicher die Wohnungen sind nicht riesig, dennoch ist das Wohnheim mit einem Bettenlager einer Jugendherberge vergleichbar. Ebenfalls kritisch empfindet Ilona Deckwerth den Stellplatzschlüssel der sich anstatt auf Wohneinheiten auf die Anzahl der Betten bezieht. Bezahlbarer Wohnraum ist ihrer Ansicht nach nicht gleichzusetzen mit der Ballung an Betten, dies sei nicht würdevoll. Weiter kritisiert sie die Darstellung in der Beschlussvorlage, weil letztendlich bereits aktuellere Luftaufnahmen vorhanden sind. Zusammenfassend führt Ilona Deckwerth aus, die Stadt besitzt die Planungshoheit und kann das Gebäude, das keinem Arbeitnehmerwohnheim nahekommt, versagen. Sie spricht sich weiter für eine Förderung im sozialen Wohnungsbau aus und erkundigt sich nach einer Definition für das Arbeitnehmerwohnheim. 

Armin Angeringer gibt die Definition des Arbeitnehmerwohnheimes wieder und teilt mit, dass der Begriff bereits in der geltenden Stellplatzsatzung beschrieben ist, sowie in den viel älteren Stellplatzrichtzahlen des Freistaates Bayern. Zu den vorliegenden Wohnungsgrößen erläutert Armin Angeringer, dass bereits seit geraumer Zeit eine deutliche Nachfrage für Wohngelegenheiten in beschränkter Größe vorhanden war. Dementsprechend soll mit dem Lückenschluss ein Angebot für Personal geschaffen werden, welches derzeit wenig ausgeprägt ist. 

Ilona Deckwerth spricht sich städteplanerisch gegen ein Arbeitnehmerwohnheim aus. Schlussendlich befürwortet sie den sozialen Wohnungsbau und die SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung). Angesichts dessen fordert Frau Deckwerth eine Erklärung zum Verfahren, wie sich das Gebäude nach § 34 BauGB einfügt.

Armin Angeringer informiert, unsere Einschätzung erfolgt aufgrund der vorliegenden Daten. In Anlehnung daran prägen unter anderem die 9-geschossigen Gebäude das unmittelbare Umfeld. Zugegebenermaßen könne man darüber streiten, was alles den Bezug darstellt; klar ist aber auch, dass dies nicht nur die kleinen westlichen Gebäude sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt vergleichend aus mit einem Bebauungsplan wäre ein 7-geschossiges Wohnhaus möglich. Schlussendlich wurde in der Vergangenheit einer maximalen Höhe von 5-Stockwerken zugestimmt. 

Ilona Deckwerth sieht nichtsdestotrotz kein Einfügen nach § 34 BauGB und erkundigt sich über die Abstandsflächen zu den bestehenden Gebäuden.

Armin Angeringer veranschaulicht die Abstandsflächen. 

Ilona Deckwerth bittet um Klärung der Grundstücks Zuwegung und um Informationen über den Verkauf der Flächen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert der Verkauf ist ein Ergebnis einer nichtöffentlichen Sitzung. In Anlehnung dazu erläutert Eichstetter kurz, die Zuwegung führt über den bereits bestehenden Feldweg.

Ilona Deckwerth zweifelt am Schutz des Galgenbichl.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt klar, der Galgenbichl wird nicht bebaut.

Ilona Deckwerth bemängelt es sind dafür in den Unterlagen keine Hinweise zu finden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, die Grundstücke werden verschmolzen.

Ilona Deckwerth behauptet die Form der Zuwegung ist nicht zulässig. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht im Moment handelt es sich um den Baukörper und nicht um den Freiflächengestaltungsplan.

Simon Hartung bringt vor, die Wohnraumfläche setzt die Miete fest. Er begrüßt den Baukörper und findet diesen für Auszubildende oder Pflegekräfte vollkommen richtig. Er betont, bezahlbarer Wohnraum kann nicht maximal groß sein.

Ilona Deckwerth empfindet den Baukörper als menschenunwürdig.

Thomas Scheibel hakt nach, ob bei den Wohnungen Zweitwohnungen und Ferienwohnungen ausgeschlossen sind.

Jürgen Doser versagt seine Zustimmung mit dem geltenden Stellplatzschlüssel. Mit der Begründung, dass in 15 – 20 Jahren Stellplätze fehlen, wenn die Wohnungen umgebaut werden.

Armin Angeringer erläutert die Differenzberechnung der Stellplätze. Nach dem gültigen Stellplatzschlüssel sind 24 Tiefgaragenstellplätze und 10 oberirdische Stellplätze geplant. Insgesamt ergibt das 34 Stellplätze. Basierend auf dem Stellplatzschlüssel für Wohnungen wären insgesamt 45 Stellplätze notwendig. Abschließend stellt Angeringer dar bei der Abänderung des Arbeitnehmerwohnheimes zu normalen Wohnungen ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen wie Ferienwohnungen und Teileigentum verhindert werden kann. Ferner erkundigt sich Herr Dr. Böhm nach der Unterbringung von Flüchtlingen. 

Armin Angeringer schildert, der Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen findet im Kaufvertrag und mit einer Eintragung im Grundbuch statt. 

Dr. Böhm erkundigt sich weiter wie die Unterbringung von Flüchtlingen verhindert werden kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt die Unterbringung von Flüchtlingen sei kein städtebauliches Ziel. Es liegen Zusage von städtischen Gastronomen vor Personal unterzubringen.

Dr. Christoph Böhm stellt in Frage, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen untersagt werden kann?

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nur im eigenen Eigentum verhindert werden kann.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Nachweis der Sicherung der Erschließung ist mit dem Bauantrag die Hinzumessung der Zufahrtsfläche zu dem Baugrundstück nachzuweisen. Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Spielplatzgröße ist im Bauantrag satzungskonform zu lösen oder die Differenz abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Dokumente
Download Geschoßzahlen Umgebung.pdf

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3.2.2. Wohnraumerweiterung, Wachsbleiche 18, FlNr. 1597/6, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 16.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Zu der ersten Anfrage wurde am 05.09.2023 folgender Beschluss gefasst:


Zu den Punkten wurden nun Änderungsvorschläge vorgelegt, die die Vorgaben berücksichtigen.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen voraussichtlich genehmigungsfähig sein.
Da der Bebauungsplan über die Freihaltung des inneren Bereichs keine näheren Aussagen trifft, ist nicht davon auszugehen, dass ein Nachbar sich darauf berufen kann.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Umnutzung 6 Wohnungen in 6 Ferienwohnungen, Schwangauer Straße 1, Fl.Nr. 381, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.6.1 und 2.6.2 der Sitzung. 

Die Umwandlung von dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Im vorliegenden Fall ist insbesondere der Umfang der Umnutzung nicht vertretbar. Zwar ist die Gaststätte im EG nicht betroffen und soll verbleiben. Jedoch würden alle drei als Wohnungen nutzbare Geschoße geändert und das anteilige Dauerwohnen damit vollständig aufgelöst. Eine Wohnnutzung im 2. DG ist – offensichtlich aus Brandschutzgründen – nicht zulässig. Eine Genehmigung hätte Vorbildwirkung für eine Ausweitung der Ferienwohnnutzung im gesamten Straßenzug. 

Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nach welchem die Nutzung nicht mehr zulässig ist und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein. Die Lage in der mischgebietsartigen Umgebung ist im Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.2. Umnutzung 7 Wohnungen in 7 Ferienwohnungen, Tiroler Str. 55, Fl.Nr. 3143, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.7.1 und 2.7.2 der Sitzung. 

Die Umwandlung von dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Im vorliegenden Fall ist insbesondere der Umfang der Umnutzung nicht vertretbar. Zwar ist die Gaststätte im EG nicht betroffen und soll verbleiben. Jedoch würden alle oberen als Wohnungen nutzbare Geschoße geändert und das anteilige Dauerwohnen damit vollständig aufgelöst. Eine Genehmigung hätte Vorbildwirkung für eine Ausweitung der Ferienwohnnutzung im gesamten Stadtteil Ziegelwies. 

Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nach welchem die Nutzung nicht mehr zulässig ist und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein. Die Lage in der mischgebietsartigen Umgebung ist im Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.3. Nutzungsänderung von drei Wohnungen zu Ferienwohnungen, Augustenstraße 22, Fl.Nr. 1330/11, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.5.1 und 2.5.2 der Sitzung. 

Die Umwandlung von dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Im vorliegenden Fall ist insbesondere der Umfang der Umnutzung nicht vertretbar. Es würden alle als Wohnungen nutzbare Geschoße geändert und das anteilige Dauerwohnen damit vollständig aufgelöst. Eine Genehmigung hätte Vorbildwirkung für eine Ausweitung der Ferienwohnnutzung im gesamten Umfeld. 

Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nach welchem die Nutzung nicht mehr zulässig ist und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.4. Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 6 im Obergeschoss zur Ferienwohnung, Augsburger Straße 21 1/4, Fl.Nr. 1331/14, 1331/13, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 82 E – Augsburger Straße Süd aufzustellen. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs. 

Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden.

Ferienwohnungen waren bisher nicht zum Ausschluss vorgesehen. Allerdings lagen hier bisher auch keine Nutzungsänderungsanträge vor. Lediglich bei einem Neubau wurde in der letzten Sitzung der Einbau einer Ferienwohnung akzeptiert, um damit die Errichtung dauergenutzter Wohnungen in dem Gebäude zu unterstützen. 

Eine Erweiterung des Planungsziels ist aber möglich. Gerade bei Mehrfamilienhäusern, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind stellen Ferienwohnungen einen Störfaktor für die Attraktivität des Wohnens dar.

Zur Sicherung der Planung wurde am 02.05.2023 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese wurde am 03.05.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Das Vorhaben erfordert eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Die Ausnahme wird wie folgt beantragt und begründet:


Anstelle der Zulassung als Ferienwohnung kommt für diesen Zweck jedoch auch der Abschluss eines zeitlich befristeten Mietvertrages in Betracht, der je nach Bedarf wiederkehrend verlängert werden kann. Bei unbefristeten Mietverträgen besteht die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung. 
Die Erhaltung von Mietwohnungen ist im Hinblick auf die Defizite der Wohnraumversorgung mindestens ebenso wichtig wie die der Eigentumswohnungen.

Eine ausreichende Notwendigkeit für die Zulassung einer Ausnahme besteht damit nicht. Die Sicherung der Erhaltung dauergenutzter Wohnungen ist jedoch noch bei den Planungszielen zu ergänzen. 

LRA OAL

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nach welchem die Nutzung nicht mehr zulässig ist und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein, wenn die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im Verfahren entsprechend als Planungsziel ergänzt wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre. Die Planungsziele werden um die Sicherung der Erhaltung dauergenutzter Wohnungen ergänzt, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Ferienwohnungen. Das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zulassungsfähig.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre. Die Planungsziele werden um die Sicherung der Erhaltung dauergenutzter Wohnungen ergänzt, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Ferienwohnungen. Das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zulassungsfähig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.5. Umbau bestehendes Wohnhaus in 3 WE / Anbau Treppenhaus und Carport, Schwedenweg 6, FlNr. 1680/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Planung weicht in einer größeren Zahl von Punkten vom Bebauungsplan ab. 

Änderungsbedürftig sind insbesondere

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße; eine Reduzierung ist geboten, da der Vorsprung die architektonischen Proportionen des Hauses zu nachteilig verändert;
  2. dessen optische Gestaltung, die dem Bestandsgebäude nicht ausreichend angepasst ist und 
  3. die Stellplätze; die satzungsabweichende Ausweitung der senkrechten Lage an der Straße ist nicht wie geplant vertretbar.

Die Punkte wurden dem Planer mitgeteilt. Eine Behandlung im Ausschuss wurde gewünscht, um abzuklären, ob noch ggf. noch weitere Punkte gefordert werden und mehrfache Änderungen zu vermeiden.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird in der eingereichten Fassung nicht genehmigungsfähig sein. Insbesondere änderungsbedürftig sind:
  • An der Ostseite befindet sich ein neues Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene mit vorgelagertem Balkon, das auf dieser Seite zu einer dreigeschoßigen Wirkung des Gebäudes führt. Als Orientierungsgröße des maximalen Maßes ist das nördliche Nachbargebäude mit einer dortigen Gaube zu sehen.
  • Der übergroße Vorbau des Treppenhauses an der Westseite (Baugrenze und ebenfalls dreigeschoßige Wirkung).
  • Die Stellplätze werden tendenziell an die Nordostseite zu verlegen sein. 
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung des kommunalen Einvernehmens wird jedoch in Aussicht gestellt, soweit folgende Punkte geändert werden:

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße ist auf maximal die Hälfte der Tiefe zu reduzieren;
  2. dessen optische Gestaltung ist dem Bestandsgebäude anzupassen;
  3. statt dem ostseitigen Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene ist nur eine Gaube möglich (Größe maximal wie beim nördlichen Nachbargebäude) und 
  4. neue Stellplätze sind grundsätzlich satzungskonform zu situieren, wobei auch eine teilweise Lage an der Nordostseite in Betracht zu ziehen ist. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung des kommunalen Einvernehmens wird jedoch in Aussicht gestellt, soweit folgende Punkte geändert werden:

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße ist auf maximal die Hälfte der Tiefe zu reduzieren;
  2. dessen optische Gestaltung ist dem Bestandsgebäude anzupassen;
  3. statt dem ostseitigen Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene ist nur eine Gaube möglich (Größe maximal wie beim nördlichen Nachbargebäude) und 
  4. neue Stellplätze sind grundsätzlich satzungskonform zu situieren, wobei auch eine teilweise Lage an der Nordostseite in Betracht zu ziehen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.6. Nutzungsänderung einer Diskothek Erhöhung der zulässigen Personenzahl auf 380 Besucher, Kemptener Straße 127, Fl.Nr. 1747/2, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Nach Erläuterung des Planers sind keine (wesentlichen) räumlichen Änderungen geplant. Nach dem UG-Grundriss ist dies nur in planungsrechtlich unbedeutendem Umfang geplant. Wegen der Erhöhung der Zahl der Personen ist ein neuer Brandschutznachweis notwendig. U. a. wird eine geringfügig größere Breite des Notausgangs nachgewiesen. Aus den hier vorliegenden Unterlagen ist die bisherige maximale Personenzahl nicht ersichtlich. Sie ergibt sich wohl aus dem ursprünglichen Brandschutznachweis, der der Stadt Füssen nicht vorliegt.

Die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze wurde auf die Größe der Gastraumfläche bezogen; sie beträgt 90 Stellplätze, die im zeitlichen Wechsel mit den übrigen Nutzungen im Gebäude genutzt werden. Bei der Beibehaltung der Größe der Gastraumfläche ergibt sich kein rechnerischer Mehrbedarf. 

Planungsrechtlich steht dem Vorhaben nichts entgegen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich des beantragten Stellplatzumfangs grundsätzlich genehmigungsfähig sein, auch wenn sich die maximal mögliche Besucherzahl erhöht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth bitte um Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Antrag auf Nutzungsänderung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3.7. Nutzungsänderung: Einbau einer Betriebsleiter-Wohnung im 1. OG, Am Kühbrunnen 10, Fl.Nr. 1314/4, Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Betriebsleiterwohnung kann aufgrund der Gewerbegebietsfestsetzung nach Bebauungsplan als Ausnahme zugelassen werden. Konkret entgegenstehende Gründe sind nicht ersichtlich. Die immissionsschutzfachliche Verträglichkeit ist durch das LRA zu bewerten. Die Wohnung dient der Sicherung des Betriebs des Schlachthofes. Ihre Größe ist mit ca. 78 qm betriebsangemessen und nicht überdimensioniert. 

Stellplätze können ausreichend nachgewiesen werden.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird ohne den Nachweis, dass die ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters notwendig ist, nicht genehmigungsfähig sein. Die bisher vorliegende Darlegung ist nicht ausreichend.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Nachweis, dass die ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters notwendig ist, ist nachzureichen.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Nachweis, dass die ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters notwendig ist, ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3.8. Neubau eines landwirtschaftlichen Lagerschuppens (Erntegut, Maschinen und Geräte), An der Riedener Straße, Fl.Nr. 45, Gmk. Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, aber die angegebene Zweckbestimmung lässt auf eine Privilegierung in Hinblick auf einen landwirtschaftlichen Betrieb schließen. Abschließend zu beurteilen hat das das LRA OAL im Benehmen mit dem Landwirtschaftsamt. 

Die Verträglichkeit der Lage im Landschaftsschutzgebiet bewertet die Untere Naturschutzbehörde beim LRA OAL.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach nur genehmigungsfähig sein, wenn eine positive Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung möglich ist. Bei einem früheren Antrag mit – nun nicht mehr geplanter - Pferdehaltung an dieser Stelle sei dies nicht möglich gewesen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, wobei dies unter dem Vorbehalt der positiven Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung steht.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth verweigert die Zustimmung, da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet liegt.

Simon Hartung verlässt die Sitzung um 18.05 Uhr. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, wobei dies unter dem Vorbehalt der positiven Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Schneeräumung der Rad- und Fußwege

Dr. Martin Metzger bittet in den nächsten Tagen die Rad- und Fußwege zu räumen. Gerade der Radweg an der Augsburger Straße sei mit dem Fahrrad die letzten Tage nicht uneingeschränkt befahrbar gewesen.

Christoph Weisenbach wendet ein, die Mitarbeiter haben ganze Arbeit geleistet nach dem vergangenen Wintereinbruch.  Ein Dank ist dafür auszusprechen.

Datenstand vom 07.02.2024 07:51 Uhr