Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 4373 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.04.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Mit einer GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) besteht Einverständnis. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. Die Erschließung des Grundstücks hat über die Rackertshofener Straße zu erfolgen. Einer Erschließung des Baugrundstücks über das östliche Grundstück wird ausdrücklich nicht zugestimmt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 08:00 Uhr