Bebauungsplan Nr. 56 "Am Magnusweg II", Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.05.2020 ö 2.1

Beschluss 1

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 „Am Mangusweg II“ werden ergänzt:
Es dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderunng gefördert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Markt Gaimersheim erlässt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 81 Abs. 2 und 3 BayBO, der Planzeichenverordnung, der BauNVO und Art. 23 GO den Bebauungsplan Nr. 56 „Am Magnusweg II  “ als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.05.2020 15:56 Uhr