Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/31 der Gemarkung Gaimersheim
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 27.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 27.05.2020 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2020 16:00 Uhr