Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Markt Gaimersheim ist mit beiden Vorhaben einverstanden.
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Der Abstand der Garage zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen.
Die Erschließung des Einfamilienhauses über das nördlich angrenzende Grundstück ist rechtlich zu sichern.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 14:15 Uhr