Förderpogramm für die Installation von Photovoltaikanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 19.05.2021 | ö | 9 |
Beschluss
Die Förderung für Photovoltaikanlagen bis 10 KWp und Batteriespeicher wird bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 gewährt.
Die Förderung wird unabhängig von Buchgrundstücken (Fl.Nrn.) einmalig pro eigenständigem Wohngebäude und Eigentümer gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2021 12:38 Uhr