Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 28.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 28.07.2021 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden.
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen jedoch nicht überschritten werden. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen. Die Wandhöhe darf maximal 6,70 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 10:55 Uhr