Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht in den Baugebieten "Im Winkel" und "Flussäcker II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2022 ö 4

Beschluss 1

Der Markt Gaimersheim vergibt Wohnbaugrundstücke in den Baugebieten „Im Winkel“ und „Flussäcker II“ grundsätzlich nicht im Erbbaurecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 2

In den Baugebieten „Im Winkel“ und „Flussäcker II“ werden die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 6211, 6212, 6213, 6214 der Gemarkung Gaimersheim und die Fl.Nrn. 333, 334, 335, 336, 337, 338, 340, 341, 342, 343, 344 der Gemarkung Lippertshofen für eine Reihenhausbebauung im Erbbaurecht vergeben. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.03.2022 16:39 Uhr