Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Einfriedungen in Bereichen der gemeindlichen Veränderungssperren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.04.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Für straßenseitige Einfriedungen bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m, inklusive Sockel werden Ausnahmen von den gemeindlichen Satzungen über die Veränderungssperren für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“, Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“, Nr. 62 „Innenentwicklung Kraiberg West“, Nr. 63 „Innenentwicklung Eitensheimer Straße / Böhmfelder Straße“, Nr. 64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“, „Alte Ziegelei West“, „Innenentwicklung Nordost ll“, „Kraibergstraße Nordost“, „Mittlere Heide Südost, Nr. 6.1 „Untere Ziegelei ll“ und Nr. 11.1 „Kammühlweg – Hilbertweg ll“ zugelassen.
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung von diesbezüglichen Ausnahmen wird auf die Verwaltung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 08:00 Uhr