Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1057/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.04.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden. 
Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) darf jedoch nicht überschritten werden. 
Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.05.2022 08:00 Uhr