Förderprogramm für die Installation von Photovoltaikanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 20.07.2022 | ö | 4 |
Beschluss
Die Förderung für die Installation von Photovoltaikanlagen wird einmalig pro eigenständigem Wohngebäude und Eigentümer gewährt. Eine frühere Förderung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude nach dem Programm von 2000 bis 2012 steht dem nicht entgegen.
Der Förderbetrag darf maximal 550,- € pro Gebäude betragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2022 14:26 Uhr