Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4402/5 der Gemarkung Gaimersheim
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Hauptausschusses, 22.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptausschuss | Sitzung des Hauptausschusses | 22.04.2020 | ö | 3.1 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2020 11:42 Uhr