Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4383/3 der Gemarkung Gaimersheim, Am Kellerbug


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.07.2020 ö beschließend 1.5

Beschluss

Beschlussempfehlung 1
Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Beschlussempfehlung 2
Zur straßenseitigen Grundstücksgrenze ist grundsätzlich ein Abstand von drei Metern einzuhalten. Im Kurvenbereich wird einer Unterschreitung dieses Abstandes zugestimmt. Die südliche Gebäudewand muss gerade und ohne straßenseitige Vorsprünge errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2020 12:28 Uhr