Bebauungsplan Nr. 57 "Am Wallgraben", erneuter Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.04.2021 ö 3.1

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Am Wallgraben“ wird geändert. Es wird eine maximal zulässige Anzahl von drei Vollgeschossen, eine GFZ von 0,9 und eine GRZ 2 von 0,7 festgesetzt. Die Verwaltung wird mit der verfahrensrechtlichen Abwicklung beauftragt. Die Festsetzung der städtebaulichen Kennzahlen im allgemeinen Wohngebiet , insbesondere die Anzahl der Vollgeschosse, die GRZ und die GFZ erfolgt ausschließlich um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nutzung „Seniorenwohnen“ und „soziale Verwaltung“ zu schaffen.
Die Verwaltung wird mit der verfahrensrechtlichen Abwicklung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.06.2021 12:45 Uhr