Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Erteilung der Entlastung durch den Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 5

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest. Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden bereinigten Zahlen in den Einnahmen und Ausgaben:

Verwaltungshaushalt                Vermögenshaushalt              Gesamthaushalt
39.456.175,96 Euro                    14.053.186,19 Euro                53.509.362,15 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2020, welche mit folgendem Ergebnis festgestellt wurde:

Verwaltungshaushalt                 Vermögenshaushalt              Gesamthaushalt
39.456.175,96 Euro                     14.053.186,19 Euro                53.509.362,15 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 12:38 Uhr