Erlass einer Satzung über die Herstellung von Fahrradabstellplätzen (Fahrradabstellsatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 17.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 17.11.2021 | ö | 4 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim erlässt auf Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die als Anlage beigefügte Satzung über die Herstellung von Fahrradabstellplätzen (Fahrradabstellsatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 08.12.2021 10:40 Uhr