Datum: 09.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kopie von Verlesen der letzten Niederschrift vom 12.01.2022
2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/161 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße 14
3 Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Dreifamilienhauses in ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten und Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1033/39 der Gemarkung Gaimersheim, Obere Au 10
4 Bauantrag zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit im Dachgeschoss des bestehenden Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2540/64 der Gemarkung Gaimersheim, Mittlere Heide 7a
5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4412/4 der Gemarkung Gaimersheim, Hermann-Löns-Straße 12a
6 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Aufstockung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3851/137 der Gemarkung Gaimersheim, Carl-Orff-Straße 1
7 Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3828/1 der Gemarkung Gaimersheim, Wallwieser Weg 5
8 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Gewächshäusern und Gartengerätehäusern in der Schlicht
9 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 937/297 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Straße 23
10 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Fl. Nr. 834/26 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße 32c
11 Verschiedenes

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1. Kopie von Verlesen der letzten Niederschrift vom 12.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö 1
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2. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/161 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) ist einzuhalten.  
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Dreifamilienhauses in ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten und Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1033/39 der Gemarkung Gaimersheim, Obere Au 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden.
Hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen südwestlichen Baugrenze durch den Wintergarten um maximal 1,20 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25.1 „Alte Ziegelei“ erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit im Dachgeschoss des bestehenden Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2540/64 der Gemarkung Gaimersheim, Mittlere Heide 7a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,52 darf nicht überschritten werden. Mit der GRZ l von 0,30 und der GRZ ll von 0,69 besteht Einverständnis. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mittlere Heide Südost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4412/4 der Gemarkung Gaimersheim, Hermann-Löns-Straße 12a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) ist einzuhalten. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Aufstockung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3851/137 der Gemarkung Gaimersheim, Carl-Orff-Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben grundsätzlich einverstanden. Hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze um 2,00 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 „Nord-West – Änderung“ erteilt. Hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze um 2,00 m sowie der Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,50 auf 0,59 werden keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 „Nord-West – Änderung“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3828/1 der Gemarkung Gaimersheim, Wallwieser Weg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Vorhaben einverstanden. 
Hinsichtlich der Überschreitung der seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen durch das Einfamilienhaus und das Nebengebäude sowie der Überschreitung der Baulinie sowie der Festsetzung, dass nur Stellplätze und Garagen für den durch die zulässige Nutzung verursachten Bedarf errichtet werden dürfen, werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wallwieser Weg“ erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.
Das östliche Nebengebäude hat einen Abstand von 3,00 m zum Wallwieser Weg einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Gewächshäusern und Gartengerätehäusern in der Schlicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Beschluss vom 06.07.2005 wird wie folgt geändert: Der Markt Gaimersheim stimmt der Errichtung von jeweils einem Gartengerätehaus und einem Gewächshaus je Parzelle in der Schlicht mit einer Grundfläche von je 10 m² sowie einer Firsthöhe von 3,00 m und einer Wandhöhe von 2,20 m zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 937/297 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Straße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) ist einzuhalten. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Fl. Nr. 834/26 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße 32c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. Die GRZ von 0,4 (GRZ II 0,6) darf durch den Pool nicht überschritten werden. Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö 11
Datenstand vom 17.02.2022 13:03 Uhr