Datum: 27.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verlesen der letzten Niederschrift vom 29.06.2022
2 Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4373 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Straße 2
3 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/124 der Gemarkung Gaimersheim, Jupiterstr. 1 d, e
4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/121 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße 17
5 Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 1995/5 der Gemarkung Gaimersheim, Kraibergstraße 13
6 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/12 der Gemarkung Gaimersheim, Nelkenweg 4
7 Verschiedenes

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1. Verlesen der letzten Niederschrift vom 29.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö 1
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2. Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4373 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Mit einer GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) besteht Einverständnis. 
Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. Die Erschließung des Grundstücks hat über die Rackertshofener Straße zu erfolgen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/124 der Gemarkung Gaimersheim, Jupiterstr. 1 d, e

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. 
Hinsichtlich der Überschreitung der Dachneigung des unteren Mansards um 3,3 Grad wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 „Heide West l“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/121 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden.
Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) sowie die GFZ von 0,5 darf jedoch nicht überschritten werden.
Der Abstand zu den straßenseitigen Grundstücksgrenzen muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 1995/5 der Gemarkung Gaimersheim, Kraibergstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden.
Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) sowie die GFZ von 0,5 darf jedoch nicht überschritten werden. Der Abstand zu den straßenseitigen Grundstücksgrenzen muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Martes Gaimersheim ist einzuhalten.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Untere Ziegelei ll“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/12 der Gemarkung Gaimersheim, Nelkenweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Mit einer GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) besteht Einverständnis.
Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö 7
Datenstand vom 21.09.2022 10:49 Uhr