Datum: 27.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gundsatzbeschluss zur Überschreitung der Baugrenze
2 Errichtung einer Interims - Kindertagesstätte mit zwei Gruppen auf dem Grundstück Fl. NR. 571/7 der Gemarkung Gaimersheim
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/31 der Gemarkung Gaimersheim
4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 664/9 der Gemarkung Gaimersheim
5 Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in eine Pension mit sechs Zimmern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2077/39 der Gemarkung Gaimersheim
6 Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 663/8 der Gemarkung Gaimersheim
7 Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 833/12 der Gemarkung Gaimersheim
8 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 833/12 der Gemarkung Gaimersheim
9 Bauantrag zum Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4868 der Gemarkung Gaimersheim

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1. Gundsatzbeschluss zur Überschreitung der Baugrenze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Überschreitung von nicht-straßenseitigen Baugrenzen ist mit genehmigungsfreien Vorhaben im Sinne des Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zulässig soweit keine andere Festsetzung davon betroffen ist.
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung von diesbezüglichen Befreiungen wird auf die Verwaltung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Errichtung einer Interims - Kindertagesstätte mit zwei Gruppen auf dem Grundstück Fl. NR. 571/7 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen und der südlichen Grundstücksgrenze werd en Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 „Steinbruck“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/31 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 664/9 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in eine Pension mit sechs Zimmern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2077/39 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit der Nutzungsänderung einverstanden.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 663/8 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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7. Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 833/12 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö 7

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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8. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 833/12 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö 8

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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9. Bauantrag zum Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4868 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Im Zuge der Baugenehmigung ist durch die beteiligten Fachbehörden zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 16:00 Uhr