Datum: 07.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 904/4 der Gemarkung Gaimersheim, Magnusweg
2 Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 663/8 d. Gem. Gaimersheim, Martin-Ludwig-Straße
3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus Fl. Nr. 937/77 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße

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1. Bauantrag zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 904/4 der Gemarkung Gaimersheim, Magnusweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.10.2020 ö 1

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Vorhaben einverstanden, jedoch sollte grundsätzlich ein Grenzabstand von 3 m eingehalten werden. Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.62 „Innenentwicklung Kraiberg-West“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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2. Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 663/8 d. Gem. Gaimersheim, Martin-Ludwig-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.10.2020 ö 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus Fl. Nr. 937/77 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.10.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sie nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die GRZ von 0,4 ist einzuhalten.  
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2020 12:40 Uhr