Datum: 09.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/152 der Gemarkung Gaimersheim, Kraiberg
1.2 Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Gewerbeobjektes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2540/481 der Gemarkung Gaimersheim, Carl-Benz-Ring
1.3 Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 663/8 der Gemarkung Gaimersheim, Martin-Ludwig-Str.

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.09.2020 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/152 der Gemarkung Gaimersheim, Kraiberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sie nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. Der Abstand zur Straße mit dem Wohngebäude soll mindestens 3 m betragen. Der Abstand zur Straße mit der Garage soll mindestens 3 m betragen

Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Gewerbeobjektes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2540/481 der Gemarkung Gaimersheim, Carl-Benz-Ring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden.
Hinsichtlich der Dachform sowie der Dachneigung, der Überschreitung der Festgesetzten GFZ, der Wandhöhe sowie des Kniestocks und des 5,00 m Abstands zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Garage, werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Kleine Heide Ost“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 663/8 der Gemarkung Gaimersheim, Martin-Ludwig-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben nicht einverstanden, da es sich aufgrund der Geländeauffüllung nicht in das städtebauliche Umfeld der Umgebung einfügt.
Es wird keine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 14:59 Uhr