Datum: 14.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verlesen der letzten Niederschrift vom 10.03.2021
2 Grundsatzbeschluss zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) durch die nachträgliche Errichtung von Wintergärten
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/120 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße
4 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschafltichen Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4762 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Str.
5 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3825 der Gemarkung Gaimersheim, Mozartstraße
6 Bauntrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3852/2 der Gemarkung Gaimersheim, Eitensheimer Straße
7 Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 4749/3 der Gemarkung Gaimersheim, Hermann-Hesse-Straße
8 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/124 der Gemarkung Gaimersheim, Jupiterstraße
9 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/90 der Gemarkung Gaimersheim, Marsstraße
10 Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Doppelhaus auf dem grundstück Fl. Nr. 1026/18 der Gemarkung Gaimersheim, Martin-Luther-Str.
11 Bauantrag zur Errichtung eines Freischanks auf den Grundstücken Fl. Nrn. 261 und 262 der Gemarkung Gaimersheim, Angermühlwiesen
12 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. 207/10 der Gemarkung Lippertshofen, Osterwiesen
13 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße

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1. Verlesen der letzten Niederschrift vom 10.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö 1
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2. Grundsatzbeschluss zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) durch die nachträgliche Errichtung von Wintergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim erteilt eine Befreiung für die geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) für nachträglich errichtete Wintergärten mit einer maximalen Größe von 20 m².
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung dieser Befreiung wird auf die Verwaltung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/120 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschafltichen Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4762 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben im Außenbereich einverstanden, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Im Zuge der Baugenehmigung ist durch die beteiligten Fachbehörden zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind. Für die Halle ist eine landschaftsverträgliche Eingrünung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3825 der Gemarkung Gaimersheim, Mozartstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Innenentwicklung Eitensheimer Straße / Böhmfelder Straße“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauntrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3852/2 der Gemarkung Gaimersheim, Eitensheimer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Innenentwicklung Eitensheimer Straße / Böhmfelder Straße“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 4749/3 der Gemarkung Gaimersheim, Hermann-Hesse-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) und der zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) durch den Wintergarten bis maximal 20 m² werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46.1. „Kreppenäcker Erweiterung“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/124 der Gemarkung Gaimersheim, Jupiterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Wegen der Errichtung des zweiten Vollgeschosses sowie der südlichen Baugrenzüberschreitung werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 „Heide West l“ erteilt.
Die Stellplätze sind auch im Fall einer Grundstücksteilung entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen und ggf. dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Abstand zur Straße soll 5,00 m betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 2512/90 der Gemarkung Gaimersheim, Marsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Wegen der unterirdischen Überschreitung der straßenseitigen Grundstücksgrenze durch das Parkliftsystem sowie der südlichen Baugrenzüberschreitung durch das Wohngebäude und der Balkone werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 „Heide West l“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Doppelhaus auf dem grundstück Fl. Nr. 1026/18 der Gemarkung Gaimersheim, Martin-Luther-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zur Errichtung eines Freischanks auf den Grundstücken Fl. Nrn. 261 und 262 der Gemarkung Gaimersheim, Angermühlwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben im Außenbereich einverstanden, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Im Zuge der Baugenehmigung ist durch die beteiligten Fachbehörden zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. 207/10 der Gemarkung Lippertshofen, Osterwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Hinsichtlich der Überschreitung der privaten Ortsrandeingrünung und der nichtstraßenseitigen Baugrenze werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eulenweg Nord“ erteilt.
Die Grundflächenzahl ll (GRZ ll) darf maximal 0,60 betragen. Einer Befreiung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Markt Gaimersheim ist mit beiden Vorhaben einverstanden.
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Der Abstand der Garage zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen.
Die Erschließung des Einfamilienhauses über das nördlich angrenzende Grundstück ist rechtlich zu sichern.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 14:15 Uhr