Datum: 05.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verlesen der Niederschrift vom 14.04.2021
2 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses bzw. von zwei Einfahmilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 937/160 d. Gem. Gaimersheim, Altvaterstraße
3 Neubau von zwei Doppelhäusern mit Carports auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 2023/1 u. 2023/10 d. Gem. Gaimersheim, Kraibergstraße
4 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 4399/4 d. Gem. Gaimersheim, Lehenstraße
5 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 937/160 d. Gem. Gaimersheim, Altvaterstraße
6 Errichtung eines Druckgasbehälters auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2540/508 u. 2540/528 d. Gem. Gaimersheim, Sachsstraße
7 Bauvornanfrage zum Neubau von drei Reihenhäusern auf dem Grundtücke mit der Fl.Nr. 912/125 d. Gem. Gaimersheim, Kammühlweg

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1. Verlesen der Niederschrift vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 1
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2. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses bzw. von zwei Einfahmilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 937/160 d. Gem. Gaimersheim, Altvaterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhauses sowie alternativ eines Mehrfamilienwohnhauses einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll von 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Nach Süden zum „Fort-von-der-Tann“ ist ein Abstand von 3,3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Nach Westen und Norden sind die Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung mit einem Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.
Einer Zufahrt über das Grundstück mit der Fl.Nr. 937/159 der Gemarkung Gaimersheim wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Neubau von zwei Doppelhäusern mit Carports auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 2023/1 u. 2023/10 d. Gem. Gaimersheim, Kraibergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Blumhof “ erteilt. Mit der Errichtung der Stellplätze auf Fl. Nr. 2023/1 besteht Einverständnis.
Hinsichtlich der Nichteinhaltung des § 5 Nr. 2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird eine Abweichung erteilt.
Die Benutzung für diesen Zweck muss rechtlich gesichert sein.
Die Stellplätze innerhalb des 20 m-Streifens zum Augraben sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 4399/4 d. Gem. Gaimersheim, Lehenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 4399/4 der Gemarkung Gaimersheim, Lehenstraße einverstanden. Der rechtliche zulässige Rahmen des Vorbescheides des Landratsamtes Eichstätt vom 20.12.2018 ist einzuhalten.
Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen. Das Grundstück ist einzugrünen.

Dem Bau eines Glasdaches über der Tiefgaragenzufahrt und dem östlich an diese anliegenden Stellplatzes, mit einem Abstand von mindestens 0,5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 937/160 d. Gem. Gaimersheim, Altvaterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll von 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Nach Süden zum „Fort-von-der-Tann“ ist ein Abstand von 3,3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Nach Westen und Norden sind die Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung mit einem Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Errichtung eines Druckgasbehälters auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2540/508 u. 2540/528 d. Gem. Gaimersheim, Sachsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Wegen der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze um bis zu 2,72 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 „Kleine Heide Nord“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauvornanfrage zum Neubau von drei Reihenhäusern auf dem Grundtücke mit der Fl.Nr. 912/125 d. Gem. Gaimersheim, Kammühlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 7

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Einer Mindestgrundstücksgröße von 174 qm je Reihenhaus wird zugestimmt. Wegen der Unterschreitung der im Bebauungsplan Nr. 10 „Kammüläcker“ festgesetzten Mindestgrundstücksgröße wird eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 09:14 Uhr