Datum: 07.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verlesen der letzten Niederschrift vom 09.06.2021
2 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 207/10 der Gemarkung Lippertshofen, Osterwiesen
3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/77 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße
4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Reihenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 218/0 der Gemarkung Gaimersheim, Hotterweg
5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/26 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Straße
6 Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1939 d. Gem. Gaimersheim, Ingolstädter Straße
7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße
8 Bauvoranfrage zum Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1046/17 der Gemarkung Gaimersheim, Asternweg
9 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/148 der Gemarkung Gaimersheim, Kraiberg

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1. Verlesen der letzten Niederschrift vom 09.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö 1
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2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 207/10 der Gemarkung Lippertshofen, Osterwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Hinsichtlich der Überschreitung der Einfriedungshöhe wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eulenweg Nord“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/77 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Reihenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 218/0 der Gemarkung Gaimersheim, Hotterweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. Die Zufahrt auf das Grundstück ist möglichst weit nach Osten zu planen und es ist zu gewährleisten, dass die Funktion des Vorplatzes der Marienkapelle gewahrt bleibt.

Die untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/26 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6)  dürfen nicht überschritten werden. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3,00 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1939 d. Gem. Gaimersheim, Ingolstädter Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung von zwei Doppelhäusern grundsätzlich einverstanden.
Der Errichtung des südlichen Doppelhauses mit einem Abstand von mindestens 20 m zum Augraben wird zugestimmt. Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25.1 „Alte Ziegelei“ erteilt.
Die geplanten Geländeauffüllung wird vom Markt Gaimersheim abgelehnt.
Die Stellplätze sind in nutzbarer Form nachzuweisen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö 7
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8. Bauvoranfrage zum Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1046/17 der Gemarkung Gaimersheim, Asternweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/148 der Gemarkung Gaimersheim, Kraiberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.07.2021 ö 9

Beschluss 1

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.

Die Stellplatzsatzung des Marktes ist grundsätzlich einzuhalten.

Hinsichtlich der Nichteinhaltung des § 3 Nr. 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird einer Abweichung auf eine Reduzierung des Stauraumes zwischen der Garage und der straßenseitigen Grundstücksgrenze auf 3 Meter zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.

Die Stellplatzsatzung des Marktes ist grundsätzlich einzuhalten.

Hinsichtlich der Nichteinhaltung des § 3 Nr. 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird einer Abweichung auf eine Reduzierung des Stauraumes zwischen der Garage und der straßenseitigen Grundstücksgrenze mit 0 Meter zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 09.07.2021 12:18 Uhr