Datum: 28.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/7 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Str.
2 Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2077/32 der Gemarkung Gaimersheim, Neuhartshöfe
3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4403/0 der Gemarkung Gaimersheim, Franz-Schubert-Str.
4 Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes für betreutes Wohnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/4 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Str.
5 Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße
6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim
7 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 4399/4 der Gemarkung Gaimersheim

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1. Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/7 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2077/32 der Gemarkung Gaimersheim, Neuhartshöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. 
Hinsichtlich der Nichteinhaltung des Sichtdreiecks sowie der nordöstlichen Baugrenzüberschreitung werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 „Neuhartshöfe“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4403/0 der Gemarkung Gaimersheim, Franz-Schubert-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden. 
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden. 
Der Abstand zur Straße beträgt mindestens 3,00 m.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord Ost“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes für betreutes Wohnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/4 der Gemarkung Gaimersheim, Von-der-Tann-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Eine GFZ von 0,59 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen nicht überschritten werden. Das Einverständnis über die Geschossflächenzahl wird ausschließlich für eine Nutzung als betreutes Wohnen erteilt.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist grundsätzlich mit allen drei Varianten einverstanden. 
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen jedoch nicht überschritten werden. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen. Die Wandhöhe darf maximal 6,70 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden. 
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen jedoch nicht überschritten werden. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen. Die Wandhöhe darf maximal 6,70 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 4399/4 der Gemarkung Gaimersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö 7

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 4339/4 der Gemarkung Gaimersheim, Lehenstraße einverstanden. 
Der rechtliche zulässige Rahmen des Vorbescheides des Landratsamtes Eichstätt vom 20.12.2018 ist einzuhalten. 
Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen. Das Grundstück ist einzugrünen.

Dem Bau eines Glasdaches über der Tiefgaragenzufahrt und dem östlich an diese anliegenden Stellplatzes, mit einem Abstand von mindestens 0,5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze wird zugestimmt.

Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“ zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:55 Uhr