Abstufung einer Ortsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg, Fl.-Nr. 17, Gemarkung Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

Die im Zuge der Flurbereinigung Geisenhausen aus dem Jahr 1959 ausgewiesene Ortsstraße, Fl.-Nr. 17, Gemarkung Geisenhausen mit der Bezeichnung „Ortsweg Fl.-Nr. 17 Gemarkung Geisenhausen“ soll zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft werden. Der Weg ist aufgrund seiner vorhandenen Minderbreite sowie seines nicht ausgebauten Zustandes abzustufen.

Beschluss

Die ca. 2,0 bis 3,0 m breite und 34 m lange Ortsstraße auf Fl.-Nr. 17 der Gemarkung Geisenhausen wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Fußweg mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ abgestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr