Widmung der Straße mit Parkflächen Fl.-Nr. 423/7 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße nahe Friedhof an der Kreisstraße LA 31


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Die obige Straße mit Friedhofsparkflächen und Zufahrt zu einer Reihenhausanlage wurde mit dem Bebauungsplan Geisenhausen-Ost Deckblatt 2 im Jahre 1976 konzipiert. Die Widmung als Ortsstraße ist noch nachzuholen.

Beschluss

Die gemeindeeigene Straße Fl.-Nr. 423/7 Gemarkung Geisenhausen am Friedhof wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung als Ortsstraße „Lochhamer Straße Stich am Friedhof“, ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet und befindet sich in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr