Verlängerung der Kirchstraße Diemannskirchen (Ringstraße) nach dessen Vermessung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.16

Diskussionsverlauf

Die vor der Vermessung (vgl. FN 458 Diemannskirchen von 2015) nicht existente Ringstraße um die Kirche mit Friedhof in Diemannskirchen ist ausgebaut sowie im Eigentum des Marktes und soll somit als Ortsstraße der bestehenden Straße hinzugefügt werden. Die Einmündung in die St 2054 bei Fl.-Nr. 10/5 Gemarkung Diemannskirchen (Gemeindeeigentum) und das Brückenbauwerk über die Kleine Vils sind ebenfalls noch zu widmen.

Beschluss

Die Abzweigung von der St 2054 im Westteil der Fl.-Nr. 10/5 Gemarkung Diemannskirchen mit dem Brückenbauwerk über die Kleine Vils zuzüglich der Ringstraße um das Kirchengrundstück Fl.-Nr. 7 Gemarkung Diemannskirchen (ost- und nordseitig) wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Kirchstraße Diemannskirchen, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr