Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Terrasse, eines Gebäudes, eines Whirlpools und Anbau eines Geräteschuppens, Fl.-Nr. 1428/202, Gemarkung Geisenhausen, Starenweg 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Es soll eine Terrasse aus Holz mit integriertem Whirlpool und ein Gebäude aus Holz gebaut werden. Zudem wird ein Geräteschuppen aus Holz mit Blechdach an die bestehende Garage gebaut. Die zur Bebauung vorgesehenen Vorhaben sind alle gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) und Art. 57. Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da die Gebäude den Planunterlagen zufolge einen Rauminhalt von 75 m³ nicht überschreiten und der Whirlpool einen Beckeninhalt von 100 m³ unterschreitet. Terrassen sind unabhängig ihrer Größe verfahrensfrei. Die Terrasse und das Gebäude werden an der südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet. Das Gebäude hat einen Rauminhalt von 50 m³. Der Whirlpool befindet sich innerhalb dieses Gebäudes. An die bestehende Garage wird ein Geräteschuppen mit 31 m³ angebaut. Die beantragten Bauvorhaben bedürfen einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr